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sondere in Orten, durch welche ein Bach oder Fluß fließt, wäre solcher in möglich geradester Richtung durchzuführen und das Ufer so aufzubauen, daß Ueberschwemmung verhütet wird; kleinere Bäche sollten in gemauerten Canälen durch die Ortschaften geführt seyn und theils durch Bedeckung, theils durch regelmäßige Reinigung wäre dafür zu sorgen, daß sich in ihnen kein Schlamm anhäufe und der freie Abfluß des Wassers erhalten werde. Die Düngerhaufen an den Straßen wären einzuschließen, die Mist- jauchc-Ansammlungen und Abtritte an den Strassen und in den Hofräumen gehörig zu bedecken. In alten Städten sollten die Stadtmauern und Thvrthürme abgebrochen werden, welche den Zutritt von Luft und Licht hindern; ferner wäre jede Gelegenheit zu ergreifen, enge Straßen zu erweitern und Luftvcrbindungen zwischen denselben und zwischen den einzelnen Häusern herzustellen. Zu viele Bäume innerhalb der Orte oder in deren nächster Umgebung wären in so weit zu lichten, daß die Sonne den gehörigen Zugang erhält, was um so nothwendigcr in Lagen erscheint, welche aus andern Ursachen feucht und schattig sind.
2) Nicht minder wichtig ist die Stellung und Einrichtung der Wohngebäude.
Dieselben sollten, wo möglich, auf erhöhter Fläche, und am Besten nach dem sogenannten Senuenbau aufgeführt werden; wenigstens sollte das Bauen an einen Abhang,, unmittelbar an eine Bergwand, in den Berg hinein vermieden und auf genügende Breite der Straßen, so wie auf Zwischenräume zwi.chen den einzelnen Hausern Bedacht genommen werden, so daß Licht und Luft von allen Seiten gehörigen Zutritt haben.
Wo die Wohnung in tiefen und engen Thälern, Thalkcsseln und schmalen Bergcinschnitten stehen, da sollte bei einem Neubau derselben für ihre Verlegung auf höher gelegene, der freien Luftströmung, und zwar besser dem Ost-und Nordost- Wind, als dem West-und Süd-Wind ausge- sezte Punkte gesorgt, jedenfalls bei den Planen für neue Bauanlagen außerhalb des bisher überbauten Flächenraumö auf die Festhaltung dieses Gesichtspunkts gesehen werden.
Einstöckige Häuser oder solche, deren unterster
Stock zum Wohnen bestimmt ist, wären immer mit einer mehrere Schuhe über den Boden herausragenden Grundmauer zu versehen.
Den bewohnten Gemächern wäre stets eine Höhe vor: mindestens 8 bis 9 Fuß zu geben, und Schlaf-und Wohn-Zimmern vorzugsweise die Morgen-und Mittag-Seite einzuräumen.
3g Als weiterer wesentlicher Gegenstand der Fürsorge ist das Trinkwasser, dessen sich die Bewohner eines Orts bedienen, zu betrachten.
Die Quellen wären überhaupt so zu fassen und in gehöriger Tiefe bis zu den Brunnen zu leiten, daß das Wasser nicht cinfrieren, noch sich erwärmen und verunreinigt werden kann.
Für gutes Material und für gute Unterhaltung der Wasserleitungen wäre Sorge zu tragen. Insbesondere aber ist bei dem Trinkwasser darauf zu sehen, daß cs klar, frisch und kalt sey, und daß es nicht eine größere Menge von erdigen Theilen, namentlich Kalk und Gyps, enthalte. Wo in der nahen Umgebung der Orte, welche hartes gypshaltiges Wasser haben, auch reineres, ans dem den Gyps gewöhnlich begleitenden Sandstein quellendes Wasser zu gewinnen ist, da sollte lezteres allein zum Trinken und Kochen bcnüzt werden. Wo die Wasser nach jedem Regen sich trüben, da wären die Quellen besser zu fassen; wo dieses nicht hilft, könnte der Zweck durch einen einfachen Filtrir-Apparat erreicht werden. Jedenfalls ist den Orts-Angehörigen zu empfehlen, ein so getrübtes Wasser vor dem Gebrauche so lange stehen zu lassen, bis der Schlamm sich zu Boden gcsezt haben wird, und dasselbe sodann von diesem Schlamme vorsichtig in ein anderes Gefäß abzugießen.
Wo es thunlich ist, sollten gut gefaßte, reine Trinkquellen auch im Felde und an den Wegen
hergestellt werden.
(Schluß folgt.)
Privatnachrichten.
Neuenbürg den 3. April 1844. Den Herren Geistlichen von Wildbad, Calmbach und Schömberg scheint es sehr angelegen gewesen zu seyn, meinen Vorschlag zum Ausdruck der Freude über die Genesung Sr. Majestät des Königs nicht bloS zu tadeln; sondern auch