km März etwa 120 cm hoch, im April etw« 100 cm hoch, im Mai und Juni (Blütezeit. Keimzeit) etwa 80 cm hoch, ab Juli bi« zum Eintritt der kalten Jahreszeit: altes Verreibe etwa 80 cm hsch. neues Getreide bis zur Beendigung des Gchwitzprozefses «0 «u hoch, danach etwa 120 cm hoch.

Gutes, gesundes, nicht ganz trockene- Getreide (bis z« 17 V» °/o Feuchtigkeit) darf lagern .

in der kalten Jahreszeit ungefähr 120 cm hoch, km März etwa 100 cm hoch, im April etwa 80 cm hoch, im Mai und Juni (Blütezeit. Keimzeit) etwa SO cm hoch, ab Juli bis zum Eintritt der kalten I chreszeit: altes Getreide etwa 60 cm hoch, neues Getreide bis zur Beeudiguug des SchtvitzprozeffeS SV ein hoch, danach etwa 100 cm hoch.

Gutes, gesundes, aber «och feuchteres Getreide (über 17V, °/, Feuchtigkeit) darf lagern! a) Bis zu 18°/o Feuchtigkeit

in der kalten Jahreszeit etwa 100 cm hoch, im März etwa 80 cm hoch, im April etwa 60 cm hoch, km Mai und Juni etwa 40 cm hoch, ad Juli dis zum Eintritt der kalten Jahreszeit: alter Getreide etwa 40 cm hoch, neues Getreide bis zur Beendigung deS Gchwitzprozefses etwa 2« ein hoch, oanach etwa 80 cm h^ch. d) Bis 1j»°/o Feuchtigkeit

in der kalten Jahreszeit etwa 50 cm hoch, im März etwa 40 cm hoch, im April etwa 30 cm hoch, im Mai und Juni etwa 20 cm hoch, ad Juli bis zum Eintritt der kalten Jahreszeit: alter Getreide etwa 20 cm hoch,

«eue- Getreide bis zur Beendigung des Gchwitzprozefses höchheus 2« enr hoch, da«

nach etwa 40 cm hoch.

c) Bis zu 20°/o Feuchtigkeit

in der kalten Jahreszeit etwa 30 cm hoch, von März bis Juni höchstens 20 cm hoch, ad Juli bis zum Eintritt der kalten Jahreszeit (altes uad «eues Getreide) höchste»- 2V ein hoch. Bei sachgemäßer Vorreinigung ist eine um etwa 2S cm höhere Lagerung zulässig: a) Für Getreide bis 18°/» Feuchtigkeit in der kalten und warmen Jahreszeit;

d) für Getreide mit 1819°/, Feuchtigkeit in der kslt.'n Jahreszeit sowie i« März und April ;

c) fiir Getreide über 19°/, Feuchtigkeit nur ln der kalten Jahreszeit.

2. Bearbeitung ist erforberlich:

Bei gesunde ^ ganz trockenem Getreide (bis zu 1S°/, Feuchtigkeit)

in öer kalten Jahreszeit (möglichst an starken Frsstta- gen) ungefähr »ierwöchentlich. im März ungefähr vierzehntäglich, im April, sowie Rai und Juni (Blütezeit, Keimzeit) achttäglich, nach Bedarf auch öfter, ak Juli bis zum Eintritt der kalten Jahreszeit: alte« Getreide achttäglich, nach Bedarf noch öfter,

«eues Getreide bis zur Beeudiguug deS Schwitz- Prozesse- täglich, danach vierzehntäglich. Bei gutem, gesuudem, «icht ganz trockenem Getreide (bis zu 17 /,°/, Feuchtigkeit) doppelt so oft.

Bei gutem, gesuudem, aber noch feuchterem G-tr-id (über 17 /,«/, Feuchtigkeit)

in den Wintttmonaten zweimal wöchentlich, t« März »iermal wöchentlich, im Aprtt, sowie Mai und Juni (Blütezeit, Keimzeit) täglich.

ab Juli bis zum Eintritt der kalten Jahreszeit: alte« Getreide täglich.

