i« Alteosteig-Stadt durch das' Stadtschott, heitzeuamt am Freitag, de« 10. ds« Mts. von vormittags 11—12 Uhr.
2. für die Gemeinden Beore«, Eoztal, EttmauuS-
weiler, Füofbroo« und Simmersfeld
i« Simmersfeld durch das Tchrrltheitzeoamt am Freitag, de« 10. ds. Mts. vo« vormittags 11—12 Uhr.
3. für die übrigen Gemeinden des Bezirks am Freitag,
de« 10. «»d 24. ds. Mts.
in Nagold durch die Fettsammelstelle des Kommunalverbands — Metzgermeister Klrrmpp i« Nagold.
Vom Ttammabsch«itt losgetre«»te Marke« siud ««gültig und werden nicht e«tgege«genomme».
An anderen Tagen bezw. zu anderen Zetten als den obe genannten wird grundsätzlich kei« Schmalz abge- gebe«.
Den 6. August 1917.
Amtmann Siroppel A.-B.
Jahresschätz«»q
der Gebäude ««d ihrer Znbehörde«.
Unter Hinweis auf die Erlasse des K. Berwaltungs. rais der Gebäudebrandverficherungsanstali vom 15. Juli 1915, Ministerial-Amtsblatt Seite 121 und vom 4. Juli 1917, Ministerialamtsblatt Seite 139, werden die Herren Orts- Vorsteher angewiesen, die Gebäude-Eizentümer, insbesondere die Eigentümer von Fabriken und sonstigen größeren Gewerbebetrieben zur Anmeldung von Aenderungen, und zwar für Gebäude und Zubehörden je abgesondert, zu veranlassen.
Schriftliche An- und Abmeldungen von Zubehörden sind auf den beim Oberamt unentgeltlich erhältlichen Bordruckbogen einzureichen.
Für dis Behandlung der An- und Abmeldungen durch die Herren Ortsoorsteher ist der Erlaß, vom 3. 4. 1916, Min. Amtsblatt Seite 70, maßgebend. Hienach sind die
schriftlichen An- nnd Abmeldungen von Zubehörden nebst den Auszügen aus dem Anmeldungsoerzeichnis über die mündlichen An- und Abmeldungen von Zubehörden bis zum 1. September ds. Is. dem Oberamt oorzulegen.
Die gemeinderätliche Durchsicht des Feueroerflcherungs- buch« ist ebenfalls im Monat August vorzunehmen. Der Vollzug ist mit einem Bericht über die Gemeinderats, beschlösse aus 1. September de. Is. dem Oberamt an- zuzetgen.
Nagold, den 4. August 1917. K. Oberamt:
Amtmann Stroppel.
K. W. Kriegsmiuiflerium.
Kriegswirtfch astsa«t.
Verschiedene in letzter Zeit bekannt gewordene Fälle geben Veranlassung, erneut darauf hinzuweisen, daß eine gemeiosame Unterbringung und Verpflegung von Kriegsgefangenen mit militärischen Hilssmannschaften, welche zu landwirtschaftlichen Arbeiten kommandiert werden, aus naheliegenden Gründen verboten ist. Vorkommnisse dieser Art, welche den militärischen Dienststellen bekannt werden, haben jeweils die sofortige Zurückberufung dieser Mann- schäften zur Folge.
Kriegewirtschaftsamt
3. B.
Schilling.
Höchst- nud Richtpreise für Gemüse vom 4. August ab bis zu weiterer Bekanntmachung nach den Stuttgarter Richtpreisen.
im Großh.
im Kleinh.
Brockelerbsen
1
Pfd.
26
4
30
4
Rhabarber
1
Psd.
12
4
15
4
Zuckererbsen (Schoten)
1
Pfd.
80
4
95
4
Zwiebeln (ohne Rohr)
1
Pfd.
23
4
28
4
Kopfsalat
1
St.
4-12
4
6—14
4
Stangenbohnen
1
Pfd.
30
4
35
4
Buschbohnen
1
Psd.
29
4
34
4
Mangold
1
Pfd.
