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für den Oberamts - Bezirk
u e n b ü r g.
MI. SamOag den 16 . November UGUÄ.
Amtliches.
Neuenbürg. Am Mittwoch den 20. November wird ein Pfarrverein hier gehalten. Die HH. Vioeoesan-Geistlichen werden um zahlreiche Teilnahme gebeten.
Der Vorstand.
Forstamt Neuenbürg. Forchenzapfen- Ankarrf. Das Forstamt wird auch in diesem Jahr wieder Forchenzapfen für die gegenwärtig im Bau begriffene Saamendarre aufkaufen und es werden zu diesem Ende an diejenigen unbescholtenen Personen, welche sich dem Sammeln der Forchenzapfen widmen wollen, Erlaubnißscheine für das Sammeln in den Staatswaldungen ausgestellt werden. — Sollten auch Gemeinden ihren OrtsAngehörigen re. das ELnsammeln der Forchenzapfen an unschädlichen Orten gestatten, so ist hievon den betreffenden Nevierförstern Anzeige zu machen, damit diese die Bestände, in denen das Sammeln der Zapfen ohne Nachtheil für die Holzzucht geschehen kann, bezeichnen können; auch sind diejenigen Personen, welche zum Einsammeln der Forchenzapfen in Gemeindewaldungen Er- laubniß erhalten, mit Erlaubnißscheinen zu versehen und in diesen die geöffneten Bestände zu bezeichnen.
Der Termin für den Beginn des Einsammelns der Forchenzapfen ist auf den 1. Dezember festgesezt.
Mit denjenigen Personen, die zur Lieferung von Forchenzapfen Lust haben, werden besondere Akkorde abgeschlossen werden.
Bei Nichteinhaltung des bezeichncten Termins und der forstpolizeilichen Verfügung in Betreff des Oeffncns der Bestände in Gemeinde- und Privatwaldungen werden die herkömmlichen Strafen erkannt werden. Das gleiche Verfahren findet auch gegen diejenigen Personen statt, die einen Erlaubnißschein nicht aufzuweifen vermögen und dennoch Zapfen sammeln.
Die Schuldheissenämter werden angewiesen, dieses ihren OrtsAngehörigen bekannt zu machen.
Neuenbürg den 12. November 1844.
K. Forstamt
-,.4,^' v. Moltke.
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Wildbad. Bauakkord. Nach höherem Befehl soll mit dem Beginn des nächsten Frühjahres ein neues Schulhaus 8(? lang und 4B breit, bis unter das Dach von Stein, sowie ein Nebengebäude 36^ lang, 24^ breit, gebaut werden. Die Kosten beider Gebäude sind vorangeschlagen bei der Grab- und Auffüllungsarbeit zu 381 fl., Maurer- und Steinhauerarbeit zu 7613 fl., Gypserarbeit zu 910 fl., Zimmerarbeit zu 4061 fl-, Schreinerarbeit zu 1500 fl., Glaserarbeit zu 632 fl., Schlvfferarbeit zu 1438 fl., Flaschnerarbeit zu 286 fl., Anstricharbeit zu 322 fl., Pflästererarbeit zu 116 fl.
Die Arbeiten werden am Donnerstag den 28. November d. I., Vormittags 10 Uhr auf dem Rathhause in Wildbad verdingt und die Akkords- Liebhaber dazu mit dem Anfügen eingeladen, daß nur solche Handwerksleute zugelaffen werden, welche sich nicht nur über ihr gutes Verhalten und den Besiz der erforderlichen Mittel mit gemeinderäthlichen von dem betreffenden Oberamte beglaubigten Urkunden, sondern auch über