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Nr. 277

Freitag den 28. November 1919

93. Jahrgang

Die Antwort an Clemeneeau in der Kriegsgefangenenfrage.

Berlin, 26. Nov. Die Reichsregierung hat auf die letzte Kriegsgefangenennote der Entente mit folgender Note geant­wortet, die heute in Paris übergeben wurde:

1. Die französische Regierung, stellt die Behauptung auf, sie habe niemals etwas anderes versprochen, als die Bestim­mungen des Friedensvertrags zu erfüllen. Sie hat anschei­nend ihre amtliche durch die Agence Havas am 29. August veröffentlichte Bekanntmachung vergessen. Diese Bekannt­machung lautet:

Um so rasch wie möglich die durch den Krieg verur­sachten Leiden zu mindern, haben die alliierteil und associier- ten Mächte beschlossen, den Zeitpunkt des Inkrafttretens des Friedensvertrags mit Deutschland, soweit er die Heimschaffnng der deutschen Gefangenen betrifft, vorzudatieren. Die Arbei­ten der Heimschaffung (Operation lies kepatriements) wer­den sofort beginnen und zwar unter Leitung einer inter­alliierten Kommission, der nach Inkraftsetzung des Vertrags ein deutscher Vertreter beigegeben werden soll. Die alliierten und associierten Mächte weisen aber ausdrücklich darauf hin, daß diese wohlwollende Haltung, aus der die deutschen Sol­daten so große Vorteile ziehen werden, nur dann von Dauer sein wird, wenn die deutsche Regierung und das deutsche Volk alle ihnen obliegenden Verpflichtungen erfüllen."

Die französische Regierung behauptet selbst nicht, daß sie diese Zusage zurückgenommen hat, weil die deutsche Regie­rung oder das deutsche Volk die ihnen obliegenden Ver­pflichtungen nicht erfüllt hätten. Eine solche Zurücknahme hätte ja zuin mindesten auch der deutschen Regierung mit­geteilt werden müssen." Vielmehr leugnet die französische Regierung einfach, irgend ein Versprechen abgegeben zu haben. Diese widerspruchsvolle Haltung ist umso unver­ständlicher, als die Erklärung vom 29. August nicht etwa ein freies Zugeständnis war, das aus Gründen der Menschlichkeit erteilt wurde, sondern die Gegenleistung für Zugeständnisse, zu denen die französische Regierung die deutsche Regierung dadurch veranlaßt hatte, daß sie ihr ein Entgegenkommen in der Kriegsgefangenenfrage versprach.

Es handelte sich dabei einmal um die Kohlenlieferungen und zweitens um den Fall des Sergeanten Mannheini.

1. Bei den Pariser Verhandlungen über die Lieferung non Kohlen an Frankreich wurde dem deutschen Vertreter am 22. August erklärt, Deutschland werde für seine Wünsche in der Kriegsgefangenenfrage kein-Gehör finden, ehe mit den Kohlenlieferungen begonnen sei. Sobald diese Lieferungen eingesetzt hätten, werde die Entente in dieser Frage weiteres Entgegenkommen zeigen.

2. Im Falle des Sergeanten Mannheim hatte die deut­sche Regierung die Zahlung der unter Androhung militäri­scher Zwangsmaßnahmen der Stadt Berlin auferlegten Buße von einer Million Francs abgelehnt. Darauf wurde ihr von autorisierter französischer Stelle nahegelegt, die Ange­legenheit durch ein Entgegenkommen aus der Welt zu schaf­fen. In diesem Fall werde Marschall Foch seinen Einfluß für die alsbaldige Rücksendung der deutschen Kriegsgefan­genen einsetzen. Auch in Paris wurde zur selben Zeit der Fall Mannheim mit der Kriegsgefangenenfrage in Verbin­dung gebracht. Als der deutsche Vertreter am 26. August, nachdem der sofortige Beginn der Kohlenlieferungen zugesagt war, mit Beziehung auf die vorausgegangene Zusage die Bitte aussprach, alsbald in Verhandlungen über die Heim­schaffung der deutschen Kriegsgefangenen einzutreten, wurde dies zwar mit dem Bemerken versprochen, daß ihm der Ministerpräsident, Herr Clemeneeau, in den nächsten Tagen darüber schreiben werde, zugleich aber bat ihn der französische Vertreter, sich für die Zahlung der im Falle Mannheim verlangten Million einzusetzen, da die Erledigung dieser Angelegenheit dem Ministerpräsidenten, Herrn Clemeneeau, sehr am Herzen liege. ' In Berlin wurde dann die Verein­barung getroffen, daß der Betrag von einer Million Francs der französischen Regierung für das Rote Kreuz zur Ver­fügung gestellt werde, daß innerhalb einer Woche nach der Zahlung die im Art. 215 des Friedensvertrags vorgesehene Kommission zur Regelung der Heimschaffung der Kriegsge­fangenen zusammentreten und daß dies durch. die Agence Havas bekanntgegeben werden solle.

