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dieselbe muß nach dem Krankheits-Charakter und der Individualität der Kranken eingeleitet werden; denn während bei einem Kranken eine Aderläße heilsam ist, kann sie bei einem andern höchst nachtheilig wirken, und so verschieden ist es auch mit den Arzneimitteln.
Allein wie es in der Regel häufig geschieht, so wird der Thierarzt erst dann zu Hülfe gerufen, wenn schon Alles versucht worden ist, und dieser soll auf einmal wieder gut machen, was entweder versäumt, oder durch fehlerhafte Behandlung vernachläßigt worden ist, ist nun dieß sachgemäß nicht mehr möglich, so wird derselbe bei einem zweiten Fall nicht mehr zu Rathegezogen, sondern der Viehbesizer wendet sich wie zuvor an einen Quacksalber, der um so mehr Einklang findet, weil er bei der Krankheit ein „Gemachtseyn" (Behererei) diagnosticirt, wie es kürzlich in K. der Fall war. Auch kommt der Umstand noch in Betracht, daß der Thierarzt vermöge seiner Stellung verpflichtet ist, von dem Ausbruch einer ansteckenden Krankheit dem K. Oberamt Bericht zu erstatten, worauf dann die von dem Viehbesizer gefürchtete Stallsperre verfügt wird, während er dieß beim Quacksalber nicht zu befürchten hat, denn dieser verheimlicht mit ihm die Krankheit so lange als möglich und zieht sich dann erst zurück, nachdem durch die Verheimlichung die Krankheit auf eine unverantwortliche Weise sich verbreitet hat.
Ich rathe nun einem jeden Viehbesizer beim Ausbruche dieser oder einer andern ansteckenden Krankheit, alsbald die gebührende Anzeige zu machen, damit zur rechten Zeit die gegen die Weiterverbreitung bestehenden polizeilichen Maßregeln und eine erfolgreiche Berathung eingelei- tet werden können.
Neuenbürg, im September 1853.
Oberamtsthierarzt
Landel.
Privatnachrrchten.
Frauenalb.
Brauerei-Requifiten-Berkauf.
Zwei ganz gute Gährstanden ü 20 Ohm haltend, dann 7 Stücke beinahe noch neue dto. mit eisernen Reifen und je 6 bis 7 Ohm haltend, 1 großen Nezkasten, 1 neuen Hopfenseiher von Meffingdraht, zwei große steinerne Weichkästen mit Eisen-Umband, welche sich vorzüglich zu Wasser-Reservoir oder zu Brunnenkästen für eine Gemeinde eignen, ferner ca. 5 Centner alten Hopfen, der vermöge seiner Güte ohne Bedenken zum Jungbiersieden noch verwendet werden kann, verkauft billigst
Gräflich v. Bothmer'sche Verwaltung.
Calmbach.
Ich mache hiemit bekannt, daß ich für meinen Pflegsohn, Gottlieb Friedrich Barth,
ledigen Schuhmacher hier, keine Zahlungen für Schuldigkeiten leiste, für die ich mich nicht verbindlich gemacht, oder zu deren Eingehung ich keine Erlaubniß gegeben habe. Derselbe ist für sich nicht in der Lage, seine Schulden zu bezahlen, wornach sich jeder richten wolle, der mit ihm Geschäfte einzugehen veranlaßt würde.
Den 19. September 1853.
Johann Adam Barth.
Neuenbürg.
Mehrere in Eisen gebundene weingrüne Fässer, 3 bis 5 Eimer haltend, hat zu verkaufen Jakob Mahl er's Wittwe.
K r o n i k.
Deutschland.
Die Bundesinspektionen, Lager, militärische Hebungen jeder Art und Revüen haben begonnen. Im Lager von Olmütz wird der Kaiser von Rußland erwartet.
Der Jahresbericht des Gustav-Adolph-Ve- reins liefert erfreuliche Resultate über die gesteigerte Theilnahme.
Württemberg.
Dienstnachrichten.
Seine Königliche Majestät haben vermöge höchster Entschließung die erl. ordentl. Lehrstelle für Land- und Forstwirthschaft an der Landesuniversität dem Oekonomierath Weber in Ellwangen — die ev. Pfarrei Untertürkheim dem Dekan und Stadtpfarrer Hepd in Heilbronn, unter Vorbehalt des Titels und Rangs eines Dekans, — und die ev. Pfarrei Winzerhausen dem Pfarrer Jung in Hausen gnädigst übertragen — dem Privatdocenten im Fach der romanischen und germanischen Philologie, Dr. Holland in Tübingen, den Titel und Rang eines ausserordentlichen Professors gnädigst verliehen — den ev. Pfarrer Lechler in Oberboihingen, wegen vorgerückten Alters und körperlicher Leiden, seinem Ansuchen gemäß, in den Ruhestand gnädigst versezt — sowie die erl. Aktuarsstelle bei dem Oberamtsgericht Heidenheim dem Referendär 1. Kl. Jetter von Stuttgart — und fdas erl. Amtsnotariat Gundelsheim dem Notariatskandidaten Reiner in Wildbad zu übertragen geruht.
Diensterledigungen.
Die Pfarrstelle zu Bissingen, Dek. Ulm — und die zu Großglattbach, Dek. Vaihingen.
Stuttgart, 14. Sept. Der ständische Ausschuß hat sich dem Vernehmen nach auch schon mit der katholischen Frage befaßt, wozu ihm die Königs. Verordnung vom 5. März Veranlassung bot. Frhr. Hofer von Lobenstein, der ritterschaftliche Abgeordnete des Jartkreises, war mit dem Referat darüber beauftragt, das sich dahin ausspricht, die Sache einfach der Entscheidung der Stände nach ihrem Wiederzusammentritt anheimzugeben.