lungen von solchen Tees für Heilzwecke veranstaltet haben, werden gebeten, auch Heuer da» Note Kreuz und seine Verwundeten nicht zu vergessen.
r Jede W»che eine Bntternrarke. Die Landes- versorguugsstelle teilt mit: Ab 1. Juni d. I. werden nicht mehr wie bisher für jeden Monat drei vuttermarke» abgegeben werden, ssndern es wird auf jede Woche eine Marke entfallen, sodaß in Zukunst den Brotmarken eines Monats 4—5 Buttermarken angehängt sein werden. Die Butlermarken werden dieselbe Gültigkeitsdauer haben, wie die entsprechenden Reichsfleichmarken. Infolge der Ber- Kürzung der Frist, wofür die Marken Bezugsanwartschast gewähren, von zehn aus siebe» Tage, muß selbstverständlich der Wert der einzelnen Butlermarke herabgesetzt werden. Dieser Wert wird von den einzelnen Kommunalverbände» festgesetzt. Unter Berücksichtigung hat die Landesversorgungs- stelle bestimmt, daß bei dieser Festsetzung der Betrag von 52Vs § nicht überschritten werde» darf.
— Gegen die Geldhamster wendet sich ein Erlaß des Ministeriums ses Innern an die Staate-und Gemeinde- kassenstetlen, der besagt: In der Sitzung des Reichstags hat die Reichefinanzverwaltung erklärt, daß zur Beseitigung der durch Aufspeicherung von Hartgeld heroorgerusenen Kleingeldnot erwogen werde, die Silber- und Nickelmün- zen außer K«rs zu setzen und das gewonnene Silber zur Prägung neuer Münzen zu benutzen und im Falle der Einziehung die alten Münzen nicht wieder Geltung erlangen würden; sollten hierdurch die sogenannten Geldhamster geschädigt werden, so könne darauf keine Rücksicht genommen werden, da seit längerem vor diesen unvernünftigen Ansammlungen gewarnt worden sei. — Die öffentlichen Kassen werden beauftragt, Silber und Nickelgeld auch in größeren Summen im Umtausch gegen Scheine anzunrhmen. Soweit es der bestehende Mangel an kleinem Wechselgeld erfordert, können einstweilen die Münzen wieder in den Verkehr gegeben werden, bis durch Neuprägungen der Bedarf gedeckt sein wird.
— Geldlotterie. Die Ziehung der beliebten Alten- Münster 1 Mark-Geldlotterie findet garantiert nächsten Montag nachmittag statt. Zur Ausspielung kommen nur Bargeldgewinne mit 400V0MK., Hauptgewinn 15000MK. Die letzten Lose zu 1 Mk., 11 Lose 10 Mk.. sind noch durch die bekannten Verkaufsstellen und durch den General- vertrieb 3. Echweikert, Stuttgart. Marktstraße 6. zu beziehen
Invalidenversicherung-Pflicht der Altersrentner.
Infolge Herabsetzung der Altersgrenze beim Bezug der Altersrente vom 70 auf da» 65. Lebensjahr und durch di« Einführung der Hinterbliebenenoersicherung ist die Frage der Wsiteroersicherung der Altersrenter brennender geworden. Manchsmal herrscht hier die Meinung vor, daß ein Bersi- chrrter, der Altersrente bezieht, keine Beitäge mehr zur Invalidenversicherung leisten könne und müsse. Dies trifft jedoch nicht zu. Jene Altersrentner, welche in einem ver- sicherungepflichtigen Arbeitsoerhältnis stehen, müssen auch in der Zeit, solange sie im Genuß der Altersrente stehen, bei der Invalidenversicherung versichert werden. Nachdem alten Recht konnte man für die Befreiung von der Bersi- cherungspflicht beantragen, was jetzt «icht mehr zulässig ist. Im eigenen Interesse der Altersrentner ist die Bestimmung nicht in die Reichsoerficherungsordnung ausgenommen worden.
