n den Seilen un» Skschütze ausgesetz- »n können, wenn e" (Weibchen) mit Settenwand und e Wagenbesatzung rer und 6 Mann.
Daimler-Motor, ieben. Pie Pan- Die Beobachtung en Offizier und je hincngtwehr. Die m grhcndenMan- Stunde.
an der Aiene haltet (am 16 April esangengenommen. Waffen nicht ge- r allem, daß die auch der Fetdar- )lge ihre» Echrek- iißten. Unter die« c Actilleriewttkung rf feuchtem Boden s<n oft ausrutschen
ere eigenen Ersatz« arg der engjjschiN chnverband' -Prrffe s Kampfmittel ge- in verhärtnismätz g nicht geeigr et ist, Beneiditzunye front üstjschen Zeichnung
l.
g vo» Calais.
e Horms meldet: er die Beschießung
iametag wurde die 2 30 Uhr durch cin eckt, da« von einer r Gefchvffe auf die m feindliche Leeren Pas de Calais feuerten. Mehrere . Es gab einige enillch wird berichöhrend des Schla- s fiel, getötet wor- Mrnuten, während r und die Detona- nn Höne man von er Entfernung ein
e
i Zeitung" erfährt polirische Parteien vor wenigen Tagen deren Verlauf auf che Regierung man zen: 1. Abberufung eseler und Ersetzung samten Verwaltung ion darf nicht zur e verwendet werden, igt werden, ist ihre ! a. Gegen Lie An» eine kleine Gruppe r hauptsächlich jene die Verhandlungen ches Polen führten.
hteu.
»urg.
rs Petersburg: In k ereignete sich eine und 35 verwundet
S»t ist.
rbacher.Hamsterer" ttel herbeizubltnhett. rt. Seelenoergnügt : schwer Hungernder en Wagen mit. wie Meht. Eier. Butt« '
ifsen der Welt seine !
iesetzes wacht. Dar obs Gaul. Wie er teilen will, empfängt .Jakob, war hast Zagen?" De» ganze sollen, wie wir dem der tingegangen sein. » Hintermänner nicht 1
ert werden!
Aus Stadt und Bezirk.
Nagold, 25. April tgl7.
* Eine verdienstvolle Tat. Als unerschrockene Burschen zeigten sich Gotthold Schmid und Hermann Benz von hier, die gestern einen in Hirsau ausge- riffenen Franzosen beim hiesigen Krankenhaus dingfest ge- macht halten u. denselben dem Stalionskommando ablieserten.
* EttAlich! Endlich scheint sich eine langsame Aufhellung des Wetters, das an Launenhaftigkeit seinesgleichen sucht, anbahnen zu wollen. Der Schnee ist geschwunden und die Wesen sangen an zu grünen. Es ist aber auch hohe Zeit. Sonst geraten die Landwirte mit der Feldbestellung ins Hintertreffen und die Saaten und Baumknospen, die bisher gut durchgekommen find, leiden Not. Bis jetzt hat der Frost und das E»s noch keinen Schaden angerichtet, aber warmes twckenes Witter ist dringendes Bedürfnis.
— V. Ttaatslotterie. Die 9. Lotterie ist nunmehr in die 5 Klesse, die Hauptmasse. eingetreten. In dieser Klaffe werden in der Z tt vom 8. Mai — 4. Juni d. I. 174000 Gcw nne und 2 Prämien mit im ganzen 64413
ausgespielt. Unter den Gewinnen ist das große Los mit 500000 zweimal vertreten und ebenso wird die Prämie mit 300000 ^ am letzten Ziehungstag doppel verteilt. — Lose zu dieser Ziehung werden, wenn der Vorrat reicht, bis gegen das End? abgegeben.
Handels- und Marktberichte.
Der Holzwncher.
r Bei der kü-zlichcn Versteigerung im Siadtwalde der Gemeinde Obercrsel wurde der Klafter Brennholz aus 115 d. h. auf 300—460°/o über den Friedenspreis getrieben. Die Grvßh rzogi. sächsische Foistoenvalrung zu Hetnrichaa läßt sich das Meter Knüppelholz mit 20 Scheitholz mit 26 ^ bezahlen, während früher die Preise 5 und 6 waren. Die .Deutsche Tischlerzeitung" berichtet, daß m Rheinland.Westfalen die Preieaufschläge für Tonnen- und Kiefernholz 250°/g, für Eichenholz 50°/g betragen Wenn freilich Staats- und Gemeindebehörden mit solchen Beispielen vo-angehen, dann dms man sich über !>ap Treibe:: unverantwortliche-' Geschäft; leute kaum noch wundern. _
Letzte Nachrichten.
