mänien sich entscheiden müssen; wenn es nötig werde, werde «s mit Oesterreich-Ungarn, wenn nötig mit Rußland gehen. Vorläufig müsse es bereit sein.
Athen, 3. Aug. (Ag. d'Ath.) Der Mtnisterrat hat beschlossen, die bis jetzt eingenommene Haltung auch weiterhin zu beobachten. Der Ministerrat beschloß für den Fall, daß ein Balkanstaat den durch den Bukarest» Vertrag geschaffenen Status quo würde ändern wollen, daß Griechenland mit den anderen an der Ausrechterhaltung des Bukarest» Vertrages interessierten Staaten einem derartigen Versuch Widerstand entgegensetzen würde. — Die Ausfuhr von Gold Mehl. Rindvieh und Kohlen ist verboten.
Die Türkei mobilisiert.
Konstantinopel, 3. Aug. Eine teilweise Mobilisierung wurde nach dem im Palais abgehaltenen Minlsttrrate beschlossen. Die diesbezügliche Kundgebung ist bereits in Stambul plakatiert worden. Die Zensur ist für ausländische Telegramme eingesührt worden. Die Regierung trifft Maßnahmen gegen die Verteuerung der Lebensmittel. Der heutige Tag gilt als. erster Mobilmachungstag. lieber das ganze Reich ist der Belagerungszustand verhängt worden. Die ottomanischcn Handele schiffe haben ihren Dienst im Schwarzen Meer und im Aegäischen Meer eingestellt.
Aus Stadt und Land.
Ragow. 4. August 1914.
wir Aameraden!
Es war ein Bedürfnis für uns, noch einmal kurz zusammen zu sein, bevor wir hinausziehen auf das Feld der Ehre und des Ruhmes, um das deutsche Vaterland zu schützen vor frevelhaftem Uedersall und heimtückischem Verrat. Deshalb kamen in letzt» Stunde noch einmal im Traubensaal der größte Teil oer Wehrpflichtigen zusammen! Wer weiß, zum letzten Mal! Viele kamen, viele, wohl alle, die es wußten, daß wir noch einmal beisammen sein wollten. Die Spitzen der Behörden sind gegenwärtig so mit Arbeit überlastet, daß sie nicht teilnehmen konnten, so gerne sie es gewollt haben. Umsomehr hat es uns gefreut, daß Herr Landtagsabgeordneter Schaible erschienen war. Kriegskamerad Wachtmeister Ziegler »öffnete mit kurzer kerniger Ansprache die Versammlung und sprach die Hoffnung aus, daß jeder seine Pflicht und Schuldigkeit tut, wie es eines rechten Deuischen würdig ist. Kamerad Schneps sprach erbittert und erregt von dem srevelhasten Uebcrmut der Slaoen. Kamerad Tschorn wies hierauf auf die Helden der deutschen Vergangenheit hin, dis mit Im Herzen der mutigen Kämpfer ziehen möchtcn. Eine längere Ansprache hielt Herr Landlagsabgeordneter Schaible und sprach zu den Versammelten, daß sie die Träger der deutschen Zukunft sind. Sie sollen hinaüsziehm m r Gott. Gerührt sprach dann der Redner: „Wenn Sie mit solchem frohen Mut und Gottoertrauen hinausziehsn meine lieben Kameraden, dann muß der Steg Euer sein." Auch Kamerad Steuerausseher Beigel ergriff das Wort und sprach: „Wir alle sind uns unser» Pflich! bewußt und gehen mit dem Versprechen, für unsere gute Sache und zum Schutze des Vaterlandes unsere ganze Kraft einzusetzen und wenn es sein muß. auch unser Liberi zu lassen. Wir erwarten aber auch, daß diejenigen, die in der Heimat Zurückbleiben, sich in selbstloser Weise unserer Angehörigen, die wir teilweise hilflos zurücklassen müssen, annehmen. Kameraden! Wir haben das größte Zutrauen auf unsere oberste Kriegeleitung und hoffen, daß uns diese mit Gottes Hilfe zum Siege führen." Darauf wurde der schöne Choral „Eine feste Burg ist uns» Gott!", das Lied, kms deutsche Kriege fett Jahrhunderten mit Mut beseelthat, gesungen. Kamerad Wanner rezitierte das Körnersche Gedicht „Ahnungsgrauend, todesmutig bricht der große Morgen an!" und Kamerad Tschorn den „Aufruf an mein Volk!" Kamerad Schneps sang das „Gebet vor der Schlacht", wozu ihn Kamerad Geißler am Klavier begleitete. Auf Kaiser, König, Reich und Vaterland wurden mehrere Hurras ausgebracht. Mit starkem Mut erfüllt und in froher Zuversicht gingen wir mit dem Wunsche „Gott mit uns!" airseinander.
Am nächsten Morgen versammelten wir uns vor dem Rathause zum Ausmarsch. Die Herren Stadtpfarrer Dr. Schairer und Stemmler flehten Gottes Segen für uns und Herr Stadischultheiß Maier wünschte namens der Stadtgemeinde Nagold Glück und Segen aus den opferschweren Kreuzzug für das Vaterland. Drei Hurra brausten durch die Luft, nachdem Herr Stadtpfarrer Dr. Schairer ein Gebet gesprochen hatte. Und „Deulschland, Deulsch- land, über alles!" klang laut in den Morgen hinein. Dann gings mit klingendem Spiele durch die Stadt, begleitet von den Abschiedsgrüßen der Zurückbleivenden.
Wir treten zum Bete».
Wie wir »fahren, wird für Württemberg der Buß- und Bettag für den nächsten Sonntag anbnaumi werden.
Eine dringende Bitte. Die Erfahrungen früherer Feldzüge haben gelehrt, daß bei Mobilmachungen den zum Ausmarsch bestimmten Soldaten geistige Getränke, namentlich Bi», Most und Wein, als besonderer Liebesbeweis nicht nur von ollen Seiten, angebolen, sondern ausgedrängt werden, daß besonders auf den Bahnhöfen, von denen aus Truppentransporte erfolgen oder auf denen Halt gemacht wird, die abziehenden und durchziehenden Truppen mit geistigen Getränken in allen Mengen und Sorten bedacht werden. Im beginnenden Kriege werden sofort mit den
ersten Tagen an die Leistungsfähigkeit, Schlagfertigkeit und Widerstandsfähigkeit unserer Soldaten ungeheure Anforderungen gestellt. Dazu ist Nüchternheit absolut erforderlich. Dies auch der entschiedene, aus manchen Kundgebungen und Maßnahmen bekannte Standpunkt der Heeresleitung, allen voran des obersten Kriegsherrn selbst, der dieser Ueber- zeugrmg wiederholt kräftigsten Ausdruck verliehen hat. Mit dieser Forderung muß gleich von vornherein Ernst gemacht werden. Es müßte deshalb dafür gesorgt werden, daß aus allen in Bettacht kommenden Bohrchöfen in ausgiebigem Maße gute, alkoholfreie auch nahrhafte Getränke und andere zweckmäßige Erfrischungen berettgehalten werden. Sodann wird die Bevölkerung dringend gebeten, die Abgabe geistiger Getränke an die Einberufenen Zu unterlassen, da dis alkoholischen Getränke nicht kräftigen, nicht den Durst löschen, noch sonst irgend welchen Nutzen düngen, sondern Körper und Geist schwächen, schnelle körperliche Ermüdung verursachen und die Widerstandsfähigkeit gegen Strapazen und Krankheit verringern.
Mithilfe zur Ernte, ein Werk für Volk und Vaterland. Hunderttaufende von Söhnen unseres Vaterlandes stehen unter den Fahnen zum Kampfe für Ehre, Recht und Frnheit unseres deutschen Volkes. Für ihres Lebens Notdurft sorgt die Heeresverwaltung. Für die Millionen der im Lande Gebliebenen müssen wir selbst sorgen. Aus Zufuhr vom Ausland dürfen wir nicht vertrauen. Unsere heimatliche Scholle selbst mutz unser Volk ernähren. Sic kann es. In reichem Segen reist die Ernte. Sie verdirbt, wenn nicht fleißige Hände sie bergen. Die beste Kraft und Blüte unseres Landvolkes steht aber unter den Fahnen, die vielen Tausende fremder Arbeiter die sonst zur Erntearbeit ins Land kommen, sind serngeblieben oder abgerufen. Wie brauchen fleißige Arme. Jeder der mit- hitst, dis Ernte in die Scheuern zu bringen, hilft mit am deutschen Kampf und Sieg. Für Arbeiter, deren Werke wegen des Krieges schließen bietet sich hier gute Arbeitsgelegenheit. Auch wer sonst nicht mit Hand zu arbeiten gewöhnt ist, trete ein in die Reihen und schließe die Lücken des Krieges. Das gilt besonders der Jugend soweit sie nicht die Waffen trägt, den Studenten, Gymnaststen und allen die in Iugendvecbänden vereint Vaterländische Begeisterung pflegen. An die Stelle vom Spiel und Iugend- lllst treten Ernst und Tat! Vaterländische Vereine, De- rufsverelnigungen. Iugendoereine sammelt eure Leute zu gemeinsamer Arbeit! Arbeit ehrt, Nichtstun schändet! Wer kann, helfe mit, daß unser Volk, die Frauen und Kinder unserer Streiter zumal, nicht hungern, und, wenn uns wider göttliches und menschliches Recht der Kamps aufgedrungen wird, den kämsendcn der gerechte Sieg leichter wird, aus den Deutschland zu Gott hofft.
Eingesandt. Zu den Kriegsvorbereiiungen gehört auch Geld. Das deutsche Reich hat eine Wehrsteuer ausgeschrieben. Säume keiner, sie jetzt sofort zu bezahlen! Wartet nicht, bis sie fällig ist, düngt unverzüglich eure Opfer auf den Altar des Vaterlandes. Wer die Wehrsteuer auf einmal zahlen kann, statt in 3 Jahresraten, tue es. Dos Vaterland braucht Hilfe in jeder Weise.
Einer, der mit dem Beispiel voranging.
r Feldpostdienst. Infolge der Mobilmachung Lütt für die Postanstalten im Deutschen Reiche die „Feldpost- Dienstordnung" in Wirksamkeit. Die allgemeinen Anordnungen der obersten Postbehörde in Bezug auf den Feldpostdienst werden durch Feldpost-Erlasse zur Kenntnis gebracht werden.
An unsere verehrten Abonnenten.
Das Ausfallen zahlreicher Postzüge und das Inkrafttreten des neuen auf ganz wenige Züge beschränkten Fahrplans für den Zirnlosrlrehr wird, obgleich wir uns bei der Expedition unserer Sendungen den Verhältnissen nach Möglichkeit anzupassen versucht haben, erhebliche Verspätungen in der Zustellung verursachen. Wir bitten deshalb, die eintretenden Unregelmäßigkeiten nicht uns zur Last zu legen und mit der höheren Gewalt, der wir zur Zeit alle unterworfen sind, zu entschuldigen.
Wildberg, 3. Ar g. Durch den Mobilmachungsbefehl sind aus unserer Gemeinde, einschließlich der z. Z. aktiven Soldaten, 150—170 Mann zu den Fahnen gerufen. Am Sonntagnachmittag ließ d» Militär-Verein zu Ehren der ausmarschierenden Soldaten zu ein» Abschieds- jeier in den „Schwarzwald" etnladen. Die ganze Bürgerschaft nahm daran teil, und in Wort und Lied wurde der ernsten Zeit gedacht. Dr. Beesenmayer gab noch praktische Verhaltungsmaßregeln bei Verwundungen. Für die aus- ziehenden Familienväter mögen die Worte des Vertreters der bürgerlichen Kolttgten am angenehmsten gewesen sein, der ihnen die Versicherung gab, daß die Gemeindeverwaltung mit Rat und Tot den Zurückgebliebenen zur Seite stehen werden. Noch lieber hätte man diese Erklärung aus dem Munds des Stadtoderhauptes vernommen. Eine Tellersammlung für die Aasziehenden brachte 100 es sollte nur eine kleine Freude sein, daß es etliche Zigarren reicht — ein schöner Beweis für die Opserwilligkeit der hiesigen Einwohnerschaft. Mit Gott für König und Vaterland ziehen sie aus, und auf ein frohes Wiedersehen nach siegreichem Kamps wollen wir hoffen.
A«S den Rachbarbezirken.
Freudenstadt. In diesen Tagen verlassen wegen der poliüschen Loge viele Kurgäste die Stadt, was jetzt gerade auf der Höhe der Kurzeit sich recht empfindlich bemerkbar macht. Auch das geplante Kinderfest, das zuerst wegen schlechten Wetters verschoben wurde, soll jetzt um der ernsten
Zeiten willen ganz unterbleiben. Doch soll den Kindern das versprochene Geldgeschenk trotzdem zu teil werden.
(: Hornberg. Eine ernste Mahnung an alle Bieh- befitzer. Der hiesige Farrenhalter Schaible mußte am 30. Juli eine Notschlachtung vornehmen. Einer sein» Zugochsen verschlang im Futter ein Stück Eisen, das dem Tiere die Magenwand durchbrach. Das Tier konnte zwar ausgehauen werden, aber trotzdem ist der Mann um 150 bis 200 ^ geschädigt. Darum Vorsicht mit eisernen Geräten beim Fuiterholen und füttern.
r Das württembergische Königshaus zieht in de« Krieg. Mit Ausnahme des greisen Herzogs Philipp von Württemberg nehmen sämtliche männliche Mitglieder des wülttembergttchen Königshauses am Kriege teil, voran Herzog Albrecht mit seinen drei Söhnen, da auch der jüngste Sohn des Herzogs Albrecht, Herzog Karl Alexander, ins Heer eintritt. Fern» zieht ins Feld Herzog Robert von Württemberg als Brigade-, Herzog Ulrich von Württemberg als Regimentskommandeur und Herzog Wilhelm von Urach als Divisionskommandeur mir seinem Sohn Wilhelm als Leutnant. Herzog Albrecht von Württemberg ist nach Berlin abgereist.
Stuttgart, 2. August. Das Generalkommando des 13. (Kgl. württembergifchen) Armeekorps ersucht um Veröffentlichung nachstehender Bekanntmachung:
Freiwilliger Eintritt.
(ß 98 der Wehrordnung.)
1. Nach ausgesprochener Mobilmachung können von allen Ersatztruppenteilen Freiwillige jederzeit angenommen und eingestellt werden.
Bon jeder Einstellung ist der Zioilvorsitzende der Ersatzkommisston des Geburtsortes Zu benachrichtigen.
Im übrigen finden die Bestimmungen der §§ 21, 4 und 24 Anwendung.
2. Die Annahme von Freiwilligen aus Kriegsdau» (Kriegsfreiwillige) ist zulässig.
Sie werden bei der Demobilmachung oder Auflösung- der betreffenden Truppenteile usw. zur Disposition der Ersatzbehörden entlassen.
3. Die zum Einj-ihrig-Freiwilligendtenst Berechtigten werden mit ihrer Altersklasse zum Dienst httüngezogen.
4. Die zum Einjähüg-Freiwilligendiensts berechtigten Mediziner, welche bereits 7 Semester studiert haben, werden außcrterminlich gemustert und bei vorhandener Tauglichkeit sogleich einberufen.
5. Die zum Einjährig-Freiwilligendienst Berechtigten treten — sofern sie es wünschen — bet Auflösung der Ersatztruppenteile wieder in den Genuß der ihnen bewilligten vorläufigen Zurückstellung.
6. Die näheren Bestimmungen über den freiwilligen Eintritt in die Marine sind in der Maüneordnung enthalten.
§ 21, 4 der Wehrordnung lautet:
Angehörige fremder Staaten bedürfen zum Eintritt in das Heer der Genehmigung des Kontingemsherrn, zum Eintritt in die Marine kaiserlicher Genehmigung.
§ 24 der Wehrordnung lautet:
Freiwilliger Eintritt vor Beginn der Militärpflicht.
1. Um im allgemeinen wissenschaftliche und gewerbliche Ausbildung so wenig wie möglich zu stören, ist es jedem jungen Manne überlassen, schon nach vollendetem 17. Lebensjahre (d. i. nach Beginn der Wehrpflicht), wenn er die nötige moralische und körperliche Befähigung hat, freiwillig zum aktiven Dienst im Heere oder in der Marine einzutreten.
2. Wehrpflichtige der seemännischen und halbseemännischen Bevölkerung dürfen nur in die Marine freiwillig eintreten.
3. Wehrpflichtige, welche freiwillig in das Heer oder in die Marine eintreten. sind der Aushebung nicht mehr unterworfen.
4. Die näheren Bestimmungen über den freiwilligen Eintritt in das Heer oder die Marine sind in in den Abschnitten 13 und 14. sowie in der Marineordnvng enthalten.
r Stuttgart, 3. August. (In ernstkr Stunde.) Gestern abend fanden in den meisten Kirchen Abendmahls- feiern für die Ausziehenden und ihre Familienangehörigen statt. Es waren ergreifende Stunden. Im Lause des Tages meldeten sich bei der Sanitätsvereinigung einige Hundert Frauen und Mädchen zum freiwilligen Sanitätsdienst für das Schlachtfeld und tn den Hetmatlazaretten. Das Standesamt war den ganzen Tag geöffnet. Es wurden gegen hundert Notirauungen vollzogen. — Aus Befehl des Gouvernements muffen sämtliche Wir-schasten bis auf weiteres um 11 Uhr abends geschlossen werden.
p Stnttgart. 3. Aug. (Amnestie.) Der König hat aus Anlaß der gegenwärtigen Mobilmachung für die Personen des aktiven Heeres und des Beurlaubtenstandes vom Feldwebel (Wachtmeister) abwärts bezüglich der von den Militärgerichten, bürgerlichen Gerichten und den Behörden des Departements des Innern verhängten Geld- und Freiheitsstrafen einen umfassenden Gnadenerlaß verfügt.
p Ludwigsbnrg, 3. Aug. Beim hiesigen Munitionsdepot wurde ein Mann der sich an das Depot heranzu- schleichenloersuchte, von einem Militärposten erschossen.
p Mühlhausen a. N., 3. Aua. Durch Unvorsichtigkeit entlud sich das Gewehr des Waldschützen Traber. Ein Schuß ging den beiden 11 und 14 Jahre alten Töchtern des Waldschützen ins Gesicht. Beide wurden so schwer verletzt, daß jede ein Auge verlieren dürfte.
p Künzelsa«, 3. August. Die Kreisrcgierung hat die Wahl des Landwirts Ludwig Mehrer zum Ortsoorstrher der Gemeinde Morsbach bestätigt.