16
4
20
4
Blumenkohl 1
Wachsbohnen 1
Rettich 1
Gurken große 1
Essiggurken 100
Kohlraben 1
Karotten (ohne Kraut) runde kleine
Längliche Karotten (ohne Kraut) halblange und lange gelbe Rüben) 1
Tomaten 1
Frühwirsing 1
Frühweißkohl 1
Spinat 1
Rote Rüben (ohne Kraut) 1
St. 15-80 4 20— Psd. 36 4 St. 5—13 4 7-
St. 20—60 4 25- Sl. 90-110 4 100- Psd. 15 -4
1 Psd. 16 4
95 H 42 4 -15 4 -70 4 120 ^ 18 4
20 4
Psd.
Psd.
Psd.
Psd.
Pfd-
17
52
17 12
18
Psd. 10-14 4 12-
20 4 60 4 20 4
15 4 22 4 -16 4
Höchst. n»d Richtpreise für Obst vom 4. August ab bis zu weiterer Bekanntmachung nach den Stuttgarter Richtpreisen.
im Großh.
Früh-Tafeläpfel Fallobst
Früh-Tafelbirnen Monatserdbeeren u.
Walderdbeeren Himbeeren
1 Psd. 30—40 4
1 Pf»- 1 Psd. 30-
1 Psd.
8 4 -40 4
1 Psd.
Johannisbeeren rote u. weiße 1 Psd.
schwarze
Brombeeren
Preiselbeeren
Stachelbeeren
Heidelbeeren
Mirabellen
Pfirsiche
Pflaumen
Reineklauden, große grüne
Aprikosen
Kirschen
Weichsel
1 Pfd.
Pfd.
Pfd.
115 4 57 4 31 4 41 4 57 4 48 4 25 4 35 4 45 4 40 4 30 4 35 4 -80 4 1 Pfd. 29-37 4 1 Psd. 23—46 4
I Pfd.
1 Pfd.
1 Pfd. i Pfd.
1 Pfd.
1 Pfd.
1 Psd. 60-
im Kleinh. 40—50 4 12 4 40-50 4
130 4 65 4 35 4 46 4 65 4 54 4 30 4 42 4 50 4 50—70 4 35 4 40 4 70—90 4 35—42 4 28—53 4
Bekanntmachung
des Kömgl. Kriegsministeriums
bett. Löhnung der Vermißten oder in Kriegrgesangenschast geratenen Soldaten.
Fürsorge-Merkblatt.
Es besteht vielfach die irrtümliche Meinung, daß die Angehörigen (Ehefrauen. Eltern usw.) eines Vermißten oder in Kriegsgefangenschaft geratenen Soldaten ohne Weiteres Anspruch aus die Löhnung des Vermißten usw. haben. Dies ist nicht zutreffend. Voraussetzung für die nur auf Antrag erfolgende Bewilligung der ganzen Löhnung oder eines Teils derselben ist der Nachweis der Bedürftigkeit des Nachsuchenden. Bei der Ehefrau ist der Nachweis der Bedürftigkeit als erbracht anzu- sehen, wenn von der Ortsdehörde bescheinigt wird, daß die Frau die reichsgesetzliche Familienimterstützung bezieht, und daß die Löhnung des vermißten Mannes zum Unterhalt der Frau dient. Wird die Löhnung von Eltern oder Geschwistern nachgesuchl, so ist außer dem Nachweis der Bedürftigkeit durch eine Bescheinigung der Ortsdehörde noch der wettere Nachweis zu erbringen, daß der Vermißte oder Kriegsgefangene seine Ettern usw. ganz oder überwiegend ernährt hat.
Die Gesuche sind nicht an das Kriegsmintsterium. sondern an den zuständigen Ersatztruppenteil oder, wenn dieser nicht bekannt ist, an das für den Wohnort zuständige Bezirks Kommando zu richten.
Das Kriegsministerium hat übrigens schon vor längerer Zeit ein Merkblatt über die Fürsorge für die Familien und sonstigen Angehörigen der zum Dienst im Heer oder in der Marine Herangezogenen, sowie für die Hinterbliebenen on Gefallenen oder Berstorberbenen herausgegeben. Sämtliche Lrtsoorstände und sämtliche Pfarrämter sind im Besitz dieses Merkblatts.
