Amtliche Bekanntmachungen.

Gberarnt Hlagold.

Die Kaminfegergebühren find ab 1. Oktober d. I. nach der neuen Kaminfegerordnunq vom 29. Juli 1919 bei den Hauseigentümern oder den Stellvertretern einzuziehen, worauf hiermit hingewiesen wird. 1590

Den 6. Oktober 1919. Gös AB

Regelung des Fremdenverkehrs.

Laut Verfügung des Württ. Ernährungsministeriums vom 30. 9. 1919 dürfen ortsfremde Personen auch nach dem 30. September io lg in Heilbädern, Kurorten und Srholungsplätzen für mehr als 3 Tage nur mit der im einzelnen Falle zu erteilenden oorgängigen schriftlichen Ge­nehmigung des Vorstands des Kommunalverbands (Ober­amtmanns) Aufenthalt nehmen und von Inhaber» von Gaststätten beherbergt werden.

Pom 1. Oktober ds. Is. ab hören die Sonderbewil­ligungen des Reichsernährungsministeriums für den Frem­denverkehr auf, es fallen somit alle Sonderzuweisungen für den Fremdenverkehr von diesem Tage ab weg. Mit Rück­sicht hierauf und angesichts der derzeitigen Wirtschafts- und Ernährungsoerhältnisse ist daher vom 1. Oktober ab für einen weiteren Fremdenverkehr zu Kur- und Erholungs­zwecken außer für wirklich Kranke und Erholungsbe­dürftige im engsten Sinne kein Raum mehr.

Ortsfremde Personen haben, wenn sie von außerhalb Württembergs kommen, mit dem Antrag um Gestattung des Kuraufenthalts zugleich die in § 2 der Verfügung des Ministeriums des Innern vom 3. Mai 1919 über Be­schränkung des Zuzugs nach Württemberg vorgeschriebene Bescheinigung der Ortspolizeibehörde des in Aussicht ge­nommenen Aufenthaltsortes über die Zulassung zum Zuzug dem Oberamt vorzulegcu.

Auch hat sich jeder Nichtwürttemberger, der sich in Württemberg aufhält, nach einer Verordnung der provisori­schen Regierung vom 18. Jan. d. Is. Reg.-Dl. S. 50, durch einen Paß oder Paßersatz nach dem Muster im Reichs­gesetzblatt 1916 S. 609 über seine Person auszuweise».

Die Genehmigung zum Kuraufenthalt darf nur erteilt werden.

ri) Militärperfoneu, die zu Kur- und Erholungszwecken beurlaubt sind und hierüber einen schriftlichen Aus­weis ihrer Vorgesetzten Dienststelle vorlegen:

1) Kriegsbeschädigten, deren Militärpapiere die Notwen­digkeit eines Kurausenhalts an dem in Aussicht ge­nommenen Aufenthaltsort hinreichend erweisen: c) Personen, die aus der Kriegsgefangenschaft im Laufe dieses Jahres heimaekehrt sind:

6) Stadtkindern und Iungmannen, die aus das Land überwiesen sind, sowie Personen, die nachweislich von Organen der reichsrechtlichen Versicherungen, von Be­hörden und auf Kosten von Krankenkassen zu Kur­oder Erholungszwecken untergebracht sind, wirklich Kranken und Heilbedürftige», deren Auf- enthslt nach amtsärztlichem Zeugnis durch eine dringende gesundheitliche Notwendigkeit begründet ist. Dabei kann der Vorstand des Kommunaloerbands durch den für den Bezirk zuständigen Amtsarzt oder einen hiezu bestellten besonderen Vertrauensarzt nach- pr'ifen lassen, ob und inwieweit eine dringende gesund­heitliche Notwendigkeit für den Aufenthalt vorliegt oder fortdauert.

