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Amts - und Intelligenz Blatt

für den Oberamtsbezirk

Neuenbürg.

12. Juli 1843. Mittwoch Xro. AL.

Amtliches.

Walbfchüzen-Stelle - Besezunq.

Forstamt Neuenbürg. In Gemäßheit ho­her Weisung soll die in dem Revier Herrenalb erledigte Waldschüzen-Stelle zu Dobel durch einen tüchtigen Forstmann, dem ein Jahresge- halt von184 fl. inel. 1 Klafter Buchen Schei- tcrholz zugeflchcrt wird, besezt werden. Die Be­werber um diese Dienst-Stelle haben ihre ei­genhändig geschriebenen Gesuche, unter Anschluß einer Uebersicht über ihre persönlichen Verhält­nisse und amtlich beglaubigter Zeugnisse, binnen 3 Wochen der Unterzeichneten Stelle womöglich persönlich zu übergeben.

Neuenbürg den 10. Juli 1843.

K. Forstamt. v. Moltke.

< Conserenzfache.) Am Mittwoch den 26. Juli wird zu Neuenbürg wiederum eine Gene- ralconferenz gehalten werden, um das bei der lezten Conferenz noch unbestimmt gelassene vol­lends zu besprechen. Die H. H. Lehrer der Diöcese werden ersucht, je an ihren Conferenz-Direktor anstatt eines Aufsazes einzusenden.

14 ein.Verzeichniß der 111 Sprüche der 4. Abtheilung, welche sie für geeignet halten, beim Memoriren, wo es nöthig ist, über­gangen'zu werden, mit Angabe der Gründe ihres Ausschlußes.

2) Ein Verzeichniß der 50 Lieder des neuen Gesangbuchs welche von den Schülern der Alters-Classen von 10 12 und 12 14 Jahren jedenfalls zu memoriren sind.

3) Eine Angabe derjenigen 20 Geschichten des Alten und Neuen Testaments, welche den Kindern in der Altersklasse von 68 Jahren bekannt werden sollen.

4) Endlich ein Verzeichniß der 40 Choralme- lodien, welche als die in den Kirchen ge­bräuchlichsten, bis zum 14. Jahr mit den Kindern eingeübt sein müssen.

Um zeitige Einsendung und um zeitiges Eintreffen werden siedringend ersucht.

Die hochehrwürdigen Pfarrämter werden ge­beten, Ihren betreffenden Lehrern Gegenwärti­ges mitzutheilen.

Calmbach u. Herrenalb den 1. Juli 1843.

Pfarrer Eifert und Blum.

Enzklösterlen. Gerichts-Bezirks Neuenbürg. (Schulden-Liquidation.) Die Unterzeich­neten Stellen erhielten vom K. Oberamts-Ge­richt den Auftrag, das Schuldenwesen des alt Erhard Blaich, Küfers von Enzklösterlen außer­gerichtlich zu erledigen. Es werden daher die Gläubiger des Blaich aufgefordert, ihre For­derungen

am Montag den 7. August, Morgens 8 Uhr, in der Rathsstube zu Enzklösterlen entweder per­sönlich, oder durch Bevollmächtigte, oder mit­telst schriftlicher Receße zu liquidiren, widrigen­falls diejenigen, welche es unterlaßen, sich zu gewärtigen haben, daß sie bei der Vertheilung der Activ-Maße unberücksichtigt bleiben.

Von den nicht erscheinenden bekannten Gläu­bigern wird angenommen, daß sie im Falle ei-