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Altzeiger und Unterhaltungs-Natt für das ganze Lnzthat and dessen Umgegend.

37 . Neuenbürg, Mittwoch den 21. Juli 1832 .

' Dieses Blatt erscheint te Mittwochs und Samstags. Preis halbjährlich hier und bei allen Postämtern Ist. Für Neuenbürg und nächste Umgebung abonnirt man bei der Redaktion, Auswärtige bei ihren Postämtern. Bestellungen werden täglich angenommen. Einrückungsgebühr für die Zeile oder deren Raum 2 kr.

Amtliches.

Forstamt Alten st erg.

Verbot des Floß-Einbindens.

Nachdem vermög der in dem Staaisanzei- ger vom 3. dieses Monats, Nr. 155 und in Nr. 53 dieses Blattes erschienenen Bekanntma­chungen wegen Wiederherstellung der Floßgasse zu Bissingcn die Enz während des Monats Au­gust für die Flößerei gesperrt ist, so wird mit der in der Bekanntmachung vom 27. März 1850 in Nr. 26 dieses Blattes enthaltenen Aus­nahme für den erwähnten Zeitraum jedes Floß­einbinden auf der Enz und Nagold sammt ihren Seitenbächen im hiesigen Bezirke hiedurch bei Strafe verboten.

Altensteig, den 14. Juli 1852.

K. Forstamt.

Grüninger.

Conferenzfache.

Die nächste Conferenz wird am 28. Juli in Herrenalb gehalten werden.

Herren alb, den 13. Juli 1852.

Pfarrer B l u m.

Höfen.

Gefundene Kette.

Es wurde gestern auf hiesiger Markung eine starke Sperrkette gefunden, welche der rechtmäßige Eigenthümer binnen 20 Tagen in Empfang zu nehmen hat, widrigenfalls über dieselbe zn Gunsten des Finders verfügt werden würde.

Den 16. Juli 1852.

Schuldheifsenamt.

Lev.

Langenbrand.

Gläubiger-Aufruf.

Um den Nachlaß des -sAndreas Maisen­bach er, gewes. Bürgers und Schuhmachers von Langenbrand gehörig richtig stellen und vertheilen zu können, werden anmit diejenigen, welche aus irgend einem Nechtsgrunde Forde­

rungen an denselben zu machen haben, hicmit aufgefordert, solche umso gewisser gehörigdocu- mentirt

binnen 20 Tagen ä «lato bei dem Vorstand des Waisengerichts zu Lan­genbrand zur Anzeige zu bringen, als sie es sich sonst im Unterlassungsfälle selbst zuzuschrei­ben haben, wenn sie später mit denselben ganz unberücksichtigt bleiben.

Vorstand des Waisengerichts allda.

Ottenhausen.

Aufforderung.

Johann Georg Dettinger, Schneider, wandert mit Familie nach Nordamerika aus. Wer an diesen irgend Ansprüche zu machen haben sollte, wird aufgefordert, bei Vermeidung etwaiger Nachtheile solche binnen 15 Tagen beim Schuldheifsenamt dahier anzumelden.

Den 15. Juli 1852.

Schuldheifsenamt.

Becker.

Engelsbrand.

Warnung.

Da es nicht selten vorkommt, daß Fuhr­leute, die Holz re. in das Grösselthal führen, den neuerbauten Weg auf die schmählichste Weise wieder zu Grunde richten, indem die Fuhrleute sogar anstatt eines Sperrtrogs zum Sperren, sich eines Stamm Holzes, den sie auf der Straße schleifen, als Sperre bedienen.

Der Gemeinderath sieht sich deshalb ver­anlaßt, die Warnung zu veröffentlichen, daß Jeder der betreten wird und Schaden verübt, unnachsichtlich zur Strafe gezogen wird und neben der Strafe auch den angerichteten Scha­den zu ersezen hat.

Die Herren Ortsvorsteher wollen dieses in ihren Gemeinden öffentlich bekannt machen lassen.

Den 9. Juli 1852.

Im Aufträge des Gemeinderaths: Schuldheiß Bäuerle.