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Anzeiger uni) Anierhallungs-Vlalt für das ganze Enzthat und dessen Amgegend.
Hsr. HZ. Neuenbürg, Samstag den 7. Juni 1858.
Der Enzthäler erscheint Mittwochs und Samstags. - Preis halijii-rig hier und bei allen Postämtern 1 fl. Für Neuenbürg und nächste Umgebung abonnirt man bei der Redaktion, Auswärtige bei ihren Postämter». Bestellungen werden täglich angenommen. - Einrückungsgebühr für die Zeile oder deren Raum 2 Ir.
Amtliches.
Die Ortsvorsteher haben am nächsten Botentag die Verzeichnisse über die von ihren, für Anwohnen bei der Schäzung der Gebäude zur Drandversicherung p?<N. Januar d. I. erhobenen Gebühren ;c. einzusenden.
Neuenbürg, den 3. Juni 1856.
K. Oberamt.
D a u r.
Neuenbürg.
Nach der Bekanntmachung des K. Obcr- rekrutirungsraths vom 28. v. M. (Staats-Anzeiger Nr. 127) schließt das Contingent der dres- jävrizen Aushebung im hiesigen Oberamtsbezirk mit der Loosnummer
153,
was mit dem Bemerken hiemit veröffentlicht wirb, daß die Inhaber der höheren Looönum- mern als entbunden von der Militärpflicht anzusehen sind und sofort in das Verhältniß der 1!andwehrpflicht übertreten.
Den 3. Juni 1856.
K. Oberamt.
B a u r.
Neuenbürg.
Da die nächste Amtsversammlung am 13. d. M. abgehalten wird, so sind die Aintsverglci- chungsberichte längstens bis Mittwoch einzusenden.
Den 6. Juni 1856.
K. Oberamt.
D a u r.
Verdingung von Straßenbau- Arbeiten.
Die Arbeiten zu dem Straßenbau von dem Etter Unterreichenbach bis zur alten Nagvld- brücke unterhalb Unterreichenbach werden im Wege der Submission verliehen werden.
Es sind veranschlagt:
die Erdarbeit zu . . 2236 fl. — kr. die Chaussirungsarbeit z u 2221 „ 20 „
zusammen 4457 fl. 20 kr.
Von dem Kostenvoranschlage, den Zeichnungen und Accords-Bedingungen kann bei der Straßenbau-Inspektion zu Calw und im Falle der Abwesenheit des Inspektors bei dem Oberamte Calw Einsicht genommen werden.
Diejenigen, welche zu Uebernahme obiger Arbeiten geneigt sind, haben ihre Anerbietungen schriftlich, versiegelt, auf der Adresse genau als „Anerbieten betreffend den Straßenbau bei Unterreichenbach" bezeichnet und portofrei, sowie im Falle eines Abstreichs in Prozenten ausgedrückt, längstens bis
Montag den 9. Juni,
Vormittags 10 Uhr,
bei uns einzureichen, worauf eine Stunde später die urkundliche Eröffnung der Erklärungen, welcher auch die Submittenten anwohnen können, bei uns vorgenommen werden wird.
Die Anbietenden haben für ihre Erklärungen bis zum Zuschläge, welcher übrigens in Bälde erfolgen wird, zu haften.
Es werden nun tüchtige, cautionsfähige Unternehmer «ungeladen, sich unter Beilegung ihrer Zeugnisse über Befähigung und Vermögen um obige Arbeiten zu bewerben.
Stuttgart, den 30. Mai 1856.
Ministerium des Innern, Abtheilung für den Straßen- u. Wasserbau.
C a m e r e r.
Ottenhausen.
Gläubiger-Aufruf.
Um die Güterkaüfschillings-Verweisung der Eberhard Spiegel, Schumachers Wittwe, Katharina, geb. Schneider von hier, mit Sicherheit vornehmen zu können, werden deren Gläubiger aufgefordcrt, ihre Forderungen binnen 10 Tagen bei Gefahr der Nichtberücksichtigung dahier anzuzeigen.
Den 5. Juni 1856.
Unterpfandsbehörde: . Vorstand Schuldheiß Becker.