Der Verkauf beginnt früh 9 Uhr im Walde, bei ungünstiger Witterung um 10 Uhr im Gast­haus zum Ochsen in Herrenalb.

Die Ortsvorsteher werden mit der Bekannt­machung beauftragt.

Neuenbürg, den 27. Juli 1845.

K. Forstamt. v. Moltk e.

Forstamt Altensteig. Revier Hofstett.

Am Donnerstag den 7. August l. I. kommen wiederholt zum Verkauf im öffentlichen Aufstreich in den Staats'waldungen

Peterschachen 1327-Klafter tan-

nene Prügel, 1407r Klafter tannene Reisprügel, sowie Scheidholz, jedoch meist auf einer Weglinie erzeugt, 1397- Klaf­ter tannene Prügel, 1367- Klafter tan­nene Neisprügel, sowie 4,000 Stücke ungebundenes tarirtes tannenes Reisach.

Die Zusammenkunft findet in Zwerenberg statt, von wo aus man sich in die Waldungen begeben wird; 7s des Revierpreises muß als Aufgeld bezahlt werden.

Altensieig, den 22. Juli 1845.

K. Forstamt.

v. Seutter.

Neuenbürg.

Da bei dem, in Nro. 59. d. Blts. aus. eschrie- benen Verkauf von 2 zweispännigen Wagen und 2 Pferden in der Behausung des Christian Scholl dahier kein günstiges Resultat erzielt wurde; so wird dieser Verkauf am Freitag den 1. August Morgens 8 Uhr,

wiederholt vorgenommen werden, wozu man die Liebhaber hiemit eiuladet.

Den 29. Juli 1845.

, StadtschuldheiffenAmtsVerweser

Bayer.

I--

^ Calmbach.

Es kommt hierorts manchmal vor, daß aus­wärtige Holzhändler das Plazgeld auf dem Communboden nicht vollständig abrichten; man muß deshalb wiederholt darauf dringen, daß wer Holz auf den Communplaz legen will, es

sogleich dem Gemeindepflezer anzuzeigen hat und bei dem Einbiuden, ehe er abfährt, abzähleu läßt und auch gleich bezahlt.

. Zugleich wird der ausgeschriebene Ruggerichts- Beschluß von 1831 wieder erneuert, kein Floß an den großen Stein anzuhängen, ausser wenn schon zwei Flöße in dem Böhmliswaag hangen, und diese jedenfalls eines abführen müssen, über­haupt darf nie ein Floß ohne Aufsicht mehr an­gehängt werden, wer dagegen handelt, hat ne­ben der gesezlichen Strafe noch den Schaden zu ersezen.

Am 25. Juli 1845.

Schuldheiffenamt.

Barth.

Höfen.

Da der am 12. und 21. Mai l. I. in der Schuldklagsache der Johann Philipp Barth- kersWittwe von hier, im Wege der Hülfsvoll- strekung stattgehabte Haus- und GüterVerkauf kein günstiges Resultat lieferte, so wird ein weiterer und lezter VerkaufsVersuch am Samstag den 9. August d. I.

Vormittags 10 Uhr,

auf dem mesigen Rathszimmer vorgenommen, zum Verkauf kommt:

1) Ein zweistöckiges Wohnhaus und Scheuer unter einem Dach, mit BäckereiEinrich- tung, nebst 4 Schweinställen.

2) Die Hälfte an einem Waschhaus und Holzhütte, nebst der bei den Gebäuden befindlichen Hälfte Hofrailhe.

3> 16Vs Ruthen Garten beim Haus.

4) 1 Viertel Acker am Hengstberg.

5) 2 Viertel Acker ebendaselbst.

6i 37- Viertel Acker am Eiberg.

71 17« Morgen 44 Ruthen Wiesen, im Fertelthal.

8) 1 Morgen am Hengstberg beim Haus.

9) Ungefähr 1 Morgen im obern Thal Neu­enbürger Markung.

Zugleich werden die unbekannten Gläubiger der Barthin, so weit diese nicht schon in dem SchuldklagProtokoll ersichtlich sind, ihre For­derungen innerhalb 30 Tagen von heute an, bei der Unterzeichneten Stelle anzuzeigen aufgefor­dert. Die Herren Orrsvorsteher werden ersucht,