Besteht hienach der Bersicherungszwang für die Alters- rentner die noch Lohnarbeit verrichten, so muß andererseits auch betont werden, daß jene Versichertes die im Genuß der Altersrente stehen, aber in keinem versicherungspflichtigen Lohnarbeitsverhältnis mehr stehen, die freiwillige Beilragsleistung zur Invalidenversicherung nicht warm geuug empfohlen werden kann. Werden die Beiträge nicht weiter bezahlt. dann erlischt der Anspruch auf Invalidenrente und auf die Hinterbiiebenenbezüge. Durch den Bezug der Altersrente wird die Anwatrschaft auf Invalidenrente nicht aufrecht erhalten. Bei jenen Altersrentnern, die nach dem Bezug der Altersrente keine Beiträge mehr zur Invalidenversicherung leisten, kommt demzufolge auch nicht Umwandlung der Altersrente in Invalidenrente in Frage, wenn der Versicherte erwerbsunfähig im Sinne des Gesetzes ist. Da die Invalidenrente in der Regel höher ist als die Altersrente und ganz besonders durch die Weiterzahlung der Beiträge höher wird, so empfiehlt sich schon aus diesem Grunde die Fortsetzung desInvalidenoersicherungsverhältnisse« durch freiwillige Beilragsleistung; sie ist aber auch im Hinblick auf die Hinterbltebenenbezüge jedem Altersrentner zu empfehlen. Da die Renten überhaupt nach der Zahl und Höhe der geleisteten Beiträge berechnet werden, so können auch «ehr Beiträge geleistet werden, als zur Ausrechterhaltung der Anwartschaft notwendig ist. Letztere erlischt, wenn nicht binnen zwei Jahren, vom Ausstellungstag der Ouittungs- bart, an gerechnet, nicht mindestens 20 Beiträge beliebiger rohnklaff« geleistet werden. Wer keine 100 Betträge auf Grund einer verficherungspfltchtigen Beschäftigung geleistet hat, also freiwillig in die Versicherung eingetreten ist, muß m der gleichen Zeit 40 Beiträge leisten. Die Quittungs- Karte muß alle zwei Jahre zum Umtausch bei der Ortsbe- Horde vorgelegt werde». Die Verficherungsmarken find »ei jeder Postanstalt erhältlich und müssen nach dem Ein- kleben eutwertert werde«.
Erfassung der Früherute.
r Bei dem Stand der Brotgetreideversorgung ist nicht damit zu rechnen, daß wir mit erheblichen Reserven tn das
Erntejahr eintreten. Deshalb muß Borsorge für die alsbaldige Nutzbarmachung der neuen Ernte, für die Ernährung getroffen, also namentlich die sofortige Erfassung oer Frühernte vorbereitet werden. Dabei handelt es sich »m die Abgrenzung der Bezirke mit früher und mtttelsrüher Grnte, um die Erhebung der in diesen Bezirken vorhan
denen Dreschmaschinen und ihre rechtzeitige Instandsetzung, nötigenfalls auch um ihre Vermehrung durch Herbeischas- sung von Dreschsätzen aus spät erntenden Betrieben, um die Beschaffung von Betriebsmitteln und Arbeitskräften für den Betrieb und die Bedienung der Dreschsätze. um Vorsorge für die Bereitstellung von Trockeneinrichtungen und um Einrichtung eines Beobachtungsdienstes zum Zweck der Feststellung des Zeitpunktes des Schaffens oder des Blühen« des Getreides in den einzelne" Gemeinden des Frühdruschgebtets und der Sammlung dieser Feststellungen an einer zentralen Stelle. Da bekannt ist. welche Zeit regelmäßig von dem Schossen oder dem Blühen bis zur Reife vergeht, so läßt sich auf diese Weise der Zeitpunkt der Reife im voraus berechnen. Die Vorbereitung, Anordnung und Durchführung aller dieser Maßnahmen erfordert die verständnisvolle ».eifrige Mitwirkung der Landwirte selbst, der Gemeindebehörden, der Oberämter u. derKriegswirtschaftsstel- len. An zentraler Stelle sind an den Maßnahmen verschiedene Landesbehörden beteiligt, nämlich das Kriegswirtschaftsamt, die Zentralstelle für die Landwirtschaft und die Landesgetreidestelle. Um die Einheit des Vorgehens zu sichern, ist für Württemberg in Angliederung an die Landesgetreide- stelle ein Kommissar für die Erfassung der Frühernte bestellt worden, der in enger Fühlung mit den anderen Lander stellen arbeitet.
X Wende«, 29. Mai. Aus dem Felde erhalten wir di« erfreuliche Nachricht, daß Jakob Schweizer von hier, der bei Kriegsbeginn mit dem Res.-Rgt. 119 ins Feld zog. mit dem Eisernen Kreuz ausgezeichnet worden ist. Wir gratulieren und wünschen ihm, daß er bei Kriegsende gesund wieder heimkehren darf.
Aus dem übrige« Württemberg.
I- Tübingen. Der Kameralawtsdiener Ri 1 tmann von Neuenbürg wurde wegen Giftmords an seiner Frau zum Tode verurteilt, unter dauernder Aberkennung der bürgerlichen Ehrenrechte. Gleichzeitig wurde er von den Geschworenen der Gnade des Königs empfohlen.
Letzt* Nachrichten.
sämtlich« SLS.
Rußlands Nöte.
