Evangelischen Konsistoriums 90°/o der abgesetzten Druck- ezemplare ungebunden an Buchbindereien geliefert; die üdrigen 10°/,, die das Beriagskonior in einfachem Einband abgegeben hat, sind zum Teil gleichfalls an Handels- und Gewerbetreibende abgesetzt worden. Der Einband und der Vertrieb des neuen Gesangbuchs ist somit tatsächlich bis auf einen verhältnismäßig kleinen Teil den beteiligten Handels- und Gewerbetreibenden überlasten geblieben, soweit auf Grund des Konststorialerlastes vom 29. Noo. 1912 Kirchengemeinderäte und Geistliche den Bezug einfach ge- bundener Gesangbücher vermittelt haben, haben sie sich dieser Arbeit, wie wohl auch in der gestellten Anfrage vorausge­setzt ist, ausschließlich im kirchlichen Interesse unterzogen. Eine Vermittlung gegen Gewinn wäre ihnen, wie in dem Erlaß als selbstverständlich heroorgehobrn worden ist, von der Oberkirchenbehörde nicht gestattet worden. Hienach liegen keine Umstände vor, die Veranlassung geben könnten, die von der Oberkirchenbehörde getroffene Regelung oder die Art ihrer Ausführung vom Standpunkt der Staats­aufsicht zu beanstanden. Für die Vermittlung des Bezugs von Schulgesangbüchern durch Lehrer ist die Ministerial- verfüguug vom 30. Fanuar 1900 betr. den Verkauf von Lehrmitteln und anderen Schulbedarfsgegenständen durch Lehrer und Schuldiener erneut abgedruckt im Amtsblatt des Ministeriums von 1912 (S. 413) maßgebend. Hierauf hat der evangelische Oberschulrat anläßlich der Einführung des neuen Gesangbuchs in der Bekanntmachung vom 6. Dez. 1912 betreffend die Schulausgabe des neuen Gesangbuchs (Amtsbl. d. Minist. S. 425) ausdrücklich hingewiesen. Be­schwerden wegen der Beteiligung von Lehrern an der Ver­mittlung des Bezugs der neuen Gesangbücher sind weder bei dem Ministerium noch bei dem Oberschulrat eingetroffen.

r Stuttgart, 11. Juli. (Iungdeutschland für Mädchen.) Heute abend fand im Sieglehaus eine Ver­sammlung statt, an der die Vorstandsmitglieder der Stutt­garter Bereinigungen für die weibliche Jugend teilnahmen. Den Vorsitz führte Oberlehrer Numm. Nach einem sehr interessanten Vortrag von Sanitätsrat Dr. Frank über: Hygiene des Manderns mit Ratschlägen und Winken für das Mädchenwandern und Turnen" berichteten einige Vor­standsmitglieder über die Geneigtheit ihrer Bereinigungen sich der Iungdeutschlandbewegung anzuschließen. Es wurde sofort ein vorläufiges Arbeitskomitee für die Mädchenab- tetlungen gegründet, bestehend aus den Damen: Frau Sanitätsrat Hötz, Frl. Helene Reis, Frl. Schieber, Frl. Weber und Frau Rechnungsrat Schäfer. Der Arbeitsaus­schuß wird schon in den nächsten Tagen zusammentreten nnd damit istIungdeutschland für Mädchen" gegründet. Uebrigens war die erste Mädchenabteilung, die schon seit mehreren Wochen besteht, in der Versammlung zugegen.

p Stuttgart, 12. Juli. Die Derwaltungskommisston der König Karl-Iubiläumsstiftung hatte beschlossen, die König Karl-Jubiläumsmedaille an gewerbliche Arbeiter nach 35jähriger ununterbrochener Dienstzeit zu verleihen, während diese Auszeichnung früher erst nach 38jähriger Dienstzeit ver­liehen wurde. Diese Vorrückung des Berleihungstermins war von der Vorschrift begleitet, daß diese 35jährige ununter­brochene Dienstzeit nicht mehr vom 14., sondern erst vom 18. Lebensjahr der gewerblichen Arbeiter berechnet werden soll. Dadurch fühlten sich diejenigen Arbeiter, die mit dem 14. Lebensjahr, also unmittelbar nach Verlassen der Schule, in einen Betrieb elntraten und in diesem dann ununterbrochen 35 Jahre tätig waren, zurückgesetzt. Auf eine Eingabe des Verbandes Württ. Industrieller hat nunmehr die Verwalt­ungskommission der König Karl-Iubiläumsstistung beschlossen, die Medaille auch denjenigen Arbeitern zu verleihen, die zwar eine 35jährige ununterbrochene Dienstzeit nicht nach dem 18., wohl aber eine 38jährige Dienstzeit nach dem 14. Lebensjahr zurückgelegt haben.

