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Freitag, den IS. Oktober
1916
n die Weite.
Amüiches.
K. Gberarnt Actg old.
Aus di? dem heutigen Malt als Sonderabdruck an- geschlosstne Bekanntmachung des Stellvertreters des Reichskanzlers über Preisbeschränknngen bei Verkäufe« von Schuhware» vom 28 September 19 l6 u. die Verfügung de- K. Ministeriums des Inner« betr. Preisbeschränknngen bei ! Verkäufe» von Schuhwareu vom 4. Oktober 1916 wird noch besonders hingervtesen.
Den 10. Ost. 1916. Kommerell.
Kommnnalverbaud Nagold.
Anordnung über die Einführung von Reichsreisebrotmarken
Auf Grund des § 47 und ff. der Bundssratsoerord- nung vom 29. Juni 1916 über Brotgetreide und Mehl aus der Ernte 1916 (R-ichs-Gesetzbl. S. 782) und gemäß den Borschr-sten des Direktoriums der Rrichsgetretdestelle vom 14. September ds. Is. samt den dazu ergangenen AusführungsbestimNUNgen der Landesgelreidestelle vom 10. ds. Mts. werde?. mit Wirkung vom 15. Oktober ds. Is. an folgende Anordnungen erlassen:
1. An Stelle der roten wücttembergischen Gastmarken werden schwarz-weiß-rote Reichs-Reisebkötmarke-! in Heften und Bogen mit Gültigkeit vom 15. Oktober ds. Is. ab und für das gesamte Reichsgebiet ausgegeben.
2 Die Rkichr-Reiseb-otmarken laut,,, «uf 40». ro ^ Gebäck. Sie bs.echtigen den Inhaber gegen Barzahlung zum Bezug dieser Mengen Hausbrot oder Klrtnbrot in jeder Brotadgabestelle oder^Wirtschaft im gesamten Reichsgebiet. In Wirtschaften können die Wirte für ein halbes Klein- brot von den Gästen die Abgabe einer 40 A- und 10 Marks verlangen.
Die Reffebrotmarks berechtigt den Inhaber auch zum Bezug von Mehl, und zwar entsprechen 50 x Brot: 35 § Meht. Ein Reffebrotmark-n-Hest oder -Bogen mit je zwanzig 40 ss- und 10 ss-Marken und einem Gesamibror- wert von 1000 ss hat also einen Mehlwert von 700 §.
Die Reisebrotmarken gelten ohne zeitliche Beschränkung. Sie dürfen nicht gegen Entgelt an Dritte abgegeben werden; aushilss-, tausch- oder geschenkweise Abgabe ist zu- lässig.
3. Die Rriche-Reisebrotmarken werden in Hrsten und Bogrn zu je 20 Stück von der Relchsgetreidestslle herge- stellr und gegen Erstattung der Herstellungskosten durch Brrmittiung der Landesgetreidestelle auf Bestellung an die Kommunaloerbünde und Gemeinden mit eigener Verbrauchs- regelung gekiesert. Die eigene Herstellung von Reichs-
Die Kriegsbraut.
Original-Roman von H. Court Hs-Mahl er.
(Fortsetzung.)
Rola wandte sich Hans von Axemberg wieder zu und sah in seine ehrlichen, besorgten Augen hinein.
»Ach, ich bin nur betrübt, daß es nicht mehr Männer gibt von der Art des Herrn von Falkenried," sagte sie halb ernst, halb sryerzend.
Er sah sie vorwurfsvoll an.
„Das sollten Sie nicht sagen."
„Warum nicht?"
„Weil solche Worte von ihnen einen schrcckiichen Neid aus meinen besten Freund in meinem Herzen wecken könnten. Alles gönne ich ihm neidlos, nur nicht ihre Bewun- derung. Was erscheint Ihnen nur so bewundernswert an ihm?"
Sie atmete tief aus.
„Er ist ein Mann — ein Held."
Traurrg sah er sie an.
„Ein Held bin ich freilich nicht, es müßte ja einen Krieg geben, wenn mir Gelegenheit gegeben werden sollte, Ihnen zu beweisen, daß ich auch das sein könnte. Aber ein Mann bin ich doch, denke ich, auch. Das dürfen auch sie mir nicht absprechen, obwohl ich ja allerdings in Ihren kleinen Händen weich wie Wachs bin. Stände ich Ihnen
Reisebrotmarken ist den Kommunalserbärrden und den Gemeinden nicht gestattet.
4. Die Inhaber von württembergischen Mehl- und Brotmarken erhalten Reisebrotmarken bei ihrer Kartenabgabestelle durch Umtausch von Brotmarken. Sie erhalten für die umzutauschendeu Brotmarken diejenige Zahl Relse- drotmarken, die zum Bezug eine? gleich großen Menge Brot berechtigt; aiso z B. für eins Macke über 750 § Mehl oder 1100 § Hausbrot ein Heft oder einen Bogen Reisebrotmarken und dazu je zwei einzelne Marken über 40 g und 10 A Brot.
