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Amts - und Intelligenz Blatt
für den Oberamtsbezirk
Neuenbürg.
12. Juli 1843. Mittwoch Xro. AL.
Amtliches.
Walbfchüzen-Stelle - Besezunq.
Forstamt Neuenbürg. In Gemäßheit hoher Weisung soll die in dem Revier Herrenalb erledigte Waldschüzen-Stelle zu Dobel durch einen tüchtigen Forstmann, dem ein Jahresge- halt von —184 fl. inel. 1 Klafter Buchen Schei- tcrholz zugeflchcrt wird, besezt werden. Die Bewerber um diese Dienst-Stelle haben ihre eigenhändig geschriebenen Gesuche, unter Anschluß einer Uebersicht über ihre persönlichen Verhältnisse und amtlich beglaubigter Zeugnisse, binnen 3 Wochen der Unterzeichneten Stelle womöglich persönlich zu übergeben.
Neuenbürg den 10. Juli 1843.
K. Forstamt. v. Moltke.
< Conserenzfache.) Am Mittwoch den 26. Juli wird zu Neuenbürg wiederum eine Gene- ralconferenz gehalten werden, um das bei der lezten Conferenz noch unbestimmt gelassene vollends zu besprechen. Die H. H. Lehrer der Diöcese werden ersucht, je an ihren Conferenz-Direktor anstatt eines Aufsazes einzusenden.
14 ein.Verzeichniß der 111 Sprüche der 4. Abtheilung, welche sie für geeignet halten, beim Memoriren, wo es nöthig ist, übergangen'zu werden, mit Angabe der Gründe ihres Ausschlußes.
2) Ein Verzeichniß der 50 Lieder des neuen Gesangbuchs welche von den Schülern der Alters-Classen von 10 — 12 und 12 — 14 Jahren jedenfalls zu memoriren sind.
3) Eine Angabe derjenigen 20 Geschichten des Alten und Neuen Testaments, welche den Kindern in der Altersklasse von 6—8 Jahren bekannt werden sollen.
4) Endlich ein Verzeichniß der 40 Choralme- lodien, welche als die in den Kirchen gebräuchlichsten, bis zum 14. Jahr mit den Kindern eingeübt sein müssen.
Um zeitige Einsendung und um zeitiges Eintreffen werden siedringend ersucht.
Die hochehrwürdigen Pfarrämter werden gebeten, Ihren betreffenden Lehrern Gegenwärtiges mitzutheilen.
Calmbach u. Herrenalb den 1. Juli 1843.
Pfarrer Eifert und Blum.
Enzklösterlen. Gerichts-Bezirks Neuenbürg. (Schulden-Liquidation.) Die Unterzeichneten Stellen erhielten vom K. Oberamts-Gericht den Auftrag, das Schuldenwesen des alt Erhard Blaich, Küfers von Enzklösterlen außergerichtlich zu erledigen. Es werden daher die Gläubiger des Blaich aufgefordert, ihre Forderungen
am Montag den 7. August, Morgens 8 Uhr, in der Rathsstube zu Enzklösterlen entweder persönlich, oder durch Bevollmächtigte, oder mittelst schriftlicher Receße zu liquidiren, widrigenfalls diejenigen, welche es unterlaßen, sich zu gewärtigen haben, daß sie bei der Vertheilung der Activ-Maße unberücksichtigt bleiben.
Von den nicht erscheinenden bekannten Gläubigern wird angenommen, daß sie im Falle ei-