24. November d. I. in dem Blatt Nro 94, bekannt gemacht wird.
Altenstaig den 23. Dezember 1843.
K. Forstamt v. Seutter.
Neuenbürg. Wegen der kommenden Neujahrsnacht findet man sich veranlaßt, das Publikum auf Folgendes aufmerksam zu machen:
1) das Schießen innerhalb Orts, so wie an Straßen und Wegen wird mit — 10 fl. bestraft. Wenn solches aus Gebäuden und Höfen geschieht und der Thäter nicht ausgemittelt werden kann, so haben die Eigen- thümer, beziehungsweise Bewohner, für die Strafe einzustehen, wogegen sie sich durch sorgfältige Verschließung ihrer Räume schüzen können.
2) Längeres Verweilen in den Wirthshäusern über die bekannte Polizeistunde in dieser Nacht ist im Geseze nicht begründet; es haben daher die Wirthe die Pflicht, ihren Gästen abzubieten und die Getränke- re. Abgabe zu verweigern und unterliegen, wenn sie diese Pflicht nicht erfüllen, der Legalstrafe, wogegen im andern Fall die Strafe auf den Gästen hastet, wenn diese der Abmahnung des Wirths nicht Folge leisten.
Z) Wenn wider Verhvffen sonstige Unordnungen auf den Straßen oder in den Häusern vorfallen sollten, so wird augenblicklich das Polizeipersonal einschreiten und wird nach dem Polizei - Strafgesez Art. 1 verfahren werden, wonach namentlich solche Individuen, welche den Abmahnungen nicht Folge leisten, auf der Stelle festgenommen und durch Aufbewahrung im Verhaft weiter unschädlich gemacht werden.
Neuenbürg den 23. Dezember 1843.
Stadt-Schuldheiß
Fischer.
Birkcnfeld. Die Straße von hier gegen der Ziegelhütte, kann wegen der an derselben vorzunehmenden Bauten wirklich nicht befahren werden. Die Vollendung derselben wird auf diesem Wege wieder bekannt gemacht.
Den 22. Dezember.1843.
Schuldheiß Tränkle.
Ottenhausen.
Um die Rcalabtheilung der weild. Jakob Bürklen, gewesenen Rö'ßlenswirths Wittwe dahier sicher stellen zu können, werden alle diejenigen Gläubiger, welche eine Forderung an diese zu machen haben, aufgefordert, solche in einer kurzen Frist bei der Unterzeichneten Stelle anzuzeigen.
Gemeinderath.
Schömberg.
Gefundenes.
Auf der Straße von Schömberg gegen Langenbrand ist eine Wagenwende gefunden worden. Der rechtmäsige Eigenthümer kann solche gegen Bezahlung der Einrückungsgebühren alle Tage bei dem Unterzeichneten abholen.
Den 22. Dezember 1843.
Schuldheiß Renschler.
Schwarzenberg. Haus-und Liegenschafts - Verkauf.
Auf Abstcrben der Ehefrau des Johann Michael Ru pp, Schusters dahier, wird dessen Haus und Liegenschaft unter waisengerichtlicher Leitung am Montag den 8. Januar 1844 im öffentlichen Aufstreich auf dem Rathhaus dahier zum Verkauf ausgestzt.
Diese Liegenschaft besteht in der Hälfte an einer Wohnung mitten im Dorf samt Hofraum,
1 Vrtl. 3 Rthn. Wie'en die Mißwiese,
2 Vrtl. Bau - und Mähefeld.