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Donnerstag den 6. Mai d. I., Morgens 9 Nhr, auf dem Nachhause daselbst;
5) in der Gantsache deS Jung Johann
Christoph Kuch, Steinhauers von Wildbad, am
Mittwoch den 12. Mai d. I., Morgens 8 Uhr, auf dem Nachhause daselbst;
Den Schuldheifsenämtern wird nun aufgegeben, die in den Stuttgarter allgemeinen Anzeigen erfolgten Vorladungen mit den dort be- zeichneten Nechtsnachtheilen ihren Ortsangehöri- gen gehörig bekannt zu machen.
Neuenbürg, den 19. März 1847.
K. Oberamtsgericht.
Lindauer.
Calw.
Die Röthenbacher Steige an der von^Teilt ach nach Wildbad führenden Straße bleibt wegen einer erforderlichen Herstellung bis zum 4. April d. I. gesperrt, was hiemit öffentlich bekannt gemacht wird.
Den 23. März 1847.
K. Oberamt.
Act. R e u ff, St.V. des abw. B.
Floßinspektion Calmbach.
18Ä7er Enz- u. NagoldScheiterfloß- Eröffnung.
Bei günstiger Witterung, geeignetem Wasserstand und wenn irgend ein unvorherzusehender Fall nicht hinderlich in den Weg tritt, wird die heurige HauptScheiterflößerei beginnen
s) auf der Enz und ihren Seitenbächen: von Enzklösterlen bis Bietigheim am 26. April;
li) auf der Nagold:
vom Schorrenthal bis zum herrschaftlichen Holzgarten bei Nagold dagegen schon
am 6. April;
Die Schiffer- und Flößerschaft nebst den betreffenden Werks- und Uferbesizern werden hiedurch zur Nachachtung in Kenntniß gesezt und zugleich die löblichen Ortsvorstände ersucht, dies in ihren Gemeinden rechtzeitig bekannt machen zu lassen.
Den 19. März 1847.
K. Floßinspektion.
Oberförster
Gü ttenberger.
C o n f e r e n z.
Für die nächste Conferenz, welche ich vorläufig, eine Abänderung mir vorbehaltend, auf den 21. April nach Neuenbürg angesagt haben will, möge als Aufsazaufgabe gelten:
eine logische Äuseinandersezung des Lieds Uro. 364, Befiehl du rc. rc.
Zur Catechisation über Röm. 4, 25. lade ich ein Herrn Bühler von Schömberg, über Jvh. 11, 25. Herrn Steck von Schwarzenberg.
Ich selbst werde mir erlauben, einiges über etymologische Begriffsentwicklung mitzutheilen.
Calmbach, den 25. März 1847.
Pfarrer Eifert.
Neuenbürg.
Der hiesige Stadtrath hat unterm 15. Dezember v. I. beschlossen, daß von nun an alle diejenigen Bürger, welchen ein Allmandstück zur bürgerlichen Nuzniesung nach der eingeführten Reihenfolge n e u verliehen wird, gehalten seyn sollen, binnen 2 Jahren vom Antritt der Nuzniesung an, das verliehene Stück mit 2 Kern- Obstbäumen zu bepflanzen und, soferne das Stück nicht vollständig cultivirt wäre, dasselbe vollständig zu cultiviren, widrigenfalls, wenn nicht beides in der festgesezten Frist geschehen wäre, das Stück dem beliehenen Bürger wieder abgenommen und einem andern nach der Reihenfolge übergeben und so fortgefahren wird, bis ein beliehener Bürger vorstehende Bedingungen erfüllt.
Diese obrigkeitliche Anordnung wird hiemit bezüglich aus die neuere Allmandenzutheilung wiederholt zur Nachachtung ordnungsmäßig verkündet.
Den 23. März 1847.
Stadt Schuldheissenamt.
Fischer.
Schwarzenberg.
LiegensiHaftsVerkarif.
Dem Friedrich Ehnis, Bürger und Witt- wer dahier, werden im Erekutionsweg am Montag den 5. April d. I.,
Nachmittags 1 Uhr,
auf dem Rathhause dahier nachstehende Güterstücke im öffentlichen Aufstreich verkauft:
Gebäude:
1 zweistöckiges Wohnhaus mit Scheuer unter einem Dach, mitten im Dorf;