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Fernsprecher Nr- 28. 87. Jahrgang. Fernsprecher Nr. 29.
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Beilagen: Plauderstübchen, Illustr. Sonotapkdlatt und
Schwöb, -andwirt.
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Montag, dm 14. Juli
Amtliches.
Bekanntmachung der Direktion der K. landwirtschaftlichen Anstalt in Hohenheim, betreffend die
Aufnahme in die Gartenbauschule.
Aus den ersten Oktober werden in die hiesige Garten- bauschule 15 Schüler zur Unlerweisung in der Theorie und Praxis des Gartenbaus auf 1 Jahr ausgenommen.
Die Aufzunehmenden müssen:
1) das 16. Lebensjahr zmückgrlegt haben,
2) vollkommen gesund und körperlich entwickelt sein,
3) im Lesen, Rechnen und Schreiben gute, im Zeichnen wenigstens einige Fertigkeit, auch genügende Befähigung zum Aussassen von gemeinverständlichen Lehrvorträgen besitzen,
4) eine gärtnerische Lehrzeit durchgk macht haben.
Jeder Bewerber hat eine Aufnahmeprüfung in den
Schul- und gärtnerischen Fächern abzulegen.
Die Anstalt gewährt freien Unterricht, ferner Wohnung, Verköstigung, die erforderlichen Schreibmaterialien u. dergl., bei gewöhnlichen Erkrankungen ärztliche Behandlung und Arznei bis zur Dauer von 14 Tagen gegen ein jährliches Kostgeld von 360 Mark.
Die etwa Ausnahme findenden Nichtwürttemberger haben ein Kostgeld von 500 Mark zu bezahlen.
Die Bewerber werden aufgefordert, unter Darlegung ihrer bisherigen Laufbahn, sowie unter Anschluß einer Geburtsurkunde. eines Impfscheins, eines ärztlichen Zeugnisses über ihren Gesundheitszustand, das sich auch über etwaige frühere, der Aufnahme hinderliche Erkrankungen zu äußern hat, amtlicher Zeugnisse über Helmatrecht, Leumund und Vermögen, einer Urkunde über Einwilligung des Vaters oder Vormunds, auch, soweit sie im militärpflichtigen Alter stehen, unter Nachweisung ihres Milttärverhättnisses, sich spätestens
bis zum 10. August d. I. schriftlich hie? zu melden.
' Am.Mittwoch, den 1. O-rt. d. I., nachmittags 3 Uhr, haben sich diejenigen Bewerber, die nicht ausdrücklich vorher Zurückgewiefen worden sind, in Hohenheim zur Aufnahmeprüfung einzufinden.
Hohenheim, den 25. Juni 1913.
I. D.: Prof. A. Kirchner.
Bekanntmachung betr. die Durchführung des Oberamtsarzlgesetzes vom 10. Juli ISIS.
Gemäß Artikel 10 des genannten Gesetzes in § 19. Absatz 2 dcr Bollzugsverfügung vom 17. März 1913 haben sich
1) Perionen, die gewerbsmäßig mit der Krankenpflege sich befassen,
2) Personen, dis, ohne hiezu öffentlich ermächtigt zu sein, gewerbsmäßig die Heilkunde bei Menschen ausüben,
3) für eigene Rechnung auf dem Gebiet des Gesundheitswesens tätig- Hilsspersonen (Desinfektoren, Masseure und dergl.)
beim Oderamtsarzt unter Mitteilung ihrer persönlichen Verhältnisse, soweit sie mit der Ausübung des Berufs oder
Gewerbes in Zusammenhang stehen, anzumelden und ihm auf sein Verlangen jederzeit die zu seiner amtlichen Geschäftsführung erforderlichen Aufschlüsse unentgeltlich zu erteilen. Bei einem Wechsel ihres Wohnorts oder bet Aufgabe ihres Berufs oder Gewerbes haben die genannten Personen bei dem Oberamtsarzt in gleicher Weise Anzeige zu erstatten. Bei Ankündigung oder Bezeichnung des Gewerbebetriebs dürfen sie nicht darauf Hinweisen, daß sie im Sinn dieses Absatzes angemeldet seien.
Die in Betracht kommenden Personen werden aufgefordert, sich bis 15. Juli 1913 schriftlich bei mir anzumelden und darauf hingewiesen, daß Zuwiderhandlungen gegen diese Vorschriften vom Oberamt mit Geldstrafe bis zu 100 ^ oder mit Hast bis zu 8 Tagen bestraft werden können gemäß Art. 10 Abs. 3 des Oberamtsarztgesetzes.
Die Ortsbehörden ersuche ich, die in Betracht kommenden Personen aus diese Bekanntmachung hinzuwcisen.
Nagold, den 10. Juli 1913.
Der Kgl. Oberamtsarzt:
Dr. Fricker.
Auf Grund der am Lehrerinnenseminar in Markgröningen abgehaltenen Aufnahmeprüfung ist u. a. Mädchen als ordentliche Schülerin ausgenommen worden: Maria Mienhardt aus Köngen O.A. Etzlingen (sr. in Schietingen).
TsgeK-Neuigkeiterr.
