er Enzthaler.
Anzeiger und Anterhallungs Matt für das gairze Enzlhas und dessen Amgegend.
IVr. Lt. Neuenbürg, Mittwoch den 1. August 18KO»
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Amtliches.
Neuenbürg.
Den Gemeindebehörden wird nachstehender Erlaß des König!. Ministeriums deS Innern, Abiheilung für Straßen- und Wasserbau, vom 30. Juni d I., zur Eröffnung an die ständigen Siraßenwärter and eigenen Beachtung mit dem Auftrag bekannt gemacht, über die Eröffnung an die Siraßenwärter Urkunden einzusenden.
Am 26. Juli 1860.
K. Oberamt.
Bätzner.
Das
Ministerium des Innern, Abtheilnng für den straffen u Wasserbau an das -Oberamt Neuenbürg.
Der im Jahr 1849 gegründeten Kasse zur Unterstüzung ständiger Siraßenwärter in Krankheitsfällen rst unterm Heutigen die Ausdehnung gegeben worden, daß bis auf Weiteres auch in Eterbesällen eur Beitrag von 10 fl. zu den Beerdigungskosten an die Hin- rerbtiedcncn geielstet wird.
Wenn daher ein im Dienst siebender ständiger Straßenwärter mit Tod adgcht, so hat die Inspektion hievon Behufs der Zahlungs- anwtlsung des festgesezten Beitrags unverweilt Aureigc zu erstatten. Da es aber in manchen Fällen für die Hinterbliebenen erwünscht seyn kann, den fraglichen Beitrag im Augenblicke des B-darfo sogleich zu erhalten, so würde man cs gerne seben, wenn die Gemeindevorsteher es übernehmen würden, den Beitrag an die Hin- terbliebenen aus der Gemeindekasse vorzuschießen, in welchem Falle der Ersaz an dieselbe aus der Unterstiizungskasse auf die von der Inspektion zu erstattende Todesanzeige alsbald eingeleitet würde.
Darüber, daß der gestorbene Straßenwärter die Enenichaft eines ständigen hatte, werden die Ortsvvrsteher nicht in Zweifel sepn können,
da die ständigen Wärter außer dem Geschirrgeld 150 fl. JahreSlohn beziehen, auch eine Nummer am Hut tragen, wäbrend die ausnahmsweise verkommenden nichtständigen Wärter geringeren Lohn erhalten und eine Nummer nicht tragen.
Stuttgart, den 30. Juni 1860.
Neuenbürg.
In Folge höherer Verfügung werden dieOrtS- vorsteher zu ihrer Nachachtung in Kenntniß ge- sezt, daß die Produktionen der Kunstreiter einer Sportelabgabe nach Maasgabe des Sportel- Tarifs „Kunstwerke und Seltenheiten" (Regierungsblatt von 1828 S. 514.) unterliegen.
Am 26. Juli 1860.
K. Obcramt.
B ä tz n e r.
Neuenbürg.
Louis Schulz Condirorin Wildbad ist heute als Bezirksagent der Gesellschaft Thuringia in Erfurt zu Versicherung des beweglichen Vermögens gegen Feuersgefahr für den hiesigen Oberamtsbezirk bestätigt worden.
Dieß wird mit dem Anfügen bekannt gemacht, daß Versicherungsverträge von jezt an mit L Schul; abgeschlossen werden können.
Den 28. Juli 1860.
K. Oberamt.
Bätzner.
Neuenbürg.
Der ledige Johannes Lillich von Schwann will nach Amerika auSwandern und vermag die gesezliche Bürgschaft nicht zu leisten. Diejenigen, welche irgend eine Forderung an Mich zu machen haben, werden daher aufgefordert, solche binnen 30 Tagen beim Gemeinderath in Schwann geltend zu machen, da nach Umfluß des Termins der Auswanderung stattgegeben wird.
Den 31. Juli 1860.
K. Oberamt. Bätzner.