Meldung des .Politiken" zufolge habe Frankreich eine scharfe Note an die spanische Regierung gerichtet, in der darüber Beschwerde geführt wird, vaß Spanien seine terri­torialen Gewässer zu wenig gegen die Uebergriffe deutscher U-Boote verteidige. Ein Berfäumis in dieser Hinsicht müsse als ein stillschweigendes Mitwirken Spaniens am U-Boot- Kriege angesehen werden u. könne die Entente zwingen, selber die Aussicht über die fraglichen Gewässer zu übernehmen.

Ei« Telegramm Zaimis a» die kgl. griechische Gesandtschaft i« Berlin.

Berlin, 14. Juni. WTB. Drahtb. Die König!, griechische Gesandtschaft hat auf indirektem Wege folgendes Telegramm des Ministerpräsidenten Zaimis erhalten, datiert vom 13. Juni:

Tiefgekühlt teile ich Ihnen mit, daß S. M. der König Konstantin, gezwungen durch höchste politische Notwendig­keit infolge eines Schrittes der Dreimächte. Griechenland mit Ihrer Majestät der Königin und dem Kronprinzen Georg verläßt. Seine Majestät setzte dem Prinzen Alexander auf den Thron. Der neue König leistet beute den Etd aus die Verfassung. Der Schmerz des grichischen Volkes über die Trennung von König Konstantin und von der Königin Sophie ist unbeschreiblich. Zaimis.

Die Abreise des griechische« Königs.

Lands«, 14. Juni. WTB. Drahtb. Eine römische Depesche des Reuter-Bureaus meldet aus Athen:

König Konstantin ist am 12. Juni, fünf Uhr nachmit­tags aus Athen nach Tatoi abgereist. König Alexander hat den Eid geleistet. Die Stadt ist ruhig.

Die Kriegslage am Aberrd des L4 J««i.

Berli«, 14. Juni. Drahtb. WTB. Amtlich wird milgeteiit-

Südlich der Sesrpe ist vormittags ein östlich Monchy nach Trommelfeuer vorbreche-rdrr starker Angriff der Engländer lm Rahkampf abgeschlagen worden.

Sonst außer Erkundungsgefechten an keiner der Fron­ten etwas Wesentliches.

Inserate haken besten Krfokg.

Briefkasten.

Au die Wettende« im Felde.

Der große Brand in Nagold, bei dem auch die Druckerei desGesellschafters" ein Raub der Flammen wurde, fand im Jahre 1893 statt.

Mntmaßl. Wetter am Samstag ««d Sonntag.

Gewitter.

Für dteSihrlstlettmrs vercmtwortllch 5k. O. Brau », Na»old.

Druck u. Verlag der ». W. Zatser'sche» Buchdrucker«« (tkarl Zaller) Nagold

Amtliches.

Kgl. Kbevarnt Flagold.

Den Gemeindebehörde«

wird das Reichs. Kriegs-Blatt zur Beschaffung empfohlen. Zu oergl. Bekanntm. des K. Min. des Innern vom 9. Mai d. I. <Min. Amtsbl. S. 92).

Den 12. Juni 1917. Kommerell.

Nicht- und Höchstpreise für Frühobst.

Preis für das Pfg.

Süße Kirschen, weiche 50

große harte einschl. Hsrzkirschen, Sträh-

leskirschen und Knoibelkirschen 63

Große Weichselkirschen (Schattenmorellrn) 80

Erdbeeren l. Wahl 110

ll. (nur zu Berarbeitungszwecken) 60 Walderdbeeren 200

Nagold, den 13. Juni 1917. K. Oberamt:

Kommerell.

Nicht- und Höchstpreise für Frühgemüse.

1. Die Verträge, dis unter Benutzung des von der Reichs­stelle für Gemüse und Obst vorgsschriebenen Musters über den Anbau und die Lieferung von Gemüse abge­schloffen werden, sehen die Festsetzung der Preise für die gelieferte Ware durch Preiskommisflonen vor.

Die für Württemberg bei der Landesversorgungsstelle gebildete Preiskommission hat die vertragsmäßige« Erzeugerpreise sür Frühgemüse wie folgt festgesetzt:

Preis für das kx Pfg,

Spargel unsortiert M

, sortiert l 140

, sortiert II und III igg

Suppenspargel 40

Rhabarber 2g

Erbsen bis 20 Juni 68

Bohnen bis 15. Juli:

Stangenbohnen - 53

Buschbohnen 81

Wachs- und Perlbohnen 62

Puff- (Sau-) Bohnen 36

Möhren und längliche Karotten

(gelbe Rüden) bis 30. Juni 33

Makrüben 14

Karotten (runde kleine) bis 30. Juni 44

Kohlrabi bis 30. Juni 33

Frühweißkohl bis 15. Juli 24

Spinat 30

2. Bei Abgabe von kleineren Mengen dürfen Bruchpfennige nach oben ausgerundet werden.

3. Die vorgenannten Preise gellen nach der Verordnung über Gemüse, Obst und Südfrüchte vom 3. April 1917 zugleich als Höchstpreise. Es darf also kei« Erzeuger von Frühgemüse, auch wenn er keinen Anbau- oder Lieferungsoertrag abgeschloffen hat, solches Gemüse zu einem höheren Preise absetzen (vergl. übrigens Ziffer 5).

4. Der Erzeugerpreis umfaßt dis Kosten der Beförderung bis zur nächsten Verladestation und die Verladung im Bahnwagen oder im Schiff. Die Reichsstelle für Ge­müse und Obst fetzt fest, welche Beträge für Verpackung im Höchstfall in Ansatz gebracht werden dürfen.

5. Erzeuger, Erzeugerverbände und Sammelstellen unterlie­gen den Preisvorschriften sür Großhändler bezw. für Kleinhändler, soweit sie das Gemüse oder Obst auf eigene Rechnung und Gefahr weiter als bis zur nächsten Ver­ladestelle versenden und am Bestimmungsort unmittelbar an Kleinhändler bezw. Verbraucher veräußern.

6. Die Usberschreitung der vorstehend festgesetzten Preise ist strafbar.

Nagold, den 13. Juni 1917. K. Oberamt:

Kommerell.

Am Sonntag, den IV. Juni,

nachmittags Ä Uhr, findet in der ev. Stadtkirche hier die jährliche

VezirttMttllmisaeiir

statt. Zur Teilnahme an derselben wird herzlich eingeladen. Nagold, den 13. Juni 1917.

Dekan Psleiderer.

Waiddors, den 14. Juni 1917.

Todes-Anzeige.

Schmerzersüllt teilen wir Verwandten, Freunden und Be-! kannten mit, daß mein lieber Sohn, unser guter Bruder

am 21. Mai den Heldentod fürs Vaterland erlitten hat.

In tiefer Trauer

Die Mutier:

Elise Rapp

mit ihren Kindern.

l Trauergsttesdienst: Sonntag, den 17. Juni, nachmittags 2 Uhr.

Nagold.

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