Köln, 30. Mai. Drahtb. Der „Köln. Bolksztg.* zufolge meldet der Petersburger Korrespondent ves .Cor- riere della Sera": Minister Kerenski vermeidet bei seinen Ansprachen an die Frontsoldaten vom Kriege öffentlich zu reden. Ikobelew erklärte, Rußland steure unaufhaltsam dem Zusammenbruch zu. wenn nicht alle gesunden nationalen Kräfte e «trächtig zu retten sich zusammen schließen würden. Biele Munitiouswerke sind in Fabriken zur Herstellung landwirtschaftlicher Maschinen umgewandelt worden. Schlimmer noch als die Nahrungsmittelkrisis sei die Transportfrage. Die ukainffchen Bauern verlangen, die Regierung möge bei den Verbündeten einen Frieden ohne Annexion durchdrücken. Sie würden dabei von anderen russischen Völkern unterstützt.
Mehrere Dutzend italie«. Gruerale verabschiedet.
Frankfurt, 30. Mai. Drahtb. Dis „Franks. Zig." meidet aus Lugano: Mehrere Dutzend italienische Generale sind jüngst nach dem „Saniere* wegen Unfähigkeit abgesetzt worden.
Die Beurteilung -er Kriegslage in Italien.
Zürich, 30. Mai. Drahtb. Der „Tages-Anz." melde!: Wie ernst heute in Italien die Kriegslage beurteilt wird, beweist das plötzliche Fehlen aller überschwenglichen Kommentare dis bisher in den Mailänder Zeitungen di« großen Kämpfe begleiteten.
Agitation für den Frieden in Italien.
Zürich, 30. Mai. Drahtb. Nach Meldungen von der italienischen Grenze sind im Mailänder Sprditionshaus Gonterd mehrere 100000 Friedensaufrufe beschlagnahmt worden, die in Feldpostbriefen nach der Front abgehrn sollten.
Die Zwingherren in Rußland.
Stockholm, 30. Mai. Drahtb. Laut „Nowoje Wremja* besetzten 500 französische Artilleristen den Hasen an der Mnrmanküste, Romanow. Weitere Truppenkontingente sollen folgen, (d? )
Die Kriegslage am Abend des SS. Mai. Berlin, 29. Mal. Drahtb. WTB. Amtlich wird mitgeteitt:
Bisher liegt keine Meldung über größere Kampf- Handlungen vor.
Inserate Haken besten Erfolg.
Unser Feldpostverkehr.
Folgende Feldpostbriefe, in denen der „Tesellschaser" ins Feld geschickt wurde, kommen zurück mit dem Vermerk:
Falsche Adresse
an Unteroffizier Fritz Weiß, 1. Bayr. Chev.-Regt., 1. Eskadron, Lazarett
an Musk. Karl RSHm, Wiirtt. Res..Jns.-Regt. 121, 1, Komp.
Krank
an Test. Großhans, Fiis.-Regt. 122, 4. Komp.
Familienuachrichle«.
Auswärtige
Gestorben: Friederike Hammer, 22 Jahre alt, Tgenhaoseni Emilie Hammann, geb. Günther, 33 Jahre alt, Cal«; Markte Büh- rer, Herrenberg: Johann Thrisostimus Hahn, Seebron«'
Im Felde gestorben: Max Wendelstein, Bäcker und Eondidor- LS Jahre alt, Horb: Musketier Max Bechtle, 21 Jahre alt, Freuden» stadt: Unteroffizier Johannes Faißt, 86 Jahre alt, Huzcnbach: Kran» »enträger Georg Seidt, 34 Jahre alt, tzuzrubach: Landwehrmaun Adolf Eberle, Gipsermrister, Rottenburg.
Mutmaß!. Wetter am Donnerstag und Freitag.
Vielfach bedeckt, mit vereinzelten Niederschlägen, auch Gewittern verbunden.
FLr dteSchristleitima vera«tw«rtltch U. O. Bra» n, Nagold.
Druck ». Berlag der E. W. Zatser'schni Buchdruckerei (»ail Zatser» Nag-ld
Amtliches.
Agk. Gbercrrnt Nagold. Schlnßscheiue im Verkehr mit Gemüse und Obst.
1) In § 10 der Verordnung de« Reichskanzlers über Gemüse, Obst und Südfrüchte vom 3. April 1917 ist sür die Veräußerung v»n
o) Kohlsorten aller Art. Mangold. Kvhlrabi, Kohlrüben. Mairüben, roten Rüben, Möhren, Karotten. Teltower Rüben. Schwarzwurzeln. Spargeln, Erbsen, Bohnen. Gurke», Spinat, Salat, Rhabarber, Tomaten, Zwiebeln, d) Obst außer Pfirsichen, Aprikosen. Weintraube«, c) Südfrüchten
ein Schlußschetn vorgeschrieben. Ein solcher Schlußschein ist auszustellenr
1) vom Krzenger, wenn er die genannten Gemüse- und Odstarten an einen Großhändler oder Kleinhändler entweder veräußert oder wenn er sie solchen Händlern zum Zwecke der Veräußerung übergibt..
