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Amts-und Intelligenz-Blatt

für den Oberamts - Bezirk

U e u e n b « r g.

IO' Samstag den S1. Januar 18^^.

Amtliches.

In Gemäsheit der Justiz-Ministerial-Ver­fügung vom 26. Juni v. I. Regierungsblatt S. 424 wurde der Buchdrucker Me eh dahier veranlaßt, eine Parthie von Exemplaren der Vorschriften für Pfleger zu drucken und angewiesen, den sämtlichen Ortsvorstehern eine gewiße Anzahl derselben, deren Bezahl­ung sie vorläufig auf die Gemeindekassen über­nehmen werden, zuzusenden.

Den Ortsvorstehern wird nun aufgegeben, hievon je ein Eremplar nicht nur jedem der- maligen Pfleger oder Curator von Minderjähr­igen, Verschollenen, Verschwendern, Wahnsinn­igen u. s. w. auf Kosten der Curatel, (sofern die Gemeindecaffe die Kosten nicht für immer übernehmen würde,) zu seiner Nachachtung zu­zustellen, sondern auch das Gleiche Ln allen künftigen Fällen bei der Verpflichtung eines Pflegers oder Curators zu beobachten und hie­rüber rm Verpflichtungs-Protokolle das Erfor­derliche zu bemerken.

Die Pfleger sind bei Zustellung jener Vor­schriften insbesondere auf die genaue Beobach­tung der §. §. 26 bis 28 aufmerksam zu machen, damit sie nicht den, im Strafgesezbuche bezieh­ungsweise im Polizei - Strafgescze angedrohten Strafen verfallen.

Neuenbürg den 29. Januar 1844.

K. Oberamtsgericht L i n d a u e r.

Es ist zur Kenntniß des Oberamts gekommen, daß mehrere Kinder von Schömberg gewerbs­mäßig dem Bettel in den benachbarten Orten

nachziehen, und dessenungeachtet auch nicht Ei­nes dieser Kinder zur Strafe gezogen wurde. Dies wäre nicht möglich, wenn die Ortsvor­steher, beziehungsweise ihre Polizeidiener den bestehenden Vorschriften gegen das Dettelwesen gehörig Nachkommen würden; man findet sich da­her veranlaßt, den Ortsvorstehern die gemes­senste Weisung zu ertheilen, daß sie nicht nur ihre Polizeidiener zur strengen Aufsicht auf Bett­ler und unnachsichtliche^Arretirung derselben an- halten, sondern auch selbst solche Bettler genau nach dem Polizeistrafgesez bestrafen und hiebei­namentlich auf die von denselben etwa schon er­standene Strafen Rücksicht nehmen.

Das Oberamt wird sich bei jeder Gelegen­heit davon überzeugen, in wie fern die Orts- Vorsteher re. ihren Obliegenheiten in dieser Be­ziehung Nachkommen, und wird jede Versaum- niß unnachsichtlich rügen.

Neuenbürg den 27. Januar 1844.

K. Oberamt Leypold.

Wegbau-Aorb.

Forstamt Neuenbürg. Revier Schwann. Die Herstellung eines Verbindungs-Weges vom Fuße des Staatswaldes Haag über die Esels­bachwiesen Ln den Schwabstich', welcher sich auf 336 Ruthen erstrecken soll, wird Samstag den 10. Februar Nachmittags 2 Uhr auf der Forstamts - Canzlei verabstreicht, wozu die im Wegbau unterrich­teten Accordsliebhaber unter dem Anfügen ein­geladen werden, daß der Ueberschlag über die Planie, Steingeschläg und Dohlen-Arbeiten bei dem Revierförster in Schwann vorläufig einge-