falls nicht in der Zwischenzeit aus besonderem Anläße ihre gerichtliche Todt - Erklärung erfolgt seyn sollte.
Dabei werden die K. Pfarrämter zugleich beschicken, daß cs keinem Anstande unterliegen kann, daß die von den Gerichten für todt erklärten Verschollenen und diejenigen seit den Feldzügen vom Jahre 1812 an vermißten Mili- tairs, welche in den Familienregistern zu löschen sind, (Amtsblatt von 1843 Nro 10 S. 36) auch in den Bevölkerungslisten in Abgang gebracht werden.
Da diese Bestimmungen schon in den für das laufende Jahr zu fertigenden Bevölkerungslisten in Anwendung gebracht werden sollen, so werden denjenigen Pfarrämtern, welche ihre Bevölker- ungslisten schon eingesendet haben, dieselben am 30. d. M. durch die Amtsboten zur Berichtigung zugesendet werden; sie werden aber in möglichster Bälde zurückerwartet.
Am 27. Dezember 1843.
K. Oberamt Leypold.
Neuenbürg. (An die Ortsvorsteher.) Die Ortsvorsteher werden auf die Ministerial-Verfügung vom 28. v. M. betreffend die polizeiliche Controlirung der Leinwandweberei (Reg. Bl. S. 806) hingewiesen und mit der Handhabung derselben beauftragt.
Am 24. Dezember 1843.
K. Oberamt Leypold.
Neuenbürg. An die K. Pfarrämter.
Taubstummen-und Blinden-Tabellen für den auf den Monat Januar verfallenen Bericht sind noch vorräthig beim Den 24. Dezember 1843.
K. Decanatamt.
Holzverfteigerung. '
Fvrstamt Neuenbürg. Revier Herrcnalb. Diejenigen Brennholzloose, für welche bei dem Verkauf am 20. d. M. ein befriedigendes Offert nicht gemacht wurde, werden
Mittwoch den 3. Januar 1844 auf dem Rathhause in Dobel früh 9 Uhr nochmals versteigert und zwar, aus den Staatswaldungen Roßberg, Schörsig- halde, Sommerhalde, Röhrach, Artloch und
Ulrichsrain:
Buchen-Scheiter.. 4 Klafter
dto. Prügel.. 2 V, „
Birken-Scheiter.. . 64 ,,
dto. Prügel.. 79V, „
Nadelholz-Scheiter.104V, „
dto Prügel .. 71V, „
Eichen-Prügel-und Knotenholz . 9V> „
Sämmtliches Holz kann auf neu eingerichteten Wegen nach Herrenalb und Dobel, sowie auf Kohlplatten abgeführt werden.
Diejenigen Kaufsliebhaber, welche dasselbe vorher zu beaugenscheinigen wünschen, haben sich den 2. Januar bei dem Forstwart in Dobel früh 9 Uhr einzufinden.
Die Ortsvorsteher werden mit der Bekanntmachung beauftragt.
Neuenbürg den 25. Dezember 1843.
K. Forstamt. v. Moltke.
Forstamt Altenstaig. Wegban-Aeeord.
Da die im Jahr 1844 im Revier Enzklöst- > erlen zu bewerkstelligenden Waldwegbauten bei der Abstrcichs-Verhandlung am 11. d. MtS. theilweise zu hoch zu stehen kamen, so werden dieselben
am Donnerstag den 5. Januar 1344 Vormittags 10 Uhr
im Försterhause zu Enzklösterlen zum grösten Theil wiederholt in Abstreich gebracht, war ^ unter Beziehung auf die Veröffentlichung vom i