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Anzeiger und Unterhaltungs-Natt

für das ganze Enzthal und dessen Umgegend.

^7. Neuenbürg, Mittwoch den I I. Juni H.GU8.

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Amtliches.

Durch Erlaß des Ministeriums des Innern vom 15. Mai d. I. wurde dem Oberamt Fol­gendes mitgetheilt:

Je mehr der sich in verschiedenen Theilen des Landes kundgebende Geist der Gesez- losigkeit und der Anarchie ein entschiedenes und schnelles Entgegentreten der Staatsre- gieruug gegen die Ausbrüche desselben gebie­terisch verlangt, um so dringender sieht sich Vas Ministerium veranlaßt, die Bezirksbeam­ten des Landes zu strenger und unbeugsamer Erfüllung ihrer Pflichten aufzufordern, sie dringend zu ermahnen, sich zum Voraus durch geeignete Ansprachen der kräftigen Mitwirkung der gutgesinnten Mehrheit der Staatsbürger in Aufrechterhaltung der Ruhe und Ordnung in eintretenden Fällen zu versichern, und in diesem Sinne namentlich auf schleunige Durch­führung des Gesezes vom 1. April d, I. hin­zuwirken, im Fall aber durch diese Mittel das Ziel nicht sollte erreicht werden können und die ordentlichen Mittel zur Handhabung der Ordnung nicht ausreichen sollten nach K. 12 der K. Verordnung vom 5. Juni 1823 zeitig militärische Hülfe nachzusuchen, wobei beson­ders darauf aufmerksam gemacht wird, daß in dringenden Fällen dem Oberamte die Be- fugniß zusteht, die militärische Hülfe unmit­telbar für sich in Anspruch zu nehmen, und es ist das K. Kriegsministerium heute ersucht worden, die Regiments-Commandanten und die Commandanten einzelner Abtheilungen an­zuweisen, jeder dießfalls an sie gelangenden Requisition aus das schleunigste zu entsprechen. Je entschiedener das Ministerium stets bereit ist, den Bezirks-Beamten in Handhabung der von ihnen getroffenen und zu treffenden Maas­regeln jede Unterstüzung zu Theil werden zu lassen, um so entschiedener glaubt es darauf vertrauen zu dürfen, daß die Bezirksbeamten in pflichtmä'ßiger Handhabung ihres Amtes

jeder Störung der Ruhe und jeder Uebertre- tung der Geseze mit Entschiedenheit, Aufop­ferung und -Energie entgegentreten werden. Sollte aber diese Erwartung widerz'Verhoffen nicht in Erfüllung gehen, so sieht es sich ver­anlaßt, zum Voraus zu erklären, daß jede Versaumniß der Beamten in Erfüllung der ihm obliegenden Pflicht strenge Untersuchung und ernstliche Ahndung nach sich ziehen würde. Von jeder etwaigen Störung der Ruhe und Ordnung ist schleunigst Anzeige zu erstatten:"

Durch Ministerial-Erlaß vom 31. Mai d. I. wurde das Oberamt mit Bekanntmachung obigen Dekrets beauftragt und dabei sangewiesen, den Gemeinden des Bezirks weiter zu eröffnen: daß in allen Orten, in welchen militärische Hülfe zur Aufrechterhaltung der Ordnung er­forderlich wird die Absendung und Verpflegung der Truppen, so wie die den Offizieren hiebei zu leistenden Commando-Zulagen lediglich auf Kosten der betreffenden Gemeinden erfolgen werde, der besser gesinnte Theil der Bürger­schaft somit um so dringender aufgefordert werde, durch kräftiges Entgegentreten gegen jede Störung der Ruhe und Ordnung die Abordnung >?on Militär-Commandos entbehr­lich zu machen, um sich hiedurch vor dem ihm im Falle seines SLumens verdienter Weise zu­gehenden Schaden zu bewahren."

Neuenbürg, den 10. Juni 1848.

K. Oberamt. L e y p o l d.

Gemäs der Verfügung vom 25. Mai d.J., in Betreff der Vollziehung des Gesezes über die Beseitigung der auf dem Grund und Boden ruhenden Lasten haben sämmtliche Privatberech­tigte, einschließlich der Verwaltungen nichtwürt- tembergischer Corporationen, beziehungsweise deren Rentämter, sogleich den Oberämtern über alle in deren Bezirken bisher erhobenen Abgaben oder Leistungen, welche unter das Gesez fallen, Verzeichnisse zu übergeben, in welchen die Ge­meinde oder Gemeindeparzelle, die Zabl der