Als die Einsetzung der Kommission sich verzögerte und der deutsche Vertreter in Paris an die Erfüllung des Ver­sprechens mahnte, wurde ihm am 18. September mitgeteilt, die Kriegsgefangenenfrage sei erledigt, die Transporte nach Deutschland würden von jetzt ab ununterbrochen laufen, zu­erst kämen die Kriegsgefangenen aus England, dann die aus Amerika» zuletzt die aus Frankreich an die Reihe. Deutsch­

französische Verhandlungen über diese Transporte seien nach Auffassung des Ministerpräsidenten, Herrn Clemeneeau, un­nötig. Die französische Regierung wird hiernach nicht be­streiten können, daß Deutschland vor Monaten durch erheb­liche Opfer das bindende Versprechen von ihr verlangt hat, die Heimschaffung der Gefangenen nicht bis zu dem im Frie­densvertrag bestimmten Zeitpunkt aufzuschieben, sondern sofort damit zu beginnen. Die Note vom 15. November beschränkt sich nicht darauf, die Verpflichtung zur sofortigen Heimschaf­fung der Kriegsgefangenen zu bestreiten, sondern legt aus­führlich dar, aus welchen Gründen die französtsche^Regie- rnng auch nicht gewillt ist, freiwillig vor der Inkraftsetzung des Friedensvertrags mit der Heimschaffung zu beginnen. Die Ausführungen stellen sin Verzeichnis aller Beschwerden dar, welche die französische Regierung gegen Deutschland er­heben zu können glaubt. Die Kriegsgefangenen sind es, an die sich die französische Regierung wegen dieser Beschwerden hält. Im Widerspruch mit den Grundsätzen des Edelmuts und der Menschlichkeit, die die französische Regierung stets als ihre Richtfchnur bezeichnet, müssen' also Schuldlose für die vermeintlichen Verfehlungen der deutschen Regierung büßen und als Geiseln dafür haften, daß die französischen Wünsche erfüllt werden. Diese Politik mnf> umso schärfer verurteilt werden, als die Behauptung, daß die Kriegsgefan­genen in materieller und moralischer Hinsicht durchaus gut behandelt werden, leider nicht den Tatsachen entspricht. Sie stehen nach wie vor unter der Herrschaft des Kriegsrechts, das mit erbarmungsloser Strenge gehandhabt wird. Klei­dung und Unterbringung reichen vielfach für die kalte Jahres­zeit nicht aus. Zum Teil sind die Kriegsgefangenen noch von dein Verkehr mit der Heimat abgeschnitten. Angesichts der klaren Sachlage, die durch das Versprechen der franzö­sischen Regierung geschaffen ist, könnte ein weiteres Eingehen auf diesen Teil der Note überflüssig erscheinen. Um keine falschen Eindrücke entstehen zu lassen, hält es die deutsche Regierung jedoch für angebracht, folgendes dazu zu bemerken:

1. Die deutsche Regierung hat nicht, wie es nach der Note scheinen könnte, abgelehnt, die Konsequenzen daraus zu ziehen, daß sie ihre Unterschrift unter die Bestimmungen des Friedensvertrages über die Herausgabe der wegen eines Ver­stoßes gegen die Kriegsgesetze angeklagten Personen gefetzt hat, vielmehr hat sie unter Anerkennung der vertraglichen Verpflichtungen auf die Schwierigkeiten, die sich der Ausfüh­rung dieser Bestimmungen entgegenstellen, hingewiesen und ohne einen förmlichen Antrag zu stellen die alliierten und assozierten Regierungen gebeten, ihrerseits zu erwägen, wie sich der von ihnen verfolgte Zweck auf anderem Wege erreichen lasse. Uebrigens hat sie diesen Schritt getan, ehe die Note der alliierten und assozierten Regierungen vom 2. November in ihre Hände gelangte.