Gtadt rmd Amt.
Nagold. 14. Juli 1913.
* Das Wetter. Das gestern nach so langer Regenzeit eingetretene herrliche Sommerwetter, auf das wir in Nr. 159 d. Bits, in vermutender Weise Hinweisen konnten, hat es ermöglicht, das noch der Einbringung harrende Heu zu wenden und zu ernten. Möge das sommerliche Wetter nun Vorhalten, damit auch die Sommerfrischler und die Wanderer zu ihrem Rechte kommen können; nicht zu vergessen des großen Werts der Sonnenstrahlen für das Gedeihen des Getreides und für das edle Gewächs des Weines, soweit von letzterem noch eine Ernte zu erhoffen ist.
r Altensteig, 13. Juli. (Beinahe erstickt). Die Gattin eines hiesigen Beamten kam dazu, wie ein zehnjähriger Knabe dem Ersticken nahe war und schon verzweifelte Gebärden zeigte. Auf ihren Rat vermochte er noch seinen Zeigefinger in den Hals zu stecken, worauf durch den starken Reiz ein eckiges Stück Candiszucker zum Vorschein kam, das dem Buben beinahe das Leben gekostet hätte. Ohne den besonnenen Rat, den man sich für ähnliche Fälle merken sollte, wäre es für andere Hilfe zu spät geworden.
Ans den Nachbarbezirken.
p Horb, 12. Juli. Die Konferenz zur Beratung der Maßnahmen für die durch das Unwetter geschädigten Gemeinden des Bezirks Horb hat heute in Anwesenheit des Ministers des Innern, Dr. v. Fleischhauer, des Oberregierungsrats o. Falch und verschiedener Herren vom Ministerium des Innern, sowie in Gegenwart der Vertreter der
betroffenen Gemeinden hier stattgefunden. Die Schadenschätzungen wurden für den Waldschaden von Forstmeister Betzendörfer, für den Gebäudeschaden von Oberamtbaumeister Bezler und für den Baumschaden von Obstbauinspektor Winkelmann-Ulm vorgenommen. Für die Unwetter- geschädigten in Plochingen und Horb sind bis jetzt an freiwilligen Gaben, ohne die Beiträge der größeren Städte, 33 000 zu verzeichnen. Bon der König Karl-Stiftung steht ein Beitrag von 18 000 ^ zur Verfügung. Vom Minister des Innern wurde die Bereitwilligkeit zu weitestgehender Hilfe, sowie Steuernachlaß versprochen, dagegen soll die Gewährung von Darlehen, wie dies bereits im Landtag ausgeführt wurde, den Gemeinden überlassen werden. Nachmittags besichtigte der Minister die Schäden in den betroffenen Gemeinden des Bezirks.
r Freudenstadt, 12. Juli. (Murgwasserkräste.) In der nächsten Sitzung der bürgerlichen Kollegien wird die Frage der Ausnützung der Murgwasserkräste bei Schwarzenberg und Schönmunzach verhandelt werden. Ein Vertreter des Ministeriums des Innern wird anwesend sein, ebenso ein Vertreter des Dampskesselrcvisionsvereins.
Laudesuachrichteu.
r Stuttgart, 11. Juli. (Anfrage und Antwort.) Zur Berkaufsoermittlung von Gesangbüchern durch Geistliche und Lehrer hatte kürzlich der Abg. Hitler i>. der Zweiten Kammer folgende Anfrage an den Kultminister gestellt: „Infolge des Erlasses des Eo. Konsistoriums vom 29. Noo. 1912 haben in einer großen Anzahl von Orten Geistliche oder Lehrer die Lieferung der neuen Gesangbücher an die weitesten Beoölkerungskretse in die Hand genommen und sind infolgedessen die Buchbindermeister, Schreibmaterialienhändler, Buchhändler usw. in erheblicher Weise geschädigt. Ist der Herr Staatsminister des Kirchen- und Schulwesens bereit, den berechtigten Wünschen der Handel- und Gewerbetreibenden entgegenzukomyren und auf eine Aufhebung bezw. Abänderung des genannten Erlöstes hinzuwirken? Auf diese Anfrage hat der Minister folgendes erwidert: „Der Erlaß des Ev. Konsistoriums vom 29. November 1912 über die Ausgabe des neuen Gesangbuchs (Amtsblatt des Eoang. Konsistoriums XVl S. 196) tristt eine innere kirchliche Angelegenheit, in der sich die Zuständigkeit des Ministeriums des Kirchen- und Schulwesens aus die Ausübung des staatlichen Aufsichtsrechts gegenüber der Kirche beschränkt. Die von der Oberkirchenbehörde getrostene Regelung bezwickt, zwischen dem kirchlichen Bedürfnis nach tunlichster Erleichterung der Einführung des neuen Gesangbuchs und den Interessen der beteiligten Handels- und Gewerbetreibenden in billiger Weise zu vermitteln, indem einerseits das Berlagskontor des Evangelischen Gesangbuchs die Gesangbuchausgaben in einem einfach gehaltenen Einband an jeden Besteller, insbesondere auch an Kirchengemeinderäte und Pfarrämter bei Abnahme von mindestens 10 Exemplaren abzidt, andererseits die Herstellung und der Vertrieb gebundener Exemplare in reicherer Ausstattung aus. schließlich der Privatindustrie überlassen ist. Infolge dieser Regelung hat das Berlagskontor nach der Feststellung dkg
Das neue Bier.
Humoreske von Victor Blüthgen.
(Fortsetzung.) (Nachdruck verboten).
Herr Labes leg'.e stillvergnügt die letzte Hand an seine Toilette, um mit der Eleganz, welche sich für einen künftigen Delikateßwareahändler geziemt, bei dem geplanten Morgeuspaztergang aufzutreten. Leise pfeifend striegelte er an einer widerspenstigen Haarsträhne. Im Nebenzimmer hörte er den Nürnberger rumoren. E' überlegte eben, ob er diesen zum Mitgehen ausfordrm sollte, als dessen Tür ging — der Schlüssel qaiekte. Herr Rauchcnegger begab sich treppab. Der andere beeilte sich, griff zum Hut, nahm das Spazierstöckchen aus der Ecke und ging hinterher.
Als er die Treppe erreicht hatte, vernahm er, daß die Schritte des Herrn Rauchenegger unten anhielten und daß eine Tür sich öffnete und wieder zuschlug.
Diese Tür schien den Nürnberger verschlungen zu haben, und diese Tür — ja, der Richtung nach mar es die Kontortür i
„Nicht möglich!" sagte sich Herr Labes. Kopfschüttelnd stieg er nieder. Als er an die Kontortür gelangte, konnte e: der Versuchung nicht widerstehen, zu konstatieren, ob sie geschlossen sei.
Die Tür ging bei seinem Druck auf . . . seine Augen erweiterten sich . . .
Im Kontor stand Herr Rauchenegger, und an seiner
kräftigen Brust ruhte das zarte Köpfchen von Trinken Drtckes . . .
„Ah," sagte er rasch, schlug die Tür zu und beeilte sich die Durchfahrt zu gewinnen.
Nach diesem Erlebnis war ihm ungewöhnlich heiter zu Sinne, und er schwippte die kunstvollsten Wirbel mit dem Stückchen, während er die sonntäglich leere Straße dahinging, ohne sich nur einmal umgesehen zu haben.
Als er, vor Tische heimgekehrt, sich wieder auf sein Zimmer begab, fing ihn der Nürnberger ab. Die guten braunen Augen des Braumeisters blickten unsicher, wie er jenem aus der Nebentür entgegentrat, und er lächelte ein bißchen verlegen.
„Sie sind ein Schwerenöter, Herr Rauchenegger," sagte Herr Labes halblaut. „Kommen Sie rein!"
„Sie haben's nun einmal heraus ..."
„Genieren Sie sich gar nicht. Ich bin verschwiegen wie ein Grab. Wissen Sie, daß Sie gar nicht dumm sind? Der Alte hat was hinter sich."
„Mir liegt meiner Seel' nur an dem Mädchen . . ."
„Natürlich! Kenne ich Hübsch ist's doch, wenn alles klappt. Ich will Ihnin bloß wünschen, daß Sie bei dem Alten Glück haben. Bis jetzt sind Sie ja ziemlich gut mit ihm ausgekommen."
Bet Tische konnte Trinken merkwürdigerweise die Augen nicht heben.
Herr Drickes war aber recht ungemütlich und wenig sonntäglich gelaunt: beim Frühschoppen im Ratskeller hatte niemand außer ihm Lagerbier getrunken, und der Kellner
hatte ihm beim zweiten Glase gleichfalls bayrisches Bier gebracht, von dem er ohne hinzusehen einen guten Zug getan hatte.
Nach dem Gelächter der Tafelrunde zu schließen, hatte man sich einen schlechten Witz mit ihm erlaubt.
Herr Drickes war entschlossen, nunmehr energisch mit der. Verschlechterung seines Bayrischen vorzugehen.
Er brannte auf Genugtuung.
* *
*
Am Abend empfing Herr Rauchenegger von seinem Prinzipal dis höfliche Einladung, ihm ins Kontor zu folgen.
Herr Drickes ging voraus, zog Zündhölzer aus der Tasche und zündete eigenhändig die eine Kontorlampe an. „Nehmen Sie Platz!" sagte er.
„Ich wollte ohnehin um eine geschäftliche Besprechung ersuchen," sprach der Nürnberger. „Die Sommerkampagne geht zu Ende, wir haben bis jetzt nur Schankbier gebraut."
„Brauen wir weiter," betonte Herr Drickes kopfnickend.
Herr Rauchenegger sah seinen Prinzipal an, als höre er nicht recht. „Ja aber — Herr Drickes — das beste Bier kommt doch nun eigentlich erst — das Winterbier..."
„Mein lieber Freund," sprach der Ralsbrauherr und legte dem Verblüfften dis Hand auf die Achsel — „ich erlaubte mir bereits einmal, Ihnen anzudeuten: ich will gar kein gutes bayrisches Bier brauen."
„Ah! . .
(Fortsetzung folgt.)