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Der Enzthäler.

Anzeiger und Nnterhaltongs-Ilatt für das ganze Cnzthal und dessen Umgegend.

60. Neuenbürg, Samstag den 31. Juli 18Z2.

Dieses Blatt erscheint je Mittwochs und Samstags. Preis halbjährlich hier und bei allen Postämtern Ist. Für Neuenbürg und nächste Umgebung abonnirt man bei der Redaktion, Auswärtige bei ihren Postämtern. Bestellungen werden täglich angenommen. Einrückungsgebühr für die Zeile oder deren Raum 2 kr.

Amtliches.

Neuenbürg.

Der Stadtförster Schober dahier ist heute als Agent der Feuerversicherungs-Gesellschaft des deutschen Phönix in Frankfurt a. M. für den hiesigen Oberamtsbezirk bestätigt worden, was hiemit zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird.

Den 27. Juli 1852.

K. Oberamt.

Baur.

Neuenbürg.

Verbot des Fischeris an Sonn- und Festtagen.

Es wurde die Wahrnehmung gemacht, daß seit einiger Zeit her die Fischer zu ihrem Ge­werbe die Zeit der Sonn- und Festtage miß­brauchen und wird daher das, was hiegegen die Fischer-Ordnung bestimmt, ins Gedächtniß gerufen. In den 8-8- 16. 31. 32. 39. heißt es nämlich:

Das Fischen und was dazu gehört, ist, Nothfälle ausgenommen, an Sonn- und Festtagen, an gemeinen Feiertagen aber nur während des Gottesdienst's, bei Strafe von 10 fl. verboten, wenn auch das Wasser über das geordnete Zeichen aufgestiegen wäre; ebenso das Abschlagmachen oder Ziehen.

Wenn auch ein Fischer am Vorabend eines Sonn- oder Festtag's Körblein oder Reisen sezen würde, so soll er sie vor dem Morgengottesdienste wieder Herausthun, bei gleicher Strafe.

Wenn jedoch ein Fischer ein Altwasser hätte und die Wasser groß würden, darf er dasselbe, mit Ausnahme der Zeit des Gottesdienstes, versezen; an Sonn- und Festtagen aber nicht darin Fischen bei Strafe.

Anbring-Gebühr ein Vierthell der Strafe."

Den 28. Juli 1852. Stadtschuldheissenamt.

Meeh.

W i l d b a d.

Fahrniß-Auktion.

Aus der Verlassenschaftsmasse des verstor­benen Schreiners Georg Martin Brach hold von hier wird am

Montag unv Dienstag den 2. und 3. August, je Morgens 8 Uhr,

in dessen Wohnung eine Fahrniß-Auktion statt­finden, wobei zum Verkauf kommt:

Goldwaaren, Bücher, Manns- und Frauen­kleider, Leibweißzeug, Bettgewand, Lein­wand, worunter viel Tuch, Küchen­geschirr von Messing, Zinn, Kupfer, Blech, Eisen, Porcellain, Glas, Holz­geschirr, Schreinwerk, Faß- und Band­geschirr, allerlei Hausrath, Feld- und Handgeschirr, Fuhrgeschirr, Getränke, Früchte, allerlei Vorrath, Küchenspeisen, Schreiner-Handwerkszeug, verschiedenes ächt trockenes Handwerksholz.

Hiezu werden die Liebhaber mit dem Be­merken eingeladen, daß die ersteigerten Fahrniß- stücke beim Empfang baar zu bezahlen sind.

Den 27. Juli 1852.

Stadt-Schuldheissenamt.

Mittler.

B i r k e n f e l d.

Schafwaide-Verpachtung.

Die hiesige Gemarkung kann von Michaelis d. I. an wieder mit 200 Schafen befahren werden und findet die Verpachtung Montag den 9. August,

Morgens 10 Uhr,

aus hiesigem Nathhaus statt, wozu Pachtlustige unter dem Bemerken eingeladen werden, daß die näheren Bedingungen am Pachttage bekannt gemacht werden.

Pachtliebhaber wollen sich mit gemeinde- räthlichen Zeugnissen versehen.

Den 27. Juli 1852.

Schuldheissenamt.

Wessinger.