2. In der Note- wird gefragt, wie sich wohl die Bewoh­ner der zerstörten Gebiete damit abfinden würden, wenn die dort mit den dringendsten Aufränmungsarbeiten beschäftigten Kriegsgefangenen vor dem im Friedensvertrag bestimmten Termin die Arbeit aufgeben und Frankreich verlassen würden. Die deutsche Regierung kann nicht glauben, daß diese Frage in dem Sinne zu beantworten ist, wie die Note zu verstehen gibt. Sie ist vielmehr überzeugt, daß die französische Be­völkerung ein Herz für das Elend der Kriegsgefangenen hat und es trotz der eigenen Not vorziehen würde, wenn sie die Freiheit zurückerhielten, statt sie in hartem Frondienst für Handlungen büßen zu lassen, für die sie keine Verantwor­tung trifft.

3. Von maßgebender französischer Seite ist seit dem 11. Juli wiederholt feierlichst versichert worden, daß die Kriegs­gefangenenfrage nicht mit der Frage des Wiederaufbaues der zerstörten Gebiete verquickt werden solle. Daran, daß noch immer kein endgültiges Abkommen über die Bereitstel­lung deutscher Zivilarbeiter zu Stande gekommen ist, trägt die deutsche Regierung keine Schuld. Sie hat sich gleich nach der Unterzeichnung des Friedensvertrags bereit erklärt, deut­sche Arbeitskräfte für den Wiederaufbau bereit zu stellen u. hat in den sich anschließenden Verhandlungen eingehende Vorschläge über die Art ihrer Verwendung gemacht. Gleich­zeitig wurden im Inland die bereits vor Unterzeichnung des Vertrags begonnenen Vorbereitungen zur Entsendung der Arbeiter auf das eifrigste gefördert. Die französische Regie­rung war darüber auf dem Laufenden gehalten worden. Die deutsche Regierung bedauert, daß es trotz ihres wieder­holten Ersuchens der französischen Regierung nicht möglich gewesen ist, eine endgültige Erklärung über die deutschen Vorschläge abzugeben und die Abschnitte zu bezeichnen, in denen die Wiederaufbauarbeiten von deutschen Arbeitern aus­geführt werden sollen.

4) Nicht verständlich ist der Vorwurf, die deutsche Regie­rung habe alle vorläufigen Maßnahmen zur Erleichterung

der Ausführung der Friedensbedingungen in Schleswig und Oberschlesien abgelehnt. Die Vorbereitungen zur Ausführung des Friedensvertrags in dem schleswigschen Abstimmungsge­biet sind von der deutschen Regierung in jeder Weise erleich­tert worden. Zwischen ihr und der internationalen Kom­mission, die während der Abstimmung die Verwaltung über­nehmen soll, haben eingehende Verhandlungen stattgefunden, bei denen über alle wesentlichen Fragen Üebereinstimmung erzielt wurde. Beauftragte der Kommission sind bereits jetzt mit Genehmigung der deutschen Regierung im Abstimmungs­gebiet tätig. Was Oberschlesien betrifft, so ist die deutsche Regierung auf den Wunsch der alliierten und assoziierten Regierungen, eine Militärmission zur Untersuchung der Lage dorthin zu entsenden, bereitwillig eingegangen. Es ist zur Genüge bekannt, daß auch nach den Feststellungen dieser Kommission die Schuld an der Aufstandsbewegung im Monat August und somit an den Leiden, die sie notwendigerweise für die Bevölkerung zur Folge hatte, nicht der deutschen Re­gierung zur Last zu legen ist.

