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Der Cirzthaler.

Anzeiger uni) Anterhattungs-Blatt für das ganze Enzlhat unk) dessen Amgegend.

?4»". LEV. Neuenbürg, Mittwoch den 3. Februar L8L8.

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Der Snztääler ersihetut Mittwochs und Samstag». - Preis halbjährig hier «»d bei alle» Postämter» I st. gür Neuenbürg and nächste Umgebung obonuirt «a» bet der Redaltio», «uSwärtige bei ihre» Postämter». Aestellungeu werde» täglich augenomme». - «turstckuugSgebsthr sür die Zeile oder dere» dtavm S Ir.

Amtliches.

Bekanntmachung, betreffend die Auf­nahme von Obstbau-Lehrlingen in Hohenheim.

In dem bevorstehenden Frühjahr werden, wie im vorigen Jahr, 10 junge Leute, die sich Kenntnisse und Fertigkeit in der Obstbaumzucht erwerben wollen, zum praktischen Unterricht in Hohenheim ausgenommen. Die Lehrlinge haben unier der Leitung und Weisung des InstitutS- gärtners auf ihre Belehrung berechnete Arbeiten zu verrichten, und erhallen dadurch hinreichend Gelegenheit, in der Anpflanzung von Baum« gürern, in der Pflege und Erhaltung älterer Bäume, in der Erziehung junger Obstbäume in der Baumschule, sowie in den verschiedenen Veredlungsarte», in dem Baumschnitt re. sich so zu unterrichten, daß sie bei Eifer und Fleiß da« hin gelangen können, alle diese Arbeiten sofort selbstständig vonunebmen. Zugleich erhalten sie einen populären theoretischen Unterricht in der Obstbauinzucht und werden namentlich an Regen­tagen durch Ausgaben, durch Lesen pomologischer Bücherund in anderer geeigneter Weise beschäftigt. Die Dauer des Unterrichts beträgt 4-5 Wochen. Für Kost und Wobnung haben die Lehrlinge selbst oder ihre Absender zu sorgen; es wird jedoch von Seite des Instituts dafür Sorge getragen werden, daß die Lehrlinge beides um die billigsten Preise erhalten. Jeder Lehrling hat 1 Vcredlungsmesscr, 1 Baumsäge, 1 Sparen und 1 Fclgbaue sich selbst anzuschaffen; dagegen wird nach Ablaut der ersten 14 Tage ihre Arbeit, soweit ihnen solche gewährt werden kann, mit täglichen 12 kr. abgelohnt. Ueberdies wird ein Staatsbeitrag von je 12 fl. aus der Kaffe der Centralstelle zugesichert. Bei der Aufnahme wird vorausgesezt, daß die Lehrlinge ordentlich lesen und schreiben können, und baß sie in Gärten uud Weinbergen, oder wenigstens auf dem Felde zu arbeiten gewöhnt sind, worüber, sowie über unbescholtenen Ruf sich auszuweisen ist. Auf diesen Unterricht werden die landwiuhschastlichen

Vereine und die Gemeindebehörden noch besonders aufmerksam gemacht. Zur Anmeldung wird eine Frist bis zum 15. Februar d. I. anberaumt, und sind die Anmeldungsgesuche an die In­stituts-Direktion in Hohenheim zu richten. Sollte nach der Zahl der um Zulassung zum Obstbaulehrkurs einkommenden fähigen Be­werber die Abhaltung eines weiteren LehrkurseS wünschenswerih erscheinen, so wird hiezu, wie im vorigen Jahr, entsprechende Einleitung ge­troffen werden.

Stuttgart, 22. Januar 1858.

Centtalstelle für die Landwirthschaft.

Für den Vorstand:

RegierungSrath Oppel.

Neuenbürg.

Zum Zweck der

Nekruten-Aushebung im Jahr 18S8

wird nach Anordnung des K. Oberrekrutirungs- raths für den Bezirk Neuenbürg die Loosziehung am Montag den 1. März

und die

Musterung am Montag den 15. März stattfinden, wobei sämmtliche im Jahre 1837 geborenen Jünglinge, sowie diejenigen von der Altersklasse 1857 zu erscheinen haben, welche bei der vorjährigen Musterung zu der heurigen verwiesen worben sind. Zu diesen beiden Ver­handlungen haben sich die Militärpflichtigen mit ihren Ortsvorstehern so zeitig auf dem Rathhause in Neuenbürg cinzufinden, daß das Geschäft Morgens um 8 Uhr beginnen kann.

Militärpflichtige, welche bei der Musterung nicht erscheinen, ziehen sich die in dem Kricgs- dienstgesez vom 22. Mai 1843 angedrohtcn Rechts­nachtheile zu. Das Nähere hierüber enthält die Bekanntmachung des K. Oberrekrutirungsraths vom 23. Januar d. I. Staatsanzeiger Nr. 19.