Berücksichtigungs-Ansprüche müssen noch Vvr der Loosziehung angemeldet und durch Zeugnisse nachgewiesen werden. Am Tage der Loosziehung wird der Bezirksrekrutirungsrach darüber erkennen.
Vorstehendes ist in allen Gemeinden auf die ortsübliche Weise bekannt zu machen, den Militärpflichtigen aber besonders zu eröffnen. Die Eröffnungs-Urkunden sind spätestens am 27. d. M. hieher einzusenden.
Den 1. Februar 1858-
K. Oberamt.
Bätzner.
Neuenbürg.
Die ordentlichen Zun ft Versammlungen der nachbezeichneten Gewerbe finden zu der bei. gesezten Zerr auf hiesigem Nachhause (im ober» Saale) statt:
der Mezger
am Montag den 3. Februar d. I., Morgens 9 Uhr,
der Bäcker
am Dienstag den 9. Februar d. I., Morgens 8 Uhr,
der Schneider
am Dienstag den 16. Februar d. I., Morgens 9 Uhr,
Bei diesen Versammlungen werden die lezten Zunftkassen-Rechnungen abgehört, die Wahl der Zunftmeister vorgenommen und die weiteren nach Art. 98 Abs. 1—4 der rev. Gewerbeordnung der Berathung und Beschlußnahme der Zunft- versammlungen vorbehaltencn Gegenstände verhandelt werden.
Sämmtliche, zu vorgenannten Zunfrvereinen gehörigen Meister haben sich zur bestimmten Zeit cinzufinden. Die Abstimmung bei der Wahl der Zunftvorsteher geschieht mittelst Stimmzetteln. Wer an dem persönlichen Erscheinen ve> hindert ist, kann einen von seinem Ortsvorsteher beglaubigten Stimmzettel einsenden, welcher noch vor dem Schluß des Wahlprotokolls dem Vorsizen- den übergeben werden muß. Der Meister, welcher ohne gültigen Grund weder auf die eine, noch auf die andere Weise seine Wahlstimme abgibt, wird von dem Zunftvorstand mit einer Ordnungsstrafe von einem Gulden belegt.
Vorstehendes haben die Ortsvorsteher den in ihren Gemeinden ansäßigen Meistern der oben bezeichneten Zünfte zu eröffnen.
Den 22. Januar 1858.
K. Oberamt.
Bätzner.
Neuenbürg.
Jakob Friedrich Mien Hardt von Salmbach ist um Berechtigung zum Kramhandel mit Spezerei, und Haushaltungs-Artikeln eingekommen. Einwendungen gegen Ertheilung der Kram-
Berechtigung sind binnen 15 Tagen bei dem Oberamt schriftlich vorzubringen.
Den 30. Januar 1658.
K. Oberamt. Bätzner.
Neuenbürg.
Den Zimmergesellen Johannes Stoll von Rothensohl und Gottlieb Becht von Gräfen- hausen wurde heute das Meisterrecht ZZI. Stufe ertheilt.
Den 1. Februar 1858.
K. Oberamt.
B äzner.
Forstamt Wildderg.
Rinden-Verkauf.
Das Erzeugniß an Gerher-Nr'ndcn im Jahr 1858 kommt am
Samstag den 13. Februar, Morgens 10 Uhr,
auf der Forflamtskanzlei zum Aufstreichs-Ver- kauf.
Dasselbe beträgt
an Eichen-Ninde: im Revier Naislach 50 Klafter,
„ „ Schöndronn 15 „
„ „ Stammheim 5, „ _
70 Klafter;
an Fichten-RLnde: im Revier Nagold 225 Klafter,
„ „ Schönbronn 44 „
„ „ Stammhcim 19 „
288 Klafter.
Wildberg, den 29. Januar 1858.
K. Forstamt. Niethammer.
Bieselsberg.
Holz-Verkauf
am Freitag den 5- Februar verkauft die Gemeinde 59 Klafter solchen Scheiterholz und 46 Stämme Langholz.
Die Zusammenkunft ist Morgens 10 Uhr, auf dem Nathhaus. , >
Die Schuldheissenämter werden ersucht, es gehörig bekannt machen zu lassen.
Den 29. Januar 1858.
Waldmeister
Klink.
Privatnachrichten.
Pforzheim.
Lehrjungen,
welche die Kettenfabrikation erlernen wollen und namentlich solche, welche in einem derartigen Geschäft schon gewesen sind, werden angenommen in der
Goldwaarenfabrik von
Gschwind §k Comp.