Die Genehmigung kann an Bedingungen geknüpft werden, fie ist jederzeit widerruflich. Bon-dem Widerruf ist insbesondere Gebrauch zu machen bei unrichtigen Angaben anläßlich der Einholung der Genehmigung, bei Verletzung der gestellten Bedingungen, bei einem den Zeitverhältnissen ncht entsprechenden, Aergemis erregenden Verhalten der Fremden, bei Zuwiderhandlung gegen die kriegswirtschaft­lichen Vorschriften (Aufkauf von Lebensmitteln, Hamstern) und dergl.

Einer Kuraufenthaltsgenehmigung bedarf es nicht für Personen, die bei ihren nächsten Angehörigen Ehefrauen, Eltern, Großeltern, Kindern, Enkeln und Geschwistern unentgeltlich beherbergt werden. 1591

Den 6. Oktober 1919. Gös AB.

Müllerversarnmlrrn

Die Mühlebesitzer des Bezirk» Nagolb werden auf Sonntag den LS. d. M. nachm. 1 Uhr

in das Gasthaus zurKrone" in Nagold zu einer wichtige» Besprechung eingeladen.

Um zahlreiches Erscheinen bittet 1586

der Sinberufer.

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Ulrich Seeger, Gbershardt.

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Lorenz Beller, Mtbtt, Gültlingen.

Aufruf!

Die öffentlichen Bekanntmachungen zur Ab­lieferung und Anzeige beiseite geschafften Heeresgutes haben bisher schon große Erfolge ge­zeitigt. Trotzdem befinden sich noch bedeutende Mengen von Heeresgut in unrechtmäßigem Besitz. Es ergeht aufs neue die Aufforderung an die gesamte Bevölkerung zur Wiedererfaffung des entwendeten Heeresguts beizutragen.

Heeresgut ist Volksgut! Helft alle mit zu seiner Wiedererfaffung! Das Landesverwertungsamt zahlt für wiederbeigebrachtes Heeresgut hohe Belohnungen ! Bei Werten bis zu l 000 lyo/o, bis 10000-.// 5 7<Vg, bis zu 100000 -F 3 50/0 usw. des durch Abschätzung, festgestellten Wertes der erfaßien Güter. Die Belohnung wird unter Ausschluß des Rechtswegs denjenigen Personen gewährt, deren Tätigkeit die Ermittlung von Heeresgütern jeder An ermöglicht hat. Unter mehreren beteiligten Personen wird die Belohnung nach Maßgabe der Einzeltätigkeit verteilt. Auch die staatlichen oder gemeindlichen Sicherheitsorgane sind zur Annahme der Belohnungen unter beson­deren Voraussetzungen befugt, Namen der An­zeigeerstatter werden aus Wunsch geheim gehalten.

Anzeigen und Belohnungsanträge nimmt entgegen ^

das Württ. Landesverwertungs­amt Zweigstelle des Reichsver­wertungsamts Stuttgsrt.

Dorotheenstr. 2- 4.

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im Vntzetreide.

Trotzdem der Premieazuschlag sör Brotgetreide iu voller Höhe weiter bezahlt wird, ist die Ablieferung so genug, daß die Mchtosrriite des Kommunalverbands in einer Woche sollstäudig ausgebraucht find. Wenn die Landwirte ihre Frucht zu Mcherpreiseu verkauft Hatzen und wir wirklich brotlos find, wie stellen sich dieselben eigentlich die Lage dann vor?

Unsere Feinde wollten uns iw letzten Fahre aus- HNLgeru, was ihnen teilweise gelungen ist. und diese Handlungsweise s. Zt. von jedermann als eine Gemein­heit verabscheut wurde. Da jetzt nach den verschiedenen Ausrufen weder Getreide noch Kartoffeln «-geliefert wer­den, hat es den Anschein, als ob die Landwirte nun dieses von unseren Feinden s. Zt. angesangene Werk jetzt selbst vollenden wollten. Wie lange soll denn die Wucherei wit dem Brotgetreide weitergehen? Die Land­wirte werden erst einmal klar sehen, wenn es zu M ist. Was fiir Gefühle werden solch heillose Zustande auch bei unseren heimkehrenden Kriegsgefangenen, die schon so vieles entbehren mutzten, heroorrnsen?

Nagold, 8. Oktober MS.

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