Anzeiger »n- Unterhaltungs-Matt für das ganze Cnzthal und dessen Amgegend.
..HF AF. Neuenbürg, Samstag den 29. Juni LGKO.
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Amtlich e s.
Neuenbürg.
Um die zu Gunsten der Gemeinden zu erhebende Steuer aus Kapitalien und Besoldungen für das Jahr 18^/50 zu berechnen, ist zu wissen uölhig: ob und wie viel eine jede Gemeinde für dieses Jahr an Gemeindeschaden auf die älteren Steuerquellen) Grundeigenthum, Gefälle, Gebäude, Gewerbe» umgelegt habe oder, woferue die Umlage noch nicht wirklich erfolgt wäre, nach genehmigtem Beschluß der bürgerlichen Behörden noch umlegen werde.
Die Ortsvorsteher haben hierüber längstens binnen 8 Tagen an den mit obigem Geschäft beauftragten Oberamtspfleger Fischer Mittheilung zu machen.
Den 25. Juni 1850.
K. Oberamt.
Akt. Ackermann, A.V.
Grundbeftimnrimgen
der
Württembergischen Sparkasse.
Bekanntmachung
des
Königlichen Ministerium des Innern.
(Reg.Bl. von 1850, Nr. 14, S. 175 ff.)
Die Vorsteher der Württembergischen Sparkasse haben in Folge der seit der lezten Feststel- lungder Grundbestimmungen der Sparkasse (.Reg.- Bl. von 1831/ S. 445 ff.) eingetretenen größeren Ausdehnung der Anstalt und der bisherigen Erfahrungen theils verschiedene für künftige Einlagen gültige und die Rechtsverhältnisse der bisherigen Gläubiger nicht verändernde Modifikationen, theils mehrere sonstige Abänderungen und Berichtigungen der Grundbestimmungen der Sparkasse für nöthig erachtet. Nach vorgängiger Vernehmung der Centralleitung des
Wohlthätigkeits-Vereins haben Seine Königliche Majestät diesen Vorschlägen die höchste Genehmigung ertheilt, und es werden nun die hiernach unter Zustimmung der Staatsregierung neu redigirten Grundbestiminungen der Württem- bergischen Sparkasse zur öffentlichen Kentniß gebracht.
Stuttgart, den 16. April 1850.
Schlay er. Erster Abschnitt.
Vom Begriff der Württembergischen Sparkasse.
8 - 1 .
Die Württembcrgische Sparkasse ist eine, ursprünglich von der verewigten Königin Katharine Majestät mit Genehmigung der Staatsregierung gegründete, nach dem Ableben der erhabenen Gründerin aber von Seiner Majestät dem Könige Wilhelm unter Höchst Ihre besondere Fürsorge gestellte, mit der Centralleitring des Wohlthätigkeits-Vereins in Verbindung gesezte Anstalt zu Verwaltung der von Einzelnen aus den ärmeren Volksklassen des Königreichs ersparten oder von Menschenfreunden für dieselben zurückgelegten Gelder.
Zweiter Abschnitt.
Von der Theilnahme an der Württembergischen Sparkasse.
8 . 2 .
Die Benüzung der Anstalt steht Jedem und für Jeden offen, der zu den ärmeren Volksklaffen des Königreichs zu rechnen ist ( 8 . 1 .), ohne Unterschied, ob er im staatsbürgerlichen Verbände mit Württemberg stehe, oder nur längere Zeit seinen Aufenthalt im Lande habe.
8 - 3.
Zu den ärmeren Volksklassen sind insbesondere zu rechnen nicht nur die Dienstboten jeder Art, sondern auch die in täglichem Solde stehenden Militärpersonen; diejenigen, die um Tagoder Wochenlöhne arbeiten; solche, die überhaupt zu niedern Diensten angestellt sind, oder durch