Stuttgart, 11 . Juli. Zu dem Fall des Tübinger Unioersitätsprosessors Dr. W. Koch nimmt dieser heute selbst imDeutschen Bolksblatt" das Wort. Er erklärt, er habe sofort, nachdem er die amtliche Mitteilung erhallen habe, Prälat Rieg wolle sein Material gedruckt an die staatlichen und kirchlichen Stellen sowie an den Klerus versenden, Herrn Rieg wissen lassen, daß es ihm unbenommen sei, das Anklagematerial wider Koch dem Bischöflichen Ordi­nariat als der zur Formulierung der Anklage allein in Betracht kommenden Stelle vorzulegen, daß aber eine weiter­gehende Benützung der Kolleghefte, wie Rieg sie vorhabe, gesetzwidrig sei und von Koch mit allen gesetzlichen Mitteln werde verfolgt werden. Herr Prälat Rieg habe das Schreiben, das ihn hiervon in Kenntnis setzte, schroff zurückgewiesen". Professor Koch stellt fest, daß er also nicht das Beweis- material habe unterdrücken, sondern einzig einen gesetzwidrigen Gebrauch verhindern wollen. Er sei einer Untersuchung seiner Lehrtätigkeit nicht nur nicht ausgewichen, sondern habe sie von sich aus bei der bischöflichen Behörde und der Re- gierung beantragt. Die Rechenschaft für seine Lehren lege er nur vor den Stellen ab, denen er sie schuldig sei. Pros. Koch schließt seine Erklärung, er wisse sicher, daß die bischöf­liche Vehörde mit der Art, wie Rieg sein Anklagematerial herausgegeben habe, nicht einverstanden sei. DasDeutsche Volksblatt" bemerkt dazu, Prälat Rieg habe seine Absicht, das Material gegen Professor Koch zu veröffentlichen, der bischöflichen Behörde mitgeteilt, diese habe sich veranlaßt und berechtigt gehalten, diese Veröffentlichung zu untersagen.

r Stuttgart, 12. Juli. Die Neue Tachwacht bezeichnet die Nachricht des Neuen Tagblatts, daß der Reichs- und Landtagsabgeordnete Htldenbrand zum Sekretär der sozial­demokratischen Reichstagssraktion gewählt sei, und deshalb sein Reichs- und Landtagsmandat ntederlegen werde, als unzutreffend. Der Weggang Hildenbrands scheint sich in­dessen doch zu bestätigen, denn die Schwäbische Tagwacht führt aus:Die Reichstagsfraktion, die gegenwärtig nicht

beisammen ist, hat zu der Wahl des neuen Sekretärs an Stelle des verstorbenen Genoffen Zietsch überhaupt noch nicht Stellung genommen. Sie wird das voraussichtlich erst im Herbst tun. Wie wir hören, kommt Genosse Hilden­brand für diesen Posten auch nicht in Frage. Tatsache ist aber, daß in den Verhältnissen des Genossen Hildenbrand für die nächste Zeit eine Aenderung in anderer Hinsicht nicht ausgeschlossen ist, die bedeuten würde, daß er unserer Be­wegung in Württemberg verloren wäre. Entschieden ist noch nichts. Ob mit dieser möglichen Aenderung die Nieder­legung seines Reichstagsmandats verbunden wäre, bleibt dann abzuwarten.

In der Ziehung 1. Klasse der 3. (229.) Preußisch- Süddeutsche« Staats-Klasseulotterie am 9. und 10. ds. Mts. fielen 2 Gewinne L 50 000 -6 auf Nr. 127130, 2 L 30 000 ^ auf Nr. 97 243, 2 L 10000 -6 auf Nr. 89 738, 2 L 5000 ^ auf Nr. 164 242, 4 t 3000 ^ auf Nr. 69 079, 95 748 je in Abt. 1 und 2. (Ohne Gewähr).

Presse uud Rathaus.

r In der am Freitag abgehaltenen Mitgliederversamm­lung des Reichsoerbaads der Deutschen Presse Landesver­band Württemberg (Verein Württ. Presse) wurde einstimmig folgende Entschließung gefaßt: Die am 11. Juli 1913 ab­gehaltene Mitgliederversammlung des Reichsoerbands der Deutschen Presse Landesverband Württemberg (Verein Württ. Presse) erhebt mit allem Nachdruck Verwahrung gegen die von dem städtischen Rechtsrat Herrn Dr. Albert in der öffentlichen Sitzung der städtischen Kollegien vom 10. Juli mit Beziehung auf die Nichtzulassung der Presse zur Zep­pelinfeier aus dem Rathause gebrauchte Aeußerung:Es ist nicht einzusehen, warum die Presse nicht auch einmal über ein Fest berichten sollte, bei dem sie nicht mitgegessen hat". In dieser Aeußerung liegt eine schwere Beleidigung der ge­samten Presse und deren Angehörigen. Die Versammlung spricht die bestimmte Erwartung aus, daß Herr Rechtsrat Dr. Albert, der übrigens auch mit Bezug auf den Reichs­verband der Deutschen Presse vollständig unrichtige Anschau­ungen vorgeirazen hat, die Beleidigung in öffentlicher Sitz­ung zurücknehmen und daß der Herr Oberbürgermeister als Vorgesetzter des Rechtsrat Dr. Albert und als Vorsitzender in der Versammlung der bürgerlichen Kollegien eine geeig­nete Korrektur des Verhaltens jenes städtischen Beamten eintreten lassen wird. Im übrigen spricht die Versammlung ihr Befremden über die Art und Weise aus, wie bei der von der Stadt Stuttgart veranstalteten Zeppelinfeier gegen­über der Presse verfahren worden ist. Grundsätzlich muß sich die Presse auf den Standpunkt stellen, daß sie nur über Veranstaltungen berichten kann, zu denen sie einge­laden wird.

DasCalwer Tagblatt" schreibt zur Sache:

Ein gebildeter Mensch beleidigt niemanden, auch die Leute der Presse nicht, an denen allerdings sonst männiglich das Schuhabputzen geübt wird. Und wenn einem gebildeten Menschen schon einmal ein sprachliches Ungeschick passiert, dann entschuldigt er sich. Das hat Herr Rechtsrat Dr. Albert aber nicht getan. Vielleicht meint er sogar heute noch, er habe mit diesem Ausspruch einen ganz famosen Witz gemacht und den Zeitungsmenschen da, die immer oornedran sein wollen, einmal die Meinung ordentlich gesagt. Wennschon Herr Dr. Albert den Pressevertretern zutraut, daß sie aus Freude an Festessen diese aussuchen, damit sie 1. den dabei so häufig verzapften Quark mitanhören und 2. aufnehmen und während langer Nachtstunden niederschreiben müssen, so kann man gegen solche Ansichten nicht ankämpfen es gibt Leute, die übergescheit sind. Aber es ist für unfern Stand der Ioumaliften recht betrübend, daß weder Ober­bürgermeister Lautenschlager, noch ein Mitglied des Kollegiums die Presseleute in Schutz nahm, umsomehr, als diesen die Berechtigung nicht zusieht, sich auf der Stelle derartiger ungehöriger Beleidigungen zu erwehren. Wir Zeitungsleute gehen nicht der Genüsse wegen zu solchen Festen und Gastereien, sondern weil unsere Leser es erwarten, daß ihnen über diese oder jene Veranstaltung in der Zeitung hernach erzählt wird. Und da heißts arbeiten und aufpassen I Wäh­rend die Mitfestenden vomFesten" sich hinterdrein erholen können, sitzt und schwitzt der Zeitungsmann je nachdem bis am frühen Morgen, um aufs Papier zu bringen, was da am Abend zuvor alles los war und ist dann der An­nehmlichkeit ausgesetzt, daß ihm nachher einer der Redner das Zimmer stürmt, weil die Rede eines andern Redners um eine Zeile länger geraten war. als die des Beschwerde­führenden. Das weiß Herr Rechtsrat Dr. Albert nicht? Die Stuttgarter Zeitungen leuchten ihm und denen, die mit Herrn Rechtsrat Dr. Albert gesinnungsverwandt sind, selbstverständlich gründlich heim. Und sie werden sich in Fällen, wo man die liebe Pressefreundlich ersucht", diese ihre Wertung durch einen Beamten der Stadtverwaltung aus dem Stuttgarter Rathaus hoffentlich recht gut merken!

Die Beleidigung der Presse durch Rechtsrat Dr. Albert wird weiter in der auswärtigen Presse gebührend kommen­tiert. Sogar der Dresdener Anzeiger, das Amtsblatt der Kgl. Polizeidirektion und des Rats zu Dresden be­zeichnet, nachdem die angesehene Dresdener Zeitung die Be­rechtigung der Beschwerde der Stuttgarter Presse über die Nichtzulassung zur Zeppelinseier ausdrücklich sestgestellt hat, die Aeußerung des Dr. Albert als eine beleidigende Unter­stellung.

Wiederaufnahme des Betriebs bei Bosch.

Stuttgart, 12. Juli. Herr Bosch teilt im Inseraten­teil desNeuen Tagbl." mit, daß er beabsichtige, den Be­trieb demnächst wieder zu eröffnen. Er fordert alle Arbeiter, die bei ihm arbeiten wollen, aus, sich schriftlich zu bewerben. Der seitherige Verdienst für die im Vetrieb beschäftigten

Leute wird nicht geschmälert, dagegen sind die bisher von Bosch freiwillig geleisteten Beiträge zur Kranken- und Invalidenversicherung von den Arbeitern selbst zu zahlen. Ein der Summe dieser Beiträge entsprechender Betrag soll in einer später zu bestimmenden Weise zu Gunsten der Arbeiter verwendet werden.

r Ebiugeu, 13. Juli. (Der Vorabend.) Das Sommersest der Bolkspartei und das Parlamentjubiläum Konrad Haußmanns erfuhren bereits gestern abend in der Post" eine kleine Vorfeier durch eine zwanglose Gesellig­keit, bei der es aber nicht ohne einige Ansprachen abging. Haußmann gedachte der verstorbenen Parteiführer Karl Mayer, Ludwig Pfau, Becher, Probst, Göbel, Schwarz und Bitzer, besonders seines Bruders Friedrich :Als er am siegreichen Schluß de, von ihm geführten württember- gischen Berfassungskampfes zusammenbrach, hatte ich Mühe, nicht zu verzagen, und in meinem Leben, das auf zwei zugeschnitten ist, vergeht seither kein Tag, an dem ich ihn nicht vermisse".

r Schwenningen, 12. Juli. (Zum Fall Rold). Gegen den Thomas Rold, geb. am 20. Januar 1870 zu Furtwangen, zuletzt hier als Geschäftsführer der Filiale des Deutschen Metallarbeiterverbandes tätig hat das Amtegericht Roitweil die Untersuchungshaft wegen Unterschlagung und Untreue verhängt. Nach dem flüchtigen Beschuldigten wird gefahndet.

Der Arbeitgeber-Berbaud der Edel- «ud Uu- edelmetall-Judustrie in Schwäbisch Gmund hat sich mit seinen 60 Mitgliedem dem Deutschen Industrteschutz- verband angeschlossen, welch letzterer bekanntlich die Streik­oersicherung betreibt und ganz besonders seinen Mitgliedern bei Arbeiterschwiertgkeiten mit Rat und Tat in äußerst er­folgreicher Weise zur Seite steht. Beim Deutschen Industrie­schutzverband, der dieser Tage seine Generalversammlung in Leipzig abhielr, hat sich die Mitgliederzahl von 2776 aus 4115 gesteigert, wovon 390 im vorigen Jahr den Schutz des Verbands in Anspruch nahmen; in 256 Fällen gelang dem Verband die Verhütung eines Streiks, in den übrigen 134 Fällen wurden Entschädigungen in der Höhe von rund 142 000 ^ geleistet. In Württemberg gehören dem Deutschen Industrieschutzverband eine große Zahl namhafter Firmen an, besonders aus der graphischen Industrie, aus der Lederbranche, der Papierverarbeitung, der Nahrungs­mittel- und der Metall-Industrie. Im letzten Geschäftsjahr hat der Industrieschutzverband bei einem Streik, der einer großen Firma der Nahrungsmittel-Industrie in Stuttgart drohte, mit vollem Erfolg sehr rasch im Interesse der Firma den Frieden wieder hergestellt.

