Königs sind gestern dem Verein für verwahrloste Kinder — 12 fl. 41 kr. als Ertrag einer Sammlung übergeben worden, wofür hiemit bescheint.
Neuenbürg den 9. April 1844.
Der Vereins - Cassier Oberamtspfleger Fischer.
Schwann Oberamts Neuenbürg.
Liegenschafts - Verkauf.
Aus der Ganntmaße des Jg. Ludwig Wank- müller, Bauers dahier, wird am Mittwoch den 1. Mai d. I. Morgens 8 Uhr auf dem Rathszimmer dahier folgende Liegenschaft im öffentlichen Aufstreich verkauft:
Ein cinstockigtes Haus und Scheuer und ein
Schweinstallgebäude am Haus nebst Hofraithe, Garten:
ungefähr 3 Vrtl. beim Haus,
„ 4 Mrg. Bau und Mähefeld.
Wiesen:
„ 3/2 Vrtl. 8V« Rthn.
Die Bedingungen werden am Tage der Verkaufshandlung bekannt gemacht, wozu die Kaufsliebhaber hiemit höflich eingeladen werden.
Schuldheißcnamt Kern.
Nach einer Verfügung des K. Ministerium des Innern vom 8. März d. I. wird nachstehende Belehrung des K. Medicinal-Collegiums hiemit öffentlich bekannt gemacht.
Belehrung
über die vorbeugenden Maßregeln gegen den Cretinismus.
Die unter dem Namen des Cretinismus bekannte körperliche und geistige Entartung der menschlichen Natur hat neuerlich auch in Württemberg die Aufmerksamkeit der Staats-Regierung in Anspruch genommen.
Den hierüber Statt gehabten Erhebungen zufolge kommt derselbe an manchen Orten (sowohl unter verschiedenen Abstufungen des Kropfs und einer dem Zwerghaften mehr odev minder sich
nähernden Körper-Gestalt, verbunden mit träger, kindischer Geistes-Aeußerung oder auch eigentlichem Stumpfsinn, als in der höchsten ereti- nischen Mißstaltung mit Blödsinn, häufig auch mit Taubstummheit) in solcher Ausdehnung vor, daß die öffentliche Fürsorge alle Ursache hat, sich mit der Verstopfung der Quellen, aus welchen er entspringt, ernstlich zu beschäftigen.
Auf den Grund der über diese Quellen an Ort und Stelle gepflogenen Untersuchungen und dessen, was die Wissenschaft hierüber an die Hand gibt, wird daher in Beziehung auf die vorbeugenden Maßregeln gegen das fragliche Uebel nachstehende allgemeine Belehrung ertheilt.
I. Von Beseitigung der den Cretinismus begünstigenden äußeren Einflüsse.
1) Die erste Rücksicht verdient die Sicherung einer trockenen Lage für die nächsten Umgebungen der Wohnpläze. Dahin gehört, daß in wasserreichen Thälern und Niederungen zur Beseitigung und Verhütung von Versumpfungen Abzugs-Gräben gezogen werden, durch welche das sich sammelnde Wasser rasch genug ablaufen kann, daß Flüße und Bäche regulirt, in möglich geradester Richtung fortgefühlt, und gehörig eingcdämmt werden, um Uebcrschwem- mungen und der Bildung von Altwassern vorzubeugen. Seen und Teiche, welche Zu-nnd Abfluß haben, und um anderer Zwecke willen nicht entbehrt werden können, wären auf den Umfang zu beschränken, bei welchem ein rascher Zu-und Abfluß jederzeit gesichert ist; und dafür, daß solche im Stande erhalten werden, wäre mit fortwährender Aufmerksamkeit Sorge zu tragen. Seen und Moräste ohne Zu-und Abfluß wären einzutrocknen und, der umgebenden Fläche gleich, aufzufüllen. Innerhalb der Ortschaften sollte ganz besonders auf Trockenheit der die verschiedenen Theile des Orts verbindenden Strassen, Gassen und freien Pläze gehalten werden. Zu diesem Zwecke dient, daß man die Straßen pflastert, oder wenigstens zu beiden Seiten mit steinernen Rinnen (Kandeln) versieht, welche den nöthigen Fall haben, um das in ihnen sich sammelnhk Wasser rasch wcgzuführen. Jnsbe-