Sämtliche 6X6.
Die »M Schlucht »ei Anus.
Die blutigste Niederlage der Engländer während des ganzen Krieges.
Berlin, 25. April. WTB. Drahts.
Zsts^de« ne« entbrannt n Schlacht bei Arras am SS. April habe« die Engländer die blutigste Niederlage nnd die schwerste» Berlnfie des ganzen Krieges erlitte». Ihre Abficht, die deutsche« Livre« beiderseits der Searpe und beiderseits der Straße Arras—Cambrai zu durchbrechen, ist an der erprobte« Tapferkeit der deutschen Truppen i« glänzendstem Zusammenwirken von Artillerie, Infanterie und F Ußdievst zu schänden geworden. Auf der ganzen SV Kilometer langen Angriffs- front zwischen Leus und Billcouet liege» vie vo» Granaten nnd Kugeln hingemähten Sturmhanse« der Engländer verstreut.
Kaiserlicher Dauk au tie Heldeu vou Arras.
Berlin, 24. April. D-ahtb. Amtlich wird mitgeteill: S. M. Ler Kaiser richtete an S K. H. den Kronprinzen Rupprecht vo« Bayern, Führer der an der Artois- front kämpfenden Heeresgruppe folgendes Telegramm:
Der neue englische Ansturm ans dem Schlachtfeld vo« Arras ist durch Deine Truppe gebrochen. De» Helden vo« Arras und ihre« bewährte« Führern, die au Könne», Leistung «ud Erfolg den Kameraden an der Aisue und in -er Champagne es gleich taten, sende ich mein und des Vaterlandes Dauk.
Gott herfe weiter!
Wilhelm I. K.
Zürich, 25. April. Drahtb. Der schweiz. Presse Telegr. meldet aus Paris: Die bisherigen Ergebnisse der großen französischen Offensive rechtfertig en nach der Meinung der mWäri chm Sachverständigen die Erwartungen aus eip^n Durchbruch d:r deutschen Front nicht mehr.
Basel, 25 April Dralfib. Genfer Meldungen aus PanH zufolge schreib! das „Journal des D«bats." Jta- «eus Nichtteilnahme an der großen Offensive rufe in ?"°".^ch schmerzliche Gefühle hervor. Die jüngste Be» «r. 1" Savoyen habe sich ollem Anschein nach
beschäftt j ^bleiben der erwarteten italienischen Offensive
Die Kriegslage am Abend de- 24. April.
24. April. WTB. Drahtd. Abend». Amt- »ich wird mitzeteill:
. „ von ArraS wird tagsüber um Saorelle
gesampst. Längs der Srraße Arras-Eambrai haben abends Euglifche Angriffe eingesetzt. Truvvenmeldungen bestätigen übereinstimmend die gestrigen Verluste der ^Wunder als unerhört hoch. An der Aisne und in »er Champagne wechselnd starkes Feuer.
3m Oste» nichts Wesentliches.
Familienuachrichteu.