Um eine unnötige Inanspruchnahme der ohnehin mit Geschäften überhäuften militärischen Behörden zu vermeiden und sich selbst Ent- täuschungen durch Ablehnung aussichtsloser Gesuche u ersparen, kann den Angehörigen von Kriegsteilnehmern nur empfohlen werden, sich zum Zweck der Belehrung über die Voraussetzungen, unter denen Gesuche Aussicht aus Erfolg haben können, vertrauensvoll an eine der Stellen zu wenden, die im Besitz des genannten Merkblattes find.
König!. Kriegsministerium:
(Gez:) v. Marchtaler.
SMindeoeiMd EMtzwiNkt Mch-Swi« <«. S. L>
Die 3ahres->Rech««ngen
pro 1SL4 und ISIS liegen aus unserem Büro im Verwaltungsge. bände Teinach-Station eine Woche lang vom 10—17. August d. I. zur Einsicht auf.
Re«b«lach, den 7. August 1917
Verbands Vorsitzender
Stadtschulth. Müller.
3 llsttllte W« i«,Gesellschafter Wll Ekslllg.
Zur Abgabe
kommen am nächsten Donnerstag den 10. d. Mts. von nachmittags 2—6 Uhr aus der Polizeiwache in beschränktem Maß Honig. n«d Lebkuchen an Kranke, ältere Leute und Kinder bis zu 1 Jahr, für 1 Person zu 2,10 Nagold, den 8. Aug. 1917. Ttadtsch.-Arnt.: Maler.
EiersMMlW
SmersW Abend K—8llhr
ans der Polizeiwache.
Verloren
1 Wenderiug beim Schashaus.
Bitte abzugeben im Lamm in Iselshausen.
- auf 1. September,
I ehrlich und fleißig, welches » kinderlosen, besseren Haushall I selbständig versehen und gut I bürgerlich kochen kann. Stel- »lung in jeder Hinsicht gut und
I dauemd. Angebote direkt an
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Nagold.
Kk>86-Knäenl<6n
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IliiMsriiioiiM
empfiehlt
H«»rinrriri»
Kgl. Württ. Kriegsministerium. Bekanntmachung.
Dem Kriegsministerium gehen immer noch sehr häufig Gesuche um Bewilligung von Familienunterstützung auf Grund des Reichsgese^es vom 28. Februar 1888. oder Beschwerden 4. August 1904
wegen Verweigerung solcher Unterstützungen zu. Es wird wiederholt daraus hingewiesen, daß das Kriegsministerium zur Entscheidung derartiger Gesuche nicht zuständig ist und daß durch die Weilerleitung dieser Gesuche an die zuständigen Stellen im Bereich des Ministeriums des Innern die Erledigung nur verzögert wird.
Köoigl. Kriegsmiuifterium: (Gez .) v. Marchtaler.
OIODIODD
lm K. Zeminar ^sgoll! ätz» 12. ^l1KK8l Illiclllll. 5 Vs l lil'
kklsittei'billfsl'-Konrsi't
^usfüfir-sncis:
l^rLuIsin Alarms von ü o k s o li, Konrsrtsängsrin, Otto Wsssbsoksr, KonrsrisLngsr, i-isrm. ^isolisr, lAusikciirsktor, sämtlich aus Karlsrulis, unci kioliarci üorclan, VorlagsbuoliliäncHsr Kiga-Ltuttgart (l,situng).
Kurten: nmner. 8its Nk. 2.—, niettt nniner. Nk. 1.— in Kaiser'« LnettbunälnnK.
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Verbündeten av ^ bis nach Po wurde an mehr stehen von der Mündung in dl Podoliens. O! in dieses Land ren Beantwortr es von Wichtic fen, das unter Rolle spielen KI bisher vom Kri ein geschontes Sammelplatz ui Uniernehmungei Juli 1917 geg« Das Lani Einzelheiten un sten Teilen Ru Fruchtbarkeit a eine „Kornk phischer Beziehi der die Sirom scheidet. Abges größere Erhebu Zbrucz gleich r in den Dnjesti Jenseits derW, in den Bug. i schnitte, die für dolien Kammer bieten dürften.
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