Agt. HSerarnt Magotb.
Mahrvorschriften betr.
Bi« Fälle »on Uebertretungen der Mahloorschristen hohen flch in letzter Zeit Herart gehäuft, daß in Zukunft der Kommunaloerband. »ui diesem Treiben zu steuern, »on feinem ihm nach § 70 R. G. O. zustehende» Reiht der Beschlagnahme und ««entgeltlichen Wegnahme aller zu Unrecht in die Mühlen des Bezirk« gebrachten Getreide- Vorräte unnachfichllich Gebrauch machen muß.
Nagold, den 2l. Nso. 1917.
K. Oderamt: Kommerell.
Bekanntmachung Znckerpreife tzetreffend.
Die Preise fiir Zucker im Kleinhandel an die Per- droucher werden hiemtt wie folgt festgesetzt:
für Hutzucker, g.mahlenen Zucker und Kristallzucker .... 4! Psz. da, Pfund,
fßr WSrfelzucker.43 Psg. das Pfund.
Nagold, den 20. Nov. 1917. K. O oeramt:
Kommerell.
Bekanntmachung
betreffend Schlachtgänfe «nd Ente«.
Es wird wiederholt darauf hingewiesen, daß vom 25. November 1917 ab die entgeliliche Abgabe von geschlachteten »der zum Schlachten bestimmten Gänsen und Enten durch den Geflügelhalter, Züchter oder Mäster verboten ist. Die Geflügelhalter. Züchter und Mäster müssen als» bis zum 25. November ihre Schlschtgänse und -Enten lebend oder ge- schlachtet an di« zugelassenen Schlachtgefliigelaufkäuser. auf öffentlichen Märkten »der an Verbraucher, die in derselben Gemeinde »«Harn, veräußern. Die Schlachigeflügelauf. Käufer dürfen nur bi» zum 25. November Schlachtgänfe j und -Enten von den Geflügelhaltern, Züchtern, und Nüster« j ankimfeu. Sen Schlachlgeflugelaufkärrfem wird die Be» ! Sußenmg der von ihnen bi« 25. November angekauften Schlachtgänsen und -Snie» bis SO. Novmker 1917 gestattet. Vom 1. Dezember ab werden die Eisenbahnen und P»st- f
anstalten 1»te Gänse und Eulen zur Beförderung nichi mehr annehmen, lebende Gänse und Enten nur. wenn eine Br- schelntg»ng de» Oberamts oorgelegt wird, daß e» stch hiebei nicht um Schlacht-, sondern um Zuchtgeflägel handelt.
Wenn es an geeigneter örtlicher Absatzmöglichkeit fehlt, so könne» frtschgeschlachtete. »nausgenommene. sauber gerupfte. sänge Gänse mit einem Gewichi von 6 Pfd. »nb darüber sowie Ente» nach zuoariger Verständigung bis zu» 30 N«»ember 1917 an die Firm« Ott» Rlm«r in Stuttgart. Sngestr. 6 zum Höchstpreis abgesetzi werden.
Die Abgabe »»n Schlschtgänsen und -Enten durch Ge, flßzelhalter, Züchter »der Mäster nach de« 25. Rooemder ist v»n Reichswege» »erboten «»rden, well unsere unzureichenden Gelreibebestände ein« Berfütterung »«n Getreide an Gänse und Enten unmöglich machen und weil die er- laudten Futtermittel nützlicher z»r Fütterung von Hühnern oder Schweinen »erwendet »erden. Bei diesem Anlaß werden dir Geflügelhalter dringend ausgessrdert, überhaupt ihre Geflügelhaltung s» sinzuschränken, als e» ihr Vorrat an erlaubte« Futtermitteln ihnen gebietet. An Gänsen und Enten sollten nur noch die zur Ausrechterhaltung der Zucht erforderlichen Tier« weiter gehalten werden. Bei ungenügender Verringerung der Gänse- und Entenbestände müßte eine Nachprüfung dsc dsn einzelnen Geflügelhaltern zur Verfügung stehenden Futtermittel und nötigenfalls die Enteignung der zu viel behaltenen Tiere in Erwägung gezogen »erden. Auch wird noch daran erinnert, daß das Stopfen «on Geflügel allgemein, auch für den eigenen Haushalt, verboten und strafbar ist.
Nagold, de» 17. Nov. 1917. K. Oberamt:
Kommerell.
Bekanntmachung
R.. 36 053 K. 17. W. K. 8 ck.
-etr. Mich- «. Nrenn-okzsöfnßr vom 15. Aovemöer 1917.
Nachstehende Bekanntmachung wird auf Ersuchen der K. Kriegsminifieriums aus Grund de« § 9 d des Gesetzes über den Belagerungszustand vom 4. Juni 1851 in der Fassung des Reichsg-setze« vom 11. Dezember 1915 hiermit zur allgemeinen Kenntnis gebracht.
