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Der Enz thüler.
Anzeiger m» Nnterhaltungs-Dlatt
für das ganze Enzthal und dessen Umgegend.
A3. Neuenbürg, Samstag -en 2. Juni 18A9.
Dieses Blatt erscheint je Mittwochs und Samstags. Preis halbjährig hier 1 st.; auch bei den Postämtern blos 1 ff. Für Neuenbürg und nächste Umgebung abonnirt man bei der Redaktion, wo fortwährend Bestellungen angenommen werden, Auswärtige bei ihren Postämtern. Einrückungsgebühr die Zeile aus gewöhnt. Schrift oder deren Raum 2 kr.
Amtliches.
Neuenbürg.
Da es bisher häufig vorgekommcn ist, daß Bevollmächtigte von Gemeinden zum Ankäufe der aus Staatsmitteln für die Bürgerwehr angeschafften Musketen ohne die erforderlichen Urkunden oder mit mangelhaft ausgestellten sich beim Ministerium des Innern eingefunden haben um die erforderliche Anweisung einzuholen, in solchen Fällen aber Liese nicht ertheilt werden konnte und daher Reisekosten unnöthig aufgewendet wurden, so werden dre Gemeindebehörden aus Auftrag des Ministeriums angewiesen, künftig die Gesuche um Anweisungen zur Abgabe von Musketen jedesmal zunächst dem Oberamte vorzulegen, welches zu prüfen hat, ob die betreffenden Urkunden uumangelhast sind.
Den 29. Mai 1849.
K. Obcramt.
Baur.
Neuenbürg.
Nach eingekommenen Anzeigen sollen an verschiedenen Orten schon badische Bewaffnete auf württembergischem Gebiet Flüchtlinge verfolgt, verhaftet und nach Baden zurückgebracht, haben.
Die Ortsvorsteher der Grenz-Gemeinden werden daher darauf aufmerksam gemacht, daß solche grobe GebietSverlezungen, sie mögen von einzelnen Freischärlern oder von Abtheilungen Bewaffneter geschehen, ganz unstatthaft sind und aufgefordert, denselben nicht nur mit allen ihnen zu Gebot stehenden Mitteln entgegenzutreten, sondern auch solche Eindringlinge, auch wenn sie sich mit einem Auftrag ihrer provisorischen Regierung ausweisen sollten» verhaften und hieher einliefern zu lassen; Flüchtlingen aber den nöthigcn Schuz angedeihen zu lassen.
Den 1. Juni 1849.
K. Oberamt.
Baur.
Neuenbürg.
Unter Beziehung auf die Bekanntmachung vom 30. April 1846 (Enzthüler Nro. 34) werden die Ortsvorsteher an ungesäumte Vorlegung der Uebersichten über die vom 1. Juni 1848 bis 31. Mai 1849 bei Ertheilung von Bauconcessionen auferlegten Grundbeschwerden und Zehei.tersazgelder dringend erinnert.
Den 1. Juni 1849.
K. Oberamt. Baur.
Forstamt Neuenbürg. Revier Calmbach. Holz-Verkauf.
Aus dem Staatswald Naßkittelskopf 1.5. e. werden am
Freitag den 8. Juni d. I.,
Morgens 9 Uhr,
auf der Schöttlensmühle im Eyachthal folgende Holzparthieen im öffentlichen Aufstreich verkauft werden:
140 Stücke tannenes und forchenes Langholz, worunter 57 Stämme Holländerholz,
205 „ tannenes und forchenes Kloz-
holz,
34 Klafter eichene Prügel,
32'/. „ buchene Prügel,
15'/» „ birkene Prügel,
72'/. „ Nadelholzprügel,
10 „ buchene Reisprügel,
59'/- „ tannene ditto.
Das dem Verkauf ausgesezte Holz wird
den Kaufsliedhabern an gedachtem Tage Morgens 6 Uhr, durch das betreffende Huthspersvnal im Walde vorgezeigt werden.
Die betreffenden Ortsvorsteher wollen dieses nach Maasgabe der höchsten Verordnung vom 1. Februar 1845 von Amts wegen öffentlich bekannt machen lassen, mit dem Anfügen, daß das Aufgeld bis zum Betrag von 100 fl. baar zu bezahlen ist.
Neuenbürg, den 29. Mai 1849.
K. Forstamt. Dietlen.