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Amts-und Intelligenz-Blatt
für den Oberamtsbezirk
Neuenbürg.
22. März 1843. Mittwoch Nro. 23.
Amtliches.
Calmbach. Warnung. Da schon mehrmals der Fall vorgekommen ist, daß Lang-und Kloz - Holz beim Transport an die Wasserstraffe auf die Wandungen der Waffergebäude abgeladen, über dieselben gewälzt, oder im schlecht aufgepolterten, überhaupt ungesicherten Zustande bei Hochwasser fortgeschwemmt wurde, so sieht man sich veranlaßt, vor derley unerlaubten Handlungen Jedermann zu verwarnen, um auf beiden Seiten jeden Schaden möglichst ferne zu halten.
Den 16. März 1843.
K. Floßinspektion. Oberförster Güttenberger.
Schömberg. Fahrniß-und Liegenschafts- Verkauf.
Aus der Verlaßenschaft des kürzlich verstorbenen Nikolaus Baier, gewesenen Bürgers und Bauers dahier und seiner Ehefrau, kommen zum öffentlichen Aufstreichs - Verkauf:
Am Samstag den 25. d. M. Fahrniß:
1) Manns und Frauenkleider.
2) Betten und Leinwand.
3) Schreinwerk.
4) Fuhr-und Bauren-Geschirr, worunter ein guter Wagen-Pflug und eine Egge.
5) Gemeiner Hausrath durch alle Rubriken.
Am Donnerstag den 30. d. Mts.
Liegenschaft:
Eine zweistokigte Behausung mit gewölbtem
Keller, Stallung und einer Hütte.
Eine Scheuer beim Haus mit Streue-und Wagenschopf. und
Hofraithe beim Haus 1'/- Vrtl. im Meß haltend mit einem darauf stehenden Baum, ferner:
1 Mrg. 3V- Vrtl. 6 Rthn. Baum und Gras- Garten.
2 Mrg. 3'/-- Vrtl. 6 Rthn. Wiesen
4 Mrg. 3V- Vrtl. der Hausacker.
4 Mrg. Vrtl. 15 Rth. der Breitacker.
10 Mrg. V- Vrtl. der Hackenbusch genannt.
9 Mrg. 28V- Rthn. Egarten und Wald
2 Mrg. IV- Vrtl. Wald mit Tannen und Laubholz bewachsen.
Die Liegenschaft kann vor dem Verkauf in Augenschein genommen werden.
Der Fahrniß - Verkauf wird an dem bestimmten Tag Nachmittags 1 Uhr in der Baier'schen Behausung, der Liegenschafts - Verkauf an dem bestimmten Tag Morgens 8 Uhr auf dem hiesigen Rathhause vorgenommen werden, wozu man die Liebhaber einladet. Die löblichen Schuldheißenämter werden ersucht, dieses in ihren Gemeinden gefälligst bekannt machen zu lassen.
Schömberg, den 17. März 1843.
Aus Auftrag das Waisengericht, und der Pfleger der Kinder.