Gestorben
Lhüstian Gmelin, Parrer «. D.. 92 Jahr« alt, Hirsau: Maria Weber, WKwe, geb. Huber, 64 Jahre alt, Bad Teivach: Christian Schubert, Hlrjchwtr, Wittlensweiler: Sofie Fundier, geb. Weber, 78 Jahre alt, Fifidrichstal: Johannes Nopp, Herrenberg: Iosesine Dett» ltng, 24 Jahre alt, Vierlingen: Konrad Notter, res. Schultheiß, 76 Jahre alt, Kayh: Johannes Finkdeiner, Baiersrronn, Barbara Zin- srr, geb. Springman», 67 Tohre alt, Dietersweiler: Wilhelm Schlotter, Kaufmann und Gcmeinderat, 49 Jahre alt, Bittelbronn: Iohs. Schmidt, Wafierbauer, 66 Jahre alt, Magstadt; Katharina Vollmer, geb Dulde, Rottenburg: Karl Stein, Privatier. Rottcnburg: Dorothea Ley. ged. Graf. Baiersbronn: AnnaMaria Maier, Flaschners Witwe. 86 Jahre alt, Rottenburg: Carl Betz, früherer Buchdruckerei-Besitzer und Redokt ur des .ReckarBoten", 70Iahre alt, Roitenbmg:, Gottlob Fächer, Säger, Böblingen: Barbara Hetnzelmann, geb. Brucken- berger, 77 Jahre alt, Freudenstadt-Mittel-Steinwald: Barbara Horn berger, geb. Eisenbeis. 55 Jahre alt, Wittlensweiler; Anna Maria Klaiß, geb. Eisenbeis, 70 Jahre alt, Tumlingen.
Im Felde gestorben: Gottlob Wurster. Unteroffizier, 24 Jahre alt, Freudenstadt: Karl Müller, Off.-Asp. Mzewachtmeister, Freudenstadt: Musketier Fritz Bauer, 22 Jahre alt, Altensteig-Dors: Gottlob Ehmann, Gefreiter, Grüntal: Earl Eteininger, Unteroffizier, 85 Jahre alt, Freudenstadt: Musketier Josef Leukart, 2 Jahre alt, Bühl: Rich- hard Seeger, 22 Jahre alt, Freudenstadt: Landsturmmann Jakob Mol, 45 Jahre alt, Herrenberg: Landsturmmann Christian Kl- tz, Schreiner, Dagersheim; Wilhelm Wrinhardt, 23 Jahre alt, Werl im Schönbuch: Jakob Moll. Bäckermeister, Herrcnberg: Josef Wößner, 23 Jahre alt. Grünmettstetten: Musketier Max Btlger, 20Vz Jahre alt, Freudenstadt: Unteroffizier Jakob Ruckaberle, 34 Fahre alt, Weil im Schönbuch.
Mutwßl. Weiter am Donnerstag «ud Freitag.
Noch sehr kühler Nocht tagsüber trocken und etwas müder.
Für die Schrtstleitung verantwortlich K. O. Brau n. Nagold.
Druck u. Lerlag der S. W. Zaifer'schen Buchdruckerei (Sari Zatser) Nagold
Amtliches.
Bekanntmachung des Ministeriums des Inner« über die Aushebung des Verbots der Soun- «ud Feiertagsarbeit in der Land- und Forstwirtschaft.
Seine Königliche Majestät haben allergnädigst geruht, das r ach § 4 der K. Verordnung, betreffend die bürgerliche Feier der Sonn-, Fest» und Feiertage vom 27. DezfMber 1871/22 Mai 1895 (Reg.-Bl. von 1895 S. 169), bestehende Verbot der Verrichtung von Arbeiten des land- und forstwirtschaftlich n Betreib-; an den in § 1 der Verordnung bezeichnten Tagen über die Dauer der Krieges außer Wirksamkeit zu setzen.
Stuttgart, den 20. April 1917.
Fleischhauer.
Bekannt« chnng.
betr. Beschlagnahme der Labmagen von Kälber»
(aus Grund der Verordnung des Reich Kanzlers vom 1.
März 1917 und Aussühmngsdestimmungen dr» Kriegs- ernährunasamtks vom 1. März 1917).
Infolge Beschlagnahme der KLkvrrkaSmäge» düsen solche nicht mehr beliebig oeläußert, müssen viermehr dem Kriegsansfchnß für pffanzliche «ud tierisch« Heke nnd Kette Hlohfelleabttilurrz Aerliu z« folgenden Höchstpreisen angekiefert werden.
l.schadensreie, fertig -e-andekte Labmägen zu 60 ^ schadhafte „ , 40 ^
frische Labmägcn ehallen 10 weniger, also nur 50 und 30 ^
Samrnekstesteu für die Lobmögen find die Aoh- fellsammetstelke«. Wo Vo-fette bisher direkt an die Krtegsousschußschmelze Stuttgart Station Untertü kh-im eingeliefert worden, find anch die Laömägev direkt an- rtzkßefer«.
