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Der Enzthäler.

Anzeiger und Unterhaltungs-Natt für das ganze Enzthal und dessen Umgegend.

H». S8.

Neuenbürg, Mittwoch den 11. April

L8SS.

Der Enzthäler erscheint Mittwochs und S*mstags. Preis halbjährig hier und bei allen Postämtern 1 fl. Für Neuenbürg und nächste Umgebung abonnirt man bei der Redaktion, Auswärtige bei ihren Postämtern. Bestellungen werden täglich angenommen. Einrückungsgebühr für die Zeile oder deren Raum 2 kr.

Amtliches.

^ Namen des Königs.

In der Anklagesache gegen den vormaligen Revicrsörster Peter Buhl von Herrenalb . Ober­

Neuenbürg.

Umer Bezugnahme auf die gemeinschaftliche Verfügung der K. Ministerien des Innern und des Kriegs vom 22. März (Staaisanzeiger Nr. 71) und das Gesez vom 11. März 1855(Regblt. Nr. 7» werden die Ortsvorsteher benachrichtigt, daß die in §. 2 der erwähnten Verfügung be­zeichnte Militär-Commission am 27. d. Mts. den Pferdeaufkauf dahier unter der Leitung des Oberamts vornehmen wird. Hievon sind sämmt- liche in den OrtSlisten eingetragenen Pferdebe- sizer mit der Aufforderung in Kenntniß zu sezen, sich bei Vermeidung einer Ungehorsamsstrafe von 1030 fl. für jedes nicht vorgeführte Thier

wobei weitere zur Erreichung des Zwecks geeignete Zwangsmaßregeln Vorbehalten bleiben

an gedachtem Tag Morgens 8 Uhr mit ihren Pferden auf dem hiesigen Markiplaz einzufinden.

Die Pferdelisten sind spätestens bis 24. b. M. an das Oberamt er'nzuseuden.

Zur Beseitigung von Zweifeln wird noch beigefügt, daß diejenigen Pferde, welche notorisch mit sichtbaren, die Verwendung dieser Thiere zum Kriegsdienst nicht zulassenden Körperge­brechen, sowie auch mit äußerlich nicht sichtbaren übrigens notorisch vorhandenen Hauptmängeln behaftet sind, nicht vorgeführt werden müssen. Was dagegen die Verzeichnung und Vorführung trächtiger Stuten betrifft, so sind davon nur solche vom Jahrgang 1854 ausgenommen, denen dieser Zustand in unbezweifelter Weise angesehen werden kann; ferner Stuten mit Saugfoblen und endlich solche vom laufenden Jahr, welche laut Beschälschein den zweimaligen Sprung er­halten haben.

Den 10. April 1855.

K. Oberamt.

B a u r.

Tübingen.

Nachstehender Beschluß wird hienn't ver­öffentlicht.

Den 31. März 1855.

Der Stellvertreter des Staatsanwalts: v. Holzschuhe r.

amts 'Neuenbürg, und Genossen, wegen Betrugs, Verkürzung öffentlicher Einkünfte und sonstiger Dienstvergehen, wird von rem Kriminalsenate des König!. Gerichtshofs für den Schwarzwald­kreis in Erwägung, daß

1) der vormalige Revierförstcr Peter Buhl von Herrenalb und der gew. Forstschüze Joh. Jakob Federmann von Rothensohl, Ober­amts Neuenbürg, durch Erkenntniß des Se­nats vom 2023. Dezbr. v. I. in den An­klagestand versezt, und vor den Schwurgerichts­hof zu Tübingen verwiesen worden sind, und zwar:

s) Peier Buhl wegen Verkürzung öffentlicher Einkünfte, gewerbsmäßig und theilweise im Komplott verübten vollendeten und versuchten Betrugs im Betrage von mehr als 500 fl-, Täuschung bei Amtshand­lungen, Mißbrauch der Amtsgewalt zu widerrechtlicher Begünstigung von Privat­personen zum Nachiheile des Gemeinwe­sens, Nestsezung, Nechnungsfälschung und Verlassung des Amtes,

6) Johann Jakob Federmann wegen Betrugs im Betrage von mehr als 5, aber nicht mehr als 25 fl., Beihilfe zu zwei Betrugsbandluirgen im Betrage von je mehr als 100, aber nicht mehr als 500 fl., und zu einem Betrüge über 25, aber nicht über 100 fl-, Täuschung bei Amts­handlungen und widerrechtlicher Begünsti­gung von Privatpersonen zum Nachtheile des Gemeinwesens;

2) daß beide Angeklagte sich zuvor schon flüchtig gemacht haben;

3) daß nach den vorliegenden Bescheini­gungen dieses Erkenntniß den nächsten Verwand­ten oder Verschwägerten der Angeklagten einge- händigt worden ist, und die Angeklagten seit dieser Mittheilung an ihre Verwandle oder Ver­schwägerte sich nicht gestellt haben;

gemäß dem Anträge des Staatsanwalts nach Vorschrift der Art. 235 und 236 des Ge-