Sie können die Reisebrotmarken auch durch Eintausch gegen Brotmarken bei solchen württembergischen Wirten erhalten, dis von der Kartenabgabestelle zu di-ffem Umtausch ermächtigt sind. Die Ermächtigung darf nur zuverlässigen Wirten erteilt werden. Die Kartenabgabestelle übergibt dem Wirt zu diesem Zweck vorschußweise eine bestimmte Anzahl Reisebrotmarken. Die ordnungsmäßige Verwendung des Vorschusses hat der Wirt durch Ablieferung der entsprechenden Anzahl gewöhnlicher Brotmarken oder von Empfangsbescheinigungen im Sinn der Ziffer 6. nachzu- weisen. Die Wirke dürfen nur dis von der Kattenabgabe- stelle ihnen gelieferten neue« ReisedroiMarken zum Umtausch verwenden, nicht dagegen solche Reisebrotmarken, die schon von Gästen zum Bezug von Brot verwendet und ihnen abgegeben worden sind. Wirten, die sich in der Befolgung dieser Borschristen unzuverlässig erwisen, hat die Kartenabgabestelle die vorschußweise Lieferung von Reise- brotmarken zu versagen.
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sorger gilt die Vorschrift in Ziffer 16 "der Anordnungen über die Regelung des Verbrauchs von Mehl und Brot durch die Bsrsorgungsbsrechügten.
5. Brotkartenabmetdesch ine sind künftig kn allen Fällen nur bei dauernder Aenderunz des Aufenthaltsorts d. h. bei Aenderung des Wohnsitzes, auszustellen. Bei vorübergehender Aenderung des Aufenthaltsorts, auch bei längerer Abwesenheit von düsen-, wird der Abmeldeschein stets durch dis Reisebrotmarke ersetzt. An Wirtschaftsgäste dürfen Reistbrolmarken auf Grund von Abmeldescheinen künftig n«cht mehr abgegeben werden.
6. Ausländischen Gaflhausbesuchern, die ihren Wohnsitz außerhalb des Deutschen Reiches Nachweisen, können Wirte, die einen Vorschuß hadrn, je 5 Reichsbrotmcrrken über je 40 A und 10 s Brot für den Tag aussoigen, wenn dis Gäste sich nicht länger als drei Tage an dem Ort aushalten und wenn nicht aus rinem Vermerk in ihrrm Reisepässe hervorgeht, daß sie für dis Dauer ihres Aufenthalts schon von einer anderen Stelle Reisebrotmarken erhalten haben. Die Aussolge der Reisebrotmarken an sie ist zulässig, sobald ihnen ein Zimmer zug'wiesen worden
kalt und vernünftig gegenüber, dann würden Sie allerdings wenig von dieser Weichheit merken, mein gnädiges Fräulein. Vielleicht wäre mir dann wohler."
Unsicher sah sie ihn an.
„Verstehen Sie keinen Scherz, Herr von Axemberg?"
Er richtete sich straff auf und schüttelte die Weichheit ab. Gleich ging er wieder aus einen scherzenden Ton über.
„Doch, aber sie sollten mich nicht gar so schlecht be- handeln, das hält kein Mensch aus aus die Dauer."
„Ich behandle Sie doch nicht schlecht."
„Schauderhaft, ganz schauderhaft. Obwohl Sie ganz genau wissen, wie mir zumute ist, drangsalieren Sie mich, daß mir Hören und Sehen vergeht."
Sie warf unwillig das seine Raffeköpfchen zurück.
Können Sie denn niemals ernst sein?"
Er funkelte sie mit seinen Hellen Augen an.
„Eben werfen Sie mir vor. ich verstehe keinen Scherz. Wenn Sie mir nur einmal gestalten wollten, ganz ernsthaft mit Ihnen zu reden. Ich hätte Ihnen dann die ernsteste Frage meines Lebens vorzulegen."
Sie hielt sich in komischem Entsetzen die Ohren zu.
„Nein, nein — um Gottes willen nicht, Herr von Axemberg."
„Und warum nicht?"
Sie sah unsicher zu ihm auf, fast ängstlich.
Und dann lachte sie doch wieder.
„Ach, mit wem soll ich mich denn zanken, wenn Sie mir durch das Aussprechen dieser ernsten Frage unmöglich machen, ferner mit Ihnen zu verkehren."
ist, und sie in das Fremdenoerzeichnis gemäß § 4 Abs. 1 der Verfügung des K. Ministeriums des Innern über das paltzeiliche Meldewesen vom 20. Dezember 1913 (Reg.- Blatt S. 358) eingetragen sind.