- Die Kriegsansschnßschmekze SLnttgart (Staiisn untertürkheim) ist die vom KUegsausschuß errickteie Konpt- Kinkiefernngssteste, on welche auch Bezirkssammetstellen (Rohsetisammllstellen) etnzuiiesern haben.
1—6 der Verordnung des Stellvertreter» de» Reich»-Kanzlers vom 1. März 19 l 7 lautet:
K 1. LabmLgen von Kälbern dürfen vom 4. März 1917 ab nur mit Erlaubnis des Krieqseusschusses für pflanzliche und tierische Oele und Fette, G. m. b. H. in Berlin ab- gesrtzt werben.
§ 2 Wo Labmägcn, die der Absatzbeschränkunr; nach tz 1 unterliegen, im Gewahrsam hat. hat sie an den Kriegeausschuß für pflanzliche und tierische Oele nnd Fette. G. m. b. H. in Berlin oder die von ihm bestimmten Stellen nach den Weisungen des Kriegsouaschuffes zu liefern. Die Lieserungspflicht gilt nicht für Labmägen, die bei Hausschlachtungen anfallen, soweit sie im eigenen Haushalt oder der eigenen Wirtschaft Verwendung finden. Der Präsident de« Kriegsernährungsamts erläßt die erforderlichen Bestimmungen über die Anmeldung, Sammlung, Behandlung, Aufbewahrung und Lieferung der Labmägen.
Der Kriegsausschuß hat die Ladmägen abzunehmen und einen angemessenen Uebernahmeprei» zu zahlen. Der Präsident des Kriegsernährungsamt» trifft die näheren Bestimmungen über die Preise, die hierbei nicht überschritten werden dürfen. Einigen sich die Beteiligten nicht über den Preis, so setzt ihn der Kriegsausschuß entgülttg fest. Er ist dabei an die vom Präsidenten de» Kriegsernährungsamt» bestimmten Preisgrenzen gebunden.
8 3. Die Beamten der Polizei und die von der Polizei beauftragten Sachverständigen find befugt, in die Räume in denen Kälbermägen gewonnen, ausbewahrt oder ftilgrhallen werd n. jederzeit einzutreten, daselbst Besichtigungen oorzunehmen, Gesckiistauszeichnungen einzusehen und Proben zu entnehmen. Wer Kälbermägen im Gewahr- sam hat, ist verpflichtet, den Beamten der Polizei und den von der Polizei beauftragten Sachverständigen über die Vorräte, insbesondere über Herkunft, Menge, Alter und Ermerbsprris Auskunft zu geben.
§ 4. Der Präsident des Kriegsernährungsamts kann Bestimmungen zur Ausführung dieser Verordnung erlassen. Tr kann Ausnahmen zulasten.
Die LandeszentralblHörden können mit Zustimmung des Präsidenten des Kriegsernährungsamts den Berkehr mit Labmägen abweichend von den Vorschriften dieser Verordnung regeln.
§ 5. Mit Gefängnis bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu zehntausend Mark wird bestraft:
1. wer Labmägen der Vorschriften im 8 1 zuwider adsetzt;
2. wer der Lieserungspslicht nach § 2 Abs. 1 nicht nachkommt;
3. wer die von ihm nach 8 3 erforderte Auskunft nicht in der gesetzlichen Frist erteilt oder wissentlich unrichtige od,r unvollständige Angaben macht;
4. wer den nach § 2 Abs. 1, § 4 erlassenen Bestimmungen des Präsidenten de» Kriegsernährungsamts oder der Landerzetralbehörde zuwiderhandelt.
Neben der Strafe Kaan aus Einziehung der Labmägen erkannt werden, auf die sich die strafbare Handlung bezieht, ohne Unterschied, ob sie dem Täter gehören oder nicht.
8 6. Diese Verordnung tritt mit dem Tag der Ber» künd'gung in Kraft.
Z ffer III. und IV. der Aussühmng des Kriegsernährungsamtes lauten:
I !. Bet Behandlung, Aufbewahrung und Sammlung der abzuliefernden Labmägeu ist die größte Sorgfalt anzuwenden.
