Meldung des .Politiken" zufolge habe Frankreich eine scharfe Note an die spanische Regierung gerichtet, in der darüber Beschwerde geführt wird, vaß Spanien seine territorialen Gewässer zu wenig gegen die Uebergriffe deutscher U-Boote verteidige. Ein Berfäumis in dieser Hinsicht müsse als ein stillschweigendes Mitwirken Spaniens am U-Boot- Kriege angesehen werden u. könne die Entente zwingen, selber die Aussicht über die fraglichen Gewässer zu übernehmen.
Ei« Telegramm Zaimis a» die kgl. griechische Gesandtschaft i« Berlin.
Berlin, 14. Juni. WTB. Drahtb. Die König!, griechische Gesandtschaft hat auf indirektem Wege folgendes Telegramm des Ministerpräsidenten Zaimis erhalten, datiert vom 13. Juni:
Tiefgekühlt teile ich Ihnen mit, daß S. M. der König Konstantin, gezwungen durch höchste politische Notwendigkeit infolge eines Schrittes der Dreimächte. Griechenland mit Ihrer Majestät der Königin und dem Kronprinzen Georg verläßt. Seine Majestät setzte dem Prinzen Alexander auf den Thron. Der neue König leistet beute den Etd aus die Verfassung. Der Schmerz des grichischen Volkes über die Trennung von König Konstantin und von der Königin Sophie ist unbeschreiblich. Zaimis.
Die Abreise des griechische« Königs.
Lands«, 14. Juni. WTB. Drahtb. Eine römische Depesche des Reuter-Bureaus meldet aus Athen:
König Konstantin ist am 12. Juni, fünf Uhr nachmittags aus Athen nach Tatoi abgereist. König Alexander hat den Eid geleistet. Die Stadt ist ruhig.
Die Kriegslage am Aberrd des L4 J««i.
Berli«, 14. Juni. Drahtb. WTB. Amtlich wird milgeteiit-
Südlich der Sesrpe ist vormittags ein östlich Monchy nach Trommelfeuer vorbreche-rdrr starker Angriff der Engländer lm Rahkampf abgeschlagen worden.
Sonst außer Erkundungsgefechten an keiner der Fronten etwas Wesentliches.
Inserate haken besten Krfokg.
Briefkasten.
Au die Wettende« im Felde.
Der große Brand in Nagold, bei dem auch die Druckerei des „Gesellschafters" ein Raub der Flammen wurde, fand im Jahre 1893 statt.
Mntmaßl. Wetter am Samstag ««d Sonntag.
Gewitter.
Für dteSihrlstlettmrs vercmtwortllch 5k. O. Brau », Na»old.
Druck u. Verlag der ». W. Zatser'sche» Buchdrucker«« (tkarl Zaller) Nagold
Amtliches.
Kgl. Kbevarnt Flagold.
Den Gemeindebehörde«
wird das Reichs. Kriegs-Blatt zur Beschaffung empfohlen. Zu oergl. Bekanntm. des K. Min. des Innern vom 9. Mai d. I. <Min. Amtsbl. S. 92).
Den 12. Juni 1917. Kommerell.
Nicht- und Höchstpreise für Frühobst.
Preis für das Pfg.
Süße Kirschen, weiche 50
„ „ große harte einschl. Hsrzkirschen, Sträh-
leskirschen und Knoibelkirschen 63
Große Weichselkirschen (Schattenmorellrn) 80
Erdbeeren l. Wahl 110
„ ll. „ (nur zu Berarbeitungszwecken) 60 Walderdbeeren 200
Nagold, den 13. Juni 1917. K. Oberamt:
Kommerell.
Nicht- und Höchstpreise für Frühgemüse.
1. Die Verträge, dis unter Benutzung des von der Reichsstelle für Gemüse und Obst vorgsschriebenen Musters über den Anbau und die Lieferung von Gemüse abgeschloffen werden, sehen die Festsetzung der Preise für die gelieferte Ware durch Preiskommisflonen vor.
Die für Württemberg bei der Landesversorgungsstelle gebildete Preiskommission hat die vertragsmäßige« Erzeugerpreise sür Frühgemüse wie folgt festgesetzt:
Preis für das kx Pfg,
Spargel unsortiert M
, sortiert l 140
, sortiert II und III igg
Suppenspargel 40
Rhabarber 2g
Erbsen bis 20 Juni 68
Bohnen bis 15. Juli:
Stangenbohnen - 53
Buschbohnen 81
Wachs- und Perlbohnen 62
Puff- (Sau-) Bohnen 36
Möhren und längliche Karotten
(gelbe Rüden) bis 30. Juni 33
Makrüben 14
Karotten (runde kleine) bis 30. Juni 44
Kohlrabi bis 30. Juni 33
Frühweißkohl bis 15. Juli 24
Spinat 30
2. Bei Abgabe von kleineren Mengen dürfen Bruchpfennige nach oben ausgerundet werden.
3. Die vorgenannten Preise gellen nach der Verordnung über Gemüse, Obst und Südfrüchte vom 3. April 1917 zugleich als Höchstpreise. Es darf also kei« Erzeuger von Frühgemüse, auch wenn er keinen Anbau- oder Lieferungsoertrag abgeschloffen hat, solches Gemüse zu einem höheren Preise absetzen (vergl. übrigens Ziffer 5).
4. Der Erzeugerpreis umfaßt dis Kosten der Beförderung bis zur nächsten Verladestation und die Verladung im Bahnwagen oder im Schiff. Die Reichsstelle für Gemüse und Obst fetzt fest, welche Beträge für Verpackung im Höchstfall in Ansatz gebracht werden dürfen.
5. Erzeuger, Erzeugerverbände und Sammelstellen unterliegen den Preisvorschriften sür Großhändler bezw. für Kleinhändler, soweit sie das Gemüse oder Obst auf eigene Rechnung und Gefahr weiter als bis zur nächsten Verladestelle versenden und am Bestimmungsort unmittelbar an Kleinhändler bezw. Verbraucher veräußern.
6. Die Usberschreitung der vorstehend festgesetzten Preise ist strafbar.
Nagold, den 13. Juni 1917. K. Oberamt:
Kommerell.
Am Sonntag, den IV. Juni,
nachmittags Ä Uhr, findet in der ev. Stadtkirche hier die jährliche
VezirttMttllmisaeiir
statt. Zur Teilnahme an derselben wird herzlich eingeladen. Nagold, den 13. Juni 1917.
Dekan Psleiderer.
Waiddors, den 14. Juni 1917.
Todes-Anzeige.
Schmerzersüllt teilen wir Verwandten, Freunden und Be-! kannten mit, daß mein lieber Sohn, unser guter Bruder
am 21. Mai den Heldentod fürs Vaterland erlitten hat.
In tiefer Trauer
Die Mutier:
Elise Rapp
mit ihren Kindern.
l Trauergsttesdienst: Sonntag, den 17. Juni, nachmittags 2 Uhr.
Nagold.
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