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Amts - und Intelligenz - Blatt
für den Oberamtsbezrrk
Neuenbürg.
14. Juni 1843. Mittwoch Xro.46.
Amtliches.
Neuenbürg. (An die Gemeinderäthe.) Unter Beziehung auf die K. Verordnung vom 12. v. M., die Amts-Antritts-Kosten der evangelischen Dekane, Pfarrer und Helfer betreffend, (Reg: Bl. S. 280) wird den Gemeinderäthen in Folge höherer Weisung Nachstehendes zur gleichmäßigen Nachachtung eröffnet:
1) Bei der Bestimmung des Schlußsatzes des 8. 2. der gedachten K. Verordnung, wonach den im ledigen Stand aufziehenden Geistlichen unr zwei Drittheile der im Vor- angcgangencn bestimmten Summen vergütet werden sollen, geht die Absicht dahin, daß es hiebei auch in dem Falle der spätern Verehlichung des betreffenden Geistlichen sein Bewenden haben soll.
Die in dem Ministeriell - Erlaße vom 13. März 1828 aufgestellte Auslegung der betreffenden Bestimmung der Communordnung, daß einem im ledigen Stande aufgezogenen und später sich verehelichenden Geistlichen die nachträgliche Anrechnung von Fuhren zu Abholung seiner Gattin und Herbeiführung ihrer Mobilien innerhalb des in der Communordnung sestgesezten Marimums zustehe, ist bei erneuerter Erwägung für unrichtig erkannt worden. Die in dem angeführten Erlaße enthaltene Weisung ist daher für künftige Fälle außer Wirkung gesezt.
2) Von der im 8- 6. der mehrerwähnten K. Verordnung auch rücksichtlich der am Orte der Investitur angestellten Kirchen-und Schul
diener verfügten Abstellung des Bezugs der Ln Capitel VII. Abschnitt 1. Z. 11. der Communordnung bestimmten Taggelder findet eine vorübergehende Ausnahme für die bei dem Erscheinen der K. Verordnung bereits angestellten Geistlichen, Präceptoren, Schulmeister und Meßner für ihre Dienstzeit aus ihren dermaligen Stellen Statt.
Am 10. Juni 1843.
K. Oberamt f. d. leg. abw. Vorstand: Act. Ackermann St. V.
Kalmbach. Warnung. Durch das Schwellen der herrschaftlichen Wasser-Gebäude Behufs des Flößerei-Betriebs sind dieselben im unge- sprießten, überhaupt nicht gehörig gesicherten Zustande und bei Nacht ohne Wächter sehr großer Gefahr ausgesezt, weshalb man hiegegen zu Vermeidung mißliebiger Maasregeln jederman öffentlich zu warnen sich veranlaßt findet.
K. Floßinspektion Oberförster Güttenberger.
An die Bürger von Neuenbürg. — Auf den 1. Juli d. I treten folgende Bürger, nämlich: Franz Anton Erat, Schuhmacher, Christian Fr. Fischer, Hafner, Andreas Kiefer, Glaser, Gottlieb Friedrich Knöller, Schneider, Johann Friedrich Martin, Geometer, Christoph Fried. Schnepf, Bäcker, und Georg Fried. Weiß, Conditor, vom Bürger-Nusschuß ab, an deren Stelle 7 andere Bürger zu wählen sind. Diese Wahl wird am Dienstag den 27. dieses Monats