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nachn'chtrge, welche meinem Aufrufe zur Bil­dung der Bürgerwchr, mit stets zu ehrendem Eifer gefolgt sind.

Neuenburg» den 27. Juli 1848.

Der prov. Befehlshaber v. Moltke.

Diejenigen Wehrmänner, welche an den bisherigen Schießübungen noch nicht Theil ge­nommen haben, haben sich heute bei dem Feld­webel Kuch anzumelden, um bei demselben Patronen in Empfang zu nehmen, und am morgenden Sonntag Nachmittags zu einer Schießübung auszurücken.

An dieser Schießübung können die übrigen Wehrmänner ebenfalls Theil nehmen, und auf der Schießstätte durch Feldwebel K u ch zu die­sem Zwecke sich mit Kugeln versehen.

Neuenbürg.

Fahrniß Versteigerung.

Die Unterzeichnete ist aus Ver- W anlassung ihres Wegzugs von hier D gesonnen, am nächsten D

Dienstag den 1. künftigen Monats, M von Morgens 8 Uhr an, A eine Fahrniß-Versteigerung in ihrer ^ bisherigen Wohnung gegen gleich Mi baare Bezahlung abzuhalten, wobei vorkommt: etwas Bücher, Manns- kleider, Frauenkleider, Bettgewand, ^ Leinwand, Schreinwerk, worunter 1 Geldkasse, welche sich insbesondere W für eine Gemeindepflege eignen W) dürfte, 1 Sopha und Sessel und M gemeiner Hausrath.

Die wohllöbl. Ortsvorstände ^ werden null geziemend ersucht, die- Wi ses Vorhaben in ihren Gemeinden Mi alsbald gefällig bekannt machen lassen zu wollen. Ml

' Den 28. Juli 1848. V

Wittwe des Verwaltung-- ^ Aktuars Holland: D

Christiane Holland. D

Neuenbürg.

Ein gefundener Schirm kann bei mir ge­gen Ersaz der Einrückungsgebühren abgeholt werden.

Schneidermeister Nöck.

Neuenbürg.

Unterzeichneter hat 1847er Wein zu ver­kaufen das Jini zu 1 fl. 30 kr.

Bierbrauer Karch er.

Feldrennach.

Seegras - Empfehlung.'

Bei Karl Geißele, Seilermeister, ist Seegras erster Qualität per Pfund zu 2 kr., und per Centner zu 3 fl. zu haben.

Offenes Schreiben an den Stadtrath in Neuenbürg.

Um der Aufforderung des Stadtraths in Nro. 59. d. Bl. als gehorsamer Bürger zu genügen, um ihm das Kopfzerbrechen bei der nöthig erachteten Beurthei- lung zu erleichtern, auch um ihm Gelegenheit zu geben, einem vielleichtvermutheten Anderen im stillen Herzen wie­der Abbitte zu thun, bekenne hiemit ich, der Unterzeichnete, mich als den Einsender der kurzen Frage in Nro. 58 d. Bl., betreffend die Einführung der Oeffentlichkeit. Daß der Stadtrath dieser Sache nicht huldigt, hat er jezt schon gezeigt; machen kann man Nichts dagegen, da das Ministerium den Collegien blos eine Befugrriß eingeräumt, hingegen keine Verbindlichkeit auferlegt hat. Wenn der Stadtrath ein Verlangen nach Oeffentlichkeit für ein sehr ungeräumtes erklärt, so macht er wahrlich dem Ministerium, welches ebendiese Oeffentlichkeit aus­drücklich als zulaßbar erklärt hat, keines der feinsten Komplimente- Wenn ferner freilich der Stadtrath allen seinen Mitbürgern kein anderes Interesse für die Ge­meinde-Angelegenheiten zutraut, als das, um einer Selbstsucht zu stöhnen oder um zu stören (wen? den Stadtrath oder seine Wähler?) wenn er glaubt, die Regierung habe der Oeffentlichkeit nur darum stattge­geben, um müßigen Stunden der berechtigten, voll­jährigen Gemeindegenossen ein Spielzeug zu verschaffen, so thut er allerdings nach seiner Ansicht sehr recht, von dieser Einräumung keinen Gebrauch zu machen. In­dessen sollte er aber doch beherzigen, daß die jezigen Zeiten von den Behörden mehr erwarte», als nur ein vornehm-grobes Abweisen mit seichten Gründen, so sie auf etwas Wünschenswerthes aufmerksam gemacht wer­den, sep es offen oder verdeckt.

Den 26. Juli 1848.

Wilhelm Fischer, nicht mehr als Bürger von und zu Neuenbürg.

Weil man ans einen öffentliches Brief auch eine Antwort schuldig ist, so erlaube ich rnir, solche Fragen zu beantworten:

1) Die Kinder während dem Unterricht Maschen machen zu lehren, ist unmöglich, indem die andern da­durchvernachlässigt würden. ES ist mir daher auffallend, daß man meine Lehre mit des Herrn Provisors Lehre vergleicht, welches doch ein sehr großer Unterschied ist: der Lehrer kann seine Buchstaben, Worte w. ans eine Tabelle hinschreiben und es den Kindern vorsagen, da kann ihm die ganze Schule nachschreien; was meine