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er Enzthüler.

Anzeiger und Unterhaltungs-Matt flr das ganze Enzthal und dessen Umgegend.

33. Neuenbürg, Mittwoch den 7. Juli 1832 .

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Amtlich e s.

a m e r a l a m t Neuenbürg.

Neuenbürg.

Von der Kreisregierung ist in neuester Zeit mehrereinal die Wahrnehmung gemacht worden, daß Gemeindevorsteher zu verschiedenen Zwecken Passiv-Kapitalien ohne zuvor eingcholte Ge­nehmigung ausgenommen haben.

Da nach dem Verwaltungs-Edikt §. 66 Pkt. 5 gemeinderäthliche Beschlüsse in allen Fällen, wo eine neue die Schuldcnmasse der Gemeinde vermehrende Kapitalschuld ausgenom­men werden soll, einer Genehmigung der Kreis­regnrung bedürfen, und da durch eigenmächtige Aufnahme von Kapitalien, sowie durch die verspätete Einholung der Genehmigung, wo nicht wirklicher Schaden für die Gemeindekörpcrschaft entsteht, doch Verlegenheiten für die Gemeinde- Verwaltung und für die Ortsvorsteher und die übrigen Mitglieder des Gemcinderaths selbst bereitet werden, so hat die Kreisregierung die Oberämter aufgefordert, die Gemeindebehörden vor unerlaubter Aufnahme von Passiv-Kapitalien mit dem Anfügen zu verwarnen, daß im Falle eines Zuwiderhandelns gegen die bestehende gesezliche Vorschrift über schuldhafte Ortsvor­steher und Mitglieder des Gemrinderaths die gebührende Strafe verhängt und dieselben zum Ersaz des gestifteten Schadens verurtheilt werden würden.

Die Gemeindebehörden haben sich hiernach zu achten.

Den 2. Juli 1852.

K. Oberamt.

Baur.

Neuenbürg.

Nach einer Mittheilung des Oberamts Lud­wigsburg ist die Enz wegen Wiederherstellung der Floßgasse zu Bissingen während des Mo­nats August für die Flößerei gesperrt.

Die betreff. Schuldheissenämter haben hievon die Holzhändler und Flößer in Kennmiß zu sezen.

Den 5. Juli 1852.

K. Oberamt.

Baur.

Frucht-Verkauf.

Die Unterzeichnete Stelle hat noch ein kleines Quantum Roggen im laufenden Preis gegen baare Bezahlung zu verkaufen.

Neuenbürg, den 5. Juli 1852.

K. Kameralamt.

G r e i ß.

Schwann.

Tannen Lang-, Kloz- und Bauholz- Verkauf.

Donnerstag den 15. dieses Monats, von Morgens 9 Uhr an, werden aus dem hiesigen Gemeindewald gegen baare Bezahlung im öffentlichen Aufstreich verkauft:

circa 255 Stämme Langholz vom 60ger abwärts,

68 Stücke 16< lange Sägklöze,

153 Stämme Bauholz von 6G Länge

abwärts.

Die H.H. Ortsvorsteher werden um ge­fällige Bekanntmachung in ihren Gemeinden höflich ersucht.

Gemeind erath.

Vorstand Bürkle.

Altensteig Stadt.

Floß- und Klozholz-Verkauf.

Dienstag den 13. Juli d. I., Nachmittags 2 Uhr,

kommen auf hiesigem Nachhalls aus dem Stadt­wald Enzwald

1082 Stücke Flößholz, und 682 Sägklöze

zur Versteigerung, wozu die Liebhaber höflich eingeladen werden.

Das Holz ist von sehr schöner und starker Qualität.

Den 1. Juli 1852.

Aus Auftrag: Waldmeister Gurr.