«eue- Getreide bi- zur Beeudiguug de- Gchwitzprozefses täglich danach viermal wöchentlich.

3. Die Bearbeitung (Umsteche») muß in eiuem gründliche« Schleuder« durch die Luft mit 2 bis » u» Weg de« stehe». Hierzu ist ein« Stechbahn von 2 bis 3 m er« forderlich. Di« Schaufel muß bei der Bearbeitung halb gewendet werden, so daß das Getreide breit auseinander- gestreut wird. Ein Wühlen im Getreide und einfaches Umdrehen, wie es von ungeübten Leuten häufig geschieht, ist ziemlich wertlos.

Ist bei Bearbeitung die Autzeulust trockeuer al- die Juueuluft, so find sämtliche Luken zu öffne«; im umgekehrte» Falle solle« bei Bearbei- tnug die Luke» geschloffen gehalten werbe«. Un­günstig hierbei ist, daß sich der Staub auf dem Getreide lagert, falls er nicht durch Lustzugmaschinen akgesaugt wird. Wenn der Zustand de« Getreide» (z. D. Erwärmung) ei» Aussetzen der Bearbeitung bis zum Wiedereinlrit gün­stigerer Luftoerhältnifse nicht gestattet, «der die Bearbeitung bet geschlossenen Lucken wegen zu starker StaubenlwickluNg nicht möglich ist, so sind vorübergehend die Luken z« öffnen. Dieselben Grundsätze für Oeffnen und Schließen der Luken gelten sinngemäß auch für die Zeit, in der eine Bearbeitung nicht stattfindet.

Den 2. Okt. 1917. Kommsrell.

Mit Wirkung von heute ab werden die Preise für Zucker wie folgt festgesetzt:

Klemhaudelspreise:

Hut- und Kristallzucker, sowie gemahlenen Zucker da«

Pfund 33 Pfennig.

Würfelzucker das Pfund 35 Pfennig.

Nagold, den 3. Oktober 1917. K. Oderamt:

Kommsrell.

Bekanntmachung

des stellv. Generalkommandos xm. (K. W.) Armeekorps.

Da die Frage der Verwertung der Bresneflelfaffe» für die Textil- Industrie als gelöst angesehen «erden Kaan, ist bie Neffelbewirtfchafluvg jetzt auf eine neue Grundlege gestellt worden. Eine am 2. Oktober 1917 veröffentlichte Bekanntmachung II. 1909/9. 17. XU. be­schlagnahmt sämtliche geernteten Neffristenqel. sämtliche Neffeisaffern und Neffelgefpinste, sowie die Abfälle dieser Gegenständ«. Gestattet ist dis Veräußerung und Lieferung der beschlagnahmten Ggrnstände an den Württ. Becein für Nesftlanbau e. B. tn Stuttgart. Keplerst-. 27. oder besten Beauftragte. Ferner ist bie Veräußerung, Lieferung unb Berar beitunq der beschlagnahmten Gegenstände erlaubt szur Erfüllung »on Aufträgen von Heeres- oder Marinebehörbrn, für die ein von der Kriegs- Rohstoff-Abteilung genehmigter Bekegschei» oorliegt, oder --auf Grund eines amtlichen Freigabescheine». Endlich ist es gestattet, die geerntete : Neffelfiengel zu trocknen, jedoch bleiben die gelrockn-'en Stengel beschlag­nahmt.

Die Bekanntmachung ordnet ferner bie Bestandserhebung von Neffrlfasern und Naffelgrspinstrn, sowie von deren Abfällen an. Diese Gegenstände sind allmonatlich, erstmalig bis zum 10. Oktober 1917, zu melden. Die Meldeschein« sind bei der Bordruckoerwaltung der Kriegsrohstoff-Abtetlung des Kgl. Preuffische» Kriegsministeriums Ber­lin 48. Verlängerte Hrdemonnfiraße 10. auzufordern.

