Letzte Nachrichten.
(SämMche 6.L.6.)
Köln, 6. Febr. WTB. Die „Köln. Ztg." meldet von der holländischen Grenze rmler dem 6. Februar: Beim letzten Luftangriff aus England ist der euglifche kleine Kreuzer „Caroline" auf dem Humder durch eine Bombe getroffen worden und mit großem Meuscheu- verlust gesunken.
Die „Köln. 31g." bemerkt dazu: Der kleine Kreuzer „Caroline" war erst a« 21. September 1914 vom Stapel gelaufen und hatte einer Wasserverdrängung von 3800 Tonnen und eine Geschwindigkeit von 30 Seemeilen. Bestückt war er mit 3 Geschützen von 15.2 Ztm., und 6 von 10.2 Ztm. Er hatte 2 Torpedodoppelrohre. Seine Besatzung betrug 400 Mann.
London, 5. Febr. WTB. Die Times erführen, daß Berhandlunoen über eine russische Anleihe in Japan über S Millionen Pfund Sterling geführt werben. Die Anleihe würde die Bezahlung der großen Küegsausträge wesentlich erleichtern, die Rußland in Japan gemacht hat, zumal bet dem jetzigen Wechselkurs. Zugleich würde England dadurch finanziell wesentlich entlastet werden.
Berlin, 7. Febr. (Tel.) Aus Kopenhagen meldet der Lok.-Anz.: Im gestrigen Mtnisterral in Petersburg ist u. a. die Einberufung der Doma auf 22. Februar beschlossen worden. (9!. T.)
Koustautinopel, 6. Febr. WTB. Amtlicher Bericht des Hauptquartiers vom Samstag: An der Jrak- front, bei Felahte leichter Artillerie- und Jnfanterie- kampf. Bet Knt-el-Amara keine Veränderung. Am
3. Februar haben ein Torpedoboot und ein K euzrr am breiten Eingang der Dardanellen einige Bomben gegen Tek? Burun und Seddul Bahr geschleudert und sich dann zurückgezogen. Auf den übrigen Fronten nichts von Bedeutung.
Basel, 7. Febr. Laut Basler Nachr. sind nach dem Lok.-Anz. bei den Kümpfe« zum Entsatz von Knt-el- Amara, wie den amtlichen englischen Be lnßlisten zu entnehmen ist, 18 Regimentskommandeure gefalle».
(S. 3.)
Berlin, 7. Febr. Tel. Das Berl. Lgbl. meldet aus Rotterdam: Dem Echo de Paris zufolge, das die Nachricht aus Athen erhält, steht die Ersetzung des Kabinetts Tknlndis durch Rhallis und Gnnaris unmittelbar bevor. (N. T.)
Berlin, 7. Febr. (Tel.) Da» „B. T." meldet aus Genf: Nach Athener Berichten machte der griechische Ma- rtneminister der Handelskammer in Pyräus bekannt, daß auf Anordnung des französischen Kommandeurs die Hafeu- straße von Korfu dnrch Hindernisse für die Schifffahrt gesperrt tvnrde. (N. T.)
Ottawa, 6. Febr. WTB. Wie ans Hespeller (Oatario) gemeldet wird, steht die dortige Munitionsfabrik in Klamme«.
Berlin, 7. Fedr. (Tel.) Die Tägl. Rundsch. meldet aus Kopenhagen: Dis russischen Verluste werden von den Behörden aus S Millionen Tote, Berwnndete und Vermißte angegeben. (N. T.)
Berlin, 7. Feb. (Tel.) Ans Basel meldet der Lok.- Anz.: Wie die Basl. Nachrichten melden ist Fürst Bülow am Freilagmorgen in Basel eingelroffen und abends in Be
gleitung seiner Gemahlin und Geheimrat Stocktzammer ! «ach Luzern weitergefahren. (N. T.)
Berlin, 7. Feb. (Tel.) Der Berl. Lok.-Anz. meldet aus Luaauo: Der französische Abgeordnete Aarcell Cochin ist in Rom eingelroffen, um die Zustimmung der i!al ent- ! scheu Parlamentarier zur Beteiligung an einem inter- nationalen Ausschuß-Parlament, das in Paris tagen wird, zu erlangen. Rach dem „Secolo" werden an demselben ! Frankreich, England und Italien durch je 25 Senatoren und Deputierte vertreten sein. Der Zweck sei eine nähere Verbindung und leichtere Verständigung zwischen den verbündeten Ländern herbrizusühirn und über die gemeinsamen Intereflen der drei Länder Dorderatungen zu veranstalten, ohne verbindliche Beschlüße zu fassen. (N. T.)
Unsere Sommerhalmfrüchte, namentlich Gerste und Hafer, sind für eine künstliche Düngung sehr dankbar. Bei der Gerste wird dadurch nicht bloß die Ernte erhöht, sondern auch die Qualität der Körner ganz besonders verbessert. Beim Hafer waren schon vielfach ganz bedeutende Ertragssteigerungen die Folge. Gerste wird für den Morgen am besten mit zirka 1—1V» Zenteer 40°/gigem Kalisalz, 2 Z r. Superphosphat und 50—75 Pfd schwefelsaurem Ammoniak oder Kalksticksioff gedüngt, während bei Hafer die Slickstoffdüngung bet glerchbletbendec Kaliphosphatdüngung aus 1 Ztr. erhöht werden sollte.
Mntmaßl. Wett« am Dienstag nrrd Mittwoch.
Zeitweilig trüb, vereinzelte Niederschläge, kühler.
Aik orr Gchristlettxng «rmttworlllch: R. Tschor «. — Drmir und Verlag der S.W. 3aise»'scheu Bvchdrmkeret (Karl 3ail«), Nageld.
VeksnntmsHMg des stv. GemslkWUSlldrs XIII. K. W.
Anueekoys
Am 1. Februar 1916 tritt eine neue Bekanntmachung betreffend Beschlagnahme und Bestandserhebnng von Web-, Wirk- und Stückwaren m Kraft. Diese Bekanntmachung, die anstelle der früheren, im Staatsanzeiger vom 31. 8. 15 Nr. 203, der Beil, zum Staatsanzeiger vom 4. 10. 15 Nr. 232 und im Staatsanzeiger vom 6. 12. 15 Nr. 286 erschienenen Bekanntmachungen, tritt, umfaßt alle Web-, Wirk- und Stückwaren, gleichviel ob sie aus Schafwolle, Mohair. Kamelhaaren, Alpaka, Kaschmir oder sonstigen Tierhaaren. Kunstwolle, Baumwolle, Kunstdaumwolle. Bastfasern oder sonstigen Pflanzenfasern, aus Abfällen oder Mischungen der genannten Spinnstoffe allein oder aus einer Zusammensetzung verschiedener Spinnstoffe, bei Sandsack- und Etcohsack- und St-ohsackgeweben auch unter Mitoerwendung von Papier hergrstellt find. Insbesondere betrifft die Bekanntmachung :
I. Stoffe zur Oberkleidung für Heer, Marine, Beamte u. Gefangene,
II. Schlaf- und Pferdedecken (Woilachs) und Deckenstosse,
III. Männer-Tükotagen,
IV. farbige Wäschestoffe und farbige Stoffe für Krankenbekleidung,
V. farbige Futterstoffe,
VI. rohe und gebleichte Wäsche- und Futterstoffe, Düllichanzugstoffe,
VII. Segeltuch und Planstoffe,
VIII. Sandsackstoffe.
Alle vorgenannten Gegenstände werden beschlagnahmt. Die Art der Beschlagnahme und die von ihr betroffenen Mengen sind bei den einzelnen Gegenständen verschieden, wie sich im Einzelnen aus einer der Bekanntmachung beigefügten ausführlichen liebersichtslafel ersehen läßt.
Die Beschlagnahme umfaßt auch die in der Herstellung begriffenen Gegenstände, sobald ihre Herstellung beendet ist, sowie die Gegenstände, welche von einer Abnahrnestelle des Heeres oder der Marine zurückgewiesen werden oder unerlaubt hergestellt sind.
Bst der einschneidenden Wirkung dieser Bekanntmachung ist eine ganze Reihe von Ausnahmebestimmungen von der Beschlagnahme aufgestellt. Nicht beschlagnahmt sind u. a.: die im Gebrauch gewesenen oder im Gebrauch befindlichen Gegenstände; diejenigen Vorräte eines Eigentümers, die geringer sind als die in der Ueberstchtstasel für die einzelnen Klaffen festgesetzten Mlndestvonäte; alle am 1. Februar 1916 vorhandenen Stoffzuschniite; alle Gegenstände, für «elchr Lteferungs- oerträge mit einer deutschen Heeres- oder Marinebehörds bis zum 1.! Februar 1916 abgeschloffen worden sind; 25 °/o der an sich unter di« Beschlagnahme fallenden Sloffmengen, die sich am 1. Februar 1916 im Besitz von Konfektionsbetrieben oder gemeinnützigen Nähstuben befinden: Gegenstände, die nach dem 8. Dezember 1915 vom Ausland eingesührr «erden.
Die beschlagnahmten Gegenstände, die bis auf weiteres getrennt von den beschlagnahmefreien Vorräten zu verwahren sind, unterliegen einer Meldepflicht Maßgebend für die M-ldepskcht ist bei der ersten bis zum 1. März 1916 an das Webstoffmeldeamt der Kriegs-Rohstoff« Abteilung des König!. Preuß. Kriegsmiuifieriums einzusendenden Meldung der am Beginn des I. Februar 1916 vorhandene Bestand. Außer den Meldungen, für die amtliche Meldescheine bei den Vertretungen des Handels (Handelskammern usw.) anzusordern sind, ist von jeder melde- pflichtigen Qualität ein Muster dem Webstoffmeldeamt «inzufenden. Außerdem hat jeder Meldepflichtige ein Logerbuch zu führen, au» dem jede Aenderung in den Borratsmenge« und ihre Verwendung ersichtlich sein muß.
Das Webstoffmeldeamt der Kriegs-Rohstoff-Abteilung des König! Preuß. Kriegsministertnms ist ermächtigt worden, das Eigentum an den beschlagnahmten Gegenständen gemäß der Bundesralsoerordnung über die Sicherstellung von Kriegsbedarf auf die ihm bezeichnten Personen zu übertragen. Durch eine beim König!. Preuß. Küegsministeüum gebildete LSewertungsstelle für Webstoffe wird zunächst grundsätzlich ein« gütliche Einigung mit dem Eigentümer der beschlagnahmten Gegenstände au gestrebt werden. Soweit diese nicht zustande kommt, muß die Preis- festietzung durch da« Reichsschiedsgericht für Küeqsbedars genülß der Bun- drsratsverordnung über die Sicherstellung von Kriegsbedarf erfolgen.
Die Bekanntmachung enthält eine besonders große Anzahl von Einzelbestimmungen, die für jeden duich sie Betroffenen von Wichtigkrü find. Ihr Wortlaut kann im Staarsanzüger vom 1. Februar 1916 etngesehen werden.
Stuttgart, 1. Februar 1916.
Aus Grund des § 9 d des Gesetzes über den Belagerungszustand eom 4. Juni 1851 und des Gesetzes bet'. Abänderung dieses Gesetzes vom 11. Dezember 1915 bestimme ich:
Wer sich mit Wahrsage«, Karteuschlag*», Geistert»e- schwöre«, Zeichen- und Tranmdrnte« oder anderen dergleichen Gaukeleien oser Zaubereien abgib!, wird, wenn die bestehenden Gesetze keine höhere F'lih it«straf« bestimmen, m Gemäßheit der anqeführten Gesetzesbestimmungen bestraft.
Stultzart, den 1. Februar 1916.
Der stell?, kommandierende General tvonSchaefe--. s
Lang u. Säg hoh-Verkaus.
Aus den Stadtwaldungen Tann, Abt. 7, 12 und 15 wird nach- ! flehendes Stammholz (Fichten und Tannen) am j
Donnerstag, den 10. Febr. ISIS,
vormittags 11 Uhr
auf dem hiesigen Nathans im öffentlichen Ausstreich verkauft und zwar:
Langholz: »7« Sm. I., 41« Im, >l„ L4« SM. III., 57 SM. IV., l« V. Md z Sm. VI. Kl.
SSgholz: 8 SM. I.. ll II. Md Z Sm. III. KW.
Harterbach
K. Forstamt Wildberg
RH- v. Vrem- Hslz-Bertails.
Am Donnerstag, den 10- Februar, vorm. 10 Uhr, in der Wirtschaft zum „Kloster" in Wildberg aus Staatswald Klosterwald und Tettenberg:
Stammholz: 28 Fichten mit Fm. 1 V.. 3 VI. Kl.
Beigholz: Rm. Eichen: 1 Anbruch, Nadelholz: 2 Prügel, 19 . Anbruch.
Reisig: 24 Lose m. 1150 Wellen und 50 Wellen Schlagraum.
K. Forstamt Simmersfeld.
Reis-BerNkf.
A« Mittwoch, den 9. Februar d. 3.. vorm. 10 Uhr. im Löwe» in Simmersseld aus Staatswal!) Ul. Eitele. Ab,. 7. 8. 12 und 13:
70 Lose Nadelholzteisig aus Haufen und bre Nirgend, sowie 4 Lose Schlograum.
Nähere Auskunft und Register-Auszüge erteilt der stell». Waldmeister Grmeinderat Schüler. Liebhaber sind Ungeladen.
Haiterbach, 31. Jan. 1916.
Stadtpflege: Rieger.
Hochdorf, OA. Horb.
Laug- und Siiu- Holz-Bcrk««f.
Im Wege schriftlichen Aufstreichs kommen aus dem Gimstndewald mm Verkauf:
Los I, Distrikt Sommerhalde 93 Siück I —V. Kl., zus. 79,35 Fm. Los 2, Distrikt Winterhalde 148 Stück 1—V. Kl., zus. 127,10 Fm. Los », Distrikt Bahndühl 78 Stück I.-V. Kl., zus. 45,92 Fm. md sind Angebote in Prozenten der staatlichen Tozoreise ausgedliickt, bis
Montag, den 14. Februar,
nachmittags S Uhr,
>u welchem Zeitpunkt auch die Eröffnung erfolgt, brim Schultheißenamt :!»zu:eia-en.
Losverzeichnisse können vom Waldmeister bezogen werden.
Am gleichen Tage, von vormittags 10 Uhr an, werden im Distrikt Dachsbma
42 Stück II —E Kl. Mit zus. »4 4 » Fm., einzeln versteigert.
Usr Uu;»um»
Ml- Völker- unä l-iinilerkunck« (l-Inösn - Mussum) Sluttzsi-t.
Lclion suk etwa 16 l.ose 1 Oewinnk
Hebung It.u. ir.kebr.ISll.
«VIS Oelöxevimie Nk.
l. Nsuptxevinn 41k.
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I»? Oevinne 41k.
900 Oevlnns 41k.
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