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Amts- und Intelligenz Blatt
für den OberamtsBezirk
Neuenbürg.
Enthält zugleich Nachrichten für den OberamtsBezirk Calw.
OG. Mittwoch den 3«. Juli 18ÄZ
Amtliches.
Neuenbürg. (An die Ortsvorsteher.) Da die vorschriftmäßige Anfertigung der durch den K. 21. der MinistcrialVerfügung vom 12. Nov. 1440. (betrf. die Erhaltung und Fortführung der PrimärCataster und Flurkarren) angeordneten Handriffe und Meßurkunden über die in der BodenEintheilung sich ergebenden Veränderungen in denjenigen Gemeinden, welche noch nicht in dem Besiz der PrimärCatasterAbschriften und rectificirten FlurkartenAbdrücke gesezt sind, nicht selten mit besonderen Schwierigkeiten verbunden ist, so hat das K. SteuerCollegium die Anordnung getroffen, daß in Fällen, wo die geometrische Aufnahme der vorgegangenen Veränderung ohne den Gebrauch der betreffenden Karte nicht genau vollzogen werden kann, einstweilen hiezu nicht rectificirte FlurkartenAbdrücke durch das CatasterVurean an die betreffenden Gemeinden unentgeldlich abgegeben werden.
Die Ortsvorsteher derjenigen Gemeinden, welchen zu diesem Behuse nicht rectificirte FlurkartenAbdrücke erforderlich werden, haben solche mit der rröthigen Bezeichnung bei Oberamt zu bestellen.
Zugleich werden die Ortsvorsteher angewiesen, darauf zu dringen, daß nur ganz tüchtige Geometer mit der Aufnahme der Handriße und Meßurkunden beauftragt und die in der technischen Anweisung vom 13. Januar 1841 gegebenen Vorschriften, sowie die dort §. 24 und 33 vorgeschriebenen Formulare genau eingehalten werden. Insofern übrigens vor der Ausfolge der Primär- CatasterAbschriften und der rectificirten Flurkar
ten die ParcellenNumer der veränderten Grundstücke in den Handrißen und Meßurkunden nicht angegeben und auch das neue Meß gegen das im PrimärCataster enthaltene nicht liquidirt werden kann, so ist zu elfteren Raum zu lassen und statt des leztern, da wo gute Güterbücher vorhanden sind, einstweilen das in denselben enthaltene Meß dem neuen gegenüber zu stellen.
Auch haben die Ortsvorsteher die in ihren Gemeinden befindlichen Geometer hienach zu bescheiden.
Am 24. Juli 1845.
K. Oberamt.
Leypold.
Holzversteigerung.
Forstamt Neuenbürg.
Revier Herrenalb.
In dem Staatswalde Pfahlwald zunächst Herrenalb wird nachstehendes Nuz-und Brennholz Montag den 11. August
im Ausstreich verkauft, wobei ein Angeld von 7s Theils des Revierpreises sogleich zu bezahlen ist:
tannenes Langholz von 60 bis 90 Länge ..... 182 Stämme, dto. von 40 bis 50 Länge 40 „
dto. unter 50 Länge . . 131 „
dto. Sägklöze von lOLänge 7 Stück, buchene Werkholzstämme 10 bis 20 lang .... 164 „
buchenes Scheiterholz. . . 817) Klafter,
buchene Prügel und Aus- schußScheiter .... 157« „
tannene Scheiter .... 217« „