Die Behandlung hat in folgender Weise zu geschehen: Sofort noch der Schlachtung find die Labmägen mit möglichst „langem Hals" abzuschneiden und trocken zu reinigen. Wasser darf bei der Retnigunng nicht verwendet werden. Die gereinigten Labmägen sind aufzublasen und zum Trocknen on lustiger Stelle auszuhängrn. Nach beendeter Trocknung sind die Labmägen zum Zwecke des Dersandes anzustechen und glatt zu streichen.
Der Lteserurgspfl chtige kann die Behandlung der Lobmägen den dem Kriegsausschuß angeschloffenen Feintalgschmelzen überloffen, welche die Rohsettabteilung des Kriegsausschuffrs allgemein oder Einzelsalle bezeichnet. In diesem Falle hat der Lieferungr pflichtige bei der Lostren- nung und Reinigung nach den in Abs. 2 gegebenen Vorschriften zu verfahren und dafür Sorge zu tragen, daß die Lobmägen unverzüglich und ohne Beschädigung an die Feintalgschmelze gelangen.
IV. Der Preis für gut aufgeblasene, fehlerfreie Labmägen darf 60 Pfennig für das Stück, der Preis für schadhafte Labmägen (Stangenmägen) darf 40 Pfennig für das Stück l icht übersteigen. Die Zahlung erfolgt binnen 2 Wochen noch dem Tage, an dem die Labmägen an den Kriegsausschuß oder die von ihm brzeichneten Stelle abge- liefert worden sind. Einigen sich die Beteiligten nicht über den Preis, so erfolgt die Zahlung binnen 2 Wochen nach der endgültigen Festsetzung des Preises durch den Kriegsausschuß.
Für Labmägen, die von dem Besitzer zu einem höheren als dem im Abs. 1 brzeichneten Preise erworben worden sind, können bis zum 1. April 1917 Zuschläge zu den in Abs. l bezeichneten Preisen mit der Maßgabe bewilligt werden, daß der Preis für den Labmagen 2 ^ nicht übersteigen darf.
Für Labmägen, die bei Haueschlachtungen anfallen, kann der Kriegsausschuß besondere Zuschläge bewilligen.
Ueberläßt der Lieferungspflichtlge die Behandlung der Labmägen einer Fekntalgschmelze (oergl. !II. Abs. 3), so ist von dem Preise die den Feintolgschmelzen für die Behandlung zustehende Gebühr in Abzug zu bringen.
Der Kriegsausschuß setzt die den Feintalgschmelzen zustehende Gebühr für die Behandlung und Aufbewahrung frischer Labmägen sowie für die Sammlung und Aufbewahrung bereits bk Handelter Labmägen fest.
Anträge, welche die Festsetzung von Preisen für Labmägen betreffen, sind an die Rohfett-Abteilung des Kriegs- aueschuffes für pflanzliche und tierische Oele und Fette, G. m. b. H.. in Berlin Frtedrichstraße 79 L, zu richten.
Den vollen Höchstpreis (60 und 40 ^) erhalten nur die fertig ö»ßa»dette» (d. h. trocken gereinigte) in aufge- kkase««« Zustand getrockneten und nach der Trocknung zum Versand glattgestrichene LabmLgen (zu diesem Zweck Labmägen anftrchrn!)
Nagold, den 20. April 1917. K. Oberami
Kommerell.
Nennwert der Fettmarke« für de» Monat Mai LSL7.
Der Nennwert der für den Monat Mai gültigen Marken der Fettkarle beträgt 25 Fr die Marke.
Es dürfen also von den Metzgern bzw. der Sammel- fielle des Kommunaloerband» auf alle 4 bzw. bei Kindern aus alle 2 Marken zusammen an Schweineschmalz oder Feintalg abgegeben werden
an Erwachse»« 100
, Kinder unter 6 Jahren 50 ,
Nagold, den 24. April 1917. K. Oberamt:
Kommerell.
Betreffend Vergütung für Kriegsleistnug.
Die Inhaber der Anerkenntnisse über die Vergütung für die zu Lazarettzwecken erfolgte Ueberlaffung des Kurhauses Waldliist und des Sewerbeschulgebäudes in Nagold im Monat Januar 1S17 werden aufgesordert. di« Anerkenntnisse behufs Entgegennahme von Kapital und Zinsen bei der Oberamtspflege Nagold vorzulegen.
Den 23. April 1917. Kommerell.