Königs sind gestern dem Verein für verwahr­loste Kinder 12 fl. 41 kr. als Ertrag einer Sammlung übergeben worden, wofür hiemit bescheint.

Neuenbürg den 9. April 1844.

Der Vereins - Cassier Oberamtspfleger Fischer.

Schwann Oberamts Neuenbürg.

Liegenschafts - Verkauf.

Aus der Ganntmaße des Jg. Ludwig Wank- müller, Bauers dahier, wird am Mittwoch den 1. Mai d. I. Morgens 8 Uhr auf dem Raths­zimmer dahier folgende Liegenschaft im öffent­lichen Aufstreich verkauft:

Ein cinstockigtes Haus und Scheuer und ein

Schweinstallgebäude am Haus nebst Hofraithe, Garten:

ungefähr 3 Vrtl. beim Haus,

4 Mrg. Bau und Mähefeld.

Wiesen:

3/2 Vrtl. 8V« Rthn.

Die Bedingungen werden am Tage der Ver­kaufshandlung bekannt gemacht, wozu die Kaufs­liebhaber hiemit höflich eingeladen werden.

Schuldheißcnamt Kern.

Nach einer Verfügung des K. Ministerium des Innern vom 8. März d. I. wird nachste­hende Belehrung des K. Medicinal-Collegiums hiemit öffentlich bekannt gemacht.

Belehrung

über die vorbeugenden Maßregeln gegen den Cretinismus.

Die unter dem Namen des Cretinismus bekannte körperliche und geistige Entartung der menschlichen Natur hat neuerlich auch in Würt­temberg die Aufmerksamkeit der Staats-Regier­ung in Anspruch genommen.

Den hierüber Statt gehabten Erhebungen zu­folge kommt derselbe an manchen Orten (sowohl unter verschiedenen Abstufungen des Kropfs und einer dem Zwerghaften mehr odev minder sich

nähernden Körper-Gestalt, verbunden mit träg­er, kindischer Geistes-Aeußerung oder auch ei­gentlichem Stumpfsinn, als in der höchsten ereti- nischen Mißstaltung mit Blödsinn, häufig auch mit Taubstummheit) in solcher Ausdehnung vor, daß die öffentliche Fürsorge alle Ursache hat, sich mit der Verstopfung der Quellen, aus welchen er entspringt, ernstlich zu beschäftigen.

Auf den Grund der über diese Quellen an Ort und Stelle gepflogenen Untersuchungen und dessen, was die Wissenschaft hierüber an die Hand gibt, wird daher in Beziehung auf die vorbeugenden Maßregeln gegen das frag­liche Uebel nachstehende allgemeine Belehrung ertheilt.

I. Von Beseitigung der den Cretinis­mus begünstigenden äußeren Einflüsse.

1) Die erste Rücksicht verdient die Sicherung einer trockenen Lage für die nächsten Um­gebungen der Wohnpläze. Dahin gehört, daß in wasserreichen Thälern und Niederungen zur Beseitigung und Verhütung von Versumpf­ungen Abzugs-Gräben gezogen werden, durch welche das sich sammelnde Wasser rasch genug ablaufen kann, daß Flüße und Bäche regulirt, in möglich geradester Richtung fortgefühlt, und gehörig eingcdämmt werden, um Uebcrschwem- mungen und der Bildung von Altwassern vor­zubeugen. Seen und Teiche, welche Zu-nnd Abfluß haben, und um anderer Zwecke willen nicht entbehrt werden können, wären auf den Umfang zu beschränken, bei welchem ein rascher Zu-und Abfluß jederzeit gesichert ist; und dafür, daß solche im Stande erhalten werden, wäre mit fortwährender Aufmerksamkeit Sorge zu trag­en. Seen und Moräste ohne Zu-und Abfluß wären einzutrocknen und, der umgebenden Fläche gleich, aufzufüllen. Innerhalb der Ortschaften sollte ganz besonders auf Trockenheit der die verschiedenen Theile des Orts verbindenden Stras­sen, Gassen und freien Pläze gehalten werden. Zu diesem Zwecke dient, daß man die Straßen pflastert, oder wenigstens zu beiden Seiten mit steinernen Rinnen (Kandeln) versieht, welche den nöthigen Fall haben, um das in ihnen sich sammelnhk Wasser rasch wcgzuführen. Jnsbe-