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Vorstehendes ihren GemeindeAugehörigen bekannt machen lassen zu wollen.

Am 23. Juli 1845.

Schuldheiffenamt.

Bodamer.

Birkenfeld.

Bei der Gemeindepflege sind 600 bis 800 fl. Geld gegen gefezliche Sicherheit zum Ausleihen parat.

Den 22. Juli 1815.

Schuldheißenamt. Tränkle.

Landwrrthschaftliches.

FarrenVerkauf.

Ein im Allgäu kürzlich erkaufter, fehlerfreier und zur Zucht bestimmter Farre, welcher 1'/-Jahre alt ist, wird

Dienstag den 5. August Nachmittags 3 Uhr

im Waldhorn in Höfen wiederholt versteigert, wozu insbesondere die Farrenhalter eingeladen werden.

Neuenanrg, den 27. Juli 1845.

Der landw. VereinsAusschuß.

Privatnachrichten.

W i l d b a d.

Hofguts-, Säg- und Mahlrnühle- Verkemf.

Mit Ermächtigung der Gräfl. v. Langenstein'- schen NenteyDLrektion in Carlsruhe vom 12. April d. I-, Nro. 444 wird durch die untere zeichnete Stelle

Montag den 18. August d. I., Vormittags 10 Uhr,

der sogenannte Eiach - auch Lehmanns­hof auf der Markung Wildbad im romanti­schen Eiachthal belegen, auf dem Rathhause zu Wildbad zu Eigenthum iLffentlich verstei­gert werden.

Dieses Anwesen besteht in

и) 1 zweistöckigem von Stein erbauten und in gutem Zustande befindlichen Wohn­haus mit Thürmchen und Glocke, Scheuer, Stallung zu 20 Stück Rindvieh und 4 Pferden, Remise, Backhaus und Keller­hütte nebst Keller; alles wohl erhalten;

к) circa 40 Morgen Acker-, Wies- und

Gartenland, um das Haus herum liegend und zusammenhängend;

v) 1 Sägmühle am Eiachflüßchen mit ober- schlächtigem Wasserrad ünd dem zum Betriebe nöthigen Geschirr;

<1) 1 oberschlächtigen Mahlmühle mit zwei M ahlgängen und einem Gerbgang, nebst Inventar.

Diese sämmtlichen Gebäude und Werke liegen nahe beisammen und schließen einen geräumigen, größtentheils gepflasterten Hof ein, in dessen Mitte sich ein sehr guter laufender Brunnen befindet.

Auf dem Hofe haften keine besondere Lasten. Dagegen ist der Eigenthümer berechtigt, das Waidrecht in den nahegelegenen Königl. Staats­waldungen durch das Einschlagen seiner Ochsen, Kühe und Schweine auszuüben.

Durch die Nähe der Königl. Staatswaldungen einestheils und anderntheilö der Städte Wild- bad, Neuenbürg, Pforzheim, Gernsbach und selbst Carlsruhe ist dem Eigenthümer auch gün­stige Gelegenheit gegeben, Holzhandel zu treiben und seine Produkte, namentlich Schlachtvieh, Sägholz und Kohlen zu guten Preisen abzusezen.

Das Eigenthumsrecht kann auf 23. April 1846 oder nach Umständen auch schon diesen Herbst angetreten werden.

Die näheren Bedingungen sind am Steige­rungstage zu erfahren und wird nur noch be­merkt, daß fremde Kaufsliebhaber sich Mit ge- meinderäthlichen VermögensZeugniffen zu ver­sehen haben.

Carlsruhe, den 14. Juli 1845.

RenteyHauptkaffe der Frau Gräfin v. Langenstein:

W a l tz.

Neuenbürg.

Fuhrwerks Empfehlung.

Das Botenfuhrwesen zwischen Carlsruhe, Durlach, Neuenbürg und Wildbad beabsichtigt der Unterzeichnete von jezt an zu betreiben, zu welchem Ende regelmäßige Fahr­ten bereits beginnen und zwar: vonNeuenbürg bisCarlsruhe jeden Montag, von Carlsruhe bis Wildbad jeden Dienstag.

Indem ich die resp. Bewohner der bezeich-