Der Enzthüler.
Anzeiger und''' „ -Ilatt
für das ganze Cnzthal »nd delien Umgegend.
3. Neuenbürg, Mittwoch den 9. Januar 18SV.
Dieses Blatt erscheint je Mittwochs und Samstags. Preis halbjährlich hier und bei allen Postämtern 1 fl. Für Neuenbürg und nächste Umgebung abonnirt man bei der Redaktion, Auswärtige bei ihren Postämtern. Bestellungen werden täglich angenommen. — Einrückungsgebühr für die Zeile oder deren Raum 2 kr.
Amtliches.
Forstamt Wildberg.
Revier Stammheim.
Floß- und Sägholz-Verkauf.
Am Samstag dem 12. Januar werden auf dem Rathhauö in Stammheim umer den bekannten Bedingungen folgende Hölzer im öffentlichen Aufstreich verkauft werden:
aus dem, neben dem von Stammheim auf den Dickemerhof führenden Vicinalweg gelegenen Schlag Reutenhau
86 Stämme Floßholz vom 70er abwärts, mit 3,888 Kubf., 187 Stücke Sägklöze, mit 3739 Kubf.;
aus dem an dem Gültlinger Sträßchen liegenden Schlag Lindenrain
307 Stämme Flößholz, vom 70er abwärts, mit 7,963 Kubf., 32 Stücke Sägklöze mit 1,013 Kubf.;
aus den neben der Deckenpftonner Straße gelegenen Schlägen Lerchenhäule und Mittlern wald
30 Stämme Floßholz, vom 70er abwärts, mit 1693 Kubf. und 13 Stücke Sägklöze mit 265 Kubf.
Die Liebhaber werden hiezu mü dem Bemerken eingeladen, daß der Verkauf Morgens 9 Uhr beginnt und daß das Holz vom 9. Januar an in den Schlägen besichtigt werden kann.
Die Ortsvorsteher wollen für gehörige und rechtzeitige Bekanntmachung des Verkaufs Sorge tragen.
Wildberg den 31. Dezember 1849.
K. Forstamt.
G u n z e r t.
Floßinspektion Calmbach. Holzbeifuhr-Akkord.
Am Samstag den 12. d. Mts. Vormittags 11 Uhr wird auf dem hiesigen Rathhause über
die Beifuhr von 40 Klaftern tannenen Scheitern aus der Nähe von Calmbach auf den Bahnhof in Stuttgart ein Abstreichs - Akkord abgeschlossen werden, wozu man mit dem Anfügen einladet, daß sich die Akkordsliebhaber mit obrigkeitlichen Vermögens-Zeugnissen zu versehen haben.
Calmbach, den 6. Januar 1850.
K. Floßinspektion. , Schlette.
Birkenfeld.
Gläubiger - Aufforderung.
Alt Andreas Weßinger, Schumacher hier und dessen Ehefrau beabsichtigen, den größern Theil ihrer Liegenschaft an ihre Kinder abzutreten. Es werden daher Alle, welche eine erweisliche Forderung an jene Eheleute zu machen haben, aufgefordert, dieselbe bis zum 15. Januar 1850 bei dem Waisengericht anzumelden, mit der Erklärung, ob sie eine Verweisung auf die Kinder annehmen, oder den bisherigen Schuldnern auf den denselben verbleibenden Vermö- genstheil ferner zu borgen geneigt sind.
Den 31. Dezember 1849.
Vorstand des Waisengerichts:
Schuldheiß Weßinger.
Privatnachrichten.
N e u e n b ü r g.
Am nächsten Donnerstag werden mehrere Mitglieder der Amtsversammlung bei Herrn Sonnenwirth Lustnau er zu Mittag essen. Die übrigen Mitglieder werden eingeladen, sich anzuschließen und dieß dem Herrn Sonnenwirth Morgens schon anzuzeigen.
Neuenbürg.
Eine noch gute brauchbare Handsprize verkauft
Walter, Werkmeister.