5) Die deutsche Regierung meist die Beschuldigung zu­rück, daß sie planmäßig die Erfüllung der Bestimmungen des Waffenstillstandsabkommens verzögert habe. Deutschland hat sein Aeußerftes getan, um den unerhört schweren Anforde­rungen, die durch dieses Abkommen gestellt wurden, gerecht zu werden. Die deutsche Regierung verzichtet darauf, hier die vielen schweren Uebergriffe und Gewalttaten zur Sprache zu bringen, durch die der Waffenstillstand von ihren Geg­nern verletzt worden ist. Sie weiß, daß ihre Stimme unge- hört verhallen würde. Eine spätere, gerechter urteilende Zeit wird den Spruch darüber fällen, von welcher Seite mit größe­ren) Recht Klage geführt werden kann.

6) Auf die Angelegenheit der Versenkung der Kriegsschiffe in Scapa Flow wird an anderer Stelle ausführlich einge­gangen werden. Auch die Frage der Räumung der baltischen Provinzen braucht hier nicht behandelt zu werden, da sie zur Zeit von der interalliierten Kommission unter Führung des Generals Nießel einer Prüfung unterzogen wird, deren Er­gebnis abzuwarten ist.

7) Bei dem Vorwurf, den die Note wegen derzwei­deutigen, bis heute aufrecht erhaltenen Artikel" der deutschen Reichsverfassung erhebt, handelt es sich um eine längst er­ledigte Angelegenheit, in der die deutsche Regierung alles getan hat, was die alliierten und assoziierten Regierungen von ihr verlangt hatten.

8) In der Note wird endlich behauptet, die deutsche Regierung betreibe in der ganzen Welt mit ungeheuren Mit­teln eine unablässige Propaganda gegen die Alliierten. Die deutsche Regierung kann nur ihr Befremden darüber aus­sprechen. daß solche Märchen Glauben finden und der Auf­nahme in ein amtliches Schriftstück für würdig erachtet wer­den. Sie hofft, daß die alliierten u. assoziierten Regierungen ihre Aufmerksamkeit dadurch nicht von der Kriegsgefangenen­frage ablenken lassen, die mit jedem Tag ernster und dring­licher wird und in der Deutschland auf das Mitgefühl aller zivilisierten Völker rechnen zu können glaubt.

Ernährungsfragen und Zwangswirt­schaft in der Nationalversammlung.

Berlin, 26. Nov. Präsident Fehrenbach eröffnet die Sit­zung um 1.25 Uhr nachm.

Abg. Dr. Heinze (D.V.P.): Bei der bedrohlichen Gestal­tung der Ernährungsfrage infolge der schlechten Witterung ist unsere Lage äußerst schwierig. Bleiben uns einige Wochen guten Wetters iibrig, fy können wir hoffen, daß alles gut äusgeht und wir über die schwere Zeit hinwegkommen. Die Zwangswirtschaft fesselt jedoch den Produzenten. Er ist nicht frei in seinen Dispositionen. Die Grundlagen der Landwirt­schaft müssen neu ausgebaut, der Landwirt muß nach seiner Leistungsfähigkeit herangezogen und die Produttion gesteigert werden. Die Deckung des Bedarfes an Brotgetreide ist nur möglich, wenn man ein Prämiensystem einfiihrt und die Land­arbeiter ihr Deputat bekommen. Die Zwangswirtschaft in der Zuckerproduktton muß bald ganz fallen. Die Schweine­zucht muß gehoben werden. Folgt die Regierung unseren Anordnungen nicht, so lehnen die Vertretungen der Land­wirtschaft jede Verantwortung für den Zusammenbruch unserer Ernährung ab. Aber man will den Landwirt Niederhalten. Er soll von seiner Scholle herunter. (Lachen links, Beifall rechts.) Die Stickstoff- und Kalifabriken müssen endlich zu lebenswichtigen Betrieben erklärt werden. Bei der Haltung der Regierung, muß die Landwirtschaft allmählich zur exten­siven Bewirtschaftung übergehe)). Die Regierung muß für Saatgetreide und Saatkartoffeln sorgen, sonst besteht im näch-

Deutsche

Spar-Prämienanleihe « ISIS

ihr

Besitz erleichtert

Deine

Steuern!