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Amis- und ZirlelligenMlalt

für den Oberamts Bezirk

Me uenbürg.

Enthält zugleich Nachrichten für den GberamtsBezirk Calw.

. Samstag den 27 . März 184l7

Amtliches.

Da sich nach einer Anzeige des Bauführers in neuerer Zeit eine Menge Arbeiter zuin Straßenbau bei Calmbach aufzudrängen suchen und, wenn sie zurückgewiesen werden müssen, weil hinreichend Arbeiter vorhanden sind, sich unter Berufung auf die Weisungen ihrer Orts­vorsteher fvrtzugehen weigern, so werden" die Ortsvorstcher angewiesen, ihren Ortsangehörigen zu eröffnen, daß solche Arbeiter, denen bei den an den Sonntagen stattfindenden Anmeldungen nicht Arbeit zugesichert wird, auf dem Bauplaz nicht geduldet und die Woche über zurückge- wicsen werden würden.

Neuenbürg, den 24. März 1847.

K. Oberamt.

Leypold.

Neuenbürg.

Gegen den entwichenen Ludwig Friedrich Weiß, Schreiner von Neusaz ist durch Be­schluß vom heutigen Tage der Gant erkannt worden. Dies wird demselben unter dem An­fügen eröffnet, daß ihm freistehe, gegen diesen Beschluß

binnen 30 Tagen

den Rekurs an den Civilsenat des K. Gerichts­hofes für den Schwarzwaldkreis zu ergreifen, daß aber nach fruchtlosem Ablauf dieser Frist mit dem Gantverfahren werde fortgeschritten werden.

Den 19. März 1847.

K. Oberamtsgericht.

Lindauer.

Neuenbürg.

Johann Georg Klenk, Georg Adams Sohn, Bauer von Loffenau, hat freiwillig auf

die Verwaltung seines Vermögens verzichtet und es ist ihm in der Person des Johann Georg Bertsch, Georgs Sohn von da, ein Pfleger bestellt worden.

Dies wird mit dem Bemerken öffentlich be­kannt gemacht, daß alle Geschäfte und Verträge, welche Klenk ohne Zustimmung seines Pflegers abschließen würde, als ungültig erklärt werden würden.

Den 19. März 1847.

K. Oberamtsgericht.

Llndauer.

O b e r a m t s g e r i ch l Neuenbürg. SchuldenLiquidationen.

In den hienach benannten Gantsachen wer­den die Schuldenliquidationen und die gesezlich damit verbundenen weiteren Verhandlungen an nachbcmerkten Tagen vorgenommen werden; und zwar:

1) in der Gantsache des Johann Friedrich Bodamer, Fuhrmanns von Dobel, am Freitag den 30. April d. I.,

Morgens 8 Uhr, auf dem Rathhause daselbst;

2) in der Gantsache des Jakob Nierin­ger, Taglöhners von Schömberg, am

Montag den 3. Mai d. I.,

Morgens 9 Uhr, auf dem Rathhause daselbst;

3) in der Gantsache des Jakob Wohlge- muth, Taglöhners von Schömberg, am

Dienstag den 4. Mai d. I.,

Morgens 8 Uhr, auf dem Rathhause daselbst;

4) in der Gantsache des Ulrich Non­nenmann, Krämers von Langen­brand, am