Der Wortlaut der Bekanntmachung ist im Staats anzsiger vom 2. Oktober 1917 einzusehen.

Stuttgart, den 2. Oktober 1917.

Bekanntmachung

des stello. Generalkommandos xm. (K. W.) Armeekorps

Am 2. Oktober 1917 tritt eine neue Bekanntmachung, betreffend Höchstpreise für BaumwoUspinnstoffe uad Baumwollgespinste (Nr. ^ XI 2800.8.17 X.X.^t.) in Kraft. Bereits durch eine Bekanntmachung vom 25. Juli 1917 (oeröffentl. in der Bell. z. Staatsanz. o. 25. Jull 1917 Nr. 171) war für Garne, die auf Grund von nach dem 24 Januar 1917 ausgestellten Spinnerlaubnisschetnen gesponnen worden find, mit Rücksicht aus die gesteigerten Arbeitslöhne ein Zuschlag von 20 vom Hundert -zu den bis dahin gültigen Höchstpreisen bewilligt morde». Die neue Bekanntmachung trägt den ebenfalls gestiegenen Malerialpreistti durch Gewährung ei,er weiteren Preisaufschlag» von 6 vom Hundert Rechnung, so daß für die neogesponenen Garne im Ganzen ein Bus- sch'ag von 26 vom Hunde, 1 in Ansatz gebracht «erde» kan».

Gleichzeitig stellt di« neue Bekanntmachung eine Neufassung der gesamte» Höchstpreis bestlmmungen für Baumwollspinnstoffe und Baum- wo'Igespinfte «ab eine Zusammenfassung verschiedener bisher erlassener Bekanntmachungen dar, die nunmehr außer Kraft gefetzt sind.

Der Wortlaut der Bekanntmachung ist tm Slaalsanzelgtr vom 2. Oktober 1917 tinzusehen.

Stuttgart, den 2. Oktober 1917.

Nagold.

Wer Mt. AstmLnnf.

Die Stadtgemeinde Nagold bringt am Morgige» Freitag «achmittags 4 Uhr unierm Rathaus zum Verkauf:

mehrere Ztr. schönes Tafelobst (Boiken, Kanada-Reinettrn u. a. Sorten, auch Birnen) tn Mengen von 20 Pfund Ün, sowie einige Säcke Mostbirüe« und ein« größere Partie Quitte«, dkLse in Mengen von 10 Pfund an.

Kaufstirbhaber sind einge.'aden.

Nagold.

Suche aus Marti»! ein braor», tüchtiges

Mädchen

welches gut melken kann.

Frau Gustav Schwarz

Bmqstraße.

MiWn gesucht.

Ein jüngeres gewandtes Mädchen zum servieren für 3. Kl. aus 15. Oktober sucht

Wilh. Weik.

Bahnhoswirtschast,

Eutingen.

7 junge

W-

Wtt

und 1 Hahn

wegen Wegzug zu verkaufen. Nähere« b-i der Geschäftsst. d. Bl.

Nagold.

Derksufe 2 Stück hornlose gut?

Milch- Ziegen

Mast, Bahnhof.

IMHausen.

Einen Wurf

Milch- schweine

oerkaust nächsten Samstag vor­mittags 11 Uhr.

August Rauser.

Berneck.

Gefallenes Vieh

jeder Art, welches oerlocht werden müßte, kauft zu Fischfutter jederzeit Freih. Wilh. v. Gültliugeu'sche Forelleozucht, Fernsprecher Nr. 2

Alle Bücher

MnstL«kieu, Leßrmittrkusw. liefert t». HV. Lulovr'solle önekdtttx.

Bekanntmachung

des stellv. GkneraikoniniMdos xm. M. W.> Armeekorps.

