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^sezes vom 14. August 1849 verordnet:

daß das Vermögen des Peter Buhl und Johann Jakob Federmann mit Beschlag zu belegen sey und den beiden Angeklag­ten jede gerichtliche Geltendmachung von Rechten auf dem Wege der Klage, sowie jede Ausübung ihrer staatsbürgerlichen Rechte untersagt seyn solle, auch baß gegenwär­tiger Beschluß in dem TagblatteStaats- Anzeiger für Württemberg" und in dem zu Neuenbürg erscheinenden Amtsblatt zu veröffentlichen sey.

So beschlossen im Kriminalsenat des K. Gerichtshofs für den Schwarzwaldkreis, Tübin­gen den 26. März 1855.

Breitschwert.

Neuenbürg.

Bekanntmachung für Flößer.

Das Einbinden von Langholz auf der klei­nen Enz ist vom 16. d. an bis auf Weiteres verboten.

Den 10. April 1855.

K. Forstamt. Lang.

Oberamtspfl ege Neuenbürg. Nachstehende Bauarbeiter» werden im Accord vergeben:

1) zwei neue Tragbäume und Obliegdäume und Reparatur des Geländers an der großen Schlößlensbrücke in vieuenbürg, Ueberschlag nebst Theer-

Anstrich.. . 170 fl. 2 kr.

2) ein eichener Zaun um den Plaz des Ober- amts-Gefängniß-Gebäudes in Neuenbürg, Ueberschlag:

Zimmerarbeiten 42 fl. 3 kr. Schlosserarbeiten 20 fl. 40 kr.

- 1 - 62 fl. 43 kr.

3) ein neuer Wohnzimmerboden im Kleemei- sterei-Gebäude in Neuenbürg, Ueberschlag Schreinerarbeit 45 fl. 36 kr.

Maurerarbeit . 3 fl. kr.

--> 48 fl. 36 kr.

4) Planirung und Anlegung des Plazes um das neue Jrrenbewahrgebäude in Neuen­bürg und ein eichener Zaun um dasselbe, Ueberschlag:

Pflästererarbeit 17 fl. 30 kr.

Planirung . . 12 fl..kr.

Zimmerarbeiten 59 fl. 21 kr.

-- 89 fl. 21 kr.

Als Akkordsbedingungen gelten die allge­meinen Vorschriften bei Verdingung der Bauten der Staatsfinanzverwaltung in der gedruckten Finanzministerial-Verfügung vom 14. Juni 1836 Nr. 6590, welche, wie auch die Uederschläge, bei der Amtspflege zu jeder Zeit eingesehen wer­den können. Als Frist zur Ausführung der Ak­korde ist bestimmt bei Nr. 1 acht Wochen, bei Nr. 2 4 vier Wochen von der Eröffnung des Zuschlags an.

Akkords-Anträge sind, in Procenten der Ucberschlags-Preise ausgedrückt, versiegelt und mit der Aufschrift: Akkords-Antrag versehen, längstens bis zum 30. d. M. schrift­lich bei der Oberamts-Pflege einzureichen. Die Einreicher bleiben daran gebunden, wenn ihnen nicht später als bis zum 15. Mai d. I. zuge- schlagcn wird.

Neuenbürg den 2. April 1855.

Oberamts Pfleger Fischer.

Neuenbürg.

Gläubiger-Aufruf.

Die Gläubiger des Wld. Christoph Fried­riche Schlegel, gewesenen Bergmanns dahier, werden ausgefordcrt, ihre Ansprüche an dessen Verlassenschast

binnen 14 Tagen

bei Gefahr der Nichtberücksichligung dahier an­zumelden.

Den 4. April 1855.

Theilungsbehörde:

vckt. Gcrkchtsnotar Zwißler.

G r u n b a ch.

Holz-Verkauf.

Samstag den 14. April, von Vormittags 8 Uhr an, werden aus denGemeindewaldungen 150 Stämme Floß- und Bauholz und 70 Stück Sägklöze gegen baare Bezahlung versteigert, wozu Lieb­haber auf das Nachhalls eingeladen werden.

Den 7. April 1855.

A. A.:

Schuldheiß Rittmann.

Horrheim, Oberamts Vaihingen.

Holz-Verkauf.

Im hiesigen Gemeindewald, Schlag Thier­garten, bene, in der Nähe des Steinbacher Ho­fes, werden am

Freitag den 13. d. M.,

Vormittags 10 Uhr,

92 Stück schöne Eichen, von 18 bis 33 Zoll Durchmesser und 25 bis 45 Schuh Länge, 24 Stück Buchen, »on 20 bis 24 Zoll Durchmesser und 25 bis 50 Schuh Länge auf dem Stock im öffentlichen Aufstreich gegen gleich baare Bezah­lung verkauft.

Die Liebbaber werden mit dem Bemerken eingeladen, daß die Zusammenkunft beim Stein- bacher Hof stattfindet und gute Abfuhrwege her- gestellt werden.

Den 3. April 1855.

- Gemeinderath.

Vorstand Bühler.

Privatnachrichten.

Höfen.

Die Herren Schullehrer der Diöcese Neuen­bürg werden auf nächsten Samstag Nachmit­tag zu einer Gesangprobe hieher eingeladen.

Leibbrand.