Er chkiu! täglich m « Bllsaahmr dr» Smo- and Sesttage.
P et« virrteijühriiq h er mit Lrägeriohs S2 >«, in Bezirks- r»d 1V Lrs.»Brrkeh« 42 -S, im übriges Württemberg 1.52 M »imts-LbonnemeLlK -:^ch BerhWnir.
I
Ms- M Anzeijk-Mtl st de« Ltamls-Vezird MM.
KeruspSSche» M. 39. 90. Jahrgang. Postscheckkonto Nr. V113 Stnttgort
Suzrigen-Gebühr itr die etnspaU. cieii« an» gewöhnlicher Schrift oder deren Raum bei einmal Linriicknng 12 bei mehrmaliger entsprechend Rabatt.
Beilagen:
Plauderstübchr»
and
Mufti. Sonntagsblait
136
Mittwoch, den 14. Zum
1916
Me RilsseWO mmmt ihre« Mgailg.
Amtliches.
Bekarrutmachung des Stellvertreters des Reichskanzlers zur Bereiufachuug der Beköstigung.
Dom 3!. Mai 1916 (Reichs-Gesetzbl. S. 433)
Der Bundesroi hat aus Grund des § 3 des Gesetzes über die Ermächtigung des Bundesrats zu wirtschaftlichen Maßnahmen usw. vom 4. August 1914 (Reichs-Gesetzbl. S. 327) salzende Verordnung erlassen:
§ 1. In Gast-, Schank- und Speisewirtschaften sowie in Benins-und Ersrischungsräumen dürfen an den Tagen, an denen dis Verabfolgung von Fleisch, Fleischwaren und Fleischspeisen nach der Verordnung zur Einschränkung des Fleisch- und Fettorrbrauchs vom 28. Oktober 1915 (Reichs-Gesetzbl. S. 714) überhaupt zulässig ist, zu einer Mahlzeit nicht mehr als zwei Fleischgerichte zur Auswahl gestellt werden. Jedem Gast darf zu einer Mahlzeit nur ein Fleischgericht verabfolgt werden. Als Fleischgericht im Sinne der Vorschriften in Satz 1 und 2 gellen nicht Fleisch als Aufschnitt auf Brot sowie Brüh- und Kochwürste.
Feste Speisenfolgen dürfen höchstens folgende Gänge enthalten: eine Suppe, ein Fischgericht oder Zwischengericht. zu dem Fleisch nicht verwendet ist, ein Gericht aus Fleisch mit Beilage, eine Süßspeise oder Käse oder Dunstobst oder Früchte. An fleischlosen Tagen dürfen sie ein weiteres Fischgericht oder Zwtschengericht, zu dem Fleisch nicht verwendet ist, enthalten.
§ 2. Die Verabreichung von warmen Speisen, zu deren Zubereitung Fett verwendet ist, aus Borlegsplatten oder -schüsseln ist verboten, soweit es sich nicht um die gleichzeitige Verabreichung desselben Gerichts an zwei oder mehrere Personen handelt.
8 3. Die Verabfolgung von roher oder zerlassener Butter zu warmen Speisen ist verboten.
8 4. Als Fleisch im Sinne dieser Verordnung gilt: Rind-, Kalb-, Schaf-, Schweine- und Ziegenfleisch sowie Fleisch von Geflügel und Wild aller Art. Ausgenommen sind Kopf, Zunge und innere Teile.
8 5 Die Unternehmer haben einen Abdruck dieser Verordnung in ihren Betrieben auszuhöngen.
8 6. Wer den Vorschriften der 88 1 bis 3 und 5 zuwidechandelt, wird mit Geldstrafe bis zu fünfzehnhundert Mark oder mit Gefängnis bis zu drei Monaten bestraft.
8 7. Die Vorschriften dieser Verordnung finden auch auf Verbraucheroereinigungen Anwendung.
8 8. Die Landeszentralbehörden erlassen die Bestimmungen zur Ausführung dieser Verordnung.
Die Landeszentralbehörden oder die von ihnen bezeich- neten Behörden sind befugt, für den einzelnen Fall Ausnahmen zu gestatten.
Juni.
Von Else von Holten.
Das Lichtgefiedrr, wolkengleich gebläht,
Ist blitzewrrsend erdwärts er gekommen Und hat erwärmend an die Brust genommen Die junge Saat, die blütestäubend weht. —
Es neigt sich die Beglückte im Gebet;
3n Nächten, die in weißem Glanz erglommen, Sieht fix die ferne Sternensaat verschwommen Gleich goldnem Staub ins Firmament gesät:
Im Menschen, der durch hohe Wunder schreitet, Die von der Erde ihn zum Himmel weisen Keim. Tatendrang, der sich erschauernd weilet;
Sei» Geist, der still die künft'ge Frucht bereitet. Fühlt hohe Kräfte schaffend in sich Kreisen Und ahnt, daß stusengletch er aufwärts schreitet.