Zu den Beknnrilmachnnßtn berr. Einrichtung-gegenstände Nr. Llc. 1/3.17 Dechkspfer unb Blitzableiter Nr. LI. 200/1. 17

und DesttUolionsappmale Nr. Llc. 100/2.17 ist am 2. Oktober

1S17 ein Nachtrag erschienen. Die Aenderungen gegenüber den bisher gütigen Bekanntmachungen bestehen im wesentliche» in Preiserhöhungen. Für Dochkupfer, Blitzableiter und Destillationrapparate haben bie Preis­erhöhungen rückwirkende Kraft. Außerdem wird für Einrichtungsgegen­stände ein Zuschlag von Rk. 1. für 1 Kilogramm gewährt, wenn die freiwillige Ablieferung bis zum 31. Oktober 1917 ersolgt.

Mit der Durchführung des Nachtrags werden dieselben Kommunal- brhörden beauftragt, denen bereit» die Durchführung der Bekanntmachung betreffend Beschlagnahme, Bestarrdserhebnng umd Enteignung von Bier- glasdeckel» unb Bierkrug deckeln aus Zinn übertragen worden ist. Diese erlaffen auch die Aussührungsbestimmungsn.

Alle näheren Einzelheiten ergeben sich aus dem im Staatsanzeiger vom 2. Oktober 1917 Veröffentlichten Wortlaut des Nachtrags zu den obigen Bekanntmachungen.

Stuttgart, den 2. Oktober 1917.

Reformatious-Dank.

Die Sammlung für denRksormationsdank" in unserem Bezirk hat bis jetzt ergeben die Summe oon SS4S Mk. 2S Pfg. Da» Ergebnis verteilt sich o«f die einzelnen Gemeinden folgendermaßen:

Nagold Mk. 1788.60 (darunter 200MK. »on de» Seminaristen). Altensteiß 1040.39. Alteasteig-Dors 41.10. B-Hkuaen 47.80. Ber­neck 31.10. Beuren 23.. Bösingen 55.10. Ederohardt 47.50. Eb- Hausen158 35. Effringen 100. Egenhausen 101.50. Emmingen 150.. Enztal und Enzklösterle 170.20. Eltmonnswetter 45.05. Fünfbronn 45.. Sültlingen 281.60. Höllerbach 254.. Hochdors 167.10. Iselshausen 72 80. Mindersbäch 63.. Oberschwandorf 57.65. Pfrondorf 60.. Rohrdorf 208.. Rotfelden 108 70. Schietingen 55 50. Schönbren» 60.40. Sirnmrrefrld 110 50. Spielkerg 130 80. Sulz 256.. Kleber- derg 53.. Walbbors mit Mohnhardt 309.50. Wort 64.55. Wen­den 36 50. Wilbkerg 352

Allen, di« gegeben und allen, die gesammelt oder sonst die Sache gefördert habe», sei herzlicher Dank gesagt. Die Landessammlung geht weiter bis 31. Dez. d. I. Sämtliche Pfarrämter sind bereit, noch weitere Gaben in Empfang zu nehmen.

Nagold, den 2. Oktober 1917.

Dekan Welkerer. Oberamtssparkassier Kaiser.

Ssmstag. den 6. Oktober, vormittags S Uhr verkaufe ich wegen Umzug--:

i Sofa. 6 Sessel (2 mit Mlktehne> mit gepreßtem danket- rotem Plüsch aus Besuchszimmer. 1 polierten ruuden Tisch. 1 poliertes Elkschriiukcheu. 1 Klei- ^«--».ues Sofa mit 2 gepolsterten Sesseln aus Tochierzimmer. 1 Spiegel mit Goldrahmen 1 Regulator, 1 '

Kaffeeservice mit 12 Taffen, und sonstigen Hausrat. Frau Oberförster Schmitt, Mldberg.

Erscheint tägiiS «tt «osnahmr ! Gönn- nnd Sestt

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