2) vom KLndker. wenn er die genannten Gemüse- und Obstarten an einen anderen Groß- «der Kleinhändler veräußert oder zu« Zwecke der Wetterveräußerung Übergibt.
Der Schlußschein ist vom Beräußerer in zwei Aus- fertigungen auszusüllen und zu unterzeichnen. Je eine Ausfertigung des Schlußscheine» müssen der Erwerber und der Beräußerer bei Frühgemüse u. Frühobst 3 Monate, im übrige« 8 Monat« aufbewahren und auf Verlangen den Beamten oder Beauftragten der Reichsstelle, der Preisprüfungsstelle, der Ortspolizei oder, fall» das Geschäft auf öffentlichen Märkten oder in einer Markthalle geschloffen ist, dem Markraussichtsbeamten vorlegen.
Wird Gemüse oder Obst durch Bermiltlung von einer oer bestehenden allgemeinen Bezirks- und Hrtssanrmek- steLe» weiter vertrieben, so bedarf es der Ausstellung eines Schlutzschetnes bei der Veräußerung oder Uebergabe au den Sammelstellenleiter nicht. Dieser hat bei der Weitergabe einen einheitlichen Schlußschein für die weiter veräußerte Ware auszustellen.
Der Ausstellung eine« Schlußscheines bedarf es femer nicht, sür Waren, die ein KLndker im NmH erziehe«, auch innerhalb des eigenen Wohnorts, von Erzeugern in deren Betriebsstätten ankaust.
2) Die Erzeuger haben sich die Vordrucke zu den Schlußscheinen selbst zu beschaffen. Die Vordrucke müssen genau dem Muster entsprechen, da- beim Oberamt gegen Ersatz von 2 Pfg. erhältlich ist. Insbesondere dürfen diese Bor- drucke nur auf grünem Papier hergrstrlli werden. Keinesfalls dürfen bei der Veräußerung durch die Erzeuger die weißen Schlnßscheiue verwendet werden, die für die HSnd- ler vorgeschriebe» sind.
Die grünen Schlußscheine sind auch zu verwenden, wenn der Erzeuger die War« nicht fest an einen Händler verkauft, sondern sie ihm zur Veräußerung übergibt.
3) Jedem HroßhLndker, der eine Genehmigung zum Großhandel erhalten hat, wird aus seinen Antrag vom Oberamt gegen Ersatz der Kosten ein Bordruckhest ausgehändigt, das aus der Innenseite des Deckels dev Namen de» Bezirk« trägt, und dort mit der Namens- und Fir- menunterschrist des Inhabers versehen werden muß. Die Bordruckhefte enthalten je 200 Schlußscheinvordrucke, von denen je 2 aufeinanderfolgende dieselbe Settenzahl tragen. Die mit derselben Seitenzahl versehenen Scheine sind je bei einem Geschäftsabschluß zu verwenden.
Die Händlerschlußscheine tragen weiß« Farbe.
4) Für die Schlnßscheiue, die von den Bezirks— und HrtssanrmeksteLe« auszustellen sind, gelten die Bestimmungen unter Ziff. 3 entsprechend.- Nur werden für diese Hell- rat« Vordrucke ausgegeben. Die Reichsstelle sür Gemüse und Obst kann für bestimmte Arten von Gemüse und Obst Befreiung vom Schlußscheinzwang gewähren und bestimmen, daß dort, wo aus einem von dem Kommunalverbande oder der Gemeinde ständig überwachten Markte die Preise, zu denen der Handel etnkaust, zweifelsfrei sestgestellt werden, tn diesem Marktorrkrhr von der Ausstellung von Schluß- scheinen abgesehen wird. Werden Waren, die in solchem Marktverkehr erwarben sind, außerhalb des Markts zum Perkaus gestellt, so muß der Erwerber im Besitze einer amtlichen Bescheinigung Sver die Breis« sein, zu denen er die Waren erworben hat.
5) Ist ein Kleinhändler nicht in der Lage, über die zum Verknus gestellte Ware die oorgeschriebeuen Schlußscheine oder Bescheinigungen im Sinne des Abs. l vor- zulegen, oder bestehen begründete Zweifel, daß die vor» gelegten Schlußscheine oder Bescheinigungen sich nicht auf die zum Brrkaus gestellte Ware beziehen, so werden die Preise sür diese Ware vom Kommunaloerband festgesetzt.
Nagold. 24. Mai 1917. K. Oberamt:
Kommerell.
Sgl. Oberamt Frendenstadt.
Der am S1. Mai in Dornstette« fällige Vlehmarkt wird hiemtt au» seuchenpolizellichen Gründen verboten.
Amtmann: Baitinger.