Aus dem „Türmer".
Entbehren oder Genießen?
Etwas Befreiendes liegt in einer Knappen Skizze, die H- Boß im zweiten Iunihest des von Freiherrn o. Grott- huß herausgegebenen „Türmers- veröffentlicht:
Wie gut, daß es auch in ernster Zeit Menschen gibt, die uns eine frohe Stunde bescheren! Las ich da unter den Zeitungsstimmen etwas über Einschränken nach dem
8 9. Diese Verordnung tritt am 7. Juni 1916 in Kraft.
Berlin, den 31. Mai 1916.
Der Stellvertreter des Reichskanzlers.
Dr. Helsserich.
Verfügung deS Ministeriums des Inner« zur Vereinfachung der Beköstigung.
Zur Ausführung der Bundesratsoerordnung zur Vereinfachung der Beköstigung vom 31. Mai 1916 (Reichs- Gesetzbl. S. 433) wird verfügt:
1. Zuständig zur Gestattung von Ausnahmen von den Vorschriften der Bundesraisoerordnung (8 8) ist die Fleischversorgungsstelle.
2. Die weiiergshrnden Vorschriften der Verfügung des Ministeriums des Innern, betreffend die Verabreichung von Fleisch in Wirtschaften, sowie in Vereins- und Erfrischungs- räumen, vom 8. März 1916 (Kriegsbeilage V Seite 258; Staatsanz. Nr. 57 Seite 149), bleiben in Geltung.
Stuttgart, den 8. Juni 1916.
Fleischhauer.
K. Hverarnt Acrgol-.
Bekanntmachung,
betr. Waldgras, Landhe« und Futterlaub.
In neuerer Zeit wird im Hinblick auf die schwierigen Verhältnisse auf dem Gebiet« der Fleisch- und Milchsersor gung der Zirg n- und der Kaninchenzucht erhöhte Aufmerksamkeit zugewendet. Die Ausdehnung der genannten Zweige der Kleintierzucht läßt es als notwendig ei scheinen, daß auf eine angemessene Regelung der Futteroersorgung hingewirkt wird, well sonst die Gefahr besteht, daß die Ziegen- und Kaninchenhaltung mit Eintritt des Winters wegen Futtermangels wieder eingeschränkt werden muß. Mit Sicherheit ist in Aussicht zu nehmen, daß es selbst bei guter Heu- und Oehmdernte sehr schwer werden wird, Rauhsutker zu- zukaufm, weil dir Bedarf der landwirtschaftlichen und der ntchtlandwirtschastlichen Tierhaltungen in Anbetracht des Kraftsuttermangels ein sehr großer ist und auch die Heeresverwaltung ganz erhebliche Ansprüche an die Heuoorräte stellen wird. Es werden daher solche Kleintierzüchter, welche nicht auf eigenen oder gepachteten Grundstücken Rauh- sutter für den Winter erzeugen, unter Hinweisung aus die Bekanntmachung des Ministeriums des Innern, betreffend Waldgras, Laubheu und Futterlaub vom 24. Mat 1916 (Staatsanzeiger Nr. 121, W. Wochenblatt für Landwirtschaft Nr. 23) ermahnt, von der gebotenen Gelegenheit, Futterlaub, Laubheu und Waldheu zu gewinnen, Gebrauch zu machen.
Den 10. Juni 1916.Kommerell.
Krieg von einem Grasen oder Baron Soundso, der Name ist mir entfallen. Da stand allerlei von nicht mehr erster Klaffe fahren, von nicht mehr täglich Wein trinken, von nicht mehr Jagden pachten, bei denen ein erlegter Hirsch nur die Kleinigkeit von 2000—3000 Mark kostet, und andere gute (?) Dinge mehr. Tin wenig Einschränkung, ein wenig Entbehren!
Erst habe ich leise, dann laut und fröhlich gelacht und mich bei dem Schreiber des Aussatzes in Gedanken recht herzlich bedankt für die frohe, gute Stunde, die er mir de- reitet hat, für die Erkenntnis, die ich dadurch gewann. Denn, was ich bis jetzt nicht wußte, weiß ich jetzt, nämlich, daß ich tausendmal reicher bin ohne erste Klaffe. Wein. Jagden usw., als die Reichen, die sich alles leisten können, und daß. kommt es noch so arg mit den Steuern nach dem Krieg, ich meinen Reichtum gar nicht herzugrden brauche, denn, eigentlich möchte ich als guter Patriot sagen leider I kann der Staat mit ihm nichts ansangen. Also, ich brauche nichts zu entbehren, mich nicht einzuschränken mit meinen Schätzen. Mir bleiben Wald und Feld. Gebirge und Meer, muß ich mich auf Schusters Rappen oder dritter Klaffe zu ihnen hinbemühen. Daß sie eigentlich nicht mein eigen, was tut's! Ich habe meine Freude an ihnen ohne die Sorgen des Besitzes. „Was wir lieben, haben wir. durch Begehren berauben wir »ns selbst drr Liebe.- Mir bleiben meine treuen Freunde, die Bücher, mir bleibt di« vielseitige Arbeit und die Arbeitssreudigketi, mir bleiben der gesunde Körper, die gesunde Seele. Entbehren? Einschränken bei solchen Reichtümern? Mir bleibt das liebe tägliche Brol
Der amtliche Tagesbericht.