8 1. Er find HolzabfuhrausschHsse zu bilden, bestehend au» Sem zuständigen staatlichen Frostamtsvorstand und
einem Gemeindesertreier, der vom Grmeinderai bestellt- wird. Der Frostbe»mte hat in diese« Ausschuß die ausschlaggebende Stimm«.
8 2. Haller von Pferde- Ochsen- und Kuhfnhrw?rken sind verpflichtet, auf schriftliche Aufforderung des für ihren Wohnort zuständigen Holzabfuhraurschuffes für jeden ihnen von dem Holzabfuhrausschuß bezeichnet«« Auftraggeber bie jeweilig bestimmten Mengen Nutz- oder Brennholz zu den festgesetzten Zeiten nach dem ihnen bezeichueien Ort abzuführen. Wagenbesttzer find in gleicher Weife verpflichtet, ihre zur Holzabfuhr geeigneten Wagen zur Verfügung zu stellen.
8 3. Jede männliche Person ist verpflichtet, auf schriftliche Aufforderung des für ihren Wohnort zuständige» Holz- abfuhrauöschussr« bei der Abfuhr von Holz aus den Wäldern in soweit mitzuwirke», ät» es ohne wesentliche Schädigung ihrer eigenen Verhältnisse geschehen kann.
8 4. Behörden. Stellen, Personen, Firmen, für die Leistungen gemäß 88 2 und 3 erfolgen, haben dafür eine angemeffsne, im Streitfall vom Holzadsuhravsschuß sestm- setzende Vergütung zu zahle«.
8 5. Gegen die Heranziehung durch den Holzsbsuhr- ausschuß l88 2 nnb 3) ist Beschwerde zulässig, die jedoch keine sufschiebenbe Wirkung hat. Ds» Nähere über die zuständigen Stellen ued das Verfahren wird in den Aus- skhrungcbrst'mmungrn (8 6) geregelt.
Gegen die von dem Holzabfuhrausschuß festgesetzt« Höhe der Bergätung (8 4) findet nur der ordentliche Rechtsweg statt. Durch Erhebung der Klage wird die Verpflichtung der Leistnng nicht ausgehklten.
8 6 Sie näheren Aussührungsbestimmungen zu gegenwärtiger Bekanntmachung werden von den Ministerien de» Inner« und der Finanzen erlassen.
8 7. Zuwiderhandlungen werden mit Gefängnis bi» zu einem Jahre, beim Borliezen mildernder Umstände mit Hast oder Geldstrafe bis zu 1500 Mark bestrast.
8 8. Diese Bekanntmachung tritt mit dem 15. Novem» ber 1917 in Kraft.
Stuttgart, den 12. Nsvember 1917.
St». Generalkommando X!Il. (KW) A. K. v. Schäfer.
MerMiM Hilfsdienst
Aaffordernng de- Württ. KriegsmiuisterinmS znr freiwillige» Meldn», gemäß 8 V Elbs. 2 des Wesstzrs über de» Vater- ländische» Hilfsdienst.
Zur Verwendung kei Militärbehörden im besetzten Gebiet werden eine größere Anzahl
tüchtiger, kaufmännischer Kräfte
insbesondere auch gewandte Lageristen gesucht.
Die HUfsdienstpfltchtigen erhallen freie Eisen Kahnfahrt vom Ort des Dienstantritts zum Bestimmungsort und zurück, stete Beköstigung und Unterkunft, freie ärztliche und Lazaretlbehaudlung und freie Benutzung der Feldpost. Außerdem erhalten sie eine ihren Leistungen ent- sprechende Barvergütung.
Meldungen nimmt zur Wellerleilnng entgegen:
Htlfsdieustmeldestelle Etuttgart Aanzleistr. 24 (ans Umschlag schriftlicher Meldungen ist zu bemerken B. H i. B. G.).
Betzubrlngm ist bezw. der schriftlichen Meldung beizusügen: Leumundszeugnis, Personalausweis mit ausgeklebter Photographie «der Reisepaß, erforderlichen;all» Abkehrschrin.
Meldungen von Wehrpflichtigen d. h. von Männer im Alter osn 17—48 Jahren wollen unterbleiben, da st« für diese Stellen nicht in Frage kommen.
Das Kriege Ministerium Abteilung Weka weist «och ausdrücklich daraus hi», baß fleißigen, arbeitswilligen und nationalgefinnie» Männern, die noch keinen Hilfsdienst im Sinne des Gesetzes Inn, im besetzten Gebiet Gelegenheit geboten ist, für ihr Vaterland befriedigende Arbeit bei auskömmlicher Bezahlung z« leisten, zumal in Anbetracht der großen Anzahl verschiedenartiger srrier Posten jede? entsprechend seinen Leistungen und Fähigkeiten untergebracht werden Kon».
Etuttgart, den 19. November 1917.
PsekliptkilMs
am nächste« Freitag SV. Nvv. morgen- 8 Uhr aus der Stadtpflege-Kanzlei in Nagold. 8 Rächte der Bergherde kommen ins Tal.
