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Amts- und Intelligenz Blatt

für den OberamtsBezirk

Neuenbürg.

Enthält zugleich Nachrichten für den OberamtsBezirk Calw.

OG. Mittwoch den 3«. Juli 18ÄZ

Amtliches.

Neuenbürg. (An die Ortsvorsteher.) Da die vorschriftmäßige Anfertigung der durch den K. 21. der MinistcrialVerfügung vom 12. Nov. 1440. (betrf. die Erhaltung und Fortführung der PrimärCataster und Flurkarren) angeordne­ten Handriffe und Meßurkunden über die in der BodenEintheilung sich ergebenden Veränderun­gen in denjenigen Gemeinden, welche noch nicht in dem Besiz der PrimärCatasterAbschriften und rectificirten FlurkartenAbdrücke gesezt sind, nicht selten mit besonderen Schwierigkeiten verbunden ist, so hat das K. SteuerCollegium die Anord­nung getroffen, daß in Fällen, wo die geome­trische Aufnahme der vorgegangenen Veränder­ung ohne den Gebrauch der betreffenden Karte nicht genau vollzogen werden kann, einstweilen hiezu nicht rectificirte FlurkartenAbdrücke durch das CatasterVurean an die betreffenden Gemeinden unentgeldlich abgegeben werden.

Die Ortsvorsteher derjenigen Gemeinden, wel­chen zu diesem Behuse nicht rectificirte Flurkarten­Abdrücke erforderlich werden, haben solche mit der rröthigen Bezeichnung bei Oberamt zu bestellen.

Zugleich werden die Ortsvorsteher angewiesen, darauf zu dringen, daß nur ganz tüchtige Ge­ometer mit der Aufnahme der Handriße und Meßurkunden beauftragt und die in der technischen Anweisung vom 13. Januar 1841 gegebenen Vorschriften, sowie die dort §. 24 und 33 vor­geschriebenen Formulare genau eingehalten werden. Insofern übrigens vor der Ausfolge der Primär- CatasterAbschriften und der rectificirten Flurkar­

ten die ParcellenNumer der veränderten Grund­stücke in den Handrißen und Meßurkunden nicht angegeben und auch das neue Meß gegen das im PrimärCataster enthaltene nicht liquidirt wer­den kann, so ist zu elfteren Raum zu lassen und statt des leztern, da wo gute Güterbücher vor­handen sind, einstweilen das in denselben ent­haltene Meß dem neuen gegenüber zu stellen.

Auch haben die Ortsvorsteher die in ihren Gemeinden befindlichen Geometer hienach zu be­scheiden.

Am 24. Juli 1845.

K. Oberamt.

Leypold.

Holzversteigerung.

Forstamt Neuenbürg.

Revier Herrenalb.

In dem Staatswalde Pfahlwald zunächst Herrenalb wird nachstehendes Nuz-und Brennholz Montag den 11. August

im Ausstreich verkauft, wobei ein Angeld von 7s Theils des Revierpreises sogleich zu be­zahlen ist:

tannenes Langholz von 60 bis 90 Länge ..... 182 Stämme, dto. von 40 bis 50 Länge 40

dto. unter 50 Länge . . 131

dto. Sägklöze von lOLänge 7 Stück, buchene Werkholzstämme 10 bis 20 lang .... 164

buchenes Scheiterholz. . . 817) Klafter,

buchene Prügel und Aus- schußScheiter .... 157«

tannene Scheiter .... 217«