WTB. Großes Hauptquartier, 13. Juni. Amtlich. (Tel.)
Westlicher Kriegsschauplatz:
Gegen einen Teil unserer neuen Stellungen aus den Höhen südöstlich von After« sind seit heute örtliche Angriffe der Engländer im Gange.
Aus dem rechten Maasuser beiderseits des von der Feste Donanmont nach Südwesten streifenden Rückens schoben wir unsere Linie« weiter vor.
Oestlicher Kriegsschauplatz:
An drr Düna, südöstlich von Dnbeua, zersprengte das Feuer nuferer Batterie» eine russische Kavalleriebrigade« Nordöstlich von Barauowitschi war das feindliche Artilleriefener lebhafter.
Die Armee des Generals Grafen von Both- mer wies gestern westlich von Przewloka an der Strypa feindliche Angriffe restlos ab.
Bet Podhajee wurde ein russisches Flugzeug von einem deutschen Flieger im Luftkampf bezwungen. Führer und Beobachter, ein französischer Offizier, sind gefangen. Das Flugzeug ist geborgen.
Balkankriegsschauplatz:
Nichts Neues.
Oberste Heeresleitung.
Ein ungesühntes Verbrechen.
Nach einer Meldung aus Bern ist der Prozeß gegen den Mörder James', der gebeten hatte, abgeurteilt oder an die Front entsandt zu werden, wiederum hmsusgeschoben worden, weil es heißt, daß die Verhandlungen den öffentlichen Frieden gefährden könnten.
Es sind bald zwei Jahre her, daß die Kugel Raooul Dillains ihn erschlug: Jean James, den Friedensfreund. Und bis heute hat man seinem Mörder den Prozeß nicht gemacht. Offen liegt dessen Tat zutage, und doch wird er nicht gerichtet. Man fürchtet sich offenbar. Nicht den Mörder! Aber man fürchtet den toten James. Bon Anfang an war dieser Verlauf des Mordprozesses erkennbar. Ws der Pariser Pollzeipräfckl Lepine nach wenigen Tagen der Untersuchung erkannte, daß die Spuren zum Ursprung
und sicher noch so viel da über, daß ich nicht verhungern muß, ja ich glaube, mir bleibt noch so viel mehr, um andere trösten, andem Kelsen zu können. Mir bleibt — ach, man müßte ja ein Buch schreiben, wollte man alles aufzählen, was einem an Großem, Herrlichem, Liebem. Schönem bleibt, mag nur jeder bei sich weiter ausrechnen und mag jeder denkende Deutsche mit mir die tiefe Wahrheit des Satzes aus Kronenbergs Kant nacherleben: „Reich ist man nicht durch das, was man besitzt, sondern mehr noch durch das, was man mit Würde zu entbehren weiß. Und ko könnte es auch hier vielleicht sein, daß die Menschheit reicher wird, indem sie ärmer wird, daß sie gewinnt, indem sie verlieri."
Heilige Einfalt. Ein Landwehrmann au« dem Bogt- lande, der kürzlich aus Urlaub in der Heimat war, berichtet in den „Krtegsslugblättern- der „Liller Krtegszeiiung- folgendes heitere Erlebnis: Am ersten Osterfeiertage wurde ein kleiner Spaziergang gemacht in Begleitung der Familie. Unterwegs trat ein Mütterchen an den alten Feldgrauen mit den Worten: „Na. guten Tag. ei, ei. bist au bin Schützengrom 7" Nachdem der Landser ihr das bejaht hatte, schlug ihr Herz höher und freudig erregt sagte sie: „Dan. nu Kaste net emol e Kiens Pakete! mit naus nehme?" Als der Feldgraue fragte, wo ihr Sohn eigentlich sei, erhielt er den Bescheid, daß er bei den 134 ern sei. Der Landwehrmann mußt« lachen und erzählte nun dem alten Mütterchen, daß ihr Sohn weit von ihm weg liege. Da entschuldigte sich das Mütterlein mit den Worten: „Na, ich dachte, ihr liegt alle in en Grom.-