Amts-un- Zntelligenz-Blatt

für den Oberamts-Bezirk

Neuenbürg.

2N Mittwoch den 10. April 18L4.

Amtliches.

Oberamts - Gericht Neuenbürg. Schulden - Liquidation.

In hienach benannten Ganntsachen werden die Schuldenliquidationen und die gesezlich da­mit verbundenen weiteren Verhandlungen an den hienach benannten Tagen vorgenommen werden.

Den Schuldheißenämtcrn wird aufgegeben, die in den Stuttgarter allgemeinen Anzeigen er­folgten Vorladungen mit den dort bezeichnten Rechtsnachtheilen ihren Ortsangehörigen gehör­ig bekannt zu machen.

Und zwar in der Ganntsache

1) des Jung Ludwig Wankmüller, Bürgers und Bauers in Schwann am

Dienstag den 7 Mai d. I.

Morgens 8 Uhr auf dem Rathhaufe daselbst

2) des Georg Fr. Wurster, Bürg, und Tag­löhners in Enzklösterlen am

Samstag den 11. Mai d. I.

Vormittags 9 Uhr auf dem Rathhause daselbst.

Neuenbürg am 2. April 1844.

K. Oberamtsgericht _ Lind au er.

(ISLÄger Nagold-SHeiterfloH.) Die

beim Betrieb des heurigen, 1247 Klftr. um­fassenden Nagold - Scheiterfloßes, vorkommenden Geschäfte werden an folgenden Tagen verliehen und solchen Liebhabern übertragen werden, welche genügende Bürgschaft beizubringen ver­mögen.

1) Am Donnerstag den 18. d. M. auf dem Rathhaus in Nagold Morgens 8 Uhr:

Der Ausstich mit den damit noch weiter

Verbundenen Verrichtungen.

2) Am Freitag den 19. d. M. auf dem Rath­haus in Simmersfeld Morgens 8 Uhr:

». das An- und Abbinden des Vorhäng­holzes.

b. der Einwurf.

a. die Flotterhaltung und der Nachtrieb.

Zu diesen Verhandlungen ladet ein

Kalmbach am 8. April 1844.

K. Floß-Inspektion Oberförster Güttenberger.

Bieselsberg, Gerichtsbezirks Neuenbürg. Gläubiger-Aufruf. Auf Ableben des Jo­hann Georg Bäuerle, früheren Mahlmüllers in Bieselsberg und seiner Ehefrau Eva Marie, geb. Bertsch, ergeht an alle diejenigen, welche Ansprüche an den Vermögens-Nachlaß dieser Eheleute zu machen haben, hiedurch die Auffor­derung , solche binnen 21 Tagen bei dem Amts­notariat Wildbad anzumelden und nachzuweisen, widrigenfalls sie sich zu gewärtigen haben, daß sie bei der vorzunehmenden Verlaßcnschafts- Theilung unberücksichtigt bleiben. Zugleich wer­den die Schuldner der Verlassenschafts - Maße zur Anzeige deßen, was sie dieser schulden, auf­gefordert.

Am 29. März 1844.

Für die Theilungs-Behörde Amtsnotar.

Von der Gesellschaft in der Post dahier zur Feier der Wiedergenesung Sr. Majestät des