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Der Enzthüler.
AiMer nnd Unterhaltungs-Natt für das ganze Lnzthat und dessen Umgegend.
Ar. 63. Neuenbürg, Samstag den 11. August L8AA.
Der Enzthäler erscheint Mittwochs und Samstags. — Preis halbjährig hier und bei allen Postämtern 1 ff. Für Neuenbürg und nächste Umgebung adonnirt man bei der Redaktion, Auswärtige bei ihren Postämtern. Bestellungen werden täglich angenommen. — Einrückungsgebühr für die Zeile oder deren Raum 2 kr.
Amtliches.
Neuenbürg.
Die Senftnfabrik Verwaltung will bei der neuen Sensenfabrik ein weiteres Hammerwerk errichten. Wer eine Einwendung dagegen mache» will, hak solche binnen 15 Tagen bei Oberamt schriftlich oder mündlich cinzureichen.
Den 9. August 1855.
K. Oberamt.
B a u r.
N e u e n b ü l g.
Bekanntmachung für Flößer
Wegen der am 20. d. in Pforzheim eintretenden Flußsperre darf von diesem Tag an aus der großen En; innerhalb deS hiesigen Bezirks bis ans Weiteres kein Langholzfloß mehr eingebunden werden.
Ferner wird auf der kleinen Enz vom 20. d. an zu einem Bauwesen an der Langeckwaffer- stube ebenfalls Flußsperre enureten, weshalb die oberhalb der genannten Stube liegenden Flöße unverzüglich abznfnhren sind und von sezt an dort nicht mehr ein zebunden werden darf.
Neuenbürg, den 9. August l855.
K. Forstamt.
Lang.
Bieselsberg.
Aufforderung zur Anmeldung von Rechten.
Die Besizer solcher dinglichen Rechte auf der Markung Bie elsberg, welche sich zum Eintrag in d«e Güterbücher eignen, werden andurch zu deren Anmeldung und Erweisung bei dem Unterzeichneten
innerhalb 30 Tagen,
von heute an, aufgefordert, oder es wird auf dieselben bei der derzeitigen neuen Güterbuchs- Anfertigung nur in so weit Rücksicht genommen, als dieß die diesseitigen öffentlichen Bücher ermöglichen.
Den 6. August 1855.
Gemeindcroth.
A. A. Güterbuchskommissär:
Verw.-Aktuar Ho sch.
Forst amt Wildberg.
Revier Stammheim. Stammholz-Verkauf.
Nachdem für das am 7. Juli verkaufte, aber nicht genehmigte Stammholz in den Wald- distrikten Grundhau, Gerberhäule und Dickemer- wald, bestehend in ungefähr 289 Stämmen,
nunmehr ein angemessenes Anbot gemacht worden ist, wird dasselbe hiemit auf dem Submiffions- wege mit dem Anfügen ausgeboten, daß das ganze Quantum in 1 Loos Demjenigen zuge- schlagen werde, welcher bis
Dienstag den 14. August,
Morgens 10 Uhr,
das höchste Anbot für solches hier abgibt.
Wildberg, den 5. August 1855.
K. Forstamt.
Niethammer.
Vaihingen a. E.
Frucht-Markt.
Am Samstag den 1. September wird der früher hier bestandene Fruchtmarkt wieder eröffnet werden, wozu mit dem Bemerken höflichst eingeladen wird, daß für die ersten 6 Märkte diejenigen 10 Marktgäste, welche am meisten Waare, nicht aber unter 25 Scheffel rauher Frucht oder 12 Scheffel glatter Frucht oder 25 Ceniiier Mehl an einem Markttag ins Frucht- hauS bringen, eine Prämie von je 2 fl., die 2 höchsten aber von je 4 fl. erhalten, sowie daß von den Käufern und Verkäufern, gleichfalls während der 6 ersten Märkte, keinerlei Abgaben erhoben werden.
Den 6. August 1855.
Im Auftrag des Gemeinderaths:
Siadtschuldheiß
Drück.
Neusatz.
Dienstag den 14. d. M.,
Vormittags 10 Uhr,
wird auf dem Rathhaus in Neusatz aus dem Staatswald Hundloh nachstehendes Brennholz zum Verkauf gebracht: