aangenen Jahr stattgefunden halt« und gab der Hoffnung Ausdruck, daß sie auch für Württemberg segensreich werden möge. Oberregierunasrat o. Widemann sprach im Namen des württ. Landesverbands für Jugendfürsorge. Was durch das Gesetz vom 8. Juni 1912 möglich gemacht worden fei. habe Stuttgart bereits für sich ausgearbeitet und einige Städte im Lande feien gefolgt. Die Ausbreitung der Be- rufsvormundschast auch über das eigentliche Land werde vom Landesverband mit Genugtuung begrüßt. G.R. Dr. Dollinger legte klar, wie segensreich die Berufsoormund« schüft in Stuttgart gewirkt habe; auch die ärztlichen Sprech­stunden hätten lebhaften Zuspruch. Die Ausdehnung der Berufsoormundschaften auf das Land müsse durch die kommunalen Verbände, die Amtskörperschaften, geschehen. Es brauche keine Furcht gehegt zu werden, daß man nicht die geeigneten Männer finden würde, die seien in großer Zahl vorhanden. Margarete Roller-Brünn sprach über die Berufsvormundschaft als Grundlage des Kinderschutzes in Deutsch-Mähren. Die deutsche Landeskommisston für Kinderschutz und Iugendkommission besieht dort seit 1908 und leistet nach verschiedenen fehlgeschlagenen Anfängen eine sehr segensreiche Arbeit. Als Ergänzung dieses Vortrags gab Dr. Kaftan-Flensburg Mitteilungen über Anfänge von Landberussvormundschasten im deutschen Reich, die sich besonders auf Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Schwerin bezogen und die überall nach schwierigen Anfängen gute Ergebnisse gezeitigt hatten.

r Stuttgart, 24. Sept. (Zur Rottweiler Nachwahl.) Wie derSchwäb. Tagw." aus Schwenningen mitgeteilt wird, ist die Antwort, die der liberale Kandidat Müller bezüglich seiner Stellung zu verschiedenen Arbeiterfragen gab, befriedigend ausgefallen. Die Voraussetzungen, unter denen die Partei seine Kandidatur im zweiten Wahlgange unterstützt, sind damit erfüllt. Es ergeht daher an die Wähler die Aufforderung, am kommenden Samstag gegen das Zentrum sür den liberalen Kandidaten einzutreten.

p Stuttgart, 22. Sept. Die Aquarien- und Terrarien-Ausstellung wurde heute geschlossen. Der Besuch war zufriedenstellend. Das finanzielle Ergebnis der Ausstellung ist derart, daß die Veranstalter auf ihre Unkosten gekommen find. Die Preisverteilung ergab fol­gendes Resultat: goldene Medaille mit Ehrenpreis: Zenneck (Seeaquarium), Fr. Gerstner (Zimmer eines Aquarianers), Wegner (Literatur). Goldene Medaille: Frau o. Schweize» barth, Breuninger, Gaugel, Botanischer Garten (Sumpf- und Wasserpflanzen), Goller (Cannstatt), Verein Elritze Gmünd (Das Leben im Wasser), Angler-Verein (Unsere einheimischen eßbaren Fische). Hofmeister (Aquarienindustüe), Kindel- und Stößel (Durchlüftungsapparate), Ulmer (Zier­fischhandlung), Welke (Fischfutter), Eitel (Naturalienkaöinett, Präparate). Silberne Medaille und Ehrenpreis: Beuerle, Bäumlisberger, Klunzinger, Vereine Feuerbach und Lud- wigsburg. Silbeme Medaille: Bechtle, Bürkle, Heusler, Louis Kull, Kümmerle, Hocker, Härtel, Holzhauer, Stell- recht, Siegmaier, Lachenmayer, Lämmle, Schleehaus, Stricker, Schüler (Pflanzenzucht). Ehrenpreis: Verein Cannstatt, Dillmann, Heinzmann, Fr. Wöm, Dreiz, Krämer, Klingler, Aug. Müller, K. Schmitt, Emil Müller, Verein Eßlingen, Gaiser, Blank.

r Sttrttgart, 23. Sept. Ueber die Erwerbung der Billa Berg durch die Stadt besagt der Kaufvertrag, daß der Besitz der Kaufgegenstände aus die Stadtgemeinde am 1. Januar 1915 übergeht und daß die Auflassung spätestens am 31. Dezember 1914 zu erfolgen hat. Am Kaufpreis von 2 850000 > wird nach der Eintragung der Eigen­tumsänderung der Betrag von 200 OM -4k von der Stadt bezahlt. Der restliche Kaufpreis wird mittels 30 Jahre dauernder, Hauptsumme und Zinsen in sich schließender Renten von jährlich 153249.50 in bar bezahlt. Die Rente ist jeweils auf 2. Januar zahlungssällig. Falls die Stadt das neue Objekt weiter veräußert, ist der ganze Rest- kausrpreis mit der Auflassung an die neuen Käufer zur Heimzahlung verfallen. Zu den Vertragsgegenständen ge­hört das gesetzliche Zubehör und was sonst mit den Ver­tragsgegenständen fest verbunden ist, soweit es sich nicht um

Der König, hatte diese Worte kaum ausgesprochen, als die fraglichen Papiere von der Post gebracht und dem König eingehändigt wurden. Die Kanzlei des Ministeriums hatte den Fehler begangen, die Depeschen wie gewöhnlich mit der Post statt per expreß nach.Potsdam zu schicken. Der König las sie, und sein Gesicht wurde immer ernster, während alles schweigend an der Tafel saß. Als er fertig war, legte er die Depesche neben sich auf den Tisch, wies eine nun ihm präsentierte Schüssel mit der Hand zurück und sagte bloß: .Nein, das ist zu arg, ich kann nicht mehr essen.'

Die Tafel wurde sogleich ausgehoben und ich von neuem in das Kabinett des Königs zitiert.

Der König sagte mir, daß er sogleich «ach Berlin fahren müsse, daß er aber nicht mit Bedeckung in Berlin hereinsahren wolle, sondern im Falle, daß die Stadt schon unsicher sei, es vorziehen werde, auf dem Bahnhof zu bleiben. Wie das Aussehen Berlins bei meinem Abgänge gewesen wäre und ob ich glaubte, daß er ohne Hindernisse nach dem Schlosse fahren könne. Ich erwiderte ihm, daß bei meinem Abgänge Berlin ganz ruhig gewesen wäre und wie ich nicht daran zweifle, daß er ganz ungehindert zum Schlosse kommen könne, da die Wiener Nachrichten wohl erst gegen Abend allgemein bekannt werden würden. Was später kommen könne, wäre allerdings eine andere Frage. Hieraus entschloß sich der König, nach Berlin zu fahren, wo er um 6 Uhr ankam und wie gewöhnlich zum Schlosse fuhr."

(Schluß folgt).

Familienstücke handelt; darüber, ob und welche weitere bewegliche und wegnehmbare Gegenstände der Gemeinde überlasten werden wollen, behalten sich die Verkäuferinnen die freie Verfügung vor, sie werden aber den Wünschen der Stadt soweit als möglich entgegenkommen.

r Stuttgart, 23. Sept. (Verbot von Druckschriften.) Das Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten (Ber­kehrsabteilung) macht bekannt, daß die fernere Verbreitung der DruckschriftenLa Bie Parisienne" undMucha" durch Verfügung des Reichskanzlers vom 12. September d. I. auf die Dauer von zwei Jahren verboten worden ist. Die Druckschriften dürfen demgemäß während dieser Zeit von den Postanstalten weder vertrieben, noch bei der Ein­lieferung oder dem Eingang unter Band usw. weiterbeför- dert oder bestellt werden.

p Großheppach, 23 . Sept. Durch eine frivole Schießerei wurden die Einwohner von Großheppach und Endersbach in große Aufregung versetzt. Gestern nachm. 3 Uhr fuhr ein Einspännerfuhrwerk mit zwei Pferdehändlern in den Ort herein. Am Ortseingang feuerten sie auf das Wohnhaus des Gemeinderats Häcker einen scharfen Schuß, der die Scheibe durchschlug und in die Wand eindrang. Die Tochter und die Schwester des Gemeinderats, die sich in der Wohnung befanden, kamen glücklicherweise ohne Verletzungen davon. Die Täter fuhren dann in den Ort hinein und gaben gleich darauf weitere Schüsse ab, so auf die Anwesen der Bauem Fischer und Bauer, ebenso in der Nähe der Löwenwirtschast auf die Bodenwage. Personen kamen glücklicherweise nicht zu Schaden. Einer Frau, die den beiden auf dem Wege begegnete, riefen sie zu:Heute muß noch alles hin sein". Die Frau floh und hörte wie die Männer noch drei Schüsse abgaben. Die Täter flüch­teten dann nach Endersbach und hielten dort im Gasthaus z. Rößle kurze Rast. Als die erregten Leute von Groß­heppach mit Geräten die Täter verfolgten, fuhren diese rasch mit ihrem Wagen nach Fellbach, wo sie angehalten und ihre Personalien sestgestellt werden konnten. Die Motive zu der Tat sind bis jetzt unaufgeklärt; die beiden Pferde­händler behaupten, daß sie sich gegen Kollegen, die sie ver­folgten, zu wehren halten. Die Erregung in Großheppach und Endersbach ist sehr groß, da die Leute im ersten Augen­blick an einen Ueberfall in der Art des Mühlhausener glaubten.

r Tettrrang, 23. Sept. (Tod auf der Straße.) Auf der Straße nach Langenargen wurde ein Handwerks­bursche in schwerkrankem Zustande aufgefunden. Er wurde in die Wirtschaft nach Hagenbuchen verbracht, wo er, ohne vorher über seine Herkunft irgend welche Angaben machen zu können, starb. Ausweispapiere hatte er auch keine bei sich.

Vom Manöver.

r Kirchberg an der Jagst, 23. Sept. Eine rote Armee ist über Kirchberg im Anmarsch in der Richtung auf Rup­pertshofen, um die rechte Flanke der im Bühlerabschnitt haltenden Armee zu decken. Die blaue 27. Division ist durch das Kochertal aus der allgemeinen Richtung Geis­lingen-Hall im Anmarsch gegen den rechten Flügel einer feindlichen Armee, die mit ihren äußersten Truppen bei Einkorn steht. Als linker Flankenschutz ist eine Kavallerie- dioision über Künzelsau-Nesselbach im Vormarsch; sie stellte bei Sandelsdronn den Anmarsch der 26. Division fest. Auf Grund dieser Meldung drehte der Führer von Blau seine Division in der allgemeinen Richtung Ilshofen-Sandels- bronn ab, um den Gegner über die Jagst zurückzuwerfen, nachdem er den unmittelbaren Flankenschutz der Armee zum Rückzug gezwungen hatte. In der Folge kam es zwischen einer Brigade von Blau und der 26. Division zum Kampfe, der wegen der Uebermacht der letzteren und weil bei Blau die zweite Brigade nicht rechtzeitig in den Kampf eingreifen konnte, für Blau ungünstig ausfiel. Als aber die blauen Haupttruppen im Süden der Bahn erfolgreich waren und die ganze 22. Division zur Verfügung stand, wurde dem Andringen von Rot erfolgreich widerstanden und bei Aspach zur Ruhe übergegangen. Rot hatte sich auf Tiefenbach- Roßberg zurückgezgen und war da zur Ruhe gegangen. Dem gestrigen Manöver wohnte der König an, der um 10

Wiihlersaug im allen Rom.

Ha«; wie heute.

Da man sich in Italien bereits in der Periode der parlamentarischen Neuwahlen befindet, hält es dieNuova Antologia" für angemessen, über Wahlbräuche und Wahl- mißvräuche im alten Rom zu plaudern; man ersieht aus ihren Mitteilungen, daß der Wählersang nicht eine Erfind­ung unserer Tage ist, sondern auch in alten Zeiten schon fleißig geübt wurde. Besonders beliebt waren, wie Quintus Cicero (nicht zu verwechseln mit dem großen Markus Tillius) in seinemHandbuch des perfekten Kandidaten" heroorhebt, die Schmäuse, die der Mandatsanwärter den Wählern gab. Nur daß man damals nicht, wie heute, bei solchen Zweck­essen seinProgramm" zu entwickeln brauchte; cs kam ausschließlich auf die Zahl und die Güte der Gänge an das politische Glaubensbekenntnis war Nebensache.

Am freigebigsten zeigten sich bei solchen Gelegenheiten Cäsar und Lukullus. Cäsar gab nach seinen Siegen über Pompejus, um die Eroberung Roms zu vollenden, allen Bürgem ein großartiges Festessen. Lukullus fütterte vor den Wahlen nicht bloß die Bewohner der Stadt, sondern auch die der Umgegend von Rom. Einmal gab er sür ein solches Wählermahl, das in seiner mit den herrlichsten Kunstwerken geschmückten Apollogalerie stattfand, nicht weniger als 50 MO Drachmen aus. Da sich unter dem Publikum, dem man den Mund stopfte, damit es über den Kandidaten nicht räsoniere, nicht immer die saubersten Ele­

Uhr in Begleitung seines Generaladjutanten Frhr. v. Stark- loff bei Ruppertshofen zu Pferde stieg und um V,2 Uhr das Feld wieder verließ. Auch Herzog Albrecht, der Kriegs­minister v. Marchtaler, der Festungsgouverneur von Ulm, v. Gerok, sowie Generalleutnant v. d. Marwitz, General­inspekteur der Kavallerie, hatten sich aus dem Manöverfelde etngefunden. Dos Wetter, das anfänglich regnerisch aus- sah, war der Uebung sehr günstig, es war nicht zu heiß und doch trocken.

Gerichtssaal.

r Stuttgart, 23. Sept. (Vergehen gegen das Sprengstossgesetz.) Die ledigen Taglöhner Christian Feucht, Albert Scheck und Oskar Rökle von Eltingen, nahmen am Abend des 15. Juni, nachdem sieBlauen" gemacht und herum getrunken hatten, in dem Steinbruch, in dem sie arbeiteten, drei Sprengpatronen weg und brachten sie auf einer Wiese zur Explosion, während Leute auf dem Feld beschäftigt waren. Mit den Patronen in der Tasche sind sie vorher noch in eine Wirtschaft gegangen. Der leichtsinnige Streich führte sie vor Gericht. Mitangeklagt war der.Aufseher Schäfer. Er hat sich gegen das Spreng­stoffgesetz dadurch verfehlt, daß er die Kiste, in der sich die Patronen befanden, unverschlossen im Steinbruch stehen ließ. Im Drang der Geschäfte hatte er vergessen, die Kiste zu schließen. Die Strafkammer verurteilte die Angeklagten wegen Vergehens gegen das Sprengstoffgesetz zu der gesetz­lichen Mindeststrafe von 3 Monaten Gefängnis. Ein Gna­dengesuch des Schäfer wird die Strafkammer befürworten.

r Berlin, 23. Sept. Das Schwurgericht des Berliner Landgerichts 1 verurteilte heute den aus Oesterreich stam­menden Diener Josef Ritter, der am 10. Mai in der Hohenzollernstraße den 13 jährigen Schulknaben Otto Plähn nach Verübung eines Sittlichkeitsoerbrechcns getötet und dann in furchtbarster Weise zerstückelt hatte, wegen Tot­schlags zur Höchststrafe von 5 Jahren Gefängnis und 10 Jahren Ehrverlust. Die Geschworenen hatten dem Ange­klagten Mildernde Umstände zugebilligt, da er nach dem Gutachten des Geh. Med. Rat Leppmann ein hochgradig geistig minderwertiger Mensch ist.

Deutsches Reich.

ox. Die Zahl der Analphabeten, d. i. der Leute, die des Lesens und Schreibens unkundig sind ist dank der hoch­entwickelten Schulverhältnisse in Deutschland so gering ge­worden, daß es überhaupt nicht mehr möglich ist, sie in Prozentziffern auszudrücken. Von den Rekruten des Jahres 1911 waren ohne Schulbildung nur 34 (in Frankreich etwa 15 000!). Noch 1891 betrug die Zahl 824, 1901: 131, 1911: 34, davon kamen 24 auf Preußen, je 2 aus Bayern. Baden und Mecklenburg, je 1 auf Sachsen, Württemberg, Sachsen-Weimar und das Reichsland. Sie gehören ledig­lich der vagierenden Bevölkerung an (Zigeuner und dcrgl ). Das Menschenmögliche scheint hier also erreicht zu sein. Das deutsche Reich wird bezüglich der allgemeinen Volks­bildung von keinem Kulturstaat übertroffen, und nur an- nähernd erreicht von den nordischen Ländern Schweden, Dänemark und Norwegen; auch England bleibt weit hinter Deutschland zurück. Das sollte den Lobrednern des Aus­lands zu denken geben.

Karlsr«he, 22. Sept. Aus der Landstraße bei Neu­dorf fuhr ein Auto infolge Versagens der Bremse gegen einen Baum. Die Insassen, zwei Acrzte und der Chauffeur, wurden heraue geschleudert. Einer der Aerzte und der Chauffeur waren aus der Stelle tot, der andere Arzt starb auf dem Transport nach dem Krankenhaus.

r Vom Bodensee, 23. Sept. (Belohnung.) Wie erinnerlich, ist es Ende Mai d. Is. dem mutigen Vorgehen der vorübergehend im Inselhotel in Konstanz wohnenden Fräulein Margarete Kees von London, deren Eltern aus Stuttgart stammen, unter eigener Lebensgefahr gelungen, das dreijährige Söhnchen des Metzgermeisters Stadelhoser, das in den Rhein gefallen war, vom Tode des Ertrinkens zu retten. Der Großherzog hat nunmehr dem hochgemuten jungen Mädchen sür seine vorbildliche Tat die silberne Ber-

mente von Rom befanden, kann man sich denken: nicht wenig Gäste nahmen die Ueberreste der Mahlzeit mit nach Hause, und einige begnügten sich nicht mit diesen Ueberresten, sondern ließen auch wertvollere Gegenstände mitgehen. Daß ein Wähler sich die Servietten milnahm, könnte man noch hingehen lassen; andere aber waren weit weniger bescheiden und versahen sich mit silbernen oder goldenen Löffeln. Da unter solchen Umständen das Gastmahl für die Gastgeber zu teuer wurde, bestellten viele Kandidaten das Essen, das sie den Wählern zu geben gedachten, bei einerStadlküche"; sie brauchten sich dann um nichts zu kümmern und oer- stärkten höchstens, wie es zum Beispiel Cäsar tat, das Heer der von dem Unternehmer gestelltenKellner" durch ihre eigenen Sklaven.

Aber auch diese Art der Festmahlzeiten wurde schließlich zu kostspielig, da die Unternehmer ihre Preise immer mehr tn die Höhe schraubten; man hals sich nun damit, daß man von einem gemeinsamen Essen absah und den Wählern die für sie bestimmten Speisen und Getränke einfach ins Haus schickte. Jede Portion wurde in einen kleinen, aus Weiden­ruten geflochtenen Korb gelegt; dieses Körbchen führte den NamenSportnls," und zeigte durch diesen Nomen an, daß der Kandidat es als eine Gebühr oder Vergütung betrachtete. Allmählich aber ging man zu einem bequemeren System über: man bezahlte den Wert des Körbchens in Geld, und die Wähler konnten sich nun aus Kosten des oder der Kandid-ten ein paar vergnügte Tage machen.