Die Reisebrotmarken diüsen nur gegen Empfangsbescheinigung des Fremden abgegeben werden. Die Empfangsbescheinigung hat etwa zu lauten: „Gasthaus zur
Post, Nagold. Am.fünf Reisebrotmarken
über je 40 und 10 x Brot erhallen zu haben bescheinigt: (Unterschrift)."
Die Empfangsbescheinigungen sink aufzubewahren und gleichzeitig mit den eingenommenen ReisebrotmartzenM die Kartenabgabestelle abzuliesern (Ziffer 7).
7. Dis Wirte können die von ihnen eingenommenen Reisebrotmarken bei der vom Ortsoorsteher bestimmten Kartenabgabestelle zu den von ihm nach dem Bedürfnis festgesetzten Dienststunden gegen die entsprechende Anzahl gewöhnlicher Mehl- und Brotmarken Umtauschen. Die in Mehl- und Brotmarken umzutauschenden Reisebrotmarken werden den Wirten beim Umtausch mit einem Mehlgewicht von 40 ss für 50 x Reisebrotmarken berechnet.
Die Wirte können die Reisebrotmarken auch zum unmittelbaren Einkauf von Brot oder Mehl verwenden. In diesem Fall haben auch für sie die Reisebrotmarken nur den in Ziffer 2 Abs. 2 bestimmten Mehlwert.
8. Die Brot- Sder Mehlverkäuser haben die Reisebrotmar- ken mit den von ihnen eingenommenen gewöhnlichen Mehl- und Brotmarken an die KarLenabgabestellen abzuliesern und erhalten dafür die entsprechende Mehlmenge (Ziffer 2
LI ^mtcirlckrteben.
9. Die vrorrarrr»«»»«wf-—-— k,«r x--
gelmäßigrn Ausgabe der Mehl- und Brotkarten vr,v.,— Aufschriebe darüber zu machen, wieviele Reisebrotmarken sie an Stelle von gewöhnlichen Mehl- und Brotmarken an Private abgegeben haben. Das Gleiche gilt, wenn während des Laufs der Brotkariennnsgabepenode Rsisebrot- marken im Austausch gegen gewöhnliche Mehl- und Brot- marken abgegeben und wenn Selbstversorgern Reisebroimar- ken ausgefolgt werden.
Für jeden Wirt ist über den ihm übergebenen Vorschuß von Reisebrotmarken und über den Umtausch der von ihm eingenommenen Reisebrotmarken in gewöhnliche Brotmarken eine Reisebrotmsrken-Abrechnung nach dem vorgeschriebenen Vordruck zu führen. Die Vordrucke werden den Abgabe- stellen vom Oberamt zugesandt weiden.
Die von Wirten und von Brot- und Mehlkleinverkäu- sern zum Eintausch gewöhnlich?? Mehl- und Brotmarken ?uriicktzezebencn Reisebrotmarken sind von der Karten ab- gabestelle abgezählt in besonderem Umschlag mit Angabe ihres gesamten Brot- und Mrhlwerts spätestens auf 10. jeden Monats mit der monatlichen Anzeige über den Mehl-
„Müßie denn dann unbedingt unser Verkehr abgebrochen werden?"
„Ich denke es mir."
„O nein, Sie brauchen meine Frage nur mit einem Ja zu beantworten, dann wäre rs nicht nötig."
Sie blitzte ihn zornig an.
„Ich würde aber nein sagen. Herr von Axemberg. Habe ich Sie je im Unklaren darüber gelassen, daß ich nein sagen würde?"
„Leider nicht. Aber ich gebe die Hoffnung nicht auf. daß Sie sich das eines Tages noch anders überlegen."
„Das werde ich gewiß nicht tun."
„Bin ich Ihnen so schrecklich widerwärtig?" fragte er leise und vorwurfsvoll.
Dabei sah er ihr tief in die Augen.
Sie konnte seinen Blick nicht aushalten.
„Ach, lassen Sie doch dies leidige Thema."
„Mir ist es gar nicht leidig, dies Thema. Im Gegenteil, ich finde es sehr interessant. Also sagen Sie mir, mein gnädiges Fräulein, bin ich Ihnen sehr widerwärtig?"
Sie machte eins zornig adwehrende Bewegung.
„Davon kann keine Rede sein. Aber Sie wissen doch, daß wir nie zusammenpaffen würden."
„Warum nicht? Ich finde im Gegenteil, daß wir uns ganz famos verstehen in den meisten Fällen."
Sie lachte ärgerlich. „Dabet zanken wir uns immer."
„Dabei unterhalten wir uns doch sehr gut. Sonst wird es ja langweilig. Und im Grunde sind wir doch gut Freund."
Fortsetzung folgt.