Deutsches Reich.

r Berlin, 11. Juli. DieNordd. Allg. Ztg." schreibt zu den heute imReichsanzeiger" veröffentlichten Abände- rungsentwllrfen der Gesetze betreffend das Patent- und Ge- brauchsmusterrecht, sowie Warenzeichenrecht u. a.: Die Neu­regelung des Patentwesens befaßt sich mit der Regelung der Rechtsverhältnisse des Erfinders zu demjenigen, der die Erfindung zum Patent anmeldet, in der Weise, daß dir sec mehr als bisher zu seinem Recht kommt. Hinsichtlich der Ansprüche der technischen Angestellten, die sich einen erheb­lichen Anteil an der erfinderischen Produktion zuschreiben, die aber Klagen, daß ihre Verdienste verborgen bleiben und sie selbst materiell ungenügend an dem Gewinn beteiligt seien, strebt der Entwurf einen Ausgleich der widerstreitenden Interessen der Angestellten und der Unternehmer an, welch letztere die Einwendung machen, daß die Angestellten die von ihnen gemachten Erfindungen dem Unternehmer, mit dessen Mitteln sie arbeiten und indem sie Erfahrungen sammeln, verdanken. Der Entwurf weist das Patent für die Erfindung eines Angestellten nur dann dem Unternehmer zu, wenn sie ihrer Art nach im Bereich der Ausgaben des Unternehmers liegt, verleiht aber dem Angestellten einen Anspruch auf billige Vergütung. Die Patentgebühren sollen erheblich herabgesetzt werden. Im Zeichenrecht ist aus eine Abschwächung der formalen Härten bedacht genommen. Die Ausgabe, die Zeichen des ehrlichen Wettbewerbs zu fördem, ist stark betont; dem unlauteren Wettbewerb wird nach­drücklich begegnet. Zum Schutz der inländischen Produktion ausländischen Waren gegenüber, die sich durch ihre Bezeich­nung fälschlich den Anschein deutscher Waren geben, soll diesen die Einfuhr in deutsches Gebiet verwehrt werden.

r Pforzheim, 12. Juli. (Einbrecherbande.) Die hiesige Polizei ist einer Einbrecher- und Diebesbande auf die Spur gekommen. Nachdem vor einiger Zeit der Gold­arbeiter Ludwig Kluge verhaftet worden war, bei dem man für über 7000 gestohlene Ware fand, hat man jetzt eine Reihe weiterer Diebe und Hehler festgenommen.. Unter anderem die Urheber des Einbruchs in der Bijouteriesabrik Wehrle und Co. hier, nämlich den Goldarbetter Emil Scholl von Baltbach und der Goldarbeiter August Echte von Hausach.

Pforzheim, 12. Juli. Heute Mittag überfuhr und tötete ein Eilzug die Frau des Bahnwarts Merkte von Ispringen.

r Mühlhausen i. E.. 11. Juli. Zu der auf heute abend ^7 Uhr von der sozialdemokratischen Partei und dem Freien Gewerkschaftskartell einberufenen öffentlichen Protestversammlung in der Neuen Markthalle gegen die Vorkommnisse des Streiks am Nordbahnhof waren ein« 2000 Personen erschienen. Die Tagesordnung lautete: Der Streik am Nordbahnhof und seine Begleiterscheinungen. Die vier Referenten, von denen je zwei gleichzeitig sprachen, waren der Reichstagsabgeordnete Emmel, Redakteur Geiler, der Sekretär der Bauarbeiter Furcck und Stadtrat Vicky. Außerdem sprach noch der Gauleiter des Bauarbeiterverbandes Voigt aus Straßburg. Die Versammlung verlies ohne