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Amts - und Intelligenz - Blatt

für den Oberamtsbezrrk

Neuenbürg.

14. Juni 1843. Mittwoch Xro.46.

Amtliches.

Neuenbürg. (An die Gemeinderäthe.) Un­ter Beziehung auf die K. Verordnung vom 12. v. M., die Amts-Antritts-Kosten der evange­lischen Dekane, Pfarrer und Helfer betreffend, (Reg: Bl. S. 280) wird den Gemeinderäthen in Folge höherer Weisung Nachstehendes zur gleichmäßigen Nachachtung eröffnet:

1) Bei der Bestimmung des Schlußsatzes des 8. 2. der gedachten K. Verordnung, wo­nach den im ledigen Stand aufziehenden Geistlichen unr zwei Drittheile der im Vor- angcgangencn bestimmten Summen vergütet werden sollen, geht die Absicht dahin, daß es hiebei auch in dem Falle der spätern Verehlichung des betreffenden Geistlichen sein Bewenden haben soll.

Die in dem Ministeriell - Erlaße vom 13. März 1828 aufgestellte Auslegung der be­treffenden Bestimmung der Communordnung, daß einem im ledigen Stande aufgezogenen und später sich verehelichenden Geistlichen die nachträgliche Anrechnung von Fuhren zu Abholung seiner Gattin und Herbeifüh­rung ihrer Mobilien innerhalb des in der Communordnung sestgesezten Marimums zu­stehe, ist bei erneuerter Erwägung für un­richtig erkannt worden. Die in dem ange­führten Erlaße enthaltene Weisung ist da­her für künftige Fälle außer Wirkung gesezt.

2) Von der im 8- 6. der mehrerwähnten K. Verordnung auch rücksichtlich der am Orte der Investitur angestellten Kirchen-und Schul­

diener verfügten Abstellung des Bezugs der Ln Capitel VII. Abschnitt 1. Z. 11. der Com­munordnung bestimmten Taggelder findet eine vorübergehende Ausnahme für die bei dem Erscheinen der K. Verordnung bereits angestellten Geistlichen, Präceptoren, Schul­meister und Meßner für ihre Dienst­zeit aus ihren dermaligen Stellen Statt.

Am 10. Juni 1843.

K. Oberamt f. d. leg. abw. Vorstand: Act. Ackermann St. V.

Kalmbach. Warnung. Durch das Schwel­len der herrschaftlichen Wasser-Gebäude Behufs des Flößerei-Betriebs sind dieselben im unge- sprießten, überhaupt nicht gehörig gesicherten Zustande und bei Nacht ohne Wächter sehr großer Gefahr ausgesezt, weshalb man hiegegen zu Vermeidung mißliebiger Maasregeln jederman öffentlich zu warnen sich veranlaßt findet.

K. Floßinspektion Oberförster Güttenberger.

An die Bürger von Neuenbürg. Auf den 1. Juli d. I treten folgende Bürger, nämlich: Franz Anton Erat, Schuhmacher, Christian Fr. Fischer, Hafner, Andreas Kiefer, Glaser, Gottlieb Friedrich Knöller, Schneider, Johann Friedrich Martin, Geometer, Christoph Fried. Schnepf, Bäcker, und Georg Fried. Weiß, Conditor, vom Bürger-Nusschuß ab, an deren Stelle 7 andere Bürger zu wählen sind. Diese Wahl wird am Dienstag den 27. dieses Monats