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Samstag, den 11. März
1916
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Amtliches
Ligl. Hbevarnt Wcrgokü.
Bersügaug des Ministeriums des Inner«, beir. die Verabreichung von Fleisch in Wirtschaften sowie in Vereins- und Erfrischungsränmen.
Aus Grund von 88 12 ff. der Bundesratsvrrordnung über die Berssrgungsregelung vom 4. Nav. 1915 (R.E.Bi. S. 728) wird verfügt:
§ 1. (1) In Gast-, Schank- und Speifewiltschaftsn sowie in Vereine- und Ersrischungsr Lumen darf zu einer Mahlzeit nur ein Fleischgang verabreicht werden.
(2) Als Fleisch im Sinne dieser Vorschrift gelten Rind-, Kalb-, Echos-. Schweineslttsch sowie Fleisch von Geflügel und Wild aller Art, ferner Jieischwaren (Fleischkonserven. Würste und Speck).
§ 2. Die Bsransta-tung von Metzelsuppen in Wiri- schäften sowie in Vereins- und Ersrischungsräumen ist verboten.
§ 3. (1) Diese Verfügung tritt sofort in Kraft.
(2) Zuimdechandlrmgen gegen sie find durch § 17 der Bundesratsvrrord.-mng über die Errichtung von Preieprü- sungsstellen und die Bersorgungsregelung vom 25 Sep». 1915 (R.G.Bl. S. 607) mit Gefängnis bis zu 6 Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 1500 ^ bedroht.
Stuttgart, den 8. März 1916. Fleischhauer.
Bekanntmachung des Ministeriums des Innern über die Preisfestsetzung bei Enteignung vo» Kartoffel«.
I. Laut Bekanntmachung des Stellvertreters des Reichskanzlers vom 2. d. M. (R G.Bl. S. 140) har der Buudes- rat auf Grund des H 3 des Gesetzes über die Ermächtigung des Bundesrat?- zu wirtschaftlichen Maßnahmen usw. vom 4 A»g, 1914 (R.G.Bl. S. 327) folgende Verordnung erlasse:,:
§ 1. Vsi der Enteignung von Kartoffeln ist der nach 8 2 Abs. 4 des Gesetzes, bett Höchstpreise, vom 4. August 1914 (R G Bl S 339) in der Fassung vo« 17. Dezbr. 1914 (R.G.Bl S. 513) frstzusetzende Uebernahmepreis um 30 für die Tonne zu kürzen.
Der Betrag, um den der Ueberuahmepu is gekürzt >st, fließt dem Kommunaloerbande zu, aus dessen Bezirke dis enteignete Menge in Anspruch genommen wird.
8 2. Dies- Verordnung tritt mit dem 15. März 1916 in Kraft.
Stuttgart, den 8. März 1916. Fleischhauer.
Au die (Stadt) Schultheißenämter.
Bon der Landesbezugsstelle sind dem Kommunalver- band folgende
beschlagnahmefreie Futtermittel
zugewiesen worden, deren Lieferung in Bälde erfolgen wird:
1. 200 Itr. rum. Wrizensutterschrst ab Station Nagold, per Itr. zu etwa 18^. Dieses Futtermittel wird dem Kommunolverbsnd nur lose verladen nach Station Nagold geliefert und kann dte Abnahme nur dort erfolgen; Säcke sind mitzubringen.
2. 200 Itr. Leinkuchen ad Station Nagold, per Itr. zu etwa 30 ebenfalls auf dem Bahnhof Nagold in eigenen Säcken zu übernehmen.
3. 200 Itr. Sksamkuchen lose ab Oelfabrik Nagold zu 17 pro Ztr.
Eine Gewähr für die Güte und Beschaffenheit der Ware kann nicht übernommen werden.
Bestellungen durch die Gemeinden wollen binnen drei -Lagen bei der Oberamtssparkaffe Nagold eingereicht werden. Den 10. März 1916. Kommerell.
Berkehr mit Saatkartoffel«.
die Bestimmungen der Bekanntmachung, beir. Saal- Kartoffeln. vom 6. Jan. 1916 (R.G.Bl. S. 6) und der «usfllhrungsoklfügung des K. Ministeriums des Innern ^3 Jan. 1916, brkanntqemacht im Staaisanz. Nr. 10, ftyetnen in den beteiligte,i Kceisen nicht bekannt zu sein; A"" eb ist bis jetzt hier kein Antrag auf Erlaubnis zum Handel mit Saatkarioffeln eingegangen obwohl Anhaltspunkt« dafür gegeben sind, daß im Bezirk Saatkartoffelhandel getrieben wird.
