37
Amts-und Intelligenz-Blatt
für den Oberamts - Bezirk
U e u e n b « r g.
IO' Samstag den S1. Januar 18^^.
Amtliches.
In Gemäsheit der Justiz-Ministerial-Verfügung vom 26. Juni v. I. Regierungsblatt S. 424 wurde der Buchdrucker Me eh dahier veranlaßt, eine Parthie von Exemplaren der Vorschriften für Pfleger zu drucken und angewiesen, den sämtlichen Ortsvorstehern eine gewiße Anzahl derselben, deren Bezahlung sie vorläufig auf die Gemeindekassen übernehmen werden, zuzusenden.
Den Ortsvorstehern wird nun aufgegeben, hievon je ein Eremplar nicht nur jedem der- maligen Pfleger oder Curator von Minderjährigen, Verschollenen, Verschwendern, Wahnsinnigen u. s. w. auf Kosten der Curatel, (sofern die Gemeindecaffe die Kosten nicht für immer übernehmen würde,) zu seiner Nachachtung zuzustellen, sondern auch das Gleiche Ln allen künftigen Fällen bei der Verpflichtung eines Pflegers oder Curators zu beobachten und hierüber rm Verpflichtungs-Protokolle das Erforderliche zu bemerken.
Die Pfleger sind bei Zustellung jener Vorschriften insbesondere auf die genaue Beobachtung der §. §. 26 bis 28 aufmerksam zu machen, damit sie nicht den, im Strafgesezbuche beziehungsweise im Polizei - Strafgescze angedrohten Strafen verfallen.
Neuenbürg den 29. Januar 1844.
K. Oberamtsgericht L i n d a u e r.
Es ist zur Kenntniß des Oberamts gekommen, daß mehrere Kinder von Schömberg gewerbsmäßig dem Bettel in den benachbarten Orten
nachziehen, und dessenungeachtet auch nicht Eines dieser Kinder zur Strafe gezogen wurde. Dies wäre nicht möglich, wenn die Ortsvorsteher, beziehungsweise ihre Polizeidiener den bestehenden Vorschriften gegen das Dettelwesen gehörig Nachkommen würden; man findet sich daher veranlaßt, den Ortsvorstehern die gemessenste Weisung zu ertheilen, daß sie nicht nur ihre Polizeidiener zur strengen Aufsicht auf Bettler und unnachsichtliche^Arretirung derselben an- halten, sondern auch selbst solche Bettler genau nach dem Polizeistrafgesez bestrafen und hiebeinamentlich auf die von denselben etwa schon erstandene Strafen Rücksicht nehmen.
Das Oberamt wird sich bei jeder Gelegenheit davon überzeugen, in wie fern die Orts- Vorsteher re. ihren Obliegenheiten in dieser Beziehung Nachkommen, und wird jede Versaum- niß unnachsichtlich rügen.
Neuenbürg den 27. Januar 1844.
K. Oberamt Leypold.
Wegbau-Aorb.
Forstamt Neuenbürg. Revier Schwann. Die Herstellung eines Verbindungs-Weges vom Fuße des Staatswaldes Haag über die Eselsbachwiesen Ln den Schwabstich', welcher sich auf — 336 Ruthen erstrecken soll, wird Samstag den 10. Februar Nachmittags 2 Uhr auf der Forstamts - Canzlei verabstreicht, wozu die im Wegbau unterrichteten Accordsliebhaber unter dem Anfügen eingeladen werden, daß der Ueberschlag über die Planie, Steingeschläg und Dohlen-Arbeiten bei dem Revierförster in Schwann vorläufig einge-