Nagold.
S Stück starke
Wikch- schweine
verkauft am Donnerstag de« »2. ds. Mts. morgen« 9 Uhr
Stricker Koch.
Böblingen.
Wir suchen zum als- ba-digen Eintritt einen tüchtigen, leistungssähi-
Küfer oder Kübler !
fär dauernd und hüten um Angebote.
G. m. b. H.
König!. Württ. Kriegsministerium
Abteil««- für Waffe«, Feldgerät «nd KriegsamtSangelegenheite« v. Tognarelli.
Wart.
iteckreltz-Aalrckvas.
Zur Feier unserer ehelichen Verbindung beehren wir uns, Verwandte, Freunde und Bekannte aus
Donnerstag, de« 22. November 1S1V in das Gasthaus zum .Hirsch" in Wart freundlichst einzuladen.
Kar! Bolz Sohn de« »erst. Jakob Bolz in «arl.
Maria Fenerbacher
Tochter de« Friedrich Feuerbacher in Wart.
Kirchgang 11 Uhr.
tirtr« rrschirsr,! Prri, SV Pfz. Vir
Mristenöoffrmng
für den einzelnen und für die Welt
Gin Bortrag von
Ehr. Römer,
Prälat u.Gtistrprediger in Stuttgart. Zu haben bei
S.W.Zaiser.VllWls..RWld.
Geihivge«, den 19. November 1917.
Danksagung.
Für die vielen Beweis« herzlicher Teilnahme, dis wir bei dem! ^ herben Verlust unseres lieben, unvergeßlichen Sohnes und Bruders!
Christian Georg
von hier »nb auswärts erfahren dursten und für di« trostreichen! Wort« bei« Tmu«rgott«sdie»st ssgen wir aus diesem Weg« unseren j herzlichen Dank.
Familie Brotz, Zimmermeister.
Stadtkinder aufs Land!
Die größte Zahl ber Stuttga ter Kinder, die im Lau? des Som< mers auf dem Lande ln Prioathäusern ausgenommen »«reu, ist nunmehr zurückgekehrt. Dt« Kinder wissen nicht gknng zu erzähle» von der freundlichen Aufnahme, die sie gefunden haben. Dis Unterzeichnete» erlauben stch allen Beteiligten, insbesondere den Pflegreltrrn, dann ab«r auch den Bertra»ens«änner« und allen denen, die sich um die Sache angenommen haben, de» herzliche« Dank für die Mühe und sllr di« Sorgfalt auszuspreche», mit der sie sich in den Dienst der gnten Sache gestellt had»n.
Schulrat Eisele. es. Bezirksschulamt II; Professor Dr. Ga st p « r I. Stadtarzi; Mittslschullrhrer Haußmann I. B«rs. des e». Bezirkelthrervereins Stuttgart; Haupllehrer Hirn er, !. B»rs. de« kath. Bezirksletzrervereins Stuttgart; Oberbürgermeister La «teil' sch lag er; Polizeidirektor Grmeinderai Dr. Ludwig; Okr- Kirchenrat Prälat Mangold; Stadtpfarrer Mayer; Schakal Dr. Mosapp, ev. Bezirksschnlamt I; Miitelschullehr« Reichet) Stadtdeka« Oberkirchenral Dr. Lraub; Schulrat Dr. Treutirr; kath. Bezirksschulamt.
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Reuter mel Mqaittzs im ei, daß die Sach« ds , leid« und daß s, ^ sei, stch nicht ge, d. kommandierende richtet habe. Ti Umstand geben beit bei den All Ran habe dies stch-in die Auge da« sei schon o» getragen worden sei geschaffen bei England, Frank Der Ernennung Aesßerste. Dies, Reibungen den»! italienischen Fr» sei schwer zu am über, was Eadoi land darüber de» nicht verantwort! cherlei gewußt » — ntsche Regierung Robertson könnt Front als der , Hätte es jedoch < »den. so hätte Vertreter der Rej würde ihnen s» i Die ikalleni Wichtigkeit für r fand «in Zusam Franzosen ebenso, Beeinflußt das i nicht ebenso stärkt baß da» System llchen Zusammenb durchaus unwirk! de« wirklichen Zi
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Wie reich, r gewesen! Zwar I gehabt, — und plötzlich genomm, Niederdrücken lass harter Kraft und und weitergeschaf ; waren, und mied !Haus lachte. De: -er hatte ihre Ar! ! Seele gegeben, d schweren Posten f«
, jband sein väterlic / Nun war das «er Herr ste abruf Aus ihrem Mädchen brachte j Grüße der nächster Paar. Sie las h me andere: Doktor , Still lächelnd bann ihren Platz Gedanken nach.
Indessen hatte Stationsvorsteher verlassen. Der Die 'n Empfang. Und tu, wo bereits der Johann, der Kutscher, zog den "er besonders der -
Bertold nickte Heller: „Na, Johari Wieder verkeil