Diese Bestätigung ist zu jeder einzelnen Bruteierbestel­lung erforderlich.

8) Geflügelzuchtvereinen und dergl. ist der Erwerb unter der Bedingung gestattet, daß sie bei der Weitergabe der Tier die für den abgebenden Geflügelzüchter bestehen­den Bestimmungen selbst beachten.

9) Der Erwerb von Bruteiem ist nur bei den in 3iff. 1 bezeichnet«» Geflügelzüchter sowie bei den in Ziff. 8. be- zeichneten Vereinen zulässig.

10. Züchter, die mit Brutmaschinen arbeiten, haben ein Verzeichnis über den Bezug der Bruteier, die Zahl der ausgeschlüpften und der verkauften Kücken, sowie di« Namen der Käufer zu führen.

11) Zum Verbringen der Bruteier an einen Ort in­

nerhalb Württembergs gilt der in Ziff. 1 genannte Aus­weis zugleich als Ausweis bezw. Besörderungsschein im Sinne von § 18 der Min. Berf. über Eierausbringung vom 27. Febr. 1917. Zum Verbringen von Bruteier nach Orten außerhalb Wärt- tembergs ist ein Besörderungsschein der Landeroersorgungrstelle notwendig.

Vorstehende Bestimmungen werden Hiemil zur allge­meinen Kenntnis gebracht.

Nagold, den 21. März 1917. K. Oberami:

Kommerell.

Marrl- «ad Klauenseuche.

In Affstätt O/A. Herreuberg ist die Maul« «vb Klauenseuche ausgebrochen.

Vom Oberamtsbezirk Nagold fallen die Gemeinden Gültlinqen. W ldberg, Effringen, Sulz und Emmingen i» de« L« Kilometer Umkreis.

Nagold, den 26. März. 1917. K. Oberami,

Kommerell.

A« die Gchultheißenämter l

Behufs Bestellung der Impfformulare ist bis spätesten» 31. März 1917 aus Postkarte kurz zu berichten, wie viele

1) Eistimpslinge

2) Wieder-Impslinge

zur öffentlichen Impfung im Jahr 1917 in jeder Gemeinde vorzustellen find.

Nagold, den 26. März 1917.

Der K. Oberamtsarzt: Dr.Fricker.

Bekanntmachung des Königl. Württ. Kriegsministeriums

Bei der Bezeichnung der von der Meldepflicht ausgenommenen kriegswichtigen Betriebe (Bundesratsoerordnung vom 1. 3. 17 § 5 Ziff. 11) hat es sich gezeigt, daß eine große Anzahl von Firmen ihrer durch die Bekanntmachung des Kgl. Württ. Kriege ministe,ums vom 15. Mai 1S16 auferlegten Meldepfl cht gar nicht oder nur in ungenügender Weise nachgekommen ist. so daß eine R-the von Betrieben dem Kriegsmintste- rium in ihrer kriegswirtschaftlichen Bedeutung unbekannt blieb.

Das Kriegeministerium macht daher wiederholt aus die Wichtigkeit der Meldepflicht aufmerksam und fordert hiermit zur pünktlichen Einhal­tung der im Folgenden wiederholten obengenannten Verfügung auf.

.Sämtliche Gewerbe- und Handelsbetriebe, die Heereelieferungen aursühren oder auszusühren wünschen, haben dir«, soweit nicht bereits geschehen, bei der Kriegsbedarf- und Rohstoffstelle des Württ. Kriegsmi- nistrriums. Dorotheenstr. 24, Hotel Silber (früher Reckarstraße 40). durch Einsendung des bestehenden (weißen) Meldescheins bekannt zu geben.

Auße dem ist jeder neu erteilie Auftrag, der mit Heereelieferungen zusammenhängt, sofort nach Eingang der Kriegsbedarf- und Rohstoff- stelle des Württ. Kriegministeriums aus der pünktlich auszusüllenden (gelben) Austragsmeldung mitzuteilen. Dadurch soll ein Ueberbttck über den Beschäftigungsgrad gewonnen werden, damit einem Arbeitsmange! nach Möglichkeit vorgebeugt werden kann.

Unterlassung der Austrogsmeldung oder falsche Angaben ziehen den Ausschluß von Heereelieferungen und unter Umständen die Entzie­hung bereits erteilter Aufträge nach sich.

Die (weißen) Meldescheine, ebenso wie die (gelben) Auftraqemel- düngen und Beschästigungsnachweise sind unentgeldlich bei den Schult­heißenämtern zn haben.

Don diesen Vorschriften ausgenommen sind die Lieferer von Nah- mngs- und Genußmitteln, sowie von Arznei- und Verbandsmitteln, wo­für nach wie vor die stellvertretende Intendantur bezw. das Sanitätsamt zuständig bleiben."

Stuttgart, den 22. März 1917.

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Haiterbach, den 26. März 1917.

Todes-Anzeige.

Verwandten, Frrunden und Bekannten geben wir die traurige Nachricht, daß unser lie­ber Gatte, Vater, Bruder und Schwager

Georg Schöttle»

ge«kse«tt WSrtrr ans der Z»«,liiehweilr Xatrrschvsnttrs,

Sohn des oerst. Georg Schöttle. Oelmüller, sanft in dem Herrn entschlafen ist.

Im Namen der trauemden Hinterbliebenen: die Gattin:

Marie Schöttle mit Kindern.

Beerdigung: Mittwochnachmittag halb 2 Uhr.

Emmingen, den 26. März 1917

Krankheit Im

Die

Todes-Anzeige.

Teilnehmenden Verwandten, Freunden und Bekannten machen wir die schmerzliche Mitteilung, daß unsere liebe, trrubesorgte, Gattin, Mutter, Großmutter und Schwester

Am Mdllra Beutler,

geb. Bnlmer,

im Alter von 60 Jahren nach kurzer schwerer! heut« früh sanft entschlafen ist.

Namen der trauernden Hinterbliebenen: der Gatte:

Jakob Beutler

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Beerdigung findet am Mittwoch Uhr statt.

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