Dte Ort-Polizeibehörde« wollen die Landwirte und die Händler mir Saatkarlvfftln aus die obeneiwähnten Bestimmungen alsbald Hinweisen und den Geschäftsbetrieb der letzteren beaufsichtigen, insbesondere dafür Sorge tragen, daß sie nicht den Handel treiben, b.vor sie die Erlaubnis dazu vom Oberamt erhalten hrben. Wegen der Voraussetzungen der Genehmigung etwaiger Anträge verweise ich auf 8 2 der Bekanntmachung vom 6. Jan. 1916. Der Nachweis des Handels schon vor dem 1. Aug. 1914 ist durch Vorlage von Büchern oder andere Ausweise zu erbringen. Auch ist ihm eine Aeußerung der OrtepolizeibkHörde über die Iu- verläsfigkeit des Antragstellers beizufügen.
Die Landjägermannschaft hat der Angelegenheit ihr Augenmerk zu schenken und den Ottspolizeibehörden nötigenfalls an d e Hand zu gehen.
Nagold, dm 10. März 1916. Amtmann Mayer.
-»
Jortimernde Kämpfe bei Verdun. Unsere Merlegenheil im Luftkrieg.
WTB. Großes Hauptquartier, 10 März. Amtlich. (Tel.)
Westlicher Kriegsschauplatz:
Auf dem westliche« Maasufer wurden b,i der Säuberung des NabeuwaldeS und der feindliche» Gräben bei Bethiucourt « Offiziere» V8t Mau« gefaugen, sowie IR Geschütze eingekocht. DerAblain- wald und der Bergrücke« westlich von Donaumont wurden in 'zähem Ringe» dem Geguer entrissen. In der Woevre schoben wir unsere Linie durch die Waldstücke südöstlich von Damloup vor.
Gegen unsere neue Frout westlich und südlich des Dorfes, sowie bei der Veste Baox führten die Franzosen kräftige Gegenstöße. In ihrem Verlauf gelang es de« Feind, in der Panzerveste selbst wieder Fuß zu fasse«. Im übrigen wurden die Angreifer unter starke« Verlusten abgewieseu.
Unsere Kampfflieger schaffen zwei englische Flugzeuge ab, einen Eindecker bei Wytschaete Midlich von Ppern) und einen Doppeldeck r 'nordöstlich von La Baffse. Der Insasse des elfteren ist tot.
Im Monat Februar war dte Angriffstätigkeit unserer Fliegerverbände, die Zshl ihrer weitrei- chende« Erknndnuge« und nächtliche« Gefchwader- flüge hinter der feindliche« Front erheblich größer als je zuvor. Dte folgende I -sammenstellung beweist nicht -nur aufs neue unsere lleberlegenheit, sondern widerlegt auch die von gegnerischer Seite beliebte Behauptung, unsere Lustkriegsverlufle seien nur drshalb so gering, weil sich unsere Flugzeuge nicht über die feindlichen Linien wagte».
Der deutsche Verlust an der Westfront im Fe
bruar beträgt:
im Luftkampf 0
durch Abschuß von der Erde 0
vermißt 6
im gauze« 6
Die Frauzofeu und Engländer haben verloreu: tm Luftkampf 13
durch Abschuß von der Erde 5
durch unfreiwillige Landung
innerhalb unserer Linien 2 im ganzen SV
Hierbei ist zu berücksichtigen, daß wir grundsätzlich in dieser Aufstellung nur dte in unsere Hand gefallenen oder brennend 'abqrstürzten. nicht die zahlreiche« sonst hinter den ftindlicheu Linie« abgeschoffenen Flugzeuge deS Gegners zählen.
Oeftlicher und Balkankriegsschanplatz
Keine wesentlichen Ereignisse.
Oberste Heeresleitung.
Der Basalt Englands.
Berlin, 9. März. WTB. Die „Nordd. AUg. Iig." schreibt: Am 23. Fedr. hat die portugiesische Regierung, die in portugiesischen Häsen liegenden deutschen Schiffe beschlagnahm!. Unmittelbar rach Bekanntwerdin dieses Vorganges erhiklt der kaisettiche Gesandte in Lissabon. Dr. Rosen, Austrag, gegen diese Maßnahme zu prslestieien und ihre Aushebung zu verlangen. Die betreffende Note wurde am 27. Februar der portugiesischen Regierung übergeben.
Ungeachtet dieser Tatsache verbreitere die portugiesische Regierung in Lissabon in ihrer offiziösen Presse die Nachricht. daß eine deutsche Protestno e überhaupt nicht existiere. In der portugiesischen Kongretzsitzung leugnete der portugiesische Iustizmintster sogar offiziell da; Vorhandensein der Note ab. Die von dem karsettichrn Gesandten verlangt« Richtigstellung der Pressenotiz unterblieb.
Eist am 4. März erschien der hiesige portugiesische Gesandte im Auftrag seiner Regierung im Amwärtigen Amt. um eine Note zu übergeben, welche die deutsche Forderung alkehute. Eine Abschrift dieser Note wurde om se ben Tage dem kaiserlichen Gesandten in Lissabon iivergeben. Daraus erhielt dieser die Anweisung, der po tugiesischen Regierung die nachstehend wiedergegebeoe Erklärung zuzuflellen. Dis U-bergabe dieser Erkläiung soll heute in Lissabon erfolgen. Eine Abschrift derselbe» wurde dem hiesigen portu- giefischen Gesandten übermittelt:
.Seit Kriegsbegirm hat die portugiesische Regierung durch «entrakrtätswidrige Kaudluuge« die Feinde des Deutschen Reiches unterstützt. Englischen Truppen wurde in vier Fällen der Durchmarsch durch Mozambique gestattet, die Versorgung deutscher Schiffe mit Kohls wuroe verboten, ein Neutralität widrig ausgedehnter Aufenthalt englischer Kriegsschiffe in portugiesischen Häfen wurde zugelaffen. Eng- kand die Benützung Madeiras als Flottenstützpunkt gestattet.
Der Entente wurden Geschütze und Kriegematerta! der verschiedensten Art, England überdies ein Torpedobooteze» störer verkauft. Deutfche Kavek wurden «»tervroche«, das Archiv des kaiserlichen Bizekonsulats in Mossamedes wurde beschlagnahmt. K.rpeditio»e« wurden nach Afrika entfaudt und offen als gegen Deutschland gerichtete bezeichnet. An der Grenze von Deutsch-Südwest-Afrika und Angola wurde der deutsche Ziejirksa»1«a»n Dr. Schuktze- Jeua, sowie zwei Offizier und Mannschaften durch eine Einladung nach Naulila gelockt, dort om 19. Oktcber 1914 für verhaftet erklärt und. als sie sich ihrer Festnahme zu entziehen suchten, zum Teil niedergesch rssen, die Uederleben- den mit Gewalt gefangen genommen. Retorstonsmaßnah- men unserer Schützt« uppe folgten. Bon Deutschland adge- schnitten, handelte die Schutztruppe in der durch das portu- giestsche Borgehen Hervorgeiüferien Annahme, daß Portugal sich mit uns im Kriegszustand befinde. '
Die portugiesische Regierung remonstrierte wegen der letzten Vorgänge, ohne die elfteren zu erwähnen, und de- antwortete unser Verlangen, uns mit unseren Kolonialbehörden einen ungehinderten chiffrierten Telegrammoerkehr zwecks Aufklärung des Sachverhalts zu verschaffen, überhaupt nicht.
Während der Kriegsdaurr erging sich unter mehr oder weniger offenkundiger Begünstigung durch die portugiesische Regierung Presse und Parlament in
gröbliche» Beschimpfungen des deutsche» MolLes.
In der Kammerfltzung vom 2Z. November 1914 sprach der Führer der Partei der Eoolutionisten in Gegenwart fremder Diplomaten sowie der portugiesischen Minister schwere Beleidig«»»«» gege» Deutschland aus, ohne daß ein Einspruch skitens des Kammerpräsidenten oder eines Ministers erfolgt wäre. Der kaiserliche Gesandt« erhielt aus seine Vorstellungen nur die Antwort, daß der betr. Passus im offiziellen Sitzungsbericht nicht enthalten sei.
Wir haben gegen diese Borgänge
i« jede« Ki«zrkfalle Brütest
erhoben, sowie verschiedentlich die ernstesten Vorstellungen erhoben und die portugiesische Rgirrung für alle Folgen verantwortlich gemacht. Eine Remedur erfolgte jedoch nicht.
Die kaiserliche Regierung hatte gleichwohl ln langmütiger Würdigung der schwierigen Lage Portugals es bisher vermieden, ernstliche Konsequenzen au« dem Perhalten der portugiesischen Regierung zu ziehen.
Am 23. Febr. ersvlgte auf Grund eines Dekrets vom gleichen Tage ohne vorherige Verhandlung