spüren, aber es harre aus und vertraue auf das im Fein­desland stehende Heer.

Die Frisdensgerüchte haben nach der Anficht des Se- colos meist polemischen Charakter. Indem die deutsche Re­gierung ihren Friedenswillen betone, suche sie sich dem eig­nen Volk und den Neutralen gegenüber von jeder Schuld zukünftiger Ereignisse zu rechtfertigen. Aber Volk sowohl als Regierung wüßten, daß keine andere Möglichkeit bestehe, als die harte Prüfung bis zum logischen Ende dnrchzumache«. Dann wird der deutsche Frieden auch ein Frieden des Bieroerbands sein. (N. T.)

Köln, 16. Mai. Tel. Die Köln. Ztg. meidet aus Kopenhagen: Der Londoner Mitarbeiter des hiesigen BlattesPolitiken" hatte Gelegenheit Sir Edward Grey über den Krieg zu befragen und sandte seinem Blatte ein Telegramm, das die gewohnten Beteuerungen, England sei am Kriege unschuldig und die von Asquith ausgestellten bekannten Bedingungen für den Friedensscylutz enthält. Der Krieg dürfte nicht mit einem Frieden ab­

geschlossen werden, diktiert von einem übermächtigen Deutschland. Wenn die Neutralen vermitteln wollen, müßten sie zuerst sagen, auf wessen Seite sie stünden, denn der Wunsch snach Frieden sei auf beide» Seite« derselbe, das Verlangen nach Frieden jedoch ver­schieden. (N. T.)

Wie», 15. Mai. WTB. Amtliche Mitteilung vom 15. Mai, mittags:

Russischer und Südöstlicher Kriegsschauplatz:

Unverändert.

Italienischer Kriegsschauplatz.

Gestern nachmittag entwickelten sich in mehreren Ab­schnitten lebhafte Artilleriekämpse, die auch heute forr- dauern. Nacht» belegten unsere Flieger die Ädriawerke bei Monsaleoie, den Bahnhof von Cerviguano und sonstige militärische Anlagen mit Bomben. Alle Flugzeuge kehrten unversebrl zurück. Westlich von San Martins warf unsere Infanterie den Feind ans seinen vor­

geschobenen Gräben und schlug mehrere Gegenangriffe ab. Vorstöße der Italiener nördlich des Monte Sau Michele brache» zusammen. Die Stadt Görz stand abends unter Feuer. Auch nördlich des Tolmeiner Brückenkopfes drangen unsere Trnppen mehrfach in die italienische Gräben ei«.

Der Stellvertreter des Chefs des Generalstabs: von Höfer, Feldmarschalleutnant.

Ereignisse znr See.

Am 13. Mai nachmittags hat ein Geschwader von Seeflugzengen militärische Anlagen Valonas und der Insel Saseno erfolgreich mit Bomben belegt und ist trotz sehr heftigen Abwehrfeuers wohlbehalten eingerückt.

Flottenkommando.

Mntmaßl. Wetter am Mittwoch ». Donnerstag.

Zurneift bewöikt. vereinzelte Niederschläge, zimlich kühl.

Sie nMisilttmng c«ra«uvottNS: N. Tschorrmv Vertag der G. W. Zaisee'sch«» Buchdrucker«! (Kart Zaiser.), Nagold.

Nagold.

Me MMHert ötMkschÄM

werden auszesordert, ihre L'euecschuldigkeii für

1. APkU 1915 16

unverzüglich an die Stadtpflege zu entrichten.

V ersügung

des Sis. GerreralkWAMds xm. K. W. NmeeköW.

Auf Grund des § Sb des Gesetzes übe: den Belagerungszustand vom 4. Juni 1851 oerlüge ich:

1. Wer es unbefugt unternimmt, Briefe, Postkarten oder schrift­liche oder gedruckte Aufzeichnungen, die Briefe oder Postkarten zu ver­treten bestimmt sind, unter Umgehung des ordentlichen Postweges von oder nach dem Ausland über die Reichsgrenze*) zu bringen, wird mit Gefängnis bestraft.

Sind mildernde Umständen vorhanden, so kann auf Haft oder aus Geldstrafe bis zu 150 Mark erkannt werden.

2. Reisende, die die Reichegrenze*) überschreiten, sind verpflichte, alle Schriften, Drucksachen oder Auszeichnungen, die sie bei sich führen oder in ihrem Gepäck befördern, an der Grenzstelle vorzulegen, des­gleichen etwaige Umschläge, Pakete. Koffer, worin solche Schriften usw. amtlich verschlossen sind. Dasselbe gilt für Karten, Zeichnungen tech­nischer Art, Pläne. Geländcabbildungen, Films oder sonstige bildliche Wiedergaben von Gegenständen.

Wer es ungeachtet einer Aufforderung einer Militärperson oder eft-es Beamten des Grenzschutzes unterläßt, die in Absatz 1 bezeichnten Gegenstände vorzulegen, wird mit Gefängnis bestraft. Sind mildernde Umstände vorhanden, so kann aus Hast oder auf Geldstrafe bis zu 1500 Mark erkannt werden.

3. Die Bekanntmachung über den Schmuggel von Briefen und Schriftstücken vom 19. 12. 1914 ist aufgehoben.

Stuttgart- den 12. Mai 1916.

Der stell», kommandierende General: (gez.) von Schaefer.

Unter Reichsgrenze ist die verfassungsmäßig festgelegte Grenze des Deuischen Reiches zu verstehen.

Bekanntmachung betr die über die Reichsgreuze nutz« nehmenden Schriften «nd Drucksachen.

1) Reisende dürfen grundsätzlich keinerlei Schriften oder Drucksachen mit über die Reichsgrenze nehmen.

2) Briefe, Postkarten und sonstige Aufzeichnungen, Me Mitteilungen an einen anderen enthalten, sind aus den ordentlichen Postweg zu leiten.

3) Ausnahme: Schriften und Drucksachen, insbesondere Geschäftspapiere, dürfen ausnahmsweise mitgenommen werden,

a) wenn ihre Mitnahme zur Erfüllung des ReiseZwecks unbk- dingt erforderlich ist,

K) wenn sie auf das unbedingt notwendige Maß beschränkt sind und

e) vor der Grenzüberschreitung amtlich geprüft werden.

4) Zur Vermeidung von Unzuträglichkeilen an der Grenzübergange­stelle ist es geboten, daß der Reisende die nach 3) mitzunchmrndrn Schriften und Drucksachen vor dem Antritt der R-ift amtlich prüfen und einstegeln läßt.

Zu diesem Zweck wendet er sich innerhalb des Korpsbereichs mündlich oder schriftlich an die militärische Piüfungsstelle Stutt­gart. Haup poftgedäude, Zimmer 38, oder di« militärische Post- uberwachungsstelle Fciedrichshasen, Poftgedäude, oder, wenn er den Balkanzug benütz , an die militärische Postüberwachunzrstelle Stuttgart, Friedlichst:. 13.

5) Der Reisende kann nur dann erwarten, daß die Mitnahme der Schriften usw. keinen weiteren Schwierigkeiten an de: Grenze be­gegnet, wenn Siegel und Hülle gänzlich unbeschädigt sind.

Stuttgart, den 12. Mat 1916.

Der stello. kommandierende General o. Schäfer.

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Serg ö Sehmiä.

Waldd-rf, den 14. Mai 1916.

Allen Bekannten und Freunden zeige ich ergebenst an, daß heute mittag meine herzlich geliebte Frau, unsere gute Mutter

Katharine Merkte

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nach langem, schwerem Leidrn sanft in dem Herrn M H entschlafen ist. M

° ' Straßenwä ter Merkle. M

Beerdigung Miitwochnachmittaa ^3 Uhr.

Mötzingen, 15. Mai 1916.

I Für die viele.: tröstlichen Beweise herzlicher Liebe und I Anteilnahme, dis wir beim Heldentods unseres geliebten unver­geßlichen einzigen Sohnes. Bruders und Bräutigams

Msikeiier

der im Alter von 31 Jahren aus dem Felss der Ehren im! Feindesland« fiel, erfahren dursten und die uns besonders auch beim gestern statigefundene.n Trauergottesdienst zuieik wurden, sagen wir innizstm Dank.

In tiefster Trauer:

der Baiec: Karl Sindlinger, Lcmdw'rt die Schwester: Marie Sindlinger die Braut: Katharina Knßinanl.

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