! ^
^ »
^ j
und Baumann (N.) stimmten dieser Resolution zu. Abg. Mat 1 u 1 a 1 (S.) begründete seine Resolution, in der die Regierung ersucht wird, zu erwägen, wie den Köiperschafts- beamten ein wettergehender Schutz gegen ungercch'feriigte Kündigung gewährt werden könne, als ihn die Gemeinde- und Bezirkeordnurg oorsehen, ohne daß eine wesentliche Einschränkung des Selbstverwaltungsrechres der Gemeinden damit verbunden ist. Abg. Mülberger (N.) wandte sich gegen beide Resolutionen, da es sich dabei um einen Eingriff in die Selbstverwaltung der Gemeinden handle. Auch der Abg. Haußmann (V.) äußerte Bedenken in derselben Richtung und beantragte, in der Ausschußresolution statt „in die Wege leiten soll" zu sagen: „zu erwägen". Der Minister des Innern bezog sich auf seine Ausführungen vom 23. Januar und verhielt sich ebenfalls ablehnend gegen den Ausschußantrog. Er erklärte, nicht in Aussicht stellen zu können, daß gleichzeitig mit drin Pensionsgesrtz die hier gewünschten Aenderungen in Kraft treten. Für die Ausschußresolutron sprachen noch die Abg. Andre (3.) und Maie r-Blaubeuren (N.), für den Antrag Haußmann der Abg. Hartenstein (B.) Die Abstimmung über die beiden Resolutionen und auch über eine weitere Resolution, in der die Regierung ersucht wird, eine Aenderunq in der Grmeindeordnung in der Richtung zu erwägen, daß die Unsicherheit in den Anstellungs- und Gehallsverhältnissen der Berwaltungsakluare beseitigt wird, wurde für die nächste Sitzung zurüchgestellt — Nächste Sitzung Dienstag 3 Uhr.
Das Verbot des Waffentragens.
Bei den jüngsten Verhandlungen Im Landtag anläßlich der Anfrage den Fall Wagner betreffend ist von allen Seiten ein Gesetz gegen den Mißbrauch mit Waffen verlangt worden, es tst auch ein Retchsgesetz hierüber in Bearbeitung. Es dürste daher interessieren, die heute geltenden einschlägigen Gesetzesbestimmungen kennen zu lernen. Unsere hauptsächlichsten Bestimmungen über diese Materie gehen zurück auf ein Gesetz aus dem Jahr 1853 über den Besitz und Gebrauch von Waffen und die Errichtung von Schützengesellschaften, von dem einige Artikel auf Grund des Art. 49 württ. Pol. Strafgesetzes in Kraft geblieben sind.
Ein allgemeines Verbot des Tragens von Schußwaffen besteht nach Art. 5 des c t. Gesetzes nur für«Kinder und junge Leute unter 16 Jahren. Dieses Verbot wird rkder eines guten Teils seiner Wirksamkcht wieder beraubt, da es hinfällig ist, wenn die Eltern oder Vormünder diesen Personen das Tragen von Schießwaffen erlaubrn. Ferner ist verboten, das Herumschweifen auf Feldern und Wald- ungen mit Waffen außerhalb des Bezirks, in dem dem Beteiligten die Jagd gestattet ist, sowie das Mitführen von Waffen in Wirtshäuser, wofern nicht der Zweck der Sicherung der Person und des Eigentums auf Reisen, oder die Ausübung der Jagd, oder die Teilnahme an öffentlichen Schießübungen oder an Waffenübungen der Bürgerwachen dies mit sich bringt. In diesem Fall haben die Besitzer von Waffen oder die Führer der Bürgerwachen für oefahr- lose Aufbkwahrung der Waffen besorgt zu fein. Endlich ist es nach dem Vereinsgesetz verboten, ohne polizeiliche Erlaubnis in öffentlichen Versammlungen und Aufzügen Waffen mit sich zu führen. Bon den Verboten des Waffentragens sind noch zu scheiden die Verbote des Schießens an bestimmten Orten und zu gewissen Zeiten. — Nach §§ 367 Ziff. 8. 368 Ziff. 7 Sr.G.B. in Verbindung mit Art. 8 des cit. Gesetzes ist da; Schießm ohne polizeiliche Erlaubnis verboten an bewohnten, oder von Menschen besuchten Orten, in gefährlicher Nähe von Gebäuden oder fenerfangenden Sachen, aus Staats- und Nochbarschafts- straßen, sowie an Sonn- und Festtagen während des Gottesdienstes.
Daß diese äußerst lückenhaften Bestimmungen zum Schutz des Publikum« vor dem immer mehr überhand
Kalk und Körperentwicklung.
Bon Prof. R. Emmerich und Dr. O. Loew.
kos. Kalkarmut und Kalkrelch'urn prägen sich im Gesundheitsgrade der Menschen und Tiere aus. Am ausfallendsten tritt diises Naturgesetz uns entgegen, wenn zwei benachbarte Gebiete mit einander verglichen werden, von denen das eine kalkarmen, der andere kalkreichen Boden besitzt. Solche Distrikte sind z. B. die von For- bach und von Spichern, worüber Geh. Rat Dr. G. Feist, der in jenen Gegenden früher als Arzt tätig war, sehr wertvolle Mitteilungen gemacht hat.
Forbach, das am Fuße eines Auslä.fers der Vogesen liegt, hat in seiner Umgebung lediglich Sandstein, während Kalk nur auf den ziemlich entfernten höheren Gipfeln anzutreffen ist. In jener Gegend sind nun Knochenbrüche bet hochträchtigen Kühen ungemein häufig, ferner leiden schwangere Frauen oft an Knochenerweichung, so daß sie an Krücken herumgehen müssen. Kinder werden rachitisch, sodaß sie selbst im Alter von 3 bis 4 Jahren noch nicht lausen können und krumme Beine bekommen. Die Ferkel laufen nicht fröhlich umher, sondern liegen meist apathisch am Boden. Nur 4 bis 5 Klm. von Forbach entfernt liegen die Dörfer Gaubtbingen, Thetingen. Tentlingen und Spichern, umgeben von einer Kalkformation. Der Unterschied, der sich hier dem aufmerksamen Beobachter darbietet, ist geradezu überraschend. Die Leute sind kräftige und gesunde Gestalten und bei den Tieren sind keinerlei schwache Knochen mit ihren traurigen Folgen zu beobachten. In neuester Zeit wird Mehl aus Ungarn in diesem Kalk- distrikt importiert, weil es backfähiger ist als das Mehl aus einheimischem Getreide. Das ungarische Mehl aber soll kalkärmer sein und man fürchtet, daß nach längerem
nehmenden Unfug des Waffentragens und den daraus ent- springenden Gefahren nicht geeignet sind, leuchtet ohne Weiteres ein, und es wäre daher dringend zu wünschen, daß hier möglichst bald und gründlich Abhilfe geschaffen wird.
r Stuttgart» 14. Febr. (Die Königin in Rom.) Seitdem die Königin in Rom ongekrmmen ist. besucht sie täglich die verschiedenen Sehenswürdigkeiten. So war sie auch am 10 mit Begleitung in der Peterskirche, wo sie außerdem die Schatzkammer und die Krypta besichtigte. Die Königin wurde erst am Schlüsse des Besuches erkannt.
r Stuttgart, 14. Febr. (Rücktritt.) Polizei- direktor Dr. Bitringer hat vor Ablauf seines Vertrags seine Künd'gung eingercicht. Wie erinne>lich hatte der Polrzeidirektor vor einiger Zeit mit den radikalen Parteien aus dem Rathaus schwere Kämpfe zu bestehen, die einen stark persönlichen Charakter annahmen, auch war die Gesetzmäßigkeit der Wahl Birringers von Anfang an in Zweifel gezogen worden. Es ist dem Poltzeidirektor aber gelungen, durch seine energische Resormräiigkeit sich das Vertrauen in weiten Kreisen der Bürge, schast zu er- werben. Dr. Bittinger, der zuletzt bei der Kgl. Polizei- direktion in München als Assessor tätig war, hatte sich vor Antritt des Slutgarter Postens den Rücktritt in den bayrischen Staate dienst vo behalten.
r Stuttgart, 15. Febr. (D r Reichsbevollmächiigte für den Wehrbettrag.) Die Wahrnehmung der Geschäfte des Reichsbevollmächtigten für den einmaligen außerordentlichen Wehrbeitrag ist für das Königreich Württemberg dem Reich?bevollmächtigten für die Erbschaftssteuer in Stratzburo, dem K. Preuß. Geheimen Regierungsrat Dr. Wunsch übertragen worden.
r Stuttgart, 14. Febr. (Der Fall Schillings.) In einer neulich erschienenen Druckschrift werden die von früher her bekannten Angriffe gegen den Generalmusikdirektor Professor Dr. Max von Schillings wiederholt. Diese Angriffe haben seinerzeit zur Prüfung durch ein Komitee von Stuttgarter Herren geführt, dem u. a. der Generalintendant, der Oberhosmarschall, sowie Vertreter verschiedener Zweige von Kunst- und Wissenschaft, hohe Staatsbeamte, Juristen, Arrzte und auch ein Vertreter der Presse angehörten. Diesem Komitee sind die amtlichen Akten und Urkunden vorgelegr worden. Auf Grund ihrer Nachprüfung haben sämtliche Mitglieder des Komitees eine Erklärung unterzeichnet, wonach das Verhalten des Prost ssors Dr. Max v. Schillings in Sachen der Frau Wilhelmine Peill, seiner Schwiegermutter, einwandfrei und tadellos, taktvoll und von sittlichen Beweggründen geleitet war. Diese am 27. April 1913 beschlossene Erklärung wird heute im Staats- anzeigrr mit dem Bemerken veröffentlicht, daß Dr. von Schillings Strafantrag gegen den Urheber der neuen Angriffe gestellt habe.
Reutlingen, 13 Febr. Der 64 Jahrs alte verwitwete Metzger und Taglöhner Bernhard Bühler saß gestern vormittag ^12 Uhr in einer hiesigen Wirtschaft allein an einem Tisch und lttß sich dort eine schwarze Wurst schmecken, als er plötzlich wahrnahm, doß große Mengen Blutes ihm aus dem linken Oberschenkel quollen. Der Mann erhob sich darauf und ging in den Hausöhrn. fiel aber dort erschöpft um und verblutete in den nächsten Augenblicken. Als der sofort herbeigerufene Arzt kam, war der Tod bereits eingetreten. Der linke Oberschenkel wies einen Stich in die Hauptschlagader auf, den sich Bühler versehentlich mit dem scharfen Metzgermesse?, mit dem er seine Wurst gegessen hat, selbst beigebracht hatte, ohne es gleich zu merken.
i Rottweil, 15. Febr. (Tragische? Tod..) Nach einer Nachricht des Echwarzwälder Boten soll der Sohn des hiesigen evangelischen Etadtpfarrers Hetntzeler, Leutnant und Batailloneadjutant in Ulm, vom Pferde gestürzt sein und das Genick gebrochen haben.
Gebrauch eines kalkarmen Brotes auch bei diesen Einwohnern allmählich gewisse schädliche Folgen sich zeigen könnten.
Aus dem Bundsandsteindistrikt des Schwarzwaldes
berichtete uns Tierarzt und Schlachthofdirektor Dr.
Zeeb: Da in der hiesigen Gegend (Freudensladt) mit seinem Buntsandsteinboden sich die allgemeine Kalkarmut bemerkbar macht und darunter sowohl Menschen wie
Tiere viel zu leiden haben, so möchte ich an mir selbst
und auch an meiner Familie das Chlorcalcium ver
suchen. Bei den Tieren tritt die Osteomalazie hier oft geradezu seuchenartig auf. Ich glaube, daß man bei Behandlung dieser Krankheit mit Chlorcalcium weit bessere Erfolge hätte, als mit dem gewöhnlich verabreichten Futterkalk, dessen Wirkung oft zu wünschen übrig läßt." Dr. St raum er weist darauf hin. daß das weiche, kalkarme Wasser, das die meisten großstädtischen Wasserleitungen liefern, der Gesundheit gar nicht förderlich ist.
Früher Hai man bei Beurteilung des Nährwertes menschlicher Nahrungsmittel die Mineralstoffe fast ganz vernachlässigt, obgleich unter diesen der so nötige Kalk oft in ausfallend geringer Menge vorhanden ist; diese Vernachlässigung wurde vor einigen Jahren im Archiv für Rasienhygiene geziemend getadeld. „Die Kalk essenden Kinder und schwangeren Frauen, heißt es dort, vermochten in dieser Wissenschaft, die bis zu Ende des vorigen Jahrhunderts in der Hauptsache auf den Eßgewohnheiten von ein paar Arbeitern beruhte, keinen Eindruck zu machen." Auf jenem veralteten Standpunkt stehen heute noch die. die behaupten, sämtliche Mineralnährstoffe seien in der menschlichen Nahrung in genügender Menge vorhanden. Je eher diese Meinung aufgegeben wird, desto besser ist es für das körperliche Wohl unseres Volkes.
Es ist garnicht zu leugnen, daß kalkhaltige Nah-
? Schwenningen, 14. Febr. (Gesindel.) Einen frechen Raubansall versuchten zwei hiesige Burschen im Bahnhof au einem Herin aus Klengen vorzunehmen. Als dieser den Vor- raum betrat, fordernn sie Geld und wollten sich an ihm tätlich vergehen. Einem auf die Hilferufe des Ueberfallenen herdeieilenden Stationsdiener gelang es, die Kerle an ihrem Vorhaben zu hindern. Sie wurden bereits ermittelt und festgenommen. Es soll sich um zwei als arbeitsscheu de- kannte Burschen handeln._
Reue » Züge zwischen Berlin und Stuttgart.
Die Berliner „Nat.-Ztg." schreibt:
Am I. Mai wird der langentbehrte brauchbare Tagesschnellzug Berlin—Stuttgart eingerichtet werden. Die beteiligten Verwaltungen sind soebin endgültig übereingekommen, Züge van der Art einzurichlen, wie sie von Berlin nach München, Frankfurr, Köln, Königsberg, Breslau usw. seit den letzten Jahren verkehren. Die neuen Züge erhalten nur die allernötigsten Aufenthalte, so daß man in 10 Stunden von Berlin nach Stuttgart gelangen wird. Der eine Zug wird Beilin kurz vor 8 Uhr morgens verlassen und schon vor 6 Uhr abends in Stuttgart eintreffen.
Gerichtssaal. _
? Stuttgart, 13. Febr. Unter der Anklage des schweren Raubs stand heute der 25 Jahre alte Erdarbeiter Costa Dalla von Segusino in Italien vor den Geschworenen. Der Angrklagte, der wegen Raubs mir 4 Jahren Gefängnis vorbestraft ist, hat in der Nacht auf 31. Juli v. Is. in einer Schutzhülle im Zuffenhausener Stadt- va^k einem zugereistrn Landsmann namens Augusto Pelugo o!e Barschaft im Betrag von 125 weggenommen. Nach der Darlegung des Beraubten vor dem Untersuchungsrichter — zur Verhandlung war er nicht erschienen — und auf die sich die Anklage stützte, soll Dalla dabei Gewalt angewendet und Reoolverschüsse abgegeben haben. Der Angeklagte stellte den Sachverhalt anders dar. Pelugo habe unsittliche Zumutungen an ihn gestellt und ihm einen Zwanzigmarkschein angeboten. Er habe die Echtheit des Scheines bezweifelt, worauf ihm Pelugo surre Brieftasche gegeben habe, um die noch darin befindlichen Scheine auf ihre Echtheit zu prüfen. Erst jetzt habe er sich entschlossen mit der Brieftasche das Weite zu suchen. Im übrigen wollte er nur einen Schreckschuß gegen den Boden abgegeben haben. Die Geschworenen sprachen ihn des räuberischen Diebstahls schuldig unter Versagung mildernder Umstände. Dos Gericht erkannte sodann auf 5 Jahre 6 Monate Zuchthaus. 5 Jahre Ehrverlust und aus Zulässigkeit von Polizeiaufsicht; 5 Monate Untersuchungshaft gehen ab. Zu Gunsten des Angeklagten war eigentlich nichts zu berücksichtigen.
Deutsches Reich.
Berlin, l4. Febr. (Reichstag.) In zweiter Be- ratung des Etats des Reichsamts des Innern werden ein« Reihe von Titeln erledigt. Beim Titel Beitrag zu den Kosten der Olympischen Spiele in Berlin 19l6 (46000 -^t) wird nach erheblicher Debatte die Abstimmung auf Dienstag angefetzt und nach weiterer kurzer Debatte der Rest des Etats bewilligt. Ukder die noch ausstkhendkn Resolutionen zum Geholt des Staatssekretärs wird am Dienstag abgestimmt werden. Dm aus wird der Gesetzesentwurf über die weitere Zulassung von Hilfsmitglie-ern am kaiserlichen Patentamt in 1., 2. und gleich darauf auch in 3. Lesung endgültig angenommen. — Darauf vertagt sich das Haus aus Montag nachmittag 2 Uhr. TO.: Iustizetot.
r Berlin, l4. Febr. Für Mittwoch nächster Woche ist die Reichstagskommifstvn zur Beratung des Initiativ-
rungsmittel, wie z. B. Calclumbrot. eine wichtige gesundheitlich! Mission erfüllen. So rasch als möglich sollten sie besonders in jenen Gegenden eirigeführt werden, in denen Granit- und Sandstein vorherrscht, und wo nur weiches Wasser zur Verfügung steht. Sie würden sich hier bald als ein wahrer Segen erweisen.
kos. Die längste Drahtseilbahn Europas geht soeben ihrer Vollendung entgegen. Sie führt von der kleinen Stadt Siders im Rhonetal zwischen Leuk und Sitten auf die Hochfläche von Montana, die schon bisher von Sommergästen viel besucht worden ist. Die Bahn besitzt, nach Angabe der „Technischen Monatshefte" (Stuttgart), eine Länge von 4150 w, die auf zwei Abschnitte verteilt ist. Der erste Abschnitt von 2350 m Länge hat eine Höchststeigung von 49°/o, der zweite von 1800 w Länge eine solche von 40°/o zu überwinden. Man hat dem Drahtseilbetrieb vor einer Zahnradbahn den Vorzug gegeben, well sich die Anlage im Bau und im Beilied billiger stellt. Die ganze Fahrt wird ^ Stunden dauern und im ganzen einen yöchstuntsrschied von 1143 m bezwingen. Siders liegt 537, der Ort Montana 1510 und die Endstation Bermala 1680 w über dem Meere. Die ganze Strecke miteinemeinzigen Kabel zu überwinden, erschien zu gewagt, auch forderte schon die Bodengestoltung eine Teilung in zwei Strecken. Die Leistungsfähigkeit der Anlage ist auf 100 Fahrgäste in der Stunde bemessen. Die Winden, die das Drahtseil betätigen, werden durch Elektromotoren getrieben, die ihre Energie aus einem Elektrizitätswerk bet Siders erhalten. In den letzten Jahren hat sich auf der Hochfläche zudem ein starker Wintersportbetrieb entwickelt, so daß die Bahn vermutlich Iahresbetrieb wird einsühren müssen. In schneereichen Wintern wird das allerdings